Energetischen Istzustand von Wohngebäuden dokumentieren
, Kosten eines Energieausweises

19.11.2024 – Wenn Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, müssen Sie Interessierten einen Energieausweis vorlegen. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen rund um den Energieausweis, die Kosten sowie zu Spartipps und Fördermöglichkeiten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mieterinnen und Mietern oder Käuferinnen und Käufern ein Energieausweis vorgelegt werden. Für Neubauten ist ebenfalls ein Energiepass erforderlich.
  • Während ein Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basiert, wird beim Bedarfsausweis ein theoretischer Energiebedarf kalkuliert.
  • Für den Verbrauchsausweis werden Kosten zwischen 50€ und 250€, für den Bedarfsausweis Kosten ab 100€ bis 500€ und mehr fällig.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Istzustand einer Immobilie und dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes sowie die genutzten Energieträger. Nach Ausstellung ist dieser Ausweis zehn Jahre lang gültig. Solange Sie Ihre Immobilie weder vermieten noch verkaufen möchten, besteht keine Pflicht, den Ausweis zu erneuern. Wollen Sie ohne gültigen Energieausweis vermieten oder verkaufen, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000€.

Bereits seit 2009 müssen in Deutschland alle Wohngebäude diesen Ausweis vorweisen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind denkmalgeschützte Häuser oder auch Wohngebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden wie Ferienhäuser. Bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung ist dieses Dokument den potenziellen Käuferinnen und Käufern oder Mieterinnen und Mietern bei der Besichtigung des Objekts unaufgefordert vorzulegen. Mit Abschluss des Kaufvertrags geht der Energieausweis auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über.

Gesetzlich geregelt ist die Energieausweispflicht seit 2014 in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Demnach sind Besitzende einer Immobilie nicht nur zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet, sondern müssen zudem bereits in Anzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung einer Immobilie deren Effizienzstandard offenlegen. Darüber hinaus muss für Neubauten ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen u. a. von der Art des Energieausweises ab. Es wird zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten der letzten 36 Monate und gibt den tatsächlichen Energieverbrauch an. Der Bedarfsausweis ist für Neubauten vorgeschrieben und bewertet die baulichen Eigenschaften des Gebäudes und berechnet den Energiebedarf.

Kosten für einen Verbrauchsausweis

Die Kosten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises sind gering. Sie können Ihren Energieausweis auch einfach online über diverse Anbieter bestellen. Allerdings dürfen Energieausweise nur von Personen mit einer besonderen Befähigung als Energieberater ausgestellt werden. Da die Prüfkriterien für den Energieausweis streng kontrolliert werden, achten Sie bitte darauf, dass die Berufsbezeichnung des Ausstellers auf dem Ausweis vermerkt ist. Um den Energieausweis online zu bestellen, geben Sie grundlegende Informationen zum Gebäude an und reichen Unterlagen und Fotos z. B. zu der Heizungssituation, den Fenstern (Art der Verglasung) oder zum Dachboden bzw. Keller (Dämmung) ein. So weisen Sie den energetischen Zustand des Wohngebäudes nach.

Für den Verbrauchsausweis eines Einfamilienhauses ist mit Kosten zwischen 50 und 100€ zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern sind Kosten bis zu 250€ üblich.1

Kosten für einen Bedarfsausweis

Für einen Bedarfsausweis ist in der Regel mit höheren Kosten zu rechnen als beim Verbrauchsausweis. Bestellen Sie den Bedarfsausweis online, betragen die Kosten etwa 100€. Begutachtet die Energieberaterin oder der Energieberater das Gebäude bei einer Vor-Ort-Begehung, wird die Erstellung deutlich aufwendiger und teurer. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen dann meist zwischen 300 und 500€. Bei großen Gebäuden mit vielen Wohneinheiten ist eine Grundpauschale in Höhe von 300€ zuzüglich 30 bis 50€ pro Wohneinheit üblich. Ist der energetische Zustand oder die vorhandene Heiztechnik sehr kompliziert, empfiehlt sich immer eine Vor-Ort-Begehung und Beratung der Energieberaterin oder des Energieberaters.2

Rechenbeispiel für den Energieverbrauch

Die zu erwartenden Heizkosten für eine Immobilie sind mit den Daten eines Verbrauchsausweises einfach zu berechnen: Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung in einem Haus mit einem Energieverbrauchskennwert von 130 kWh/(m² a) kommen Sie auf einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 80 x 1,2 x 130 = 12.480 kWh pro Jahr.
Je nach Heizungsart lassen sich dann die Kosten für den Energieverbrauch berechnen. Der Faktor 1,2 ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Multiplikator der eigentlichen Wohnfläche, da in einem Haus Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Keller mit beheizt werden müssen.

