Die erste eigene Wohnung finanzieren
01.07.2021 – Raus bei den Eltern, rein in die Eigenständigkeit. Das bedeutet aber auch, sein Leben selbst finanzieren zu können. Worauf es dabei ankommt und wo Sie sich finanzielle Hilfe holen können, lesen Sie in unseren Tipps.
Die erste eigene Wohnung: So klappt der Einzug in ein neues Leben
Für viele junge Leute ist die eigene Wohnung der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Abkopplung von den Eltern. Die Vorfreude für den Auszug ist groß und der Umzug wird sorgfältig geplant. Das bedeutet aber auch, selbst die Verantwortung zu übernehmen und Fehler zu vermeiden. Denn wer sich auf dem Weg von der Wohnungssuche bis zum Einzug nicht gut informiert, tappt schnell in die Schuldenfalle. Mit unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie als Mieterin und Mieter die erste eigene Wohnung finanzieren, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Unterlagen und Versicherungen Sie benötigen.
Die erste eigene Wohnung: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Die Miete besteht aus der Nettokaltmiete und einem Pauschalbetrag für die Nebenkosten. In den Nebenkosten sind in der Regel Gebühren für Versicherung und Steuern, Kosten für Reparaturen, den Hausmeister, die Wartung der Heizung und anderes enthalten. Kaltmiete und Nebenkosten ergeben zusammen die Warmmiete für Ihre erste eigene Wohnung. Diesen Betrag müssen Sie jeden Monat an den Vermieter überweisen.
Manchmal ist die Kaltmiete im Mietvertrag auch pro Quadratmeter angegeben und muss entsprechend umgerechnet werden. Die Nebenkosten können Sie als Mieter nur teilweise beeinflussen. Feste Pauschalen wie Hausmeisterdienste, Schornsteinfeger, Abwassergebühren oder Grundwasser werden in der Regel auf den Mieter umgelegt. Diese Kosten sind fix. Die Kosten für Heizung und Wasser sind dagegen variabel. Sie steigen oder fallen, je nachdem, wie viel Sie verbrauchen.
Beispiel: Sie mieten eine Wohnung mit 58 Quadratmetern in der Dortmunder Innenstadt. So könnten sich die Mietkosten zusammensetzen:
- Kaltmiete: 475€
- Nebenkosten: 80€
- Heizkosten: 60€
- Gesamtmiete: 615€
Miete immer pünktlich zahlen
Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Miete immer pünktlich zahlen. Richten Sie deshalb bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein, und achten Sie darauf, den Überweisungsbetrag bei einer Mieterhöhung rechtzeitig anzupassen.
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Mit welchen Lebenshaltungskosten ist zu rechnen?
Neben der monatlichen Miete müssen Sie nach dem Einzug einen weiteren Kostenfaktor berücksichtigen: die Lebenshaltungskosten.
Sie beinhalten alles, was Sie zum Leben benötigen – von Strom über Internet bis zu den Kosten für Ernährung und Kleidung. Während Sie etwa die Ausgaben für Nahrungsmittel, Kleidung und Freizeitaktivitäten selbst beeinflussen können, sind Sie bei den Kosten für Strom, Fernsehen oder auch das Internet an die Preise der jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter gebunden. In einer WG lassen sich diese Kosten auf alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner umlegen.
- Strom: Der Preis hängt vor allem davon ab, wie viele Personen im Haushalt wohnen. Im Schnitt rechnet man für einen Singlehaushalt mit 1.300 bis 2.000 Kilowattstunden pro Monat, bei zwei Personen mit 2.000 bis 3.500 Kilowattstunden und bei vier Personen mit 3.700 bis 5.000 Kilowattstunden. Aufgrund der aktuell stark steigenden Strompreise sollte hier genau kalkuliert werden, denn die Strompreisentwicklung zeigt deutlich nach oben. Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge kostet der Strom aktuell 37,30 Cent/kWh (Stand Juli 2022)
- Fernsehgebühren: Jeder Haushalt muss die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, bekannt als GEZ. Diese Gebühr fällt pro Haushalt an, egal wie viele Menschen dort wohnen, und beträgt im Monat 18,36 Euro. Es gibt Möglichkeiten, sich von der GEZ befreien zu lassen, etwa wenn man BAföG bezieht. Wer über einen Anbieter Kabelfernsehen oder Streaming-TV nutzt, zahlt dafür extra.
- Internet: Beim Internetanschluss kommt es darauf an, für welche Geschwindigkeit Sie sich entscheiden. Im Schnitt zahlen deutsche Verbraucher in den 50 größten Städten etwa 30 Euro pro Monat für ihr Internet.
