Einlagensicherung – Wie Ihr Geld geschützt ist

Ist Ihr Geld auf der Bank sicher? Die Einlagensicherung in Deutschland schützt Guthaben bis mindestens 100.000€ pro Bank und Kunde. Wir erklären, was wichtig ist.

Eine Frau steht in einer Stadt an ihrem Fahrrad und setzt sich einen Fahrradhelm auf.

Einlagensicherung
, Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einlagensicherung schützt das Geld auf Ihren Bankkonten im Falle einer Bankenpleite.
  • In Deutschland sind Einlagen bis 100.000€ pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert.
  • Einige Banken bieten zusätzlichen Schutz über den gesetzlichen Rahmen hinaus – mit eigenen Einlagensicherungsfonds.
  • Die gesetzliche Einlagensicherung gilt in der gesamten Europäischen Union. Außerhalb der EU sind Einschränkungen möglich.
  • Die Einlagensicherung gilt u. a. für Guthaben auf Spar-, Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Verrechnungskonten.
  • Im Entschädigungsfall erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 7 Bankarbeitstagen zurück.

Schutz und Stabilität
, Was ist die Einlagensicherung und warum gibt es sie?

Geht eine Bank pleite, schützt die Einlagensicherung das Geld der Kunden. In Deutschland haben Sparer darauf einen Rechtsanspruch. Was sind die Vorteile dieses Schutzsystems?

Warum gibt es die Einlagensicherung?

In der Wirtschaft gibt es viel weniger echtes Bargeld, als Sie vielleicht denken – im Euroraum existieren nur etwa 10% des gesamten Geldes in Form von Scheinen und Münzen1. Der Großteil wird auf Bankkonten geführt. Banken nutzen diese Einlagen, um Kredite zu vergeben und zu investieren – so funktioniert das moderne Bankensystem.

Doch was passiert, wenn eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Stellen Sie sich vor, Sie haben über Jahre hinweg gespart und hören plötzlich in den Nachrichten von einer Bankenkrise – und auch Ihre Bank ist angeschlagen. Würden Sie sofort Ihr gesamtes Geld abheben? Wenn viele Kunden dasselbe tun, entsteht eine Kettenreaktion – ein sogenannter Bankensturm (Bank Run). Dadurch kann sich die Krise weiter zuspitzen und sogar andere Banken mitreißen.

Genau hier setzt die Einlagensicherung an: Sie sorgt dafür, dass Sie sich keine ernsten Sorgen um Ihr Erspartes machen müssen – mit drei wichtigen Vorteilen:

  • Sicherheit für Sparer: Ihr Geld ist bis zu einer festen Sicherungsgrenze geschützt.
  • Stabilität für Banken: Kunden müssen nicht sofort all ihr Geld abheben, wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät – das hilft bei einer Bankenkrise, die Lage zu stabilisieren.
  • Schutz für die Wirtschaft: Die Einlagensicherung trägt damit zur Stabilität des gesamten Finanzsystems bei.

Dank der Einlagensicherung bleibt Ihr Guthaben geschützt – selbst wenn eine Bank Insolvenz anmelden muss. Aber wie hoch ist die Absicherung genau?

Gesetzlich und freiwillig
, Wie hoch ist die Einlagensicherung in Deutschland?

In Deutschland gibt es eine breite Vielfalt an Banken – von privaten über öffentliche bis hin zu Genossenschaftsbanken. Alle haben ihre eigenen Einlagensicherungssysteme, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zusätzlich gibt es auch freiwillige Sicherungssysteme. Wir werfen einen Blick auf beide Varianten und klären, wie der Einlagenschutz jeweils geregelt ist.

Gesetzliche Einlagensicherung

Das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) sorgt dafür, dass Guthaben bis zu 100.000€ pro Bank und Kunde abgesichert sind. Das bedeutet: Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Kontoinhaber einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Ein Ehepaar käme in der Regel beispielsweise auf einen Schutz von 200.000€.

