Grüne Baufinanzierung, Die nachhaltige Baufinanzierung
*Gesetzlich erforderliches, repräsentatives Beispiel: Effektiver Jahreszins 2,97% p.a. bei Gewährung von 0,20% Zinsrabatt, fester Sollzins 2,93% p.a., Laufzeit/Zinsbindung 10 Jahre, Nettodarlehensbetrag 100.000€, 120 Monatsraten zu 962,50€ (Zins+Tilgung), Rückzahlung 115.500€. Das Darlehen muss durch eine Grundschuld abgesichert werden. Angebot freibleibend, gültig vom 30.11.2024 bis 06.12.2024. Darlehensgeber ist die Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt an Main. Bereitstellungszinsen 0,25% p.M. ab 13. Monat nach Zusage. Sondertilgungsoption 5% p.a. enthalten (unter zusätzlichen Bedingungen, die in der Filiale erfragt werden können). Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums bis max. 60% des Beleihungswertes, nur Neugeschäft. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Ihre Vorteile
Umweltfreundlich
Nachhaltige klimaschützende Investitionen werden gefördert
Schnell
Darlehensentscheidung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang aller Unterlagen
Günstig
Mit der Grünen Baufinanzierung gibt es aktuell einen zusätzlichen Zinsrabatt mit bis zu 0,20%
Attraktiv
Keine Bereitstellungszinsen für bis zu 24 Monate im Voraus
Umfangreich
Die großzügige Kreditsumme ermöglicht auch größere Baumaßnahmen
Unsere nachhaltige Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Laut Energieausweis darf für die Grüne Baufinanzierung ein maximaler Endenergiewert von 50 kWh/m² pro Jahr nicht überschritten werden. Auch für einen maximalen Endenergiewert von 100 kWh/m² gibt es noch einen Energiebonus. Wie hoch Ihr Endenergiewert ist oder sein könnte, verrät Ihnen Ihr Energieausweis.1
So einfach können Sie Ihre umweltfreundliche Immobilie finanzieren
Darlehensbetrag | 100.000 € |
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Laufzeit/Zinsbindung | 10 Jahre |
Rate Tilgung + Zins | 962,50 € |
Anzahl der Raten | 120 |
fester Sollzins p.a. | 2,93% |
effektiver Jahreszins Bei Gewährung von 0,20% Zinsrabatt | 2,97%* |
Rückzahlung | 115.500 € |
*Das Darlehen muss durch eine Grundschuld abgesichert werden. Angebot freibleibend, gültig vom 30.11.2024 bis 06.12.2024. Darlehensgeber ist die Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt an Main. Bereitstellungszinsen 0,25% p.M. ab 13. Monat nach Zusage. Sondertilgungsoption 5% p.a. enthalten (unter zusätzlichen Bedingungen, die in der Filiale erfragt werden können). Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums bis max. 60% des Beleihungswertes, nur Neugeschäft. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Unsere Grüne Baufinanzierung mit einer KfW Förderung kombinieren
Unsere Grüne Baufinanzierung lässt sich ohne weiteres mit der KfW Förderung kombinieren. Bei einem Darlehen der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) handelt es sich um attraktive Förderangebote bzw. Zuschüsse, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. So fördert die KfW beispielsweise energieeffizientes Bauen oder einen altersgerechten Umbau mit besonders günstigen Konditionen.
Grundlagen der Baufinanzierung
Sie stehen noch ganz am Anfang und suchen erste Information zum Thema Baufinanzierung? Oder sind Sie bereits einen Schritt weiter und wollen ein konkretes Angebot einholen? Im Folgenden finden Sie eine Check-Liste, die Ihnen beim Abschluss Ihrer Immobilienfinanzierung hilft.
Profitieren Sie von unserer persönlichen Beratung
Bei uns bekommen Sie einen persönlichen Experten für Ihr Vorhaben und Antworten auf all Ihre Fragen zur Baufinanzierung. Gemeinsam bewerten wir Ihre energieeffiziente Immobilie und erstellen eine passende Grüne Baukreditfinanzierung. Wir verraten Ihnen sogar, wie Sie durch Eigenkapital den Zinssatz verbessern können.
Fragen und Antworten, Wichtige Fragen rund ums nachhaltige Bauen und Kaufen
Die Grüne Baufinanzierung kann von jeder natürlichen Person zum Kauf, Neubau oder Modernisierung einer Immobilie sowie zur Umschuldung einer bestehenden Baufinanzierung genutzt werden. Das Finanzierungsobjekt ist eine Wohnimmobilie.
- Bei der Grünen Baufinanzierung darf das Finanzierungsobjekt einen Endenergiewert von 50 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr (Energieklasse A oder besser) nicht überschreiten.
- Für den Erhalt des Energiebonus darf das Finanzierungsobjekt einen Endenergiewert von 100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr (Energieklasse B oder C) nicht überschreiten.