Welche Versicherungen benötigen Sie für die erste eigene Wohnung?
Hausratversicherung:
Diese Versicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Schäden an Haushaltsgeräten, Möbeln oder Kleidung – zum Beispiel, wenn diese Schäden durch Feuer, Einbruch oder durch einen Wasserschaden aufgrund einer kaputten Leitung entstehen. Wer in eine eigene Wohnung zieht, ist nicht mehr über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Grundsätzlich gilt: Je wertvoller der Besitz in der ersten eigenen Wohnung, desto sinnvoller die Versicherungspolice. Prüfen Sie deshalb, wie wichtig Ihnen dieser Schutz ist. Die Versicherungspreise für eine 80 Quadratmeter große Wohnung beginnen bei rund 25 Euro pro Jahr.
Privathaftpflichtversicherung:
Wenn Sie selbst einen Schaden verursachen, hilft die Hausratversicherung nicht. Dann ist es gut, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, um sich vor dem Schadensersatzanspruch Dritter zu schützen. Solange Sie direkt nach dem Schulabschluss ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, bleibt die Haftpflichtversicherung über die Familie bestehen – auch beim Einzug in die erste eigene Wohnung. Sobald Sie aber heiraten oder nach dem Studium oder der Ausbildung ins Berufsleben einsteigen, müssen Sie selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie geschützt bleiben wollen. Hier beginnen die Jahresbeiträge ebenfalls bei rund 25 Euro.
Einmalige Kosten beim Umzug in die erste eigene Wohnung
Mit den monatlichen Kosten allein ist es bei einer eigenen Wohnung meist nicht getan. Auch ein Umzug, neue Möbel und eventuell anfallende Renovierungen kosten Geld.
Es kann etwa sein, dass die Wände in der Wohnung noch gestrichen oder tapeziert werden müssen und deshalb Kosten für Wandfarbe und Malerwerkzeug entstehen. Ist die Wohnung schließlich bereit zum Einzug, fallen Kosten für den Umzug an, die sich je nach Ort und Entfernung in unterschiedlicher Höhe bewegen. Ein Leihfahrzeug, Umzugshelferinnen und Helfer, Benzin sollten aber auf jeden Fall mit eingerechnet werden. Bleiben noch die Möbel. Gerade bei Wohnungen für Studierende ist es nicht unüblich, dass sie möbliert vermietet werden. Dann zahlen Sie beim Einzug eine Ablöse, die individuell vereinbart wird. Soll Ihre erste eigene Wohnung nicht möbliert sein, müssen Sie sich selbst um die nötige Ausstattung kümmern. Dabei belasten vor allem Möbel, Elektrogeräte und die Kücheneinrichtung das Budget.
Die Kaution müssen Sie nicht sofort bezahlen
Auch wenn im Mietvertrag steht, dass der Einzug erst nach Überweisung der Mietkaution erfolgen kann: Lassen Sie sich davon nicht beunruhigen, denn diese Klausel ist unwirksam. Tatsächlich müssen Sie die Kaution innerhalb von drei Monaten nach der Unterschrift unter den Mietvertrag überweisen. Die Zahlung kann auch in Raten erfolgen.
Wohnungssuche: So finden Sie Ihre erste eigene Wohnung
Die erste eigene Wohnung ist eine aufregende Sache. Bevor man aber in die eigenen vier Wände einzieht, müssen grundlegende Fragen zur Wohnungssuche geklärt sein: Wo soll die Wohnung liegen? Worauf können Sie verzichten und worauf nicht? Zudem ist es ein Unterschied, ob Sie allein in die erste eigene Wohnung einziehen wollen oder zusammen mit anderen.
Wer mit dem Partner oder Freunden in eine Wohnung zieht, spart natürlich Geld bei der Miete und den Nebenkosten. Dafür müssen Sie aber Kompromisse eingehen bei der Einrichtung und möglicherweise auch bei der Lage Ihrer ersten eigenen Wohnung. Wenn Sie sich vorstellen können, mit Personen zusammenzuwohnen, die Sie nicht kennen, bietet sich auch an, in eine WG einzuziehen. Auf Immobilienportalen wie immowelt.de oder immobilienscout24.de können Sie nach entsprechenden Wohnungen suchen und die Suche eingrenzen, indem Sie Filter verwenden wie: mit Balkon, mit Keller, mit Garage etc.