Die Angaben auf dem Energieausweis

Dem Energieausweis können Sie folgende Informationen entnehmen:

Seite 1:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Adresse, Anzahl der Wohneinheiten
  • Informationen zur Heizungstechnik und Warmwasser
  • Aussagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zum Lüftungskonzept
  • Angabe des Berechnungsverfahrens (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

Seite 2 und 3:

  • Farbskala mit Angabe der Energieeffizienzklasse des Gebäudes
  • Beim Verbrauchsausweis gibt der Wert „Endenergieverbrauch“ an, wie viel Energie pro Quadratmeter in den letzten drei Abrechnungsperioden benötigt wurde, um das Gebäude zu heizen.
  • Beim Bedarfsausweis zeigt der Endenergiebedarf die Energiemenge für Heizung, Warmwasser und Lüftung an, die pro Jahr für das Gebäude benötigt wird. Dabei gilt: je kleiner der Wert, desto energiesparender ist die Immobilie.3

Seit 4

  • Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes (z. B. Dämmung oder Modernisierung der Heiztechnik)
  • Die Modernisierungsempfehlungen müssen nicht zwingend umgesetzt werden und sind kein Ersatz für eine Energieberatung

Seit 5

  • Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie zu Berechnungsverfahren

Hinweis: Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis seit dem 1. Mai 2021 neben der Kennwertklassifizierung auch die Treibhausgasemissionen einer Immobilie ausweisen.

Der genaue Blick auf den Energieausweis lohnt sich

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Wer auf der Suche nach einer energiesparenden Immobilie ist, egal ob Neubau oder Bestandsgebäude, sollte sich vor dem Kauf unbedingt die Werte im Energieausweis genau anschauen. Hier lassen sich bereits im Vorfeld der Energiebedarf sowie die zukünftigen Verbrauchskosten abschätzen.

Aber nicht nur potenzielle Mietende oder Kaufende, sondern auch Besitzende eines Hauses ziehen aus dem Ausweis wichtige Rückschlüsse. Er gibt Modernisierungsempfehlungen und hilft so dabei, die richtigen Sanierungsmaßnahmen auszuwählen – beispielsweise den Austausch der Heizungsanlage, den Einbau neuer Fenster oder eine neue Dachdämmung.

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Die Bedeutung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis

Energie sparen heißt bares Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen. Wichtiger Teil des Energieausweises sind daher die Effizienzklassen. Mit einer guten Klassifizierung im Energieausweis haben die Gebäude Vorteile auf dem Immobilienmarkt.

EnergieeffizienzklasseA+Energiebedarf oder -verbrauchunter 30 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnflächeetwa 3€
EnergieeffizienzklasseAEnergiebedarf oder -verbrauch30 bis unter 50 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche7
EnergieeffizienzklasseBEnergiebedarf oder -verbrauch50 bis unter 75 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche12
EnergieeffizienzklasseCEnergiebedarf oder -verbrauch75 bis unter 100 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche16€
EnergieeffizienzklasseDEnergiebedarf oder -verbrauch100 bis unter 130 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche21
EnergieeffizienzklasseEEnergiebedarf oder -verbrauch130 bis unter 160 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche27€
EnergieeffizienzklasseFEnergiebedarf oder -verbrauch160 bis unter 200 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche34
EnergieeffizienzklasseGEnergiebedarf oder -verbrauch200 bis unter 250 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche42
EnergieeffizienzklasseHEnergiebedarf oder -verbrauchüber 250 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche50€ und mehr

Tipp: Das Erreichen bestimmter energetischer Ziele ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern ermöglicht Ihnen im Rahmen der nachhaltigen grünen Baufinanzierung der Commerzbank auch günstigere Konditionen. Energieeffiziente Immobilien werden mit einem attraktiven Sonderzins mit bis zu -0,30% Zinsvorteil gefördert.

Arten des Energieausweises

Bei Verkauf, Vermietung und Neubau von Immobilien benötigen Sie einen Energieausweis. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.

Während der Verbrauchsausweis dabei hilft, den künftigen Energieverbrauch einer Immobilie zu kalkulieren, profitieren Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Bedarfsausweis von den Daten zum technischen und energetischen Zustand des Gebäudes, die in die Bewertung einfließen. Aus den Werten im Energieausweis für ein altes Haus können sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden. So können Sie beispielsweise mit einer Dachdämmung oder dem Umstieg auf eine Solarthermie zur Energiegewinnung in Zukunft Energie sparen, Ressourcen schonen und Ihre Nebenkosten senken.

Das Baujahr und die Dämm-Eigenschaften des Gebäudes sind dabei mitentscheidend, welche Art von Ausweis erstellt werden muss.

Welchen Energieausweis brauchen Sie für Ihr Haus?

Verbrauchsausweis ausreichend:

  • Bei modernisierten oder nach dem 1. November 1977 gebauten Wohngebäuden
  • Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten
  • Bei Gebäuden, die dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen

Bedarfsausweis zwingend erforderlich:

  • Bei Neubauten
  • Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes aus der Vergangenheit. Hierzu müssen mindestens die Daten von drei Abrechnungsperioden des gesamten Gebäudes ermittelt werden. Leerstände werden dabei ebenso berücksichtigt wie die rechnerische Einbeziehung des Klimas. Der Verbrauchsausweis liefert eine konkrete Angabe zum tatsächlichen Energieverbrauch, ist damit aber auch abhängig vom Verhalten der Hausbewohnerinnen und Hausbewohner. Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um die einfachere und kostengünstigere Variante des Energieausweises.

