Wann bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?
Der Schufa-Eintrag ist ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung Ihrer Bonität. Erfahren Sie, wie es zu einem Schufa-Eintrag kommt und was ein Negativeintrag für Folgen haben kann.

Wann bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?, Das Wichtigste in Kürze
- Einträge bei der Schufa entstehen sowohl bei vertragsgemäßem Verhalten (positive Einträge) als auch bei nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen (Negativeinträge).
- Negative Schufa-Einträge können die Chancen auf Kredite oder Handyverträge mindern. Völlig ausgeschlossen sind Verträge damit aber nicht.
- Neben Ihnen selbst, können Vertragspartner wie Banken oder Mobilfunkanbieter einen Bonitätscheck einholen, sofern Sie der Klausel eingewilligt haben.
- Negativeinträge werden je nach Art automatisch nach bestimmten Fristen gelöscht, bspw. drei Jahre nach Begleichung der Forderung. Sie können aber auch eine Löschung beantragen.
Welche Daten speichert die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine der führenden Auskunfteien in Deutschland. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von privaten Verbrauchern und Unternehmen, um Vertragspartnern wie Banken, Handels- und Dienstleistungsunternehmen Informationen zu Ihrer Bonität (Kreditwürdigkeit) bereitzustellen.
Nur einen Teil der von ihr gespeicherten Daten ermittelt die Schufa selbst. Dazu gehören etwa Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie den von Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen. In der Regel erhält die Schufa die Daten von Banken und anderen Vertragspartnern, wenn deren Kunden in einer Klausel der Weitergabe an die Schufa zugestimmt haben.
Erfasst werden u.a. persönliche Kontaktdaten sowie Positiv- und Negativmerkmale zu Ihrem Zahlungsverhalten. Die darauf basierende Bonitätseinschätzung kann Voraussetzung für den Abschluss von Kreditverträgen und anderen Geschäften sein oder – im Falle einer unzureichenden Bonität – deren Abschluss verhindern.
Ein Positiveintrag erfolgt, wenn Vertragspartner der Schufa den Abschluss eines Geschäfts, beispielsweise eines Kreditvertrags, melden. Zu einem Negativeintrag kommt es, wenn nach mehrmaliger Ermahnung eines Gläubigers eine Rechnung nicht bezahlt wurde.
Von der Schufa werden folgende Daten gespeichert
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Vertragsdaten: Informationen über laufende Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Leasingverträge
- Zahlungsverhalten: Informationen über fristgerechte Zahlungen (positive Einträge) sowie über Zahlungsverzögerungen wie Mahnungen oder Zahlungsausfälle (Negativeinträge).
- Öffentliche Verzeichnisse: Daten aus Schuldnerverzeichnissen oder Informationen über Privatinsolvenzen.
- Der persönliche Schufa-Basisscore
Wer kann eine Schufa-Auskunft beantragen, bzw. wann wird eine Schufa-Auskunft abgefragt?
Um Auskunft über die zu einer bestimmten Person gespeicherten Daten zu erhalten, müssen Unternehmen Vertragspartner der Schufa sein. Typischerweise erfolgen solche Abfragen vor dem Abschluss von Geschäften, die für den betreffenden Verbraucher mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum verbunden sind. Beispiele sind etwa ein Kredit, wie eine Baufinanzierung oder ein Ratenkredit, ein Handyvertrag oder der Kauf eines Mobilfunkgerätes auf Raten. Auch bei kleineren Beträgen kann unter Umständen eine Bonitätsauskunft bei der Schufa eingeholt werden – vor allem dann, wenn es in der betreffenden Branche relativ häufig zu Zahlungsausfällen oder betrügerischen Aktivitäten kommt.
Onlinehändler können so sicherstellen, Waren auf Rechnung nur an Verbraucher mit hoher Bonität ausliefern zu lassen oder Ratenzahlungen anzubieten. Kreditinstitute holen mitunter auch einen Bonitätscheck ein, bevor sie auf ihre Kunden zugehen, um ihnen ein Angebot für einen Kredit zu unterbreiten. Zudem kann eine Bonitätsauskunft von der betreffenden Person selbst angefordert werden, um diese nebst einer Eigenauskunft für die Bewerbung einer Mietwohnung beim Vermieter vorzulegen.
Wann bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?
Schufa-Einträge erfolgen sowohl bei vertragsgemäßem Verhalten als auch bei Zahlungsverzögerungen oder Ausfällen. Im Gegensatz zu den Positiveinträgen, die für Ihre Bonität sprechen, sollten Sie es nicht zu Negativeinträgen kommen lassen. Glücklicherweise bekommen Sie einen negativen Eintrag nicht einfach so.
Dies geschieht erst,
- wenn fällige, unbestrittene Forderungen trotz Mahnungen nicht beglichen werden.
- wenn gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
- wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt wird.
Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags
Ein Negativeintrag wird von potenziellen Vertragspartnern als Warnsignal und Indiz für ein erhöhtes Zahlungsausfallrisiko verstanden. Bestimmte Geschäfte können Sie nur bei ausreichend hoher Bonität abschließen. So führt ein negativer Eintrag bei der Schufa möglicherweise dazu, dass Sie von einer Bank keinen Kredit erhalten oder bei einem Mobilfunkunternehmen nur Prepaid-Tarife nutzen können. Ferner kann die Anmietung einer Wohnung scheitern, wenn Sie neben Ihrer Selbstauskunft keine positive Bonitätsauskunft beim Vermieter vorweisen können.
Positive Bonitätsauskunft ist für die Wohnungssuche wichtig
Die gespeicherten Daten und die Scores bei den Auskunfteien sind jedoch nicht nur für das grundsätzliche Zustandekommen von Geschäften ausschlaggebend, sondern können auch Einfluss auf individuelle Konditionen bei Verträgen haben. So ist es beispielsweise verbreitete Praxis, einen Kredit zu einem Zinssatz zu vergeben, der sich nach der Kreditwürdigkeit des Antragstellers richtet.
Kann man trotz negativem Schufa-Eintrag einen Kredit oder Handyvertrag abschließen?
Ein Negativeintrag erschwert die Aufnahme von Krediten oder den Abschluss von Handyverträgen, schließt sie aber nicht grundsätzlich aus. Einige Anbieter gewähren trotz negativer Einträge Verträge – häufiger aber zu ungünstigeren Konditionen oder mit zusätzlichen Sicherheiten. Es ist daher ratsam, die eigene Bonität zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um günstigere Vertragsbedingungen zu erhalten. Lesen Sie in unserem Ratgeber zur Bonität, wie Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern können.
Der Basis-Score der Schufa
Stellvertretend für Ihre Kreditwürdigkeit steht der Basis-Score der Schufa. Innerhalb kürzester Zeit liefert er eine aussagekräftige Einschätzung Ihrer Bonität. Damit erleichtern und beschleunigen Scorings Entscheidungen über Kreditanträge. Verbraucher profitieren dadurch von günstigeren Preisen aufgrund des geringeren Bearbeitungsaufwandes und vor allem von schnellen Bearbeitungszeiten. Informieren Sie sich direkt genauer über den Schufa-Score.
Positivmerkmale und Negativmerkmale
Sie wissen nun, dass die Schufa sowohl positive Merkmale als auch negative Merkmale speichert, die sich direkt auf Ihre Bonität auswirken. Positivmerkmale zeigen eine verlässliche Zahlungsmoral, etwa die pünktliche Rückzahlung eines Kredits oder das regelmäßige Begleichen von Rechnungen. Sie signalisieren Kreditwürdigkeit und können Vertragsabschlüsse erleichtern. Negativmerkmale entstehen hingegen durch Zahlungsausfälle, Mahnverfahren oder Insolvenzen und können dazu führen, dass Kreditanfragen oder Handyverträge abgelehnt werden.
Ein bewusster Umgang mit finanziellen Verpflichtungen hilft, Negativeinträge zu vermeiden und die eigene Kreditwürdigkeit langfristig zu sichern.
Positivmerkmale
Positivmerkmale geben Auskünfte über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und deren vertragsgemäße Abwicklung, beispielsweise im Zusammenhang mit:
- Girokonten,
- Kreditkarten,
- Leasingverträgen,
- Kreditverträgen,
- Versandhandelskonten und
- Mobilfunkverträgen, die für eine bestimmte Laufzeit geschlossen werden.
In diesen Fällen enthält der Eintrag bei der Schufa jeweils Informationen zur Art, zum Gegenstand und zu den Konditionen des erfassten Geschäfts. Positivmerkmale gelten als Indizien dafür, dass Banken oder andere Unternehmen der betreffenden Person Vertrauen entgegenbringen. Die Schufa weist in diesem Zusammenhang übrigens darauf hin, dass zu über 90% der Personen, von denen sie Daten gespeichert hat, ausschließlich positive Vertragsinformationen vorliegen. Sie sagt auch, dass ein negativer Eintrag nicht gleich das Aus für Ihre Geschäfte bedeuten muss.
Negativmerkmale
Negativmerkmale sind Informationen über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Betreffenden oder von Gerichten angeordnete Vollstreckungsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kredite, die von der Bank aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigt wurden
- fällige, ausreichend gemahnte und nicht bestrittene Forderungen
- Forderungen nach einer gerichtlichen Entscheidung und ihre Erledigung
- in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen oder amtlichen Bekanntmachungen enthaltene Informationen
- Missbrauch von Kreditkarten oder Konten trotz Nutzungsverbot
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft
- Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- Informationen zu Verbraucherinsolvenzverfahren (zum Beispiel Beantragung, Eröffnung, Abweisung oder Einstellung mangels Masse)
Neben den expliziten Positiv- und Negativmerkmalen speichert die Schufa auch bestimmte Anfragen von Vertragspartnern, beispielsweise von Banken oder Versandhandelsunternehmen, die sich im Zusammenhang mit Kreditanträgen oder Bestellungen über die Bonität einer bestimmten Person informieren möchten. Kontostände und Angaben zum Einkommen werden von der Schufa übrigens nicht erfasst.
Löschung negativer Schufa-Einträge
Negativeinträge werden nach bestimmten Speicherfristen automatisch wieder gelöscht. So werden Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten drei Jahre nach der Begleichung der Forderung gelöscht. Prüfen Sie die eigenen Daten der Schufa regelmäßig über eine Bonitätsauskunft, beispielsweise über meineschufa.de und beantragen Sie bei fehlerhaften Einträgen eine Korrektur bzw. eine Löschung.
Wann erfolgt die Löschung von Schufa-Einträgen?
Abgesehen von Personendaten, werden von der Auskunftei erfasste Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht. Im Normalfall erfolgt die Löschung von Daten jeweils drei Jahre nach Erledigung. Je nach Schufa-Eintrag kann dies aber auch zwischen einem Jahr und zehn Jahren dauern, bis die Löschung erfolgt. Wurde beispielsweise ein Kredit vertragsgemäß zurückgezahlt, so ist diese Information noch drei Jahre lang für Schufa-Vertragspartner sichtbar.
Auch bei Daten aus Schuldnerverzeichnissen zentraler Vollstreckungsgerichte und Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt die Löschung nach drei Jahren. Salden-Mitteilungen über unbestrittene, fällige Forderungen werden dagegen so lange gespeichert, bis eine Information über den Ausgleich der Forderungen vorliegt. In bestimmten Fällen gelten für die Löschung auch kürzere Fristen. Bis zur Löschung einer Anfrage kann es beispielsweise zwölf Monate dauern. Und bei Konten, die ohne damit begründete Forderungen erfasst werden, erfolgt die Löschung unmittelbar nach Beendigung des Vertrages, sofern dieser störungsfrei abgewickelt wurde. Das betrifft etwa Girokonten, Kreditkarten oder Telekommunikations- und Energiekonten.
Welche Löschfristen gibt es?
Die Löschfristen bei der Schufa variieren je nach Art des Eintrags. Hier finden Sie einen Überblick über die Speicherfristen bzw. Löschfristen:
- Kreditanfragen: Diese werden zwölf Monate gespeichert.
- Anfrage zu Kreditkonditionen: Anfragen dieser Art sind nur für Sie einsehbar, aber nicht für weitere Kreditgeber ersichtlich. Sie werden nach zwölf Monaten gelöscht und haben keine Auswirkung auf Ihre Bonität.
- Informationen über nicht mehr bestehende Konten: Diese werden sofort nach Ende des Vertrags gelöscht.
- Falsche Angaben: Diese werden sofort nach Bekanntwerden der Unrichtigkeit gelöscht.
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der Auskunftei eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht vorliegt
- Abbezahlte Kredite, Abschluss eines Inkasso- oder Mahnverfahrens, Negativeintrag durch ein Gericht: Diese werden nach drei Monaten gelöscht.
- Verbraucher-/Insolvenzverfahren: Sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.
- Restschuldbefreiungsverfahren: Sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
- Abgewiesene Insolvenzverfahren oder Versagung der Restschuldbefreiung: Spiegelbildlich zum jeweiligen Verzeichnis, in welchem die Information veröffentlicht wurde (sechs Monate bzw. drei Jahre taggenau)
Wenden Sie sich für die Löschung eines speziellen Schufa-Eintrags schriftlich an die Auskunftei. Beispielschreiben oder Formulierungsvorschläge für die Schufa erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.
Schufa und DSGVO: wie passt das zusammen?
Die Schufa und die DSGVO stehen in einem engen Verhältnis, da die Schufa personenbezogene Daten verarbeitet. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Unternehmen wie die Schufa nur dann Daten speichern und weitergeben, wenn eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Das geschieht entweder auf Basis einer Einwilligung, wie etwa bei Kreditverträgen oder eines berechtigten Interesses (z. B. Schutz vor Zahlungsausfällen). Sie als Verbraucher haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft über ihre gespeicherten Daten anzufordern. Zudem kümmert sich die DSGVO um falsche oder unrechtmäßige Einträge. Sie sorgt dafür, dass sie gelöscht oder korrigiert werden. (Art. 16, 17 DSGVO).
Maßnahme bei negativem Schufa-Eintrag
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung eines Negativeintrags bei der Schufa ist ein jederzeit vertragskonformes Verhalten. Dann haben Ihre Gläubiger keinen Anlass, Negativmerkmale an die Auskunftei zu melden. Begleichen Sie Forderungen daher fristgerecht und ignorieren Sie Mahnungen nicht. Zahlen Sie die Raten für Ihren Kreditvertrag oder Ihren Leasingvertrag pünktlich und bestellen Sie keine Waren, die Sie nicht rechtzeitig bezahlen können. Halten Sie Forderungen für unberechtigt, sollten Sie das dem betreffenden Gläubiger umgehend mitteilen und schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen. Solange Forderungen strittig sind, führen sie nicht zu einem Negativeintrag bei der Schufa.
Wie wird man über einen Schufa-Eintrag informiert?
Über einen Schufa-Eintrag können Sie sich entweder selbst informieren oder ein Vertragspartner teilt Ihnen dies mit. Einmal im Jahr können Sie sich eine Eigenauskunft über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa anfordern. Diese Datenkopie enthält alle wichtigen Informationen zu Ihnen. Möchten Sie regelmäßig Ihre Einträge online einsehen, gibt es von der Schufa einen kostenpflichtigen Onlineservice “meineschufa kompakt” mit Benachrichtigungsfunktion. So bleiben Sie auf dem Laufenden und werden über aktuelle Einträge oder Änderungen informiert.
Unternehmen, die einen negativen Eintrag bei der Schufa melden wollen, müssen Sie vorher schriftlich darüber informieren, beispielsweise per Mahnung. Ein Negativeintrag darf nur erfolgen, wenn Sie trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt haben und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Falls Sie einen Kredit, eine Finanzierung oder einen Handyvertrag beantragen und abgelehnt werden, könnte das ein Hinweis auf einen negativen Eintrag sein. Unternehmen müssen aber nicht zwingend den genauen Grund für die Ablehnung nennen. Hier sollten Sie unbedingt nachforschen, wie es zu der Ablehnung kam und ob Sie möglicherweise etwas gegen einen Negativeintrag unternehmen können.
Restschuldbefreiung und Schufa-Eintrag
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens und bedeutet, dass verbliebene Schulden nach Ablauf der Verfahrensdauer erlassen werden. Doch auch nach der offiziellen Schuldenbefreiung bleibt die Restschuldbefreiung für eine gewisse Zeit bei der Auskunftei vermerkt.
Wie lange bleibt die Restschuldbefreiung bei der Schufa?
Nach einer Privatinsolvenz wird die Restschuldbefreiung bei der Auskunftei eingetragen, was die Kreditwürdigkeit weiterhin beeinträchtigen kann. Statt der dreijährigen Löschfrist hat die Schufa die Frist für die Restschuldbefreiung im Jahr 2023 auf sechs Monate verkürzt. Seit der Gesetzesänderung wird dieser Eintrag also deutlich früher wieder gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch, sodass keine gesonderte Beantragung seitens des Verbrauchers notwendig ist.
Dennoch kann es sinnvoll sein, eine Eigenauskunft einzuholen, um sicherzustellen, dass der Eintrag tatsächlich entfernt wurde. Während der sechs Monate bleibt die Bonität eingeschränkt, was in der Zeit etwa die Aufnahme eines Kredits erschweren kann. Nach der Löschung verbessert sich die Kreditwürdigkeit in den meisten Fällen wieder. Allerdings hängt die Bewertung beziehungsweise das Scoring auch von weiteren finanziellen Faktoren ab.
Gut zu wissen: Seit 2023 darf nach dem EuGH-Urteil der Scorewert nicht mehr nur als alleiniges Mittel zur Bestimmung der Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern genutzt werden. Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und fördert eine differenziertere Bewertung der finanziellen Situation von Antragstellern. Allerdings wird dem Scoring weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit beigemessen.