Gasheizungsverbot 2024, Wie Sie Heizkosten optimieren und unnötige Ausgaben vermeiden können
25.04.2023 – Ab 2024 dürfen keine neuen Gasheizungen mehr in bestehende Häuser oder Neubauten eingebaut werden. Erfahren Sie, wie sich das Gasheizungsverbot auf die Zukunft in Deutschland auswirkt und wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung dürfen ab 2024 keine neuen Gasheizungen mehr in bestehende Häuser oder Neubauten eingebaut werden. Grund für diese Entscheidung ist die geplante CO2-Reduzierung im Rahmen der vereinbarten Klimaziele. Das Gasheizungsverbot 2024 bringt bereits ab Januar 2024 strenge Auflagen für Hauseigentümer und Bauherren mit sich, die eine neue Gasheizung einbauen oder ihre alte Gasheizung instand halten wollen.
Was steckt hinter dem Gasheizungsverbot 2024?
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) will die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen einleiten. Ziel ist es, fossile Energien wie Erdöl und Gas einzusparen, um den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben. Gleichzeitig soll durch den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien eine größere Unabhängigkeit von Energiezulieferern erreicht werden, um die Energieversorgung weitestgehend selbst zu sichern und sich vor stark steigenden fossilen Rohstoffpreisen zu schützen. Zudem soll das Gesetz Anreize schaffen, in erneuerbare Wärme zu investieren.
Was ändert sich 2024 für Hausbesitzer?
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass Bauherren und Eigentümer ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen in Neubauten, Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden auf erneuerbare Energien setzen müssen. Konkret bedeutet dies, dass bereits ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien wie Wasserstoff, Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden muss.
Gilt ab 2024 eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen?
Das Gasheizungsverbot 2024 gilt zunächst nur für neue Heizungsanlagen. Ein vollständiges Verbot für Gas- und auch Ölheizungen soll es nach heutigem Stand erst ab 2045 geben. Das bedeutet, dass bestehende, funktionierende Gasheizungen nicht sofort ausgetauscht werden müssen. Sie dürfen ebenso wie Ölheizungen noch bis 2045 betrieben werden. Geht eine Heizung kaputt, besteht ebenfalls keine sofortige Austauschpflicht, solange sie noch repariert werden kann. Ist eine Reparatur nicht möglich und eine bestehende Heizung muss ausgetauscht werden, gelten Fristen von bis zu drei Jahren. In dieser Zeit dürfen übergangsweise fossil betriebene – auch gebrauchte – Heizungen eingebaut werden. Spätestens drei Jahre nach Ausfall der alten Heizung muss jedoch die Umstellung auf eine Heizung erfolgen, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Keine Regel ohne Ausnahme
Die Dreijahresfrist verlängert sich auf zehn Jahre,
- wenn geplant ist, ein Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen oder
- sobald in einem Mehrfamilienhaus mit Zentral- oder Gasheizung die erste Gasetagenheizung ausfällt und nicht mehr repariert werden kann.
Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie, die älter als 80 Jahre sind, können eine kaputte Heizung durch eine Öl- oder Gasheizung ersetzen. Wird das Haus verkauft, muss der neue Eigentümer allerdings innerhalb von zwei Jahren umrüsten.
Kann ich 2024 noch eine Gasheizung einbauen?
Sofern sie mindestens 65% grüne Gase oder Öle bezieht, ist der Einbau einer Gasheizung auch 2024 noch erlaubt. Denkbar ist auch die Kombination einer Gasheizung mit einer Wärmepumpenheizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Voraussetzung für diese Kombination mit einer sogenannten Hybridheizung ist aber, dass der überwiegende Teil der Wärme durch die Wärmepumpe erzeugt wird und die Gasheizung nur zugeschaltet wird, um Heizlastspitzen beispielsweise im Winter abzudecken.
Heizkosten optimieren: Weichenstellung für die Zukunft
Grundsätzlich gilt der Vorsatz, dass Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Mit dem Gasheizungsverbot, das ab Januar 2024 für neue Heizungen und ab 2045 auch für Bestandsheizungen gilt, sollen Planungssicherheit geschaffen und Fehlinvestitionen vermieden werden. Bauherren und Hauseigentümer, die jetzt oder in ein paar Jahren ihre Heizung austauschen müssen, sollten dies nachhaltig tun. Der einfachste Weg ist bereits heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren, um die Heizkosten zu optimieren.
Welche Alternativen gibt es zu Gasheizungen?