Alle Banken, die Einlagen verwalten – sei es durch Girokonten, Sparkonten, Tagesgeld oder Festgeld – müssen einem gesetzlichen Sicherungssystem angehören2. Das Einlagensicherungsgesetz erkennt dabei unterschiedliche Formen der Einlagensicherung an.

4 Formen der gesetzlich anerkannten Einlagensicherung

Private Banken

Private Banken wie die Commerzbank sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgesichert. Die Entschädigungseinrichtung wird durch Beiträge der teilnehmenden Banken finanziert. Der Staat ist hierbei nicht direkt involviert. Er könnte aber im Falle eines Entschädigungsanspruchs eingreifen, wie während der Finanzkrise 2008/2009.

Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind durch ein eigenes System abgesichert, das 13 Sicherungseinrichtungen umfasst. Diese sind als Gesamtsystem anerkannt und sichern sich gegenseitig ab, wodurch auch das Geld ihrer Kunden geschützt ist. Dieses System nennt man „Institutssicherung“.

Genossenschaftsbanken

Genossenschaftsbanken, wie etwa Volksbanken und Raiffeisenbanken, haben die BVR Institutssicherung GmbH gegründet. Diese Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherung der Einlagen.

Öffentliche Banken

Landesbanken und Förderbanken sind Teil des gesetzlichen Sicherungssystems der privaten Banken. Zusätzlich bieten sie mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) freiwilligen Schutz.

Freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen und institutsbezogenen Absicherung bieten viele Banken in Deutschland auch eine freiwillige Einlagensicherung an. Sie kann bis in Millionenhöhe reichen.

Bei Privatbanken funktioniert dies über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dieser freiwillige Einlagensicherungsfonds greift nachrangig. Das bedeutet:  

  • Zunächst greift die gesetzliche Einlagensicherung bis maximal 100.000€.  
  • Entschädigungsleistungen, die darüber hinausgehen, übernimmt die freiwillige Einlagensicherung, wenn und soweit Kunden nicht durch andere Sicherungseinrichtungen entschädigt werden. 

Einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung gibt es zwar nicht, doch das Prinzip hat sich bewährt: Der Einlagensicherungsfonds besteht seit 1976, und bisher wurden alle Kunden zu 100% entschädigt.3

Gut zu wissen: Seit 2025 schützt der Fonds Einlagen in Höhe von bis zu 8,75% des Eigenkapitals der Bank – mindestens jedoch 438.000€ pro Kunde. Nehmen wir an, eine Bank verfügt über ein Eigenkapital von 10 Mio.€ – dann wären Einlagen bis zu 875.000€ pro Kunde abgesichert. Die Obergrenze liegt derzeit bei 3 Mio.€ pro privatem Einleger und Bank4.

Über 100.000€ auf dem Konto?

Das gesetzliche Einlagensicherungssystem schützt Einlagen bis zu 100.000€ pro Bank. Liegt Ihr Guthaben darüber, bestünde theoretisch das Risiko, den überschüssigen Betrag zu verlieren, falls Ihre Bank pleitegeht. Sie haben über 100.000€ auf dem Konto und möchten ganz auf Nummer sicher gehen? Dann können Sie Ihr Geld verteilen. Im Ernstfall profitieren Sie von der Einlagensicherung bei mehreren Banken.

Beispiel: Kunde A hat 170.000€ bei einer Bank ohne freiwillige Einlagensicherung. Falls die Bank Insolvenz anmelden muss, würde er nur 100.000€ zurückbekommen. Kunde B hat seine 170.000€ zu je 85.000€ bei zwei Banken angelegt. Er erhält bei einer Insolvenz beider Banken insgesamt 170.000€ zurück.

Bei der Commerzbank doppelten Schutz bekommen

Mehrere Konten bei verschiedenen Banken sind Ihnen zu umständlich? Dann könnte eine Bank interessant für Sie sein, die zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch ein freiwilliges Schutzsystem bietet.

