Was tun mit einer Erbschaft?

01.10.2021 – Wie verwalten Sie Ihr Erbe sinnvoll und welche Kosten kommen auf Sie zu? Hier finden Sie nützliche Tipps.

Wie Sie mit Ihrem Erbe am besten umgehen

Der Tod eines Familienmitglieds, von Freunden und verwandten Personen ist eingetroffen. Dieser Verlust ist schmerzvoll und nicht vorhersehbar. Nach einem Todesfall stellt sich die Frage, wie man mit den Sachen der verstorbenen Person umgeht und vor allem: Wer erbt was? Es gibt verschiedene Wege, wie im Erbfall mit dem Vermögen umgegangen werden kann. Vielleicht haben Sie aber Gründe, das Erbe gar nicht anzutreten. Was passiert dann mit dem Erbe? Unser Ratgeber fasst für Sie alle relevanten Informationen zusammen und gibt Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie mit der Erbschaft umgehen, ein Erbe ausschlagen können oder das neu gewonnene Vermögen optimal nutzen.

Arten der Erbschaft

Zunächst stellt sich die Frage, wie Sie erben können. Als Erbin oder Erbe können Ihnen verschiedene Wertanlagen vererbt werden. Geld, Edelmetalle, Wertpapiere, Immobilien oder aber auch Sachanlagen können Teil eines Erbes sein. Doch wie können Sie erben? Müssen Sie im Testament stehen oder gibt es noch andere Möglichkeiten, wie Sie erben können?

Erbschaft durch ein Testament

Das Testament enthält den letzten Willen der verstorbenen Person. Diese legt darin fest, wer seine Erbfolge antreten soll und in welchem Umfang. Finden Sie das Testament in den Unterlagen des Erblassers, bringen Sie es zum zuständigen Nachlassgericht. Vielleicht hat die verstorbene Person das Testament auch schon dort hinterlegt.

Das Nachlassgericht veranlasst im nächsten Schritt die Testamentseröffnung. Dabei informiert die Behörde alle Beteiligten über den Inhalt des Testaments. Ab diesem Termin läuft die Frist für das Ausschlagen der Erbschaft und der Erbschein kann infolge beantragt werden.

Erbschaft durch die gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament, teilt sich der Nachlass auf die nächsten Verwandten auf. Der Gesetzgeber unterscheidet in verschiedene Ordnungen der Erbfolge. 3 davon lauten wie folgt:

  • Verwandtschaft 1. Ordnung: Kinder und Enkel
  • Verwandtschaft 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
  • Verwandtschaft 3. Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen

Dabei erben Verwandte ab der 2. Ordnung nur, wenn es keine Verwandten der vorhergehenden Ordnung gibt.

Wie sieht das Erbe des Ehegatten aus? Der Anteil richtet sich nach der vereinbarten Gütergemeinschaft und danach, ob die Miterben aus der 1. oder den folgenden Ordnungen stammen.

Was ist der Pflichtteil?

Damit die nächsten Verwandten nicht komplett aus der Erbschaft ausgeschlossen werden können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Pflichtteil zu beantragen. Hat die Erblasserin oder der Erblasser Kinder oder den Ehegatten nicht im Testament bedacht, können sie einen Mindestbeitrag am Erbe anfordern. Dieser Pflichtteil muss ihnen aus dem Erbe ausgezahlt werden.

Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?

Sind mehrere Miterbinnen und Miterben vorhanden, müssen die Vermögenswerte nach dem Erbanteil unter ihnen aufgeteilt werden. Das ist jedoch bei großen, werthaltigen Objekten nicht so einfach. Für eine Immobilie beispielsweise wird daher oft eine Erbengemeinschaft gegründet. Alle Erbinnen und Erben werden nach ihren Anteilen als Eigentümerin oder Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Sie erhalten anteiliges Stimmrecht bei Entscheidungen und an allen Rechten und Pflichten aus dem Objekt.

Entscheidet sich die Erbengemeinschaft im Zuge der Erbauseinandersetzung, die Immobilie zu verkaufen, wird der Kaufpreis nach der Erbquote verteilt. Um den optimalen Verkaufserlös zu erzielen, sollten Sie sich an erfahrene Makler aus der Immobilienvermittlung wenden. Es besteht auch die Möglichkeit, Miterbinnen und Miterben ihren Anteil auszuzahlen oder mit einer Teilungsversteigerung den Verkauf zu erzwingen. Für die Auszahlung bietet sich eine günstige Baufinanzierung an. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.