Auch der preisliche Rahmen lässt sich festlegen. Um herauszufinden, wie groß Ihr Budget für die erste eigene Wohnung ist, sollten Sie eine Haushaltsrechnung aufstellen. Notieren Sie Ihre Einnahmen und ziehen Sie davon alle laufenden Kosten ab. Anschließend können Sie sich an der Faustformel orientieren, wonach die Miete inklusive Nebenkosten nicht mehr als ein Drittel des Geldes betragen sollte, das Sie monatlich zur Verfügung haben. So bleibt Ihnen noch genügend Geld zum Leben.
Der Mietpreis hängt natürlich von der Größe, der Lage und der Ausstattung der Wohnung ab. Dabei gilt: Der Quadratmeterpreis einer kleineren Wohnung, z. B. einer Einzimmerwohnung, ist im Schnitt etwa ein Drittel höher als der einer größeren. Auch das sollten Sie bei der Wohnungssuche beachten. Eine Checkliste kann Ihnen bei diesem Schritt helfen.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Wohnungsbesichtigung?
Unabhängig und selbstständig werden bedeutet vor allem eine Menge Papierkram. Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, sollten Sie bestimmte Dokumente parat haben, die Sie am besten schon zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Das erhöht Ihre Chancen, als Mieter für die Wohnung infrage zu kommen.
- Schufa-Bonitätsauskunft: Der Vermieter oder die Vermieterin benötigt einen Nachweis über Ihre Kreditwürdigkeit, die Bonität. Die Bonitätsauskunft können Sie direkt bei der Schufa beantragen.
- Mieterselbstauskunft: Unter Umständen wünscht die Vermieterin oder der Vermieter, dass Sie schon zur Besichtigung eine Mieterselbstauskunft mitbringen. Das entsprechende Formular schickt er Ihnen entweder zu, oder Sie laden es im Internet herunter.
- Ausweis-Kopie: Häufig wird auch eine Kopie des Personalausweises verlangt.
- Einkommensnachweis: Einige Vermieter und Vermieterinnen wünschen einen Nachweis über regelmäßiges Einkommen. Verdienen Sie noch kein Geld, verlangen viele Vermieter eine Bürgschaft, die in der Regel die Eltern übernehmen. Auch hierfür gibt es Vorlagen im Internet.
Das sollten Sie beim Mietvertrag beachten
Wenn Sie den ersten Mietvertrag vor sich haben, sollten Sie sich genügend Zeit nehmen. Wer ganz sicher gehen will, dass der Vertrag in Ordnung ist und keine versteckten Kostenfallen enthält, kann sich Hilfe von Expertinnen und Experten holen, etwa beim Mieterverein. Diese Punkte können Sie aber selbst prüfen:
- Wohnfläche: Stimmt die Wohnfläche im Mietvertrag? Das ist vor allem in Bezug auf künftige Mieterhöhungen von Bedeutung.
- Bestandteile: Können alle im Vertrag enthaltenen Räume wie Keller und Dachboden sowie weitere Bestandteile wie eine Einbauküche vom Mieter voll genutzt werden?
- Miete: Ist eine Staffel- oder Indexmiete vermerkt? In diesem Fall müssen Sie regelmäßige Mieterhöhungen einplanen.
- Mietspiegel: Stimmt Ihre Miete in etwa mit dem ortsüblichen Mietspiegel überein? In Städten, in denen eine Mietpreisbremse gilt, darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen.
- Klauseln: Schränkt der Mietvertrag den Besitz von Haustieren in der Wohnung ein, oder verpflichtet der Mietvertrag die Mieterin oder den Mieter, bestimmte Schönheitsreparaturen durchzuführen? (z. B. Wände streichen)
- Wohngemeinschaft: Sind alle Personen, die in der Wohnung leben, auch im Mietvertrag eingetragen? Nur wer als Mieter eingetragen ist, hat auch alle Rechte.
- Mietkaution: In der Regel müssen Sie mit einer Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten der Nettokaltmiete rechnen. Die Kaution ist dafür da, eventuelle Schäden an der Wohnung auszugleichen, die Mieterinnen und Mieter verursachen.
- Mängel: Sind vorhandene Mängel im Mietvertrag festgehalten? Prüfen Sie das vor der Unterschrift, damit Sie nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden können, die Sie nicht verursacht haben.
Wie können Sie bei der ersten eigenen Wohnung Kosten sparen?
Günstiger ist eine Wohnung natürlich in der Regel dann, wenn Sie nicht allein einziehen. Bei einer Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen lassen sich Nebenkosten wie Strom, Rundfunkgebühren und Internet aufteilen – das spart eine Menge Geld. Aber auch sonst bieten sich Möglichkeiten, bei der ersten eigenen Wohnung zu sparen.
