Perfekt für 2 - Egal ob Paare oder WGs, Jetzt Gemeinschaftskonto eröffnen
Gemeinsamer Haushalt, gemeinsames Konto, Ihre Vorteile mit dem Gemeinschaftskonto
Gemeinsame Ausgaben besser im Blick
Regeln Sie Ihre Finanzen gemeinschaftlich
Freie Kontowahl
Alle privaten Girokonto-Modelle der Commerzbank als Gemeinschaftskonto möglich
24/7-Kundenservice
Wir sind rund um die Uhr für Sie da
Kostenlos Bargeld abheben
Heben Sie gebührenfrei Geld ab - an über 6.000 und bei weiteren Handelspartnern
Online und Mobile Banking
Mit Sicherheitsgarantie und innovativen Features
Kontaktlos bezahlen
Mit Apple Pay und Google Pay bequem per Smartphone zahlen
Konto eröffnen und direkt loslegen.
Online-Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Online-Antrag in nur wenigen Minuten aus und senden Sie ihn ab. Gerne auch auf Ihrem Smartphone.
Ihre Daten legitimieren
Per Mail erhalten Sie einen Link zur Einwilligungserklärung. Nachdem beide Kontoinhaber ihre Einwilligung erteilt haben, können Sie sich per Video-Ident oder Post-Ident legitimieren.
Konto verfügbar
Nachdem Ihr Antrag von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und ihr Gemeinschaftskonto ist verfügbar.
Ihr gemeinsames Girokonto bei der Commerzbank, Sie haben die Wahl.
Entdecken Sie für Ihr Gemeinschaftskonto unsere Kontolösungen. Sie entscheiden welche Leistungen und Services für Sie passend sind.
KlassikKonto
Für alle, die mehr Flexibilität beim Banking wünschen und neben dem digitalen Zahlungsverkehr auch Services vor Ort schätzen.
6,90€ mtl.
- Inkl. aller Leistungen des
- bei Online Eröffnung
- Beleghafte Zahlungsaufträge wie Überweisungen
- Bis zu 2 Girocards (Debitkarte) inklusive
- Mastercard Debit inklusive
- Vergünstigter Dispozins bei Kontoüberziehung: 11,45%
- Bevorzugter Kundenservice bei Anrufen
PremiumKonto
Unser PremiumKonto1 ist mehr als nur ein Bankkonto. Sie profitieren von vielen Inklusivleistungen.
12,90€ mtl.
- Inkl. aller Leistungen des (ausgenommen Mastercard Debit)
- bei Online Eröffnung
- Bis zu 2 Premium Kreditkarten (Visa oder Master)
- Zusätzliche kostenlose Bargeldauszahlungen mit der PremiumKreditkarte: 12-mal im Inland und 25-mal im Ausland pro Jahr und Karte
- : Reiseschutz für die ganze Familie
- Priority-Pass-Zugang zu über 1.400 Airport-Lounges weltweit
- Echtzeitüberweisungen inklusive
- Vergünstigter Dispozins bei Kontoüberziehung: 9,90%
- Bevorzugter Kundenservice bei Anrufen
Fragen und Antworten, Wissenswertes rund um die Gemeinschaftskonten der Commerzbank
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Zahlungsverkehrskonto, deren Inhaber mehrere Personen gemeinschaftlich sind. Das heißt: Sie führen das Konto zusammen mit einer weiteren Person. Die Beteiligten werden jeweils Kontoinhaber, und haben alle Rechte und Pflichten. Sie sollten daher ein Gemeinschaftskonto nur mit Menschen führen, denen Sie vertrauen.
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person einen Haushalt führen und sich die Kosten teilen, z. B. als Paar, aber auch als Wohngemeinschaft. So gehen gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Internet oder der Wocheneinkauf von einem Konto ab.
Die gemeinsam geführten Finanzen sparen Aufwand und Diskussionen, wer was zahlt und ob der eine dem anderen noch Geld zurückgeben muss. Ihr Gehalt sollte aber weiterhin auf das Einzelkonto fließen, mit dem Sie auch persönliche Rechnungen bezahlen, z. B. private Anschaffungen, Hobbys oder die eigene Altersvorsorge.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist für Kunden der Commerzbank zur privaten Nutzung möglich. Für ein privates Gemeinschaftskonto spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, in einer Partnerschaft leben oder ob es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt. Es muss jedoch eine gemeinsame Versandadresse hinterlegt werden.
