EU-Offenlegungs­verordnung

Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen, die Finanzprodukten zugrunde liegen. 

Was ist die EU-Offenlegungs­verordnung?

Die EU-Offenlegungsverordnung ist bereits 2019 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen zu geben, die Finanzprodukten zugrunde liegen. Somit sollen sowohl private als auch institutionelle Investoren einen besseren Überblick bekommen, wie nachhaltig entsprechende Anlagen sind und leichter informierte Entscheidungen treffen können. Nach der EU-Offenlegungsverordnung können sowohl Investitionen, die zu einem Umwelt- als auch zu einem sozialen Ziel beitragen, als nachhaltig klassifiziert werden.

Wie hängt sie mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie ergänzt die nachhaltigkeitsbezogenen Vorschriften der Offenlegungsverordnung. Mit ihr wurde ein klares Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt. Sie hat also ein engeres Verständnis von Nachhaltigkeit. Da die soziale Taxonomie noch nicht fertiggestellt ist, bezieht sie sich bisher ausschließlich auf ökologische Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen
, Umsetzung bei der Commerzbank

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Vermögensverwaltung.

Weitere Details zu unseren ESG-Strategien und unseren Strategien zur Beachtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden sich auf den folgenden Seiten:

Versicherungsberatung, Vermögensverwaltung, Anlageberatung für Privat- und Unternehmerkunden, Anlageberatung für Firmenkunden sowie digitale Vermögensverwaltung cominvest.

Angaben zu unserer Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie in unserem Vergütungsbericht auf dieser Seite: Berichte – Commerzbank AG