Eigenheimförderung leicht gemacht: Baukindergeld unterstützt
05.05.2022 – Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den erstmaligen Erwerb eines Eigenheims. Doch wer profitiert von diesem Zuschuss und wie wird er beantragt?
Baukindergeld – Hilfe vom Staat für Familien
Ganz gleich ob Eigentumswohnung oder Haus, Alt- oder Neubau – der Bund unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Förderung ankommt, wie Sie den Zuschuss beantragen und vor allem, wie viel dabei für Sie rausspringt. Sie haben nur Anspruch auf Baukindergeld, wenn Sie sie in der Immobilie wohnen. Bei Auszug, Verkauf oder Vermietung des Objekts, wird die Auszahlung des Baukindergelds eingestellt.
Baukindergeld sichern – jetzt heißt es schnell sein!
Die Bundesregierung fördert Familien mit Kindern mit dem sogenannten Baukindergeld. Für Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31.03.2021 für die erstmalige Eigennutzung gekauft oder gebaut wurden, gibt es pro Kind bis zu 12.000€ finanzielle Unterstützung vom Staat. Anspruch darauf haben alle Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie mit einzieht. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie online bei der KfW-Bankengruppe (KfW). Ursprünglich sollte die Frist für die Beantragung des Baukindergelds Ende des Jahres 2020 auslaufen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung für Immobilien, die einen Kaufvertrag im oben genannten Zeitraum unterzeichnet haben, die Frist bis zum 31.12.2023 verlängert. Grund genug, für Sie genau zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf diese Förderung von Wohneigentum haben.
Wer profitiert vom Baukindergeld
Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Auch Patchwork-Familien und Unverheiratete haben Anspruch
- Berücksichtigte Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen und Sie müssen Kindergeld für das Kind beziehen
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 75.000 € plus zusätzlich 15.000 € für jedes minderjährige Kind
- Baukindergeld gilt nur für den Ersterwerb einer Immobilie. Falls Sie schon eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, können Sie kein Baukindergeld beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie nur mit einem gewissen Anteil im Grundbuch stehen.
Auszahlung des Baukindergelds
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss von 1.200€ für jedes minderjährige Kind in Ihrem Haushalt. Das Baukindergeld wird über 10 Jahre ausgezahlt. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Finanzierung, dass das Baukindergeld nicht als Einmalbetrag ausgezahlt wird.
Berechnung des Einkommens
Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung bei der KfW. Bei Antragsstellung 2020 fließen die Einkünfte beider Elternteile aus 2018 und 2019 ein. Die Einkünfte entnehmen Sie Ihrem jeweiligen Einkommenssteuerbescheid. Steigen Ihre Einkünfte in den Jahren über die Einkommensgrenze, hat dies zurzeit keinen Einfluss auf die Auszahlung des Baukindergelds.
Anrechnung der Kinder
Voraussetzung für die Anrechnung eines Kindes:
- Minderjährigkeit
- Miteinzug in die neue Immobilie
- Bezug von Kindergeld
Das Baukindergeld wird auch weiterbezahlt, wenn eines Ihrer Kinder auszieht oder volljährig wird. Sollte nach der Antragstellung ein weiteres Kind geboren werden, wird es nicht in die Förderung einbezogen. Grundsätzlich wird aber das Baukindergeld nur so lange ausbezahlt, wie Sie für Ihr Kind reguläres Kindergeld erhalten.
In 5 Schritten zum Baukindergeld
Einzug in die gekaufte oder gebaute Immobilie
Wer in die eigenen 4 Wände einzieht, muss sich bei der Gemeinde ummelden. Die Meldebestätigung benötigen Sie bei der Antragstellung für das Baukindergeld, um das Einzugsdatum nachzuweisen.
Antragstellung für das Baukindergeld im KfW-Zuschussportal
Innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug müssen Sie den Antrag auf Baukindergeld im KfW-Zuschussportal einreichen.
