Dokumenten­akkreditive zur Absicherung von Auslandsgeschäften

  • Zahlungsgarantie für Exporteure
  • Hohe Sicherheit für Importeure

Schritt für Schritt zum Dokumentenakkreditiv

Neben einer Zahlungs- und Sicherungsfunktion bietet Ihnen ein Dokumentenakkreditiv zusätzlich einen Rahmen für Finanzierungen entlang Ihrer Lieferkette und gewährleistet die bestmögliche Optimierung Ihrer Liquidität. Lassen Sie sich beraten!
Schritt 1

Lassen Sie sich von unseren Experten zum Thema Dokumentenakkreditiv beraten. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.

Schritt 2

Im ausführlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Zahlungsverkehrsexperten klären Sie Ihre Optionen zur Abwicklung, u.a. die Details des Akkreditivs. Bei Importeuren prüfen wir zudem die Machbarkeit auf Basis Ihrer Kreditwürdigkeit.

Schritt 3

Die Basis für ein Akkreditiv ist die Einigung mit Ihrem Geschäftspartner.
Nach der anschließenden Eröffnung des Akkreditivs und dem Warenversand, sendet der Exporteur die Dokumente an die beauftragte Bank. Die Abwicklung des Akkreditivs startet.

Schritt 4

Bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente wird die Zahlung angewiesen.
Sobald wir die Zahlung von der eröffnenden Bank erhalten haben, erhalten Sie als Exporteur die Gutschrift.

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Risikominimierung für Importeur und Exporteur

Kunden, die internationale Geschäfte tätigen, haben mit vielen unterschiedlichen Rechtslagen und Zahlungsmentalitäten zu tun. Das geht mit potenziellen Risiken einher. Der Importeur möchte sich darauf verlassen können, dass er die bestellte Ware in der gewünschten Qualität erhält. Der Exporteur erwartet die fristgerechte Zahlung in der vereinbarten Höhe und der passenden Währung. Hier hilft das Dokumentenakkreditiv. Beim Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen. Im Gegenzug muss der Exporteur einwandfreie Dokumente einreichen, welche das Liefer- und Qualitätsrisiko des Importeurs minimieren.

Was versteht man unter einem Dokumentenakkreditiv?

Das Dokumentenakkreditiv ist ein wertvolles Instrument zur Abwicklung, Absicherung und Finanzierung des internationalen Handels. Dabei verpflichtet sich die Bank, im Auftrag des Käufers (Importeur) gegen Übergabe bestimmter Dokumente eine vorab vereinbarte Summe an den Verkäufer (Exporteur) zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen, die gewünschte Währung sowie die Zahlungsfrist legt der Käufer in Absprache mit der Bank fest. Bei internationalen Geschäften kann ein Akkreditiv Schutz vor wirtschaftlichen und politischen Risiken und auch Finanzierungsmöglichkeiten bieten.

ERA 600 - International anerkannte Grundlage für die Abwicklung von Akkreditiven

Akkreditive werden in der Regel auf Basis der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600) abgewickelt. Ein Akkreditiv unterliegt jedoch nicht automatisch den ERA 600, sondern wird ihnen erst durch den Akkreditiveröffnungsauftrag unterstellt. Es handelt sich dabei um ein international anerkanntes, einheitliches Regelwerk, das eine stringente Abwicklung garantiert. Das Akkreditiv ist abstrakt, d. h. losgelöst vom Grundgeschäft (abstraktes Schuldversprechen BGB § 780). Das bedeutet, dass sich alle Beteiligten im Rahmen des Akkreditivgeschäfts ausschließlich mit den Dokumenten befassen und nicht mit dem Grundgeschäft – also nicht mit den Waren oder Dienstleistungen. Ein Akkreditiv ist gemäß ERA 600 Artikel 2 unwiderruflich.

Wie läuft die Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs ab?

  • 1. Abschluss des Grundgeschäfts (z. B. Kaufvertrag) zwischen Importeur und Exporteur über die Lieferung von Waren.
  • 2. Der Importeur erteilt einen Auftrag zur Eröffnung eines Akkreditivs.
  • 3. a Die eröffnende Bank prüft Guthaben/Kreditlinie und sendet das Akkreditiv nach Eröffnung an die avisierende Bank.
  • 3. b Die eröffnende Bank verpflichtet sich im Auftrag des Importeurs zur Zahlung bei Vorlage akkreditiv-konformer Dokumente.
  • 4. Die avisierende Bank informiert den Exporteur über das vorliegende Akkreditiv.
  • 5. Der Exporteur versendet die Ware (Übergabe Ware an Spedition mit Aushändigung von Dokumenten).
  • 6. Der Exporteur übergibt die Dokumente der avisierenden Bank, welche die Akkreditiv-Konformität prüft und den Gegenwert gutschreibt.
  • 7. Weiterleitung der Dokumente an die eröffnende Bank und Verrechnung des Dokumentengegenwerts.
  • 8. Prüfung der Dokumente durch die eröffnende Bank, Aushändigung der Dokumente an den Importeur und Belastung seines Kontos.