Die Commerzbank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Sie gehört damit zu den vielen Banken, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen und Einlagen oberhalb der 100.000€-Grenze schützen. Für Sie bedeutet das: Ihre Einlagen sind bei der Commerzbank in besten Händen – auf dem Girokonto genauso wie auf dem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto.

Ausnahmen: Auch dann ist ein höherer Schutz möglich

In bestimmten Fällen gibt es zudem einen gesetzlich garantierten Schutz für Einlagen über 100.000€. Dieser erweiterte Schutz gilt für:

  • Geld aus Immobilienverkäufen: Wird das Geld innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf auf Ihrem Konto gutgeschrieben, ist es bis zu 500.000€ abgesichert.
  • Erbschaften und Abfindungen: Auch hier gilt ein Schutz bis zu 500.000€, wenn das Geld innerhalb von 6 Monaten nach dem Erhalt auf Ihrem Konto eingeht.
  • Versicherungsleistungen: Auszahlungen aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bis zu 500.000€ geschützt.

Das Prinzip dahinter
, Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Stellen Sie sich die Einlagensicherung wie eine Autoversicherung vor. Eine Kfz-Versicherung deckt Schäden nach einem Unfall ab – die Einlagensicherung schützt Ihr Geld, falls eine Bank zahlungsunfähig wird.

Im Unterschied zur Autoversicherung zahlen Sie als Bankkunde Ihre “Versicherungsbeiträge” jedoch nicht selbst. Das übernehmen die Banken. Die Beiträge fließen regelmäßig in die entsprechenden Einlagensicherungssysteme, damit dort genug Geld für den Ernstfall vorhanden ist.

Ein Entschädigungsanspruch entsteht jedoch nur, wenn die Bank tatsächlich zahlungsunfähig ist und die Einlagensicherung in Anspruch genommen werden muss.

Als Bankkunde sind Sie sogenannter Gläubiger der Bank. Die Bank schuldet Ihnen das Geld, das Sie ihr durch Ihre Einlagen zur Verfügung gestellt haben.

Doch wie wird sichergestellt, dass Banken die gesetzlichen Vorgaben zur Einlagensicherung einhalten? Dafür ist die BaFin verantwortlich – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Als Aufsichtsbehörde überwacht sie, dass Banken ihre Einlagen korrekt absichern und im Entschädigungsfall den Entschädigungsanspruch der Kunden erfüllen.

Wie schnell erfolgt die Entschädigung?

Stellt die BaFin einen Entschädigungsfall fest, informiert das Sicherungssystem die betroffenen Kunden und bereitet die Auszahlung vor. Die Entschädigungseinrichtung prüft eigenständig die Ansprüche und erstattet Beträge bis 100.000€ innerhalb von sieben Bankarbeitstagen.

Als Kunde müssen Sie dafür nichts tun – es sei denn, Sie machen eine höhere Entschädigung von bis zu 500.000€ geltend. In diesem Fall ist ein Antrag mit Nachweisen erforderlich. Auch diese Beträge werden innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nach Eingang des Antrags erstattet.

Wenn der Ernstfall eintritt:
, So funktioniert das Entschädigungsverfahren

Keine Regel ohne Ausnahme: Je nach EU-Land kann die Bearbeitung im Entschädigungsfall etwas länger dauern als in Deutschland. Ist Ihre Bank zusätzlich Mitglied eines freiwilligen Sicherungssystems, kann die Auszahlung aber auch schneller erfolgen.

Nur in seltenen Fällen kann es bei der Einlegerentschädigung zu längeren Wartezeiten kommen: unklare Eigentumsverhältnisse, gerichtliche Auseinandersetzungen oder technische Probleme bei der Auszahlung können die Gründe sein.

Schutzumfang
, Was ist durch die Einlagensicherung geschützt – und was nicht?

Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass Ihr Geld auf Bankkonten im Falle einer Bankpleite geschützt ist – jedoch nicht sämtliche Vermögenswerte, die Sie bei der Bank haben. Hier ein Überblick:
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Geschützte Einlagen:

  • Girokonten:
    Ihr Geld für den täglichen Gebrauch, wie für Einkäufe oder Überweisungen.
  • Sparkonten:
    Der digitale Nachfolger des Sparbuchs von früher.
  • Festgeldkonten:
    Sie legen Ihr Geld für eine bestimmte Zeit an und erhalten dafür einen festen Zinssatz.
  • Tagesgeldkonten:
    Flexibles Sparen mit variablen Zinsen, bei dem Sie jederzeit auf Ihr Geld zugreifen können.
  • Verrechnungskonto fürs Depot:
    Hier wird das Geld für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren verwaltet.
  • Sparbriefe:
    Eine Geldanlage mit festem Zins und einer festen Laufzeit.

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Nicht geschützte Finanzprodukte:

  • Aktien, Fondsanteile und Rentenpapiere:
    Diese gelten nicht als Einlagen und sind daher nicht durch die Einlagensicherung geschützt.
  • Verbindlichkeiten wie Kredite oder Darlehen:
    Auch sie sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt.

Gut zu wissen: Auch bei Wertpapieren hat der Gesetzgeber vorgesorgt. ETF-Anteile und Aktien, die Sie über Ihre Bank oder einen Broker gekauft haben, sind zwar nicht durch die Einlagensicherung geschützt – sie gelten jedoch als Sondervermögen. Das bedeutet: Sie bleiben auch bei einer Insolvenz Ihres Depotanbieters Ihr Eigentum. In diesem Fall können Sie Ihre Wertpapiere einfach auf eine andere Bank übertragen.

Falls Ihre Bank oder Ihr Broker Ihre Wertpapiere nicht herausgeben kann, greift die europäische Anlegerentschädigung – sie schützt bis zu 20.000€ pro Person, jedoch nur 90% der fehlenden Summe.

3 Tipps, um Ihr Geld zu schützen
, Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Wenn Sie Ihr Geld bei einer ausländischen Bank anlegen, gelten möglicherweise andere Regelungen für die Einlagensicherung als in Deutschland. Mit diesen drei einfachen Tipps können Sie dafür sorgen, dass Ihr Geld auch bei ausländischen Banken gut geschützt ist.

Prüfen Sie die Einlagensicherung im Land der Bank

Nicht alle Länder bieten denselben Schutz wie Deutschland. Achten Sie darauf, dass die Bank, bei der Sie Ihr Geld anlegen, einem nationalen Einlagensicherungssystem unterliegt. Überprüfen Sie auch, ob zusätzliche freiwillige Schutzmaßnahmen bestehen.

In der EU sind Banken dazu verpflichtet, Einlagen bis zu 100.000€ pro Person abzusichern. In anderen Ländern kann der Schutzbetrag variieren oder die Bedingungen von denen in Deutschland abweichen.

Achten Sie auf das Länderrating

Die Stabilität des Landes, in dem Ihre Bank ansässig ist, spielt eine wichtige Rolle. Länderratings sind Ranglisten, die die Kreditwürdigkeit eines Landes bewerten und Aufschluss darüber geben, wie sicher Ihr Geld dort ist. Ein gutes Länderrating bedeutet, dass das Land wirtschaftlich stabil und das Risiko einer Bankenpleite geringer ist. Deutschland hat beispielsweise ein AAA-Rating, was für hohe Stabilität spricht.

So überprüfen Sie das Länderrating: Geben Sie einfach den Ländernamen + „Länderrating“ in Ihre Suchmaschine ein.

Beachten Sie das Wechselkursrisiko

Wenn Ihre Bank in einem Land außerhalb der Eurozone sitzt, kann der Wechselkurs den Wert Ihrer Einlagen in Euro beeinflussen.

Beispielsweise schützt die schwedische Einlagensicherung bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen, was aktuell etwa 95.000€ entspricht (Stand: März 2025). Sollte der Wechselkurs jedoch fallen, verringert sich der Wert Ihrer Einlagen – und im Falle einer Bankeninsolvenz könnten Sie weniger Einlagen in Euro zurückerhalten.

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