Zum Beispiel bei der Einrichtung. Auf Tauschbörsen, Flohmärkten oder in Internetportalen für Gebrauchtwaren können Möbel und andere Einrichtungsgegenstände oft zu einem Bruchteil vom Neupreis erworben werden oder sie ergattern Möbelstücke, die umsonst sind. Alternativ hören Sie sich bei Freunden und Verwandten um, wer etwas abzugeben hat. Fragen Sie dabei auch nach Besteck und Geschirr, das nicht mehr gebraucht wird.
Gerade in der ersten Zeit in der neuen Wohnung bietet es sich an, ein Haushaltsbuch zu führen. Damit behalten Sie alle Kosten im Blick. Zudem erkennen Sie leichter, wo Sie sparen können, wenn das Geld zum Monatsende immer wieder knapp werden sollte. Kontrollieren Sie regelmäßig die Kontoauszüge, damit Sie wissen, wann welcher Posten abgebucht wird. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr Konto zu den jeweiligen Abbuchungsterminen ausreichend gedeckt ist.
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Das ist auf max. 4.000 Euro begrenzt und betrifft unter anderem Dienstleistungen für Handwerker oder Umzugshelfer. Wichtig: Heben Sie die entsprechenden Belege auf. Ziehen Sie dagegen aus beruflichen Gründen um – darunter fällt auch der Studienbeginn in einer anderen Stadt –, können Sie alle Umzugskosten absetzen. Ob privat oder beruflich, in beiden Fällen müssen Sie den Grundfreibetrag beachten. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro wurde erst im Februar 2022 um 363 Euro auf jetzt 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Liegt Ihr Jahreseinkommen darunter, können Sie keine steuermindernden Ausgaben geltend machen.
Selbst wenn Sie aus rein privaten Gründen umziehen, können Sie die Arbeits- und Fahrtkosten dafür steuerlich geltend machen. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie pro Jahr höchstens 20.000 Euro geltend machen. 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, erhalten Sie dann als Steuerermäßigung. Ihre Aufwendungen tragen Sie in der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung ein.
Möglichkeiten zur Finanzierung der ersten eigenen Wohnung
Trotz aller Sparmaßnahmen kostet der Einzug in die eigene Wohnung eine Menge Geld. Vor allem für jemanden, der sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet, ist das nicht immer einfach zu finanzieren. Zwar decken Ihr Ausbildungslohn oder die Einnahmen aus einem Nebenjob vermutlich die meisten Kosten ab, möglicherweise aber nicht alle. Neben den Eltern kann Sie auch der Staat bei der Finanzierung der ersten eigenen Wohnung unterstützen. Informieren Sie sich am besten schon vor der Wohnungssuche, welche Mittel für Sie als Mieter infrage kommen.
Kindergeld
Bis zum Alter von 25 Jahren erhalten Kinder und Jugendliche in Ausbildung oder Studium vom Staat Kindergeld. Dieser Betrag wird in der Regel an das sorgeberechtigte Elternteil ausgezahlt. Beim Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt steht Ihnen dieses Geld im Rahmen der elterlichen Unterhaltszahlung zu. Kommen die Eltern dieser Verpflichtung nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, gibt es die Möglichkeit, einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld zu stellen und das Geld direkt auf das eigene Konto zu bekommen.
BAföG
Der Zuschuss vom Bundesausbildungsförderungsgesetz ist vor allem unter Studierenden beliebt, aber auch Schülern oder Auszubildenden steht der Zuschuss im Einzelfall zu. Bei der Berechnung spielen Kriterien wie Wohnsituation, eigenes Vermögen, Einkommen der Eltern und Aufwände für Ausbildung oder Studium eine Rolle. In der Regel muss ein Teil des Fördergelds, meist etwa die Hälfte, später wieder an den Staat zurückgezahlt werden. Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe
Ähnlich wie das BAföG kann die Berufsausbildungsbeihilfe dazu beitragen, einen Teil des Lebensunterhalts zu bestreiten. Wer eine Erstausbildung macht, nicht zu Hause wohnt und mit seinem Gehalt nicht für alle Kosten aufkommen kann, hat die Möglichkeit, diesen Zuschuss zu beantragen. Ebenso wie das Schüler-BAföG ist die Berufsausbildungsbeihilfe ein Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Bildungskredit
Wer schon über 18 Jahre alt ist, kann einen Bildungskredit beantragen. Er unterliegt in der Regel anderen Voraussetzungen als etwa ein Immobiliendarlehen.
Wohngeld
Wohngeld gibt es vor allem für Praktikanten oder Berufseinsteiger, die ein sehr niedriges Gehalt bekommen. Aber auch Studierende und Auszubildende, die keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben, haben gute Chancen. Das Wohngeld berechnet sich anhand der Miete, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und des Einkommens.
Ratenkredit
Verfügen Sie beim Einzug in die erste eigene Wohnung bereits über ein regelmäßiges Gehalt, kommt auch ein Ratenkredit für Sie infrage. Damit können Sie zum Beispiel die Kosten für den Umzug und die Erstausstattung mit Möbeln und Elektrogeräten komplett finanzieren, anstatt auf Ihr Erspartes zurückzugreifen. Angesicht der aktuellen Niedrigzinsen hält sich die Mehrbelastung in Grenzen. Allerdings sollte die Laufzeit des Kredits nicht länger sein als die Zeit, die Sie in dieser Wohnung leben.
9 Tipps: So klappt’s finanziell mit der ersten eigenen Wohnung
Frühzeitig bewerben:
Je nachdem, wo Sie suchen und zu welchem Preis, kann die Wohnungssuche mehrere Monate dauern. Fangen Sie daher früh genug an, sich nach der ersten eigenen Wohnung umzusehen. Indem Sie Prioritäten festlegen und Kompromisse eingehen, wird es einfacher, die finanziell passende Wohnung zu finden.
Finanzierung planen
Überlegen Sie sich genau, wie Sie die Miete für die Wohnung und Ihre Lebenshaltungskosten stemmen können. Prüfen Sie Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Wohngeld oder Ratenkredit, und prüfen Sie anhand einer Haushaltsrechnung, was Sie sich tatsächlich leisten können.
Mitbewohner gut aussuchen
Wenn Sie nicht allein in die Wohnung einziehen, sparen Sie zwar Geld, Sie sollten sich aber genau überlegen, ob die Chemie zwischen den Mitbewohnern stimmt. Schließlich werden Sie sich beinahe täglich sehen, gemeinsam das Bad benutzen und Tür an Tür schlafen. Das setzt ein Mindestmaß an Sympathie und Vertrauen voraus.
Mietvertrag prüfen
Zwar sollten Sie nicht allzu lange warten, um den Mietvertrag zu unterschreiben, sonst ist die Wohnung womöglich doch schon anderweitig vergeben. Prüfen Sie aber trotzdem genau, was im Mietvertrag aufgeführt ist, welche Klauseln er beinhaltet und wozu Sie sich verpflichten. Unterschreiben sollten Sie nur, wenn Sie mit allen kritischen Punkten eiverstanden sind.
Einrichtungskosten sparen
Sie benötigen Möbel? Überlegen Sie, ob es unbedingt neue Möbel sein müssen oder ob nicht gebrauchte Einrichtungsgegenstände ausreichen, die sich mit wenig Aufwand aufpeppen lassen. Schon ein wenig Farbe, ein neuer Bezug oder etwas Schleifarbeit lassen alte Möbel wie neu aussehen.
Stromanbieter vergleichen
Nehmen Sie nicht direkt den ersten Stromanbieter, der Ihnen empfohlen wird oder der Ihnen ein Angebot macht. Vergleichen Sie Preise von regionalen Stromanbietern mit denen der großen Stromkonzerne und rechnen Sie einen beispielhaften Verbrauch durch. Aufgrund der aktuellen Strompreisentwicklung seit 2022 lassen sich derzeit kaum Empfehlungen aussprechen.
Richtig ummelden
Denken Sie daran, sich bei allen Versicherungen, Vereinen, Abos etc. umzumelden. Für Ihre Post können Sie einen Nachsendeauftrag einrichten, damit die Briefe automatisch an die neue Adresse geschickt werden. Außerdem müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnort im Personalausweis eintragen lassen – sonst kommen weitere Gebühren auf Sie zu.
Versicherungen abschließen
Wenn Sie in die erste eigene Wohnung ziehen, brauchen Sie womöglich auch eigene Versicherungen wie eine Hausrat- oder eine Privathaftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich nach den finanziellen Konditionen.
Kosten im Blick behalten
Party feiern, Klamotten kaufen, Essen gehen – das Leben kann ziemlich teuer sein. Damit Sie trotzdem immer Ihre Miete samt Nebenkosten zahlen können und am Ende des Monats noch etwas übrig haben, sollten Sie Ihre Ausgaben im Blick behalten. Führen Sie deshalb vor allem in den ersten Monaten einen Haushaltsplan, zum Beispiel mithilfe eines digitalen Haushaltsbuchs. Dann klappt’s auch finanziell.