Arbeitnehmersparzulage: staatliche Förderung für Geringverdienende
10.01.2024 – Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Arbeitnehmer, deren Einkommen sich in bestimmten Grenzen bewegt, beim Vermögensaufbau.
Die Arbeitnehmersparzulage wird als staatliche Förderung auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL) gezahlt, die Arbeitnehmer freiwillig von ihrem Arbeitgeber erhalten. Um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen, dürfen Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Darüber hinaus darf die staatliche Förderung nur für bestimmte Anlageformen beantragt werden.
Wer Anspruch auf die staatliche Förderung hat, wie sie verwendet werden kann und wie sie beantragt wird, erfahren Sie in diesem Artikel.
Staatlicher Zuschuss auf vermögenswirksame
Leistungen
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatliches Förderprogramm, das Arbeitnehmer beim Sparen unterstützen soll. Eine wesentliche Voraussetzung, um den Zuschuss zu erhalten, ist, dass Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber beziehen und diese in bestimmte Anlageformen investieren.
Bevor wir dazu kommen, was genau die Arbeitnehmersparzulage ist und wie sie funktioniert, zunächst eine kurze Erklärung zu den vermögenswirksamen Leistungen.
Was sind vermögenswirksame
Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VwL, können prinzipiell von jedem Arbeitnehmer beantragt werden. Der gesetzlich dazu verpflichtete Arbeitgeber führt diese Zahlungen dann vom Gehalt des Arbeitnehmers ab.
Einige Arbeitgeber bezuschussen VL oder übernehmen sogar den vollen förderfähigen Betrag von 40€.
Um die vermögenswirksamen Leistungen für eine Anlageform zu erhalten, müssen Sparende allerdings bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. So muss ein Vertrag über VL eine Laufzeit von sieben Jahren haben. In den ersten sechs Jahren erfolgen regelmäßige Einzahlungen. Dazu überweist Ihr Arbeitgeber Ihnen die vereinbarte Leistung auf das Anlagekonto – im Falle einer Bezuschussung durch den Arbeitgeber wird Ihnen die VL-Zahlung quasi automatisch vom Gehalt abgezogen. Ab dem siebten Jahr können Sie den Vertrag ruhen lassen und es müssen keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Nach Ablauf der sechs Jahre können Arbeitnehmer einen neuen Vertrag abschließen und dem Unternehmen die neuen Daten mitteilen, um die Zusatzzahlung auch weiterhin zu erhalten.
Stehen Ihnen vermögenswirksame Leistungen zu, können Sie bis zu 480€ pro Jahr (40€ im Monat) vermögenswirksam anlegen. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40€ können Sie Ihre Sparanlage selbst bis zu diesem Betrag aufstocken. Im besten Fall sparen Sie so also ein kleines Vermögen zusammen, ohne selbst einen Cent zu investieren.
Um insbesondere Geringverdiener zusätzlich beim Vermögensaufbau zu unterstützen, kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel.
Voraussetzungen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten
Einkommensgrenze und Verwendungszweck
Grundsätzlich können Sie frei entscheiden, welches Produkt Sie im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchten. Wollen Sie sich jedoch zusätzlich die staatliche Förderung sichern, schreibt der Staat Ihnen vor, entweder in Aktien, einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder in ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 60% zu investieren. Darüber hinaus können Sie auch in andere Wertpapiere gefördert anlegen. Erhalten Sie VL, lohnen sich diese Geldanlagen durch die Arbeitnehmersparzulage gleich doppelt!
Zudem haben Sie nur Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Seit dem 01.01.2024 liegt die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens bei 40.000€ für Alleinstehende bzw. 80.000€ für Verheiratetete und Verpartnerte.
Für verheiratete Paare oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gilt: Wird eine Sparanlage nur von einem Partner bespart, gilt die gleiche Grenze wie bei ledigen Sparern. Bedienen beide Paare das VL-Sparen gemeinsam, gilt die Grenze für verheiratete zusammenveranlagte Paare.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2024?
Auch die Höhe der Förderung hängt von der Art der Sparanlage ab. Zudem gelten hier Höchstbeträge, die maximal mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Hier gilt für Paare, die ein gemeinsames Produkt besparen, die doppelte Förderhöchstgrenze.