Wann erbt der Staat?

Der Staat ist der Letzte in der Reihe der Erbfolge. Kann das Nachlassgericht keine Verwandten ermitteln, geht der Nachlass an ihn über. Das geschieht auch, wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen.

In welchen Schritten läuft die Erbschaft ab?

Die Erbschaft beginnt bereits mit dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers, muss aber für die Erbinnen und Erben rechtsgültig dokumentiert werden. Nach der Testamentseröffnung oder im Zuge der gesetzlichen Erbfolge entscheiden Sie sich entweder, das Erbe auszuschlagen, oder Sie beantragen als rechtmäßige Erbin oder Erben den Erbschein.

Der Erbschein

In diesem Dokument werden Sie als legitimer Erbe genannt und Ihr Erbteil ist festgehalten. Mit dem Erbschein in der Tasche weisen Sie sich Banken und Behörden gegenüber aus. Sie erhalten damit auch Auskünfte über die Vermögensverhältnisse, das Grundbuch vorhandener Immobilien und die bestehenden Versicherungen.

Achtung Erbschein: Sobald Sie den Erbschein beantragen, nehmen Sie das Erbe offiziell an, und können es nicht mehr ausschlagen!

Die Erbauseinandersetzung

Ist klar, wer wie viel Anteil am Nachlass erbt, werden die Miterben aktiv. Schulden, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte müssen ermittelt werden. Die Erbinnen und Erben sind rechtliche Nachfolgerinnen und Nachfolger und treten in Verträge und Verbindlichkeiten ein, darum kümmern Sie sich nun um Versicherungen, Mietverträge und andere laufende Ausgaben. Das Gesetz schreibt vor, dass vor der Aufteilung von Vermögen alle Schulden zu begleichen und der Pflichtteil auszuzahlen sind. Außerdem dürfen auch die Rechnungen, die nach dem Tod der Erblasserin und des Erblassers entstanden sind, nicht vergessen werden. Eventuell müssen danach Entscheidungen über die Bildung einer Erbengemeinschaft und den Umgang mit Immobilien getroffen werden. In das Grundbuch von Immobilien werden Erbinnen und Erben bis 2 Jahre, nachdem die Erblasserin oder der Erblasser verstorben ist, kostenlos eingetragen. Jede Miterbin und jeder Miterbe erhält nach Abzug aller Verbindlichkeiten seinen prozentualen Anteil am Nachlass.

Die Erbschaftssteuer

Der Staat möchte ebenfalls von dem profitieren, was die verstorbene Person angesammelt hat. Darum zahlen Sie nach Abzug eines Freibetrages auf alle Vermögenswerte Erbschaftssteuer. Immobilien werden dafür vom Finanzamt auf ihren Wert geschätzt, Depotinhalte berechnet und Kontoguthaben addiert. Je näher Sie mit der verstorbenen Person verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner liegt er noch bei 500.000€, für Kinder bei 400.000€, aber die Grenze sinkt rapide, und bei entfernter Verwandtschaft erhalten Sie lediglich 20.000€ steuerfrei. Welche Steuerklasse das Finanzamt ansetzt, bestimmt ebenfalls der Verwandtschaftsgrad, und der angewandte Steuersatz berechnet sich zusätzlich noch aus der Höhe der Erbschaft.

Brauchen Sie immer einen Erbschein?

Liegt Ihnen ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, können Sie Bankkonten ohne Erbschein umschreiben lassen. Auch eine Generalvollmacht, die noch die verstorbene Person erstellt hat, ist nützlich. Für die Umschreibung eines Grundbuches auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer ist in der Regel jedoch ein Erbschein unumgänglich.

Die Kosten einer Erbschaft im Überblick

Rund um die Erbschaft entstehen Kosten für Gebühren und die Erbschaftssteuer. Um einen kleinen Überblick zu erhalten, stellen wir ein Rechenbeispiel an.

Folgende Informationen bilden den Ausgangspunkt der Beispielrechnung:

Der Erblasser oder die Erblasserin haben keine nahen Verwandten und so geht die Erbschaft an zwei Nichten. Der Anteil einer Nichte liegt bei 50.000€ Sparguthaben und einem Immobilienwert von 150.000€. Welche Kosten entstehen bei dieser Erbschaft? Da die Erben rechtlich alle Verbindlichkeiten der Erbschaft übernehmen, tragen sie alle Kosten in Verbindung mit dem Todesfall. In unserem Beispiel jeweils zur Hälfte – die Erbquote einer Nichte. Außerdem kommen die Gebühren für die Testamentseröffnung (ebenfalls zur Hälfte), den Erbschein (berechnet nach Höhe des Erbes) und schließlich noch die Erbschaftssteuer (berechnet nach Höhe des Erbes) hinzu.

