Soli-Abschaffung: Was bekomme ich?
Insgesamt 10,9 Milliarden Euro gibt es zu verteilen. Wer erhält wie viel?
Soli Ade! So viel Geld haben Sie 2021 mehr in der Tasche
Es wird ein Neujahrsgeschenk für viele. Denn Anfang 2021 wird der Solidaritätszuschlag (kurz „Soli“ genannt) zu großen Teilen abgeschafft. Rund 35 Millionen Steuerzahler werden davon profitieren. Doch bekommen auch Sie mehr netto vom brutto? Und wie viel haben Sie am Ende des Monats mehr in der Tasche? Lesen Sie auch die sechs wichtigsten Fakten rund um den Soli.
Ab 1. Januar 2021 ist es endlich soweit: Die große Mehrheit der Steuerzahler, laut Finanzministerium rund 90 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen, werden dann überhaupt keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen. Zusätzlich werden weitere 6,5 Prozent der besser verdienenden Steuerzahler steuerlich entlastet. Somit werden insgesamt 96,5 Prozent der Steuerzahler finanziell bessergestellt sein und in vielen Fällen ihren finanziellen Spielraum ein ganzes Stück erweitern können. Nur die Spitzenverdiener werden für den Soli weiterhin zur Kasse gebeten.
Ab welchem Einkommen gilt was?
Singles mit einem Bruttojahreslohn von unter 73.000 Euro (Verheiratete mit bis zu 151.000 Euro) müssen mit der Teilabschaffung überhaupt keinen Soli mehr zahlen. Wer darüber liegt, wird bis zu einem Bruttojahreseinkommen unter 109.000 Euro (Verheiratete mit bis zu 221.000 Euro) nur noch einen Teil des Solidaritätsbeitrages mit der Steuer abführen müssen. Diese so genannte Milderungszone federt für Arbeitnehmer, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze liegen, steuerliche Härten ab. Spitzenverdiener ab einem Bruttogehalt von 109.000 Euro (Verheiratete mit bis zu 221.000 Euro) müssen weiterhin den vollen Betrag zahlen.
Wieviel Geld habe ich nun mehr zur Verfügung?
Eine Familie, die überhaupt keinen Soli mehr zahlen muss, kann je nach Einkommen und Lebenssituation mehr als 1.500 Euro im Jahr sparen. Das hat eine Berechnung des Münchner ifo-Instituts ergeben. Selbst wer nur noch einen Teil-Soli zahlen muss, kann immerhin noch mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Die folgenden drei Tabellen geben eine erste Orientierung, über wie viel Geld Singles, Ehepaare und Familien mit Kindern ab 2021 mehr verfügen.
Jährliche Entlastung für Singles
Bruttoeinkommen im Jahr 20.000€ | Soli bisher67€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis67€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 30.000€ | Soli bisher194€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis194€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 50.000€ | Soli bisher487€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis487€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 70.000€ | Soli bisher879€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis879€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 90.000€ | Soli bisher1.324€ | Soli zukünftig848€ | Ersparnis476€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 100.000€ | Soli bisher1.555€ | Soli zukünftig1.347€ | Ersparnis208€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 110.000€ | Soli bisher1.786€ | Soli zukünftig1.786€ | Ersparnis0€ |
Bruttoeinkommen im Jahr 120.000€ | Soli bisher2.017€ | Soli zukünftig2.017€ | Ersparnis0€ |
Jährliche Entlastung für Ehepaare ohne Kinder
Bei kinderlosen Ehepaaren kommt es darauf an, ob beide Partner verdienen oder nur einer. Ein zusammen veranlagtes kinderloses Ehepaar mit einem erwerbstätigen Partner wird bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 136.000 Euro voll entlastet und bis rund 206.000 Euro teilweise. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, muss bis zu einem gemeinsamen Bruttolohn von rund 148.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Erst ab etwa 219.000 Euro Jahresbruttoeinkommen wird der volle Soli-Beitrag fällig.1
Bruttoeinkommen im Jahr30.000€ | Soli bisher0€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis0€ |
Bruttoeinkommen im Jahr40.000€ | Soli bisher157€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis157€ |
Bruttoeinkommen im Jahr80.000€ | Soli bisher724€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis724€ |
Bruttoeinkommen im Jahr120.000€ | Soli bisher1.534€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis1.534€ |
Bruttoeinkommen im Jahr140.000€ | Soli bisher1.996€ | Soli zukünftig283€ | Ersparnis1.713€ |
Bruttoeinkommen im Jahr200.000€ | Soli bisher3.382€ | Soli zukünftig3.282€ | Ersparnis101€ |
Bruttoeinkommen im Jahr240.000€ | Soli bisher4.306€ | Soli zukünftig4.306€ | Ersparnis0€ |
Jährliche Entlastung für Familien mit 2 Kindern
Bei Familien mit zwei Kindern kommt es ebenfalls darauf an, ob beide Ehepartner verdienen oder nicht. Bei einer Familie mit einem Alleinverdiener liegt die untere Grenze bei einem Bruttojahreseinkommen von etwa 152.000 Euro. Bis 221.000 Euro fällt nur ein Teil-Soli an. Sofern beide Eltern gleich viel verdienen, zahlen sie bis zu einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von rund 164.000 Euro keinen Soli mehr. Erst ab einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 234.000 Euro Ist dann wieder der volle Soli-Beitrag fällig.1
Brutto Einkommen im Jahr30.000€ | Soli bisher0€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis0€ |
Brutto Einkommen im Jahr40.000€ | Soli bisher0€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis0€ |
Brutto Einkommen im Jahr80.000€ | Soli bisher467€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis467€ |
Brutto Einkommen im Jahr120.000€ | Soli bisher1.206€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis1.206€ |
Brutto Einkommen im Jahr140.000€ | Soli bisher1.647€ | Soli zukünftig0€ | Ersparnis1.647€ |
Brutto Einkommen im Jahr200.000€ | Soli bisher3.033€ | Soli zukünftig2.526€ | Ersparnis507€ |
Brutto Einkommen im Jahr240.000€ | Soli bisher3.957€ | Soli zukünftig3.957€ | Ersparnis0€ |
Sie möchten ganz konkret wissen, über wie viel Geld Sie persönlich mehr verfügen? Wenn Sie Ihre Gehaltsabrechnung zur Hand haben, genügt ein Blick auf den bisher gezahlten Soli.
Den Soli spar´ ich mir:
Geld zur Seite legen war noch nie so einfach
Mit der Teilabschaffung des Soli verzichtet der Staat ab 1. Januar 2021 auf Steuereinnahmen in Höhe von rund 10,9 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich für viele Steuerzahler ein neuer, spürbarer finanzieller Spielraum. Und Sie alle haben damit eine einzigartige Gelegenheit, ihn zu nutzen, um mehr für die eigene Zukunftsvorsorge zu tun. Der Vorteil dabei: Sie können mit dem Soli-Geld mehr für Ihre Altersvorsorge tun, ohne an anderer Stelle verzichten zu müssen.
Warum gabs den Soli überhaupt?
Sie gilt als Deutschlands unbeliebteste Steuer: Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag als Sonderabgabe für ein Jahr befristet geplant, als er 1991 in der jungen, wiedervereinigten Bundesrepublik eingeführt wurde. Der Soli war zunächst als eine befristete Abgabe gedacht, um nach der Wiedervereinigung die neuen Bundesländer zu unterstützen. Die Einnahmen aus dem Soli waren allerdings nicht zweckgebunden und wurden auch für andere Staatsausgaben verwendet. Letztlich hat es mit einer kleinen Unterbrechung drei Jahrzehnte gedauert, bis die weitgehende Abschaffung des Soli in Kraft treten kann.
Die sechs wichtigsten Fakten rund um den Soli
Die große Mehrheit der Steuerzahler profitiert von der Teilabschaffung des Soli. Laut Finanzministerium werden rund 90 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen überhaupt keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen. Zusätzlich werden weitere 6,5 Prozent der besser verdienenden Steuerzahler steuerlich entlastet. Nur die Spitzenverdiener werden für den Soli weiterhin zur Kasse gebeten. Wer sehr wenig verdient, profitiert allerdings kaum – weil er oder sie schon heute keinen oder nur wenig Soli zahlt.
Der Soli ist eine Steuer auf eine Steuer. Denn der Soli wird erhoben auf die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) und auf die Kapitalertragsteuer (also auf Zinsen und Dividenden). Wer beispielsweise 1.000 Euro Lohnsteuer abführen muss, für den fallen zusätzlich 5,5 Prozent dieses Betrages als Solidaritätszuschlag an. Das heißt konkret 55 Euro Solidaritätszuschlag pro Monat.
Je nach Lebenssituation und Einkommen variiert die Steuerersparnis durch die Teilabschaffung des Soli. Das ifo -Institut hat eine beispielhafte Übersicht erstellt (siehe Tabellen im obigen Text). Ein Single kann bis zu 879 Euro im Jahr sparen. Bei einem Ehepaar kann die Ersparnis bei über 1.700 Euro liegen und eine Familie mit zwei Kindern kann mehr als 1.600 Euro im Jahr sparen.
Die Milderungszone soll verhindern, dass Arbeitnehmer, deren Einkommen nur wenige Euro über der Freigrenze von 73.000 Euro Jahresbruttoeinkommen (für Singles und 151.000 Euro für verheiratete Paare) liegt, den Solidaritätszuschlag in voller Höhe entrichten müssen. Innerhalb der Milderungszone erhöht sich der zu zahlende Solidaritätszuschlag schrittweise auf 5,5 Prozent. Dadurch profitieren rund 6,5 Prozent der verbleibenden Solidaritätszuschlag-Zahlenden ebenfalls.
Zum 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag je nach Höhe des Bruttoeinkommens ganz oder zumindest teilweise ab-geschafft. Die Steuerzahler, die vom Wegfall des Soli-Beitrags profitieren, und das sind 96,5 Prozent, erhalten dann ab der ersten monatlichen Gehaltszahlung 2021 mehr Netto von ihrem Bruttolohn. Dieser zusätzliche monatliche finanzielle Spielraum ist eine gute Gelegenheit, um zum Beispiel mit einem Sparplan für die Zukunft vorzusorgen.
Wann der Soli auch für die ermäßigten und immer noch voll zur Kasse gebetenen Steuerzahler wegfällt, ist noch nicht beschlossen.
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ifo-Institut