Wer sowohl einen Bausparvertrag als auch einen Aktienfonds mit VL bespart, erhält die Arbeitnehmersparzulage auf beide Sparanlagen und kann sich über eine staatliche Förderung in Höhe von 123€ bzw. 246€ pro Jahr freuen.
Förderung von Aktienfonds mit VL
Förderhöchstgrenze pro Jahr | Singles400€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare800€ |
Höhe der Förderung | Singles20% | Verheirate zusammenveranlagte Paare20% |
Maximale Sparzulage | Singles80€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare160€ |
Förderung von Bausparverträgen mit VL
Förderhöchstgrenze pro Jahr | Singles470€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare940€ |
Höhe der Förderung | Singles9% | Verheirate zusammenveranlagte Paare9% |
Maximale Sparzulage | Singles43€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare86€ |
Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen automatisch zustehen, sofern Ihr Arbeitgeber die Leistung freiwillig erbringt, müssen Sie die Arbeitnehmersparzulage selbst beantragen. Jeder VL-Sparer muss die staatliche Förderung zusammen mit seiner Einkommensteuererklärung beantragen – und zwar in jedem Steuerjahr. Dazu kreuzen Sie in dem Steuerformular einfach an, dass Sie Arbeitnehmersparzulage beantragen möchten. Zusätzlich fügen Sie Ihrer Steuererklärung die „Anlage VL“ bei, mit der Sie den Erhalt der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Das Finanzamt berechnet, ob ein Anspruch besteht und, wie hoch die Zulage ausfällt. Dazu legt es die oben genannten Einkommensgrenzen zugrunde. Bei dem zu versteuernden Einkommen handelt es sich um Ihr Bruttoeinkommen abzüglich der steuerlichen Freibeträge – beispielsweise Kinderfreibeträge. Den genauen Betrag sehen Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
In den ersten sechs Jahren wird die Höhe der Arbeitnehmersparzulage nur im Steuerbescheid bestätigt. Das Finanzamt veranlasst die Auszahlung erst im siebten Jahr. Die Überweisung der Sparzulage erfolgt auf das Vertragskonto für die vermögenswirksamen Leistungen. Sie erhalten den Zuschuss also nicht auf dasselbe Konto, auf das eine mögliche Steuererstattung überwiesen wird.
Entscheidet das Finanzamt, dass Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, überschreiten Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen vermutlich die Einkommensgrenze. Die Arbeitnehmersparzulage wird ebenfalls verweigert, wenn Sie Ihre VL in andere Geldanlagen als Aktien, Aktienfonds und ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 60% oder einen Bausparvertrag investieren.
Erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für die staatliche Förderung, sind Sie dazu verpflichtet, das Finanzamt zu informieren. Das Finanzamt passt Ihren Bescheid über die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage an. Die weitere Auszahlung der staatlichen Förderung wird gestoppt, bereits ausgezahlte Leistungen werden zurückgefordert.
Wohnungsbauprämie als Alternative zur Arbeitnehmersparzulage
Bausparer, die keine VL von ihren Arbeitgebern erhalten oder aufgrund der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, können alternativ die Wohnungsbauprämie für selbstfinanzierte Bausparverträge beantragen.
Um die Prämie zu beantragen, füllen Sie das Antragsformular, das sie vom Anbieter Ihres Bausparvertrags erhalten haben, aus und senden es an ihn zurück. Im Anschluss leitet Ihr Anbieter das ausgefüllte Formular an das zuständige Finanzamt weiter.
Genau wie die Arbeitnehmersparzulage muss auch die Wohnungsbauprämie jedes Jahr neu beantragt werden. So lange, bis die Sperrfrist für die Anlageform abgelaufen ist oder der Bausparvertrag zuteilungsreif wird.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Höhe der Wohnungsbauprämie hängt von der Höhe der jährlichen Spareinlage ab. Diese muss mindestens 50€ pro Jahr betragen. Zudem gelten auch für diese Art der Förderung Einkommensgrenzen und maximale Sparbeiträge.
Einkommensgrenze | Singles35.000€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare70.000€ |
Förderfähiger Höchstbetrag | Singles700€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare1.400€ |
Höhe der Wohnungsbauprämie | Singles10% | Verheirate zusammenveranlagte Paare10% |
Maximaler Förderbetrag | Singles70€ | Verheirate zusammenveranlagte Paare140€ |