FaktorenErbschaft einer NichteKosten200.000€
FaktorenTotenschein Arzt (½)Kosten50€
FaktorenSterbeurkunde (½)Kosten10€
FaktorenBeerdigungskosten (½)Kosten4.000€
FaktorenTestamentseröffnung beim Nachlassgericht (½)Kosten50€
FaktorenErbscheinKosten435€
FaktorenEidesstattliche Versicherung für den ErbscheinKosten435€
FaktorenErbschaftssteuer bei einem Freibetrag von 20.000€, Steuersatz 20%Kosten36.000€
FaktorenVerbleibendes VermögenKosten159.020€

Sie erben ein Vermögen – was nun?

Nach der Aufteilung zwischen den Erbinnen und Erben bleiben Ihnen vielleicht Wertpapiere, Sparguthaben oder eine Summe aus der Lebensversicherung. Legen Sie diese Beträge klug an, haben Sie lange Freude an den Erträgen. Wertpapiere positionieren Sie in einem eigenen Depot. Sie sollten eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie Änderungen bei der Zusammensetzung vornehmen möchten. Für höhere Beträge empfehlen wir unsere individuelle Vermögensverwaltung –, bei der nach Ihren Angaben ein Portfolio aus verschiedenen Anlageklassen erstellt wird. Sind Sie noch nicht sicher, welche Beträge Sie investieren möchten, ist auch ein ETF-Sparplan eine gute Idee. Schon mit kleinen Summen sparen Sie damit monatlich Vermögen an und der Restbetrag der Erbschaft bleibt zu Ihrer freien Verfügung.

Sie erben Schulden – was nun?

Welchen Weg Sie nun beschreiten, hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die Schulden im Vergleich zum Vermögen sind. Bleibt unter dem Strich genug Guthaben übrig, werden Sie eventuell eine andere Entscheidung treffen, wie wenn der Nachlass komplett überschuldet ist.

Erbschaft annehmen

Ein überzogenes Bankkonto ist noch kein Grund zum Verzweifeln, wenn dafür ein gut gefülltes Sparkonto mit zum Nachlass gehört. Die Immobilie ist noch mit einer Hypothek belastet? Das wird erst zum Problem, wenn es sich um ein wertloses Objekt handelt. Prüfen Sie die Kreditverträge, in die Sie eintreten. Können Sie sie durch preiswertere Darlehen ersetzen? Damit der ausgeschöpfte Dispokredit durch seine hohen Zinszahlungen nicht zur Belastung wird, bietet sich eine Umschuldung an. Das geerbte Fahrzeug lösen Sie mit unserem attraktiven Autokredit ab. Und die teure Hypothek wird durch eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung mühelos tragbar. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten. Wenn die Schulden gut versorgt sind, können Sie das Vermögen besser genießen.

Die Erbschaft ausschlagen

Die verstorbene Person ist völlig überschuldet? Wenn Sie in diesem Erbfall die Erbschaft annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten. In diesem Fall schafft Ihnen der Gesetzgeber einen Ausweg, denn Sie dürfen den Nachlass ausschlagen. Dann erhalten Sie aber weder Vermögen noch Erinnerungsstücke – dafür allerdings auch keine Schulden. Ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft erfahren, haben Sie 6 Wochen Zeit, diese Entscheidung zu treffen. Findet eine Testamentseröffnung statt, gilt dieser Termin als Beginn der Frist. Sie erklären Ihre Absicht der Rechtspflegerin beziehungsweise dem Rechtspfleger am Nachlassgericht oder lassen sie notariell beglaubigen. Nachdem Sie den Nachlass ausgeschlagen haben, geht er an den nächsten in der Erbfolge weiter.

Haus erben leicht gemacht

Gehört zum Nachlass eine Immobilie, können Sie diese verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen. Entscheiden Sie sich für die Vermietung, liegen mögliche Sanierungsmaßnahmen in Ihrer Verantwortung. Ein Modernisierungskredit hilft dann weiter. Berechnen Sie, welche Einnahmen möglich sind, und wie hoch die Investitionen in die Sanierung ausfallen werden. Dadurch erhalten Sie einen Einblick, inwieweit sich diese Ausgaben auszahlen.