Der Bedarfsausweis

Bei Neubauten und Gebäuden ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Vorgaben der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt werden und maximal vier Wohneinheiten vorhanden sind. Ein technisches Gutachten ermittelt hierbei den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Ausschließlich bauliche Aspekte wie Art der Dämmung, Fenster oder Heizungsanlage fließen ins Gutachten ein. Der Energiebedarf des Gebäudes und der Wärmeverlust werden erfasst und eventuelle Abweichungen aufgelistet. Wenn im Ausweis der ermittelte Primärenergiebedarf höher ist als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen.

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Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Der Energieausweis wird von der Energieberaterin oder dem Energieberater ausgestellt. Sie oder er berät Sie im Vorfeld, welche Form des Energieausweises für Ihr Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben oder am besten geeignet ist. In der Regel inspiziert sie oder er das Objekt bei einer Vor-Ort-Begehung und berät und begleitet die Kundin oder den Kunden zu folgenden Themen:

  • Einsatz von regenerativen Energien
  • Beratung zu Energiekosten
  • Aufdeckung von Gebäudeschwachstellen
  • Vorschläge zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen

Nur Personen mit einer besonderen Befähigung dürfen als Energieberater tätig sein und Energieausweise ausstellen. Dazu zählen in der Regel Ingenieure, Handwerker, Physiker, Architekten und Schornsteinfeger. Wichtig ist, dass der Aussteller die Voraussetzungen erfüllt, die im § 88 des GEG geregelt sind.

Wenn Sie eine qualifizierte Energieberaterin oder einen qualifizierten Energieberater suchen, lohnt sich ein Blick auf die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Falls Sie eine Modernisierung planen, können Sie mit einem Gutachten eines hier gelisteten Experten einen Antrag auf KfW-Fördermittel stellen. Auch diverse Online-Anbieter stellen einfach und günstig Energieausweise für ein Gebäude aus.

Tipps und Tricks zum Geldsparen beim Energieausweis

In diesem Ratgeber haben Sie alles rund um den Energieausweis erfahren. Nun möchten wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben, wie Sie beim Energieausweis Kosten sparen können. 

Günstige Angebote für Verbrauchsausweise nutzen

Benötigen Sie keinen ausführlichen Bedarfsausweis, sondern lediglich einen einfachen Verbrauchsausweis, können Sie diesen einfach und zu einem günstigen Festpreis von einem Online-Anbieter erwerben. Günstige Angebote sollten Sie aber im Vorfeld immer auf ihre Qualität überprüfen. Alternativ bietet auch der Schornsteinfeger Verbrauchsausweise zum Teil zu sehr günstigen Preisen an. Informieren Sie sich also auch darüber, was der Energieausweis vom Schornsteinfeger kostet. Bedarfsausweise stellt der Schornsteinfeger in der Regel nicht aus.

Mögliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen

Da der Energieausweis gemäß GEG Pflicht ist, gibt es keine direkte Förderung bei der Ausstellung. Sollten aber Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anstehen, kann eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden. Die Förderung gilt jedoch nur für Wohngebäude bzw. den Wohnbereich eines Gebäudes, bei denen der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurück liegt. Das BAFA fördert bis zu 50% der förderfähigen Kosten der Energieberaterin oder des Energieberaters. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss maximal 650€, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten maximal 850€.

Ebenso ist es möglich, bei der Sanierung eines Gebäudes KfW-Fördermittel zu beantragen, die Ihre Baufinanzierung günstiger machen. Der beauftragte Gutachter beziehungsweise Energieberater muss auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme gelistet sein, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Somit ist sichergestellt, dass der Energieberater die entsprechenden Qualifikationen hat. Es ist immer ratsam, vor einer geplanten Sanierung einen Energieberater aufzusuchen. Gerade ein Bedarfsausweis macht bereits im Vorfeld auf die Schwachstellen des Gebäudes aufmerksam.

Beim Neubau nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen

Es ist zu empfehlen, beim Hausneubau einen möglichst hohen Energieeffizienzstandard anzustreben. Wer sich zum Zeitpunkt des Hausbaus lediglich an den Mindestanforderungen orientiert, muss damit rechnen, dass sein neues Haus bereits kurz nach der Fertigstellung bau- und energietechnisch nicht auf dem neusten Stand ist. Bei den stetig steigenden Energiepreisen gleichen sich die Mehrkosten für einen energetisch höherwertigen Baustil schnell aus.

Steuerliche Vorteile bei Vermietung gebrauchen

Vermieterinnen und Vermieter können zudem die Kosten sowohl eines Bedarfs- als auch Energieverbrauchsausweises als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. 

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    Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/energieausweis-kosten.html

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    Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/energieausweis-kosten.html

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    Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/energieausweis-richtig-lesen-so-gehts.html