- Registrierung
Registrieren Sie sich im Portal mit Ihren persönlichen Daten als Neukunden. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, um die Registrierung erfolgreich abzuschließen. Geben Sie Ihren Namen exakt so an, wie er im Reisepass oder Personalausweis steht. - Beantragung
Wählen Sie im Zuschussportal der KfW den Zuschuss „Baukindergeld“ aus und machen Sie die geforderten Angaben. Der Zuschussbetrag ist nach Absenden des Antrags für Sie reserviert. Reichen Sie dazu schnellstmöglich die notwendigen Nachweise ein.
Identifikation Ihrer Person
Für die Auszahlung des Baukindergelds ist eine Identifikation gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung der Identität erfolgt über die .
Nachweise hochladen
Nachdem Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie 3 Monate Zeit die entsprechenden Nachweise im Portal hochzuladen. Folgende Nachweise werden für die Auszahlung des Baukindergelds benötigt:
- Einkommenssteuerbescheide
- Meldebestätigung
- Grundbuchauszug
Baukindergeld erhalten
In der Auszahlungsbestätigung der KfW wird Ihnen der Termin für den Start der jährlichen Auszahlung genannt.
Wie dürfen Sie die Förderung verwenden?
Wenn Sie als Familie Anspruch auf das Baukindergeld haben, dürfen Sie die Förderung frei verwenden. Nutzen Sie das Geld beispielsweise für eine Sondertilgung zur Reduzierung Ihrer Kreditsumme oder sparen Sie einen Bausparvertrag an.
Baukindergeld: Vor- und Nachteile der Förderung
Vorteile der Förderung
- Eigenheimzulage als Geschenk vom Staat
- Unterstützung kinderreicher und junger Familien beim Bau oder Erwerb des Eigenheims
- Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
- Baukindergeld problemlos mit anderen Förderprogrammen der KfW kombinierbar
- Altersvorsorge durch den Erwerb einer Immobilie
Nachteile der Förderung
- Baukindergeld wird hauptsächlich zum Erwerb von Bestandsimmobilien genutzt und weniger zur Schaffung neuen Wohnraums.
- Förderung der Nachfrage und nicht des Immobilienangebots, was eine Steigerung der Immobilienpreise zur Folge hat
- Hohe Verwaltungskosten vom Bund für das Baukindergeld
- Gefahr für Familien in ein Eigenheim zu investieren, die es sich eigentlich nicht leisten können
- Finanzielle Belastung des Bundes durch das Baukindergeld, während die Bundesländer von der Grunderwerbssteuer profitieren
- Baukindergeld wird nicht als Eigenkapital angerechnet, was das Darlehen bei der Bank verteuert
- Baukindergeld wird vor allem für den ländlichen Raum beantragt, weil die Immobilienpreise günstiger sind
- Durch die hohe Einkommensgrenze wird nur die ohnehin schon gut situierte Mittelschicht unterstützt
Voraussetzungen für das Baukindergeld auf einen Blick
Wer in Genuss des Baukindergelds kommen möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Förderung des erstmaligen Kaufs eines Hauses oder Wohnung für Familien
- Mindestens ein minderjähriges Kind muss im Haushalt leben
- Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 90.000€ pro Jahr bei einem Kind.
- Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 15.000€ pro Jahr.
- Förderung von Neubauten bei einer erteilten Baugenehmigung zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021
- Eine Förderung erfolgt auch bei Bauvorhaben, die nur anzeigepflichtig sind. Hierzu benötigt die zuständige Gemeinde Kenntnis durch Bauanzeige und der Beginn des Bauvorhabens muss zwischen 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
- Förderung des Erwerbs von Neu- oder Bestandsbauten, wenn der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 geschlossen wird.
- Der Antrag auf Baukindergeld können Sie auch bis zu 6 Monate nach Einzug in Ihre Immobilie stellen. Dabei gilt das Einzugsdatum der amtlichen Meldebestätigung.