Für eine Eigennutzung sind unter Umständen auch Umbaumaßnahmen notwendig, für die Sie die Kosten prüfen müssen. Was aber, wenn die Immobilie bereits vermietet ist? Dann haben Sie als neue Eigentümerin oder Eigentümer das Recht, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen.

7 Tipps für ein kluges Vorgehen bei einer Erbschaft

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, um im Erbfall die Erbschaft richtig zu behandeln. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Keine Erbschaft ist gleich.

Frist voll nutzen

Sie haben gerade erst von einer Erbschaft erfahren? Nutzen Sie die 6 Wochen Frist, die Sie zum Ausschlagen des Erbes haben, gut. Versuchen Sie herauszufinden, ob der Erblasser oder die Erblasserin überschuldet war, damit Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen die Gläubigerinnen und Gläubiger auszahlen müssen.

Mit Miterben einigen

Setzen Sie sich mit Ihren Miterben zusammen und versuchen Sie, für die Abwicklung und die Erbauseinandersetzung Kompromisse zu finden. Je einiger Sie sich sind, desto müheloser verläuft die Angelegenheit.

Pflichtteil beanspruchen

Sie wurden enterbt? Dann steht Ihnen als nahem Verwandten des Erblassers meist der Pflichtteil zu. Er entspricht der Hälfte dessen, was Sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten. Wenden Sie sich an die Erben und das Nachlassgericht, um Ihren Anteil zu ermitteln. Danach stellen Sie Ihren Anspruch schriftlich an die Erben.

Erbe bei Schulden ausschlagen

Steht es schlecht um Ihre persönlichen Finanzen, könnten Sie darüber nachdenken, eine stattliche Erbschaft auszuschlagen. Bei Privatinsolvenz, hohen Schulden oder Kontopfändung würde das Vermögen des Nachlasses von Ihren eigenen Gläubigern geschluckt werden. Verzichten Sie auf den Geldsegen, kommen die nächsten Verwandten in den Genuss der Erbschaft.

Das Aufsetzen eines Berliner Testaments abwägen

Viele Paare nutzen das sogenannte Berliner Testament und setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein, damit beim Tod des einen der andere im selbst genutzten Haus bleiben kann. Die Kinder sind dabei zunächst enterbt – Sie erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist. Sie können zwar noch beim Tod des ersten Elternteils ihren gesetzlichen Pflichtanteil verlangen. Allerdings wird im Berliner Testament häufig eine Strafklausel eingebaut, die den Kindern dann nach dem Tod des verbliebenen Ehepartners oder Ehepartnerin auch nur den Pflichtanteil zukommen lässt. Fehlt ein solches Testament, können die Kinder zugunsten des Elternteils nur ihren Erbteil übertragen. Das entspricht rechtlich einer Schenkung.

Unverzüglich Verträge kündigen

Umgehend nach dem Antritt Ihres Erbes sollten Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht im Todesfall bei Verträgen machen. Die laufenden Kosten aus Mietverträgen, von Strom und Telefon, aus Versicherungsverträgen und für Fahrzeuge sind ab dem Tag, an dem der Erblasser oder die Erblasserin verstarb, in Ihrer Verantwortung. Je früher diese Verträge gekündigt werden, desto weniger Kosten sammeln sich an.

Ausweg aus den Schulden finden

Zu spät? Sie haben das Erbe bereits angenommen und nun stellt sich heraus, dass es überschuldet ist? Es gibt noch zwei Auswege:

  1. Fechten Sie die Annahme der Erbschaft an.
  2. Beantragen Sie eine Nachlassverwaltung. Der eingesetzte Verwalter oder Verwalterin befriedigt die Gläubiger der verstorbenen Person dann nur aus der Erbschaft und Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.

Eine Erbschaft meistern

Ein Erbe tritt an die Stelle der verstorbenen Person und steht für alle Rechte und Pflichten ein. Darum ist es wichtig, schnell festzustellen, ob Sie im Testament bedacht wurden, oder in der gesetzlichen Erbfolge zum Zug kommen. Dadurch können Sie entscheiden, ob es sich lohnt, das Erbe anzutreten. Oft ist es nötig, für die Abwicklung der Erbschaft einen Erbschein zu beantragen. Er verschafft Rechtssicherheit, die Sie für die Kündigung von Verträgen, für den Umgang mit vorhandenen Immobilien und die Bankkonten benötigen.

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