Unsere privaten Gemeinschaftskonten bieten wir für bis zu zwei Kontoinhaber an.
Die Kontoinhaber müssen beide namentlich hinterlegt sein.
Bei Gemeinschaftskonten muss immer eine Regelung über die Verfügungsbefugnis der einzelnen Kontoinhaber getroffen werden. In unseren Bedingungen für Gemeinschaftskundenbeziehungen bzw. Gemeinschaftskonten und -depots ist grundsätzlich vorgesehen, dass jeder Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt ist. Dies ist ein sogenanntes ODER-Konto. Jeder Kontoinhaber kann also z. B. allein den Einkauf bezahlen, eine Rechnung begleichen oder einen Dauerauftrag einrichten, selbst wenn es sich um das gesamte Vermögen auf dem Konto handeln sollte. Die Eröffnung von UND-Gemeinschaftskonten ist bei der Commerzbank nicht möglich.
Anfallende Kosten wie z.B. Kontoführungsgebühren werden von den Kontoinhabern gemeinschaftlich getragen. Das gilt auch, wenn Sie selbst das Konto nicht überzogen haben.
Jeder Kontoinhaber ist selbstständig berechtigt, u.a. allein über die Gemeinschaftskundenbeziehung sowie über Gemeinschaftskonten zu verfügen, diese aufzulösen und hinsichtlich seiner Befugnisse Vollmachten zu erteilen.
Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Der überlebende Kontoinhaber kann ohne Mitwirkung der Erben das Konto auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen.
Sowohl Bestands- als auch Neukunden können ein Gemeinschaftskonto in einer Filiale eröffnen, vereinbaren Sie hierzu im Vorfeld einen Termin. Es müssen beide beteiligten Personen persönlich zum Termin erscheinen. Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin in der Filiale mit:
- Ausweisdokument der beteiligten Kontoinhaber.
- Sofern möglich / vorhanden die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der künftigen Kontoinhaber.
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate der beiden Beteiligten (alternativ: aktuelle Rentenbescheide), sofern Sie einen Dispo / eine Kreditkarte beantragen möchten.
Das ist leider nicht möglich. Ein Gemeinschaftskonto müssen Sie separat eröffnen. Selbstverständlich können Sie Ihr Einzelkonto aber auflösen, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
Ja. Wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person ein Konto eröffnen, müssen Sie Ihr Einzelkonto nicht kündigen. Im Gegenteil: Es bietet sich sogar an, neben dem Gemeinschaftskonto weiterhin ein eigenes Girokonto zu führen. Auf dieses Einzelkonto geht Ihr Gehalt ein - Sie begleichen davon Ihre eigenen Rechnungen, z. B. für private Anschaffungen und Hobbys oder sparen für Ihre Altersvorsorge.
Die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind grundsätzlich gleichberechtigt – sie haben also die gleichen Rechte und Pflichten. Somit gehört das Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto allen Kontoinhabern. Dasselbe gilt für eine eventuelle Kontoüberziehung auf dem Gemeinschaftskonto und z. B. für die Kosten für eine Kontoüberziehung. Bei Kündigung des Kontos besteht die Einzelverfügungsbefugnis für das Kontoguthaben fort.
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Einzelkonto mit einer Bankvollmacht ist, dass bei einem Gemeinschaftskonto beide Kontoinhaber gleichberechtigt sind. Im Gegensatz dazu darf ein Bevollmächtigter nur bestimmte Bankgeschäfte im Sinne des Kontoinhabers erledigen. Der Kontoinhaber bleibt Eigentümer des Guthabens. Auch beschränken sich die Rechte und Möglichkeiten eines Bevollmächtigten auf den Umfang der Vollmacht. In der Regel darf ein Bevollmächtigter weder das Konto kündigen noch neue Bankkarten beantragen oder Kredite aufnehmen. Darüber hinaus kann eine Vollmacht jederzeit durch den Kontoinhaber widerrufen werden.
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Ausreichende Bonität vorausgesetzt.