Welche Dokumente braucht man beim Akkreditivgeschäft?

Folgende Dokumente müssen zusammen mit dem Antrag auf ein Dokumentenakkreditiv eingereicht werden.

  • Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer
  • Angaben zu Lieferterminen
  • Definition der Warenart

Sobald der Exporteur die Zahlung für die Ware erhält, muss er ebenfalls gewisse Dokumente vorlegen.

  • Transportunterlagen
  • Packlisten
  • Versicherungsnachweise
  • wichtige Zolldokumente

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Arten von Dokumentenakkreditiven

Es gibt viele verschiedene Arten von Dokumentenakkreditiven. Die häufigsten Varianten finden Sie hier erklärt.

Unbestätigtes Akkreditiv

Bei einem unbestätigten Akkreditiv geht nur die eröffnende Bank, nicht die avisierende Bank, eine Zahlungsverpflichtung ein (ERA 600, Artikel 9a).

Bestätigtes Akkreditiv

Beim bestätigtem Akkreditiv geht zusätzlich zur avisierenden Bank auch die eröffnende Bank eine Zahlungsverpflichtung ein(ERA 600, Artikel 8). Die zusätzliche Sicherheit für den Exporteur geht mit höheren Kosten einher.

Still bestätigtes Akkreditiv

Die still bestätigende (i. d. R. avisierende) Bank geht auf Wunsch des Begünstigten zusätzlich zur eröffnenden Bank eine eigene Zahlungsverpflichtung ein. Die eröffnende Bank und der Auftraggeber des Akkreditivs werden darüber nicht informiert.

Strapaziertes Akkreditiv

Ein strapaziertes Akkreditiv kann der Begünstigte nur unter Mithilfe des Akkreditivauftraggebers in Anspruch nehmen. Meist braucht ein solches Akkreditiv ein Dokument, das vom Auftraggeber oder von einem von ihm beauftragten Dritten ausgestellt wird.

Daneben existieren zahlreiche weitere Sonderformen des Akkreditivs wie der Commercial Letter of Credit, der Standby Letter of Credit oder das übertragbare Dokumentenakkreditiv.

Vorteile des Dokumentenakkreditivs

Das Dokumentenakkreditiv bietet sowohl dem Importeur als auch dem Exporteur diverse Vorteile.

Vorteile für Importeur und Exporteur

  • Erhöhte Sicherheit durch Zug-um-Zug-Geschäft und Zahlungsversprechen einer Bank
  • Rechtssichere Abwicklung durch das international einheitliche Regelwerk (ERA 600)
  • Stärkung der Verhandlungs- bzw. Wettbewerbsposition als vertrauenswürdiger Vertragspartner
  • Absicherung vor wirtschaftlichen und politischen Risiken

Vorteile für Importeur

  • Sicherung der Warenqualität
  • Risikominimierung durch Wegfall der Voraus- bzw. Anzahlung

Vorteile für Exporteur

  • Sicherstellung der termingerechten Bezahlung in der vereinbarten Währung
  • Kein Zugriff auf die Ware ohne Dokumente

Unterschied zwischen Akkreditiv und Inkasso

Das Dokumenteninkasso ist ein weiteres Instrument des dokumentären Zahlungsverkehrs. Sowohl Akkreditiv als auch Inkasso bieten eine Zahlungsfunktion. Das Akkreditiv bietet im Gegensatz zum Inkasso aber auch eine Sicherungs- und Kreditfunktion. Da die Bank eine Zahlungsverpflichtung abgibt, ist sie beim Akkreditiv zur Zahlung verpflichtet, falls der Importeur die Rechnung des Exporteurs nicht begleicht. Beim Akkreditiv erfolgt die Auftragserteilung durch den Importeur, während beim Inkasso der Exporteur den Inkassoantrag einreicht. Zudem werden beim Akkreditiv die einzureichenden Dokumente einer Konformitätsprüfung unterzogen. Die erhöhte Sicherheit geht mit entsprechend höheren Kosten einher. Im Allgemeinen ist das Akkreditiv vor allem bei unbekannten oder mit Unsicherheiten behafteten Geschäftsbeziehungen dem Inkasso vorzuziehen.