- Beim Erwerb einer bereits von Ihnen angemieteten Wohnung
Wichtige Fristen für die Förderung
Im besten Fall planen Sie einen Neubau oder den Kauf einer Fertigimmobilie. Folgende Objekte werden nicht gefördert:
- Unterschriebener Kaufvertrag oder Baugenehmigung bis spätestens 31.03.2021
- Antragstellung bis spätestens 6 Monate nach Ihrem Einzug gemäß der amtlichen Meldebestätigung
- Spätester Zeitpunkt einer Antragstellung auf Baukindergeld ist der 31.12.2023
Tipps rund um das Baukindergeld
Die Finanzierbarkeit eines Objekts genau prüfen
Entscheiden Sie sich nicht nur für den Kauf einer Immobilie, weil das Baukindergeld bald ausläuft. Die Finanzierung des Eigenheims sollte über Jahre hinaus, auf soliden Beinen stehen. Bedenken Sie auch, dass mit abgeschlossener Berufsausbildung des Kindes und Eintritt in den Beruf kein Kindergeld mehr ausgezahlt wird.
Baukindergeld ist kein Eigenkapital
Bei einer Finanzierung sollten Sie 20 bis 30% Eigenkapital vorweisen. Das Baukindergeld zählt leider nicht dazu.
An die Anschlussfinanzierung denken
Nach 10 Jahren läuft nicht nur das Baukindergeld aus, sondern meistens auch die Sollzinsbindung Ihrer Hauptfinanzierung. Wägen Sie genau ab, ob Sie eine Anschlussfinanzierung auch mit höheren Zinsen und ohne Förderung gut stemmen können.
Fristen einhalten
Das Baukindergeld ist strikt an bestimmte Fristen gebunden. Sollten Sie diese nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch.
Auf Sondertilgung bei der Finanzierung achten
Um das Baukindergeld sinnvoll einzusetzen und die Kreditbelastung zu senken, sollten Sie im Voraus mit Ihrer Bank die Möglichkeit zu Sondertilgungen vereinbaren.
Mit gutem Timing die Förderung sichern
Wird Ihr Kind demnächst 18 Jahre alt, sollte Antrag und Einzug idealerweise vor dem Geburtstag erfolgen. Wenn Sie bald ein Kind erwarten, lohnt es sich sehr, die Geburt abzuwarten und den Einzug eventuell ein wenig zu verzögern. Wenn Ihr Kind erst nach der Antragstellung oder 6 Monate nach dem Einzug geboren wird, erlischt der Anspruch auf die Förderung.
Welche Objekte werden nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser
- Übertragung von Wohneigentum durch Schenkung, testamentarische Verfügung oder vorweggenommene Erbfolge
- Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern
- Eigentumsübertragung zwischen Verwandten in gerader Linie
- Erwerb von Wohnraum, der sich schon mal in Ihrem Eigentum befand
Extra-Bonus in Bayern
Wer in Bayern wohnt, bekommt einen Extra-Bonus von 300€ von der Landesregierung. Sobald Sie die Auszahlungsbestätigung der KfW erhalten, können Sie den Zuschuss über das Förderinstitut BayernLabo beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Auszahlung erfüllen:
- Der Käufer oder Bauherr muss seit mindestens einem Jahr in Bayern leben oder arbeiten
- Stichtag für Kaufvertrag oder Baugenehmigung ist der 1. Juli 2018 (ein halbes Jahr später als beim Baukindergeld)
- Zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden ohne Kinder nicht höher als 50.000€, bei kinderlosen Paaren nicht höher als 75.000€, bei Familien mit Kindern gelten die gleichen Einkommensstaffelungen wie beim Baukindergeld.
Mit Baukindergeld einfacher zum Wohneigentum
Das Baukindergeld lohnt sich vor allem für Familien, die ab dem 01.01.2018 ein Eigenheim gekauft haben oder einen Kauf planen. Sie erhalten 10 Jahre lang 1.200€ jährlich pro Kind, die Sie beispielsweise als Sondertilgung einsetzen können. In diesem Fall kommen zum Vorteil des Zuschusses noch die Einsparungen durch die vorzeitige Tilgung. Um sich das Baukindergeld zu sichern, müssen Sie schnell sein. Bis spätestens zum 31.12.2023 können Sie einen Förderantrag auf Baukindergeld und damit Ihre Eigenheimzulage stellen, wenn bis spätestens Ende März 2021 der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt wird.