Es gibt verschiedene Alternativen, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Hierzu zählen:
- Anschluss an Fernwärmenetze
- Elektrische Wärmepumpen
- Stromdirektheizungen
- Hybridheizungen zur Unterstützung von Wärmepumpen
- Solarthermien
- Wasserstoffheizungen
- Biomasseheizungen
Allerdings eignen sich nicht alle Technologie für jedes Gebäude. So ist der Betrieb einer Wärmepumpenheizung beispielsweise nur in gut gedämmten Häusern wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Ähnlich ist es bei der Stromdirektheizung, die nur in sehr gut gedämmten Gebäuden und bei einem geringen Heizbedarf zu empfehlen ist. Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist insbesondere in Ballungszentren eine gute Option, aber nicht unbedingt in dünn besiedelten Gegenden. Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien für Ihr Gebäude infrage kommt.
Wie kann ich unnötige Kosten vermeiden?
Für Bauherren und Eigentümer bedeuten das Gas- und Ölheizungsverbot und die Umstellung auf erneuerbare Energien unter Umständen einen hohen Kostenaufwand. Zum einen sind die Investitionskosten für Heizungen, die den künftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, höher als für herkömmliche Gas- und Ölheizungen. Die Kosten für die Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe sowie die Erschließung einer Wärmequelle belaufen sich etwa auf 15.000 bis 30.000€. Zum anderen sind neben der Anschaffung einer neuen Heizung weitere Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fensteraustausch oder Wärmedämmung von Dach und Wänden erforderlich.
Mit der richtigen Technologie Heizkosten optimieren
Die Umrüstung ist eine gute Gelegenheit, den Energieverbrauch und damit die Heizkosten zu optimieren. Wer diese Modernisierungskosten scheut und versucht, möglichst lange auf Gas und Öl zu setzen, sollte bei der Kalkulation die Entwicklung der Energiepreise nicht außer Acht lassen.
Ein Beispiel: Wärmepumpen werden mit Strom betrieben. Hier hat die Bundesregierung die Weichen gestellt, um den Strom treibhausgasneutral zu erzeugen: Bis 2023 soll der Anteil erneuerbare Energie an der Stromerzeugung auf 80% steigen, bis 2035 soll die Stromerzeugung vollständig erneuerbar sein. Windkraft- und Solaranlagen zählen bereits heute zu den kostengünstigsten Stromerzeugungstechnologien. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dafür sorgen, dass die Strompreise dauerhaft bezahlbar bleiben.
Dagegen ist damit zu rechnen, dass die Preise für fossile Brennstoffe weiter steigen werden. Selbst wenn sie auf dem aktuellen Preisniveau blieben, wären die laufenden Kosten für Gas- und Ölheizungen damit deutlich höher als die Stromkosten für den Betrieb einer Wärmepumpe. Hinzu kommt die CO2-Abgabe, die Umweltsteuer auf die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid. Durch die stufenweise Anhebung der CO2-Preise verteuert sich auch das Heizen mit Gas- und Öl. Es kann sich also durchaus lohnen, sich frühzeitig von der Gasheizung zu trennen, um di eigenen Heizkosten zu optimieren.
Weitere Rohstoffe wie E-Fuels oder Holz sind wie Öl und Gas nur in begrenzt verfügbar. Entsprechend ist auch hier langfristig mit einer Verteuerung zu rechnen.
Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung
Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Überlegung, eine Öl- oder Gasheizung frühzeitig durch eine Wärmepumpe oder eine der anderen alternativen Heizungsarten auszutauschen, sind die staatlichen Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung. Um Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden möglichst schnell loszuwerden, unterstützt die Bundesregierung derzeit beim Umrüsten der Heizung auf erneuerbare Energien sowie bei den erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden mit Fördergeldern. Wie lange es diese Fördermittel geben wird, ist unklar. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Förderung ausläuft, wenn der überwiegende Anteil der Bestandsgebäude umgestellt wurde. Hier kann sich frühes Handeln lohnen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Einzelmaßnahmen sowie der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert. Der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme liegt auf der Sanierung von Bestandsgebäuden, da hier die Effizienz der Förderung sowie der Effekt auf die Erreichung der geplanten Klimaschutzziele am größten sind. Der Förderzuschuss kann von Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen beantragt werden. Der maximale Fördersatz für die Umstellung auf eine Wärmepumpe beträgt 40% der Investitionskosten. Die Wärmedämmung eines Gebäudes wird mit maximal 20% der Investitionskosten bezuschusst.
Modernisierungskredit
Auch wenn Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung trotz des Gasheizungsverbots 2024 noch über das Jahr 2024 hinaus betreiben dürfen, kann es sich für Sie lohnen, frühzeitig auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Zum einen leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Zum anderen kann sich dieser Schritt auch finanziell für Sie lohnen. So können Sie beispielsweise mit dem Einbau einer Wärmepumpe und zusätzlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen Ihren Energieverbrauch senken, Heizkosten optimieren und Nebenkosten sparen. Um die erforderlichen Investitionskosten zu stemmen, können Sie Fördergelder beantragen und einen Zuschuss in Höhe von maximal 40% Ihrer Ausgaben erhalten. Alternativ unterstützt Sie die Commerzbank mit dem Modernisierungskredit bei der Sanierung Ihrer Immobilie.