Die Energieklasse muss von einem Energieberater oder Architekten in einem Energieausweis bestätigt werden. Der gültige Nachweis muss bei Darlehensbeantragung vorliegen. Bei Neubau/Energetischer Modernisierung kann der Nachweis vorab durch einen Architekten/Energieberater/Bauträger erfolgen. Der Energieausweis muss nach Abschluss der Maßnahme zwingend nachgereicht werden. Die Besicherung des Kredites ist nur über das finanzierte Objekt zulässig.
Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, muss die Energieausweis-Pflicht beachten. Diese gilt seit dem 1. Mai 2014 (geregelt in der Energieeinsparverordnung (EnEV)) und beinhaltet, dass der Eigentümer den Energieausweis unaufgefordert den Interessenten vorlegen muss. Zudem müssen im Inserat diverse Angaben zum energetischen Zustand der Immobilie gemacht werden. Bei Verkauf ist der Energieausweis dem neuen Eigentümer zu übergeben. Ein Energieausweis / Energiepass ist 10 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig. Das Datum der Ausstellung findet man ebenso wie das Datum „Gültig bis:“ auf dem ersten Blatt des Energieausweises.
Die monatlich von Ihnen zu bezahlende Rate für das Eigenheim setzt sich aus der Tilgung (dem Betrag, mit dem Sie Ihr Eigenheim abbezahlen) und dem Sollzins (den Sie für den Kredit bezahlen) zusammen. Beide Anteile zusammen bilden Ihre Rate, die Sie bei einer klassischen Baufinanzierung (auch Annuitätendarlehen genannt) monatlich mit gleichbleibender Höhe über einen festgelegten Zeitraum (beispielsweise für die nächsten 10 Jahre) bezahlen. Ist diese Zeit der vereinbarten Zinsbindung verstrichen und der Kredit nicht vollständig abbezahlt, verhandeln Sie neue Konditionen mit Ihrer Bank oder wechseln das Kreditinstitut.
Die Zinsen (hierbei handelt es sich um den Sollzins) für Ihre Grüne Baufinanzierung ergeben sich aus den jeweiligen Konditionen Ihres Baudarlehens. Die Laufzeit des Immobilienkredits, dessen Höhe, Ihr Eigenkapital und weitere Faktoren bestimmen den Zinssatz und können von Bank zu Bank variieren. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, lohnt es sich also, diesen Wert genauer zu betrachten.
Ein Tilgungsplan ist eine Übersicht, die Ihnen zuverlässig Auskunft über die Höhe Ihrer Restschuld zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt und zukünftig anstehende Zins- und Tilgungsraten Ihrer Grünen Baufinanzierung anzeigt. So verlieren Sie nie den Überblick über Ihr Darlehen und können sich beispielsweise früh genug um die Verlängerung des Baukredits kümmern.
Mit der Sollzinsbindung (auch Zinsbindung genannt) legen Sie fest, welchen Sollzins Sie über die vereinbarte Dauer der Vertragslaufzeit bezahlen. Sie sichern sich also einen bestimmten Zinssatz, der während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch von einem gebundenen Sollzins gesprochen. Ist das Darlehen am Ende der Vertragslaufzeit bzw. Zinsbindungsfrist noch nicht abgezahlt, müssen Sie mit dem Kreditgeber einen neuen Zinssatz vereinbaren.
Die Vertragslaufzeiten mit einer bestimmten Sollzinsbindung sind nicht mit der gesamten Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung zu verwechseln. Unter der Darlehenslaufzeit wird der Zeitraum verstanden, in welcher Sie das gesamte Darlehen zurückgezahlt haben.
Niedrige Zinsen sichern Sie sich beispielsweise, indem Sie ein Forward-Darlehen (Anschlussfinanzierung) abschließen. Dies ist bereits Jahre (insgesamt bis zu 60 Monate) vor Ablauf Ihrer bestehenden Baufinanzierung möglich. Es lohnt sich also, wenn zu erwarten ist, dass das Zinsniveau zukünftig steigen wird.
Grundsätzlich besteht mit Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung eine Restschuld. Hierfür ist eine Anschlussfinanzierung notwendig, bei dieser der Zinssatz für die Restschuld neu verhandelt wird. Zu diesem Zeitpunkt können andere Marktzinsen bestehen, die evtl. höhere Kosten für Ihre Finanzierung bedeuten.
Ein Bausparvertrag bietet hierbei die Chance sich dagegen abzusichern. Der beim Abschluss eines Bausparvertrags vereinbarte Spar- und Darlehenszins ist bis zum Laufzeitende des Bauspardarlehens festgeschrieben und kann als Anschlussfinanzierung verwendet werden. Somit lassen sich Risiken bei Zinsänderungen beseitigen. Spielen Sie verschiedene Szenarien mit Ihrem Berater durch und vergleichen Sie diese miteinander.
Beschäftigen Sie sich mit einer Baufinanzierung, werden Sie schnell Begriffen wie „Annuitätendarlehen“, „Forward-Darlehen“ oder „Prolongation“ begegnen, die verschiedene Formen einer Finanzierung bezeichnen. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab: Ob Sie einen Neubau planen, eine bestehende Immobilie erwerben wollen, Ihr bereits bestehendes Eigenheim modernisieren oder einen laufenden Kredit verlängern wollen. Dabei handelt es sich bei einem Kauf meist um ein Annuitätendarlehen mit gebundenem Zins, festen Raten und einer vorab vereinbarten Laufzeit.
Bei Sondertilgungen handelt es sich um Zahlungen, die Sie auch außerhalb der vereinbarten Raten leisten können. Wissen oder vermuten Sie, dass Sie über zusätzliches Geld verfügen werden, kann es sich lohnen, eine Sondertilgungs-Option zu vereinbaren, mit der Sie nicht nur Ihre Restschuld verringern, sondern gegebenenfalls auch die Laufzeit der gesamten
Baufinanzierung.
Ein Tilgungssatzwechsel ermöglicht über die Veränderung des Tilgungsanteils eine Anpassung der monatlichen Rate während der Zinsbindungsfrist. Besteht der Bedarf auf Anpassung der monatlichen Raten, kann es sich lohnen, über die Option des Tilgungssatzwechsels zu verhandeln. Anpassungen der monatlichen Rate wirken sich auf die Gesamtlaufzeit sowie die Zinsbelastung der Baufinanzierung aus und sind nur in einer vorgegebenen Bandbreite des ursprünglichen Tilgungssatzes möglich.
Ja. Ein Bausparvertrag ist zum einen Ihre Chance, sich auf den Kauf einer Immobilie vorzubereiten und sich das nötige Kapital anzusparen. Zum anderen ist ebenfalls eine Kombination mit der Baufinanzierung, als Vorausdarlehen, möglich, auch wenn der Sparvertrag noch nicht besteht. Denn Sie können ebenfalls beide Verträge gleichzeitig abschließen und bezahlen zu Beginn nur die Zinsen für das Vorausdarlehen und besparen gleichzeitig den Bausparvertrag an. Diese Variante nennt man Vorausdarlehen. Ist der Bausparvertrag nach der Spar-Phase bereit für die Zuteilung, tilgen Sie mit diesem die Baufinanzierung/Vorausdarlehen. Bei der Restschuld handelt es sich um ein gewöhnliches Bauspardarlehen, welches Sie regulär abbezahlen.
Ob für Ihre Baufinanzierung ein Sondertilgungsrecht vereinbart ist, können Sie in Ihrem Darlehensvertrag erkennen. Dies ist bei der Commerzbank in der Regel zum 30.06. eines Jahres möglich. Haben Sie die Möglichkeit einer Sondertilgung vertraglich vereinbart, sind Sie berechtigt – jeweils zum 30.06. eines Jahres, frühestens jedoch ein Jahr (bei der Produktvariante TopFlex: zwei Jahre) nach vollständiger Auszahlung des Darlehens – entschädigungsfreie Sondertilgungen zu leisten.
Wie hoch diese Sondertilgung maximal sein kann, ist abhängig von der Vereinbarung in Ihrem Vertrag. Der Mindestbetrag je Sondertilgung beträgt 1.000 Euro. Wenn Sie in einem Jahr Ihr Recht zur Sondertilgung nicht in Anspruch nehmen, können die Beträge nicht auf die Folgejahre übertragen werden.
Die Ausübung des Sondertilgungsrechtes bewirkt entweder eine Laufzeit-Reduzierung unter Beibehaltung der Rate (nur bei laufender Tilgung möglich) oder eine Raten-Reduzierung unter Beibehaltung der Laufzeit (bei laufender Tilgung und Tilgungsaussetzung möglich). Welche dieser Varianten zutrifft, wird bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart.
Bei einem Darlehen der KfW-Bankengruppe (KfW) handelt es sich um attraktive Förderangebote bzw. Zuschüsse, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. So fördert die KfW beispielsweise energieeffizientes Bauen oder einen altersgerechten Umbau mit besonders günstigen Konditionen.
Als Mitglied des Bankenfachverbandes sind wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden bewusst und verpflichten uns über gesetzliche Standards hinaus zu einer verantwortungsvollen Vergabe von Krediten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Die Energieklasse muss von einem Energieberater oder Architekten in einem Energieausweis bestätigt werden und als Nachweis bei Darlehensbeantragung vorliegen. Im Falle einer energetischen Modernisierung ist der Endenergiewert vorab durch einen Energieberater oder Sachverständigen zu bestätigen. Nach Beendigung der Maßnahmen ist der Energieausweis zwingend nachzureichen.