Kreditkarte: Reklamation einer Buchung (Chargeback)

Über das sogenannte Chargeback-Verfahren können Sie ungerechtfertigte Kreditkarten-Zahlungen zurückfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versuchen Sie zunächst, das Problem mit dem Zahlungsempfänger, also dem Händler zu klären. Machen Sie dies schriftlich (Brief oder E-Mail), da wir oftmals den Schriftwechsel als Nachweis im Chargeback-Verfahren benötigen.
  • Sie können jede Transaktion nur einmal reklamieren, achten Sie deshalb bitte darauf, uns alle notwendigen Unterlagen zu schicken und fehlende Informationen nachzuliefern, falls wir Sie danach fragen. Andernfalls riskieren Sie, dass die Reklamation scheitert und wir für Sie kein weiteres Mal den Umsatz zurückfordern können.
  • Für das Chargeback-Verfahren gelten von den Kartenorganisationen vorgegebene Fristen. Reichen Sie uns deshalb bitte die nötigen Unterlagen vollständig und zeitnah ein. Welche Unterlagen wir in welchem Fall brauchen, finden Sie im Reklamationsformular aufgeführt.
  • Ihr Geld erhalten Sie zuerst unter Vorbehalt wieder gutgeschrieben. Das liegt daran, dass der Händler Einspruch einlegen kann.

Manche Umsätze können Sie reklamieren, ohne sich zuvor an den Händler zu wenden. Oftmals reicht aber ein Anruf aus, um das Problem mit dem Zahlungsempfänger zu klären.

Direkt reklamieren können Sie in den folgenden Situationen:

  1. Ein Hotel hat die Rechnung doppelt abgebucht? Schicken Sie uns die Kreditkartenabrechnung mit den beiden gekennzeichneten Buchungen.
  2. Ein Händler hat einen zu hohen Betrag abgebucht? Reichen Sie uns die Kopie der Rechnung oder einen Beleg mit dem tatsächlichen Betrag ein.
  3. Manchmal stimmen der Name des Händlers und der Name auf der Rechnung nicht überein. Das kann in Ordnung sein – muss es aber nicht. Schicken Sie uns die Kreditkartenabrechnung mit der markierten Buchung und eine Kopie der Rechnung.
  4. Am Geldautomat wurde Ihnen zu wenig Bargeld ausgezahlt? Schreiben Sie uns, welchen Betrag Sie eingegeben haben und wieviel Geld Sie bekommen haben.

Auch in diesen Fällen benötigen wir das vollständig ausgefüllte Reklamationsformular.