E-Auto Prämie: Das sollten Sie wissen!

01.02.2022 – Eine Innovationsprämie und ein Bewusstsein für die Umwelt wecken Interesse an Elektroautos. Hier erfahren Sie mehr!

E-Auto Prämie: Das sollten Sie wissen!

Der Umwelt etwas Gutes tun und eine Förderung der BAFA für ein Elektrofahrzeug kassieren. Mit der Innovationsprämie für Elektroautos von bis zu 9.000€ gibt es für Hybriden und Fahrzeuge mit E-Antrieb.

Was ist die E-Auto-Prämie?

Der reibungslose Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektroautos kostet viel Geld. Kaufpreise entpuppen sich als vergleichsweise hoch und der Ausbau der heimischen Infrastruktur mit Wallbox & Co. ist teuer. Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) in Form einer Innovationsprämie sind somit die einzige Möglichkeit, die hohen Grundkosten etwas zu senken.
Bei der E-Auto-Prämie handelt es sich um einen Umweltbonus, über den sich jede Käuferin und Käufer eines Elektroautos freuen darf. Diese Innovationsprämie gilt seit Juli 2020 und ist vorläufig bis zum 31.12.2025 befristet. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wegen der Corona-Krise wurde diese Subvention verdoppelt.

Um Fahrzeuge mit E-Motoren zusätzlich zu fördern, sind Tankaufladungen direkt beim Arbeitgeber steuerfrei, die Tankfüllung ist nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ferner ersparen Sie sich bei der Erstzulassung eines Elektroautos 10 Jahre lang die Kraftfahrzeugsteuer. Zuvor galt bei Erstzulassung von Elektroautos, die bis zum 17.05.2011 angeschafft wurden, eine Steuerbefreiung von 5 Jahren. Diese wurde nun von 5 auf 10 Jahre verlängert und gilt vorerst bis zum 31.12.2025. Parallel zur Innovationsprämie wird zusätzlich der Einbau von akustischen Warnsignalen gefördert. Im Zuge der extremen Geräuscharmut bestimmter Hybride und elektrischer Fahrzeuge handelt es sich bei diesem Teil der E-Auto-Prämie um einen förderungsfähigen Sicherheitsaspekt. Dieser wird pauschal mit 100€ unterstützt.

Auch Städte und Gemeinden folgen den Förderaufrufen des BAFA. Sie investieren massiv in den flächendeckenden Ausbau der Ladepunkte, damit E-Mobilität überhaupt in Deutschland funktionieren kann. Auf den Umweltbonus hat jeder Anspruch, der sich für einen Kauf oder ein Leasing von Wasserstoffautos, Elektroautos oder Hybride in der Plug-in-Version entscheidet. Neue Förderungssätze gelten für Fahrzeuge, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden. Die Kaufprämie kann im Übrigen auch rückwirkend beantragt werden.

Umweltbonus und Innovationsprämie

Damit Käuferinnen und Käufer oder aber auch Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer bei der Anschaffung von Elektroautos entlastet werden, wurde der Umweltbonus eingeführt. Somit sollen umweltfreundliche Antriebe, wie Wasserstoff und E-Motoren, für alle Fahrerinnen und Fahrer gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Die Innovationsprämie wird jeweils von den Automobilherstellern und durch den Staat gewährt. Im Rahmen des Konjunktur-Programms und der Coronapandemie wurde der Umweltbonus verdoppelt.

Der Umweltbonus für E Autos liegt bis Ende 2022

  • Bei reinen Elektroautos: bis zu 9.000€
  • Plug-in-Hybride: bis zu 6.750€

Bis zum Jahr 2025 verdoppelt der Bund den Bundesanteil bei Hybriden und Elektroautos, damit wurde die ursprüngliche Frist bis 2021 um weitere vier Jahre verlängert. Fahrzeuge mit E-Antrieb erhalten nun eine Förderung von 6.000€ seitens des Bundes, zuzüglich 3.000€ des Herstellers. Bei Hybriden mit Plug-in-System erhöht sich die förderfähige Summe bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000€ auf 6.750€. Elektroautos mit einem Nettolistenpreis über 40.000€ erhalten somit insgesamt 7.500€, die Gesamtförderung von Hybriden in dieser Anschaffungskategorie beträgt 5.625€. Ab einem Nettolistenpreis von 65.000€ gibt es keine Förderung mehr.

Bei Hybriden und Elektroautos gelten für den Umweltbonus identische Regularien. Sie werden nur über die Innovationsprämie gefördert, wenn Fahrzeuge höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Alternativ muss die elektrische Mindestreichweite bis Ende 2021 mindestens 40 Kilometer betragen, ab 2022 sind es 60 Kilometer und ab 2025 braucht ein förderfähiges Fahrzeug mindestens 80 Kilometer Elektroreichweite.

Der Bund behält sich das Recht vor, den Umweltbonus nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit veranschlagter Haushaltsmittel auszubezahlen und gewährt Käufern oder Leasingnehmern keinen Rechtsanspruch.

Nicht nur elektrisch betriebene Autos mit Neuzulassung werden gefördert, sondern auch junge gebrauchte. Bei der Zweitzulassung gelten entsprechend niedrigere Nettolistenpreise, die einen Wertverlust von Gebrauchtwagen berücksichtigt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstzulassung nach dem 04.11.2019. Fahrzeuge bekommen auch die doppelte Innovationsprämie, wenn die Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 erfolgte. Grundlage für die Gewährung eines Umweltbonus ist eine Zulassungszeit von nicht länger als 12 Monaten und ein Tachostand von maximal 15.000 Kilometern. Dazu darf noch keine Förderung für das Elektroauto, den Hybriden oder das Wasserstoffauto beantragt worden sein.

Wie und wo kann ich die Kaufprämie beantragen?

Der Antrag für die Kaufprämie eines Elektrofahrzeuges muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragstellung zur Innovationsprämie erfolgt in zwei Schritten und auf elektronischem Weg. Antragstellerinnen und Antragssteller nutzen das Portal des BAFA. Kauf- oder Leasingvertrag sowie die verbindliche Bestellung des Elektrofahrzeugs einfach über die Webseite hochladen. Danach erfolgt eine Prüfung des BAFA. Im positiven Fall erhalten Antragstellerinnen und Antragssteller einen Zuwendungsbescheid.

Im zweistufigen Verfahren erfolgt in der letzten Bewilligungsphase die Überprüfung des Verwendungsnachweises. In diesem Teil des Ablaufs müssen Rechnung als auch Nachweis für die Zulassung des elektrischen Autos über das Portal hochgeladen werden, dazu zählen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss das Fahrzeug in den folgenden neun Monaten angemeldet werden. Über das KBA werden automatisch alle Daten laut zugewiesener FIN übermittelt.

Achtung: Zwischen dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA und dem Zugang des Zuwendungsbescheides dürfen nicht mehr als 10 Monate vergehen. Wer den Umweltbonus beantragt, sollte darauf achten, dass die Auszahlung vonseiten des Bundes nur anteilsmäßig zur Hälfte erfolgt. Die Förderung durch den Hersteller übernimmt das jeweilige Automobilunternehmen bereits beim Kauf. Ein Blick in den Kaufvertrag bringt Aufschluss.

So beantragen Sie die Kaufprämie

Mithilfe der digitalen Schnittstelle zwischen BAFA und KBA werden die Daten zu den betreffenden Elektrofahrzeugen automatisch ausgetauscht. Antragstellerinnen und Antragssteller müssen online nur die Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz FIN, eingeben und dem Austausch dieser Daten zustimmen. Nach Absendung werden alle relevanten Informationen wie Hersteller, Halterhistorie und Modell dem Vorgang zugeordnet. Die „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“ müssen dem Antrag unterschrieben beigefügt werden. Ist alles ordnungsgemäß übermittelt, erhalten Antragstellerinnen und Antragssteller eine Bestätigungs-E-Mail inklusive Link zum Antrag und eine Zugangsnummer. Über die Homepage des BAFA ist die Liste aller förderfähigen Fahrzeuge einsehbar. Derzeit sind es 450 Elektroautos und rund 350 Hybride mit einer Emission von 50 Gramm CO2 pro Kilometer oder einer elektrischen Mindestreichweite von 40km sowie derzeit lediglich ein Elektroauto mit Brennstoffzelle.

Welche Voraussetzungen sind für die E-Auto-Prämie nötig?

Die Summe aus Umweltbonus und Einzelförderungen oder landesweiten Förderprogrammen ergibt sich aus der Höhe eines förderbaren Nettolistenpreises. Ein Elektroauto oder Hybrid erfüllt unter folgenden Voraussetzungen die Richtlinien für eine Subvention:

Brennstoffzellenfahrzeuge

Reine Elektroautos mit Batterie

Hybride, die von außen aufladbar sind (Plug-in)

Fahrzeuge, die 0% CO2-Emissionen aufweisen

Elektroautos mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer

Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Liste mit förderfähigen Elektrofahrzeugen hinterlegt. Anhand dieser können Sie schauen, ob Ihr Wunschauto gefördert wird.

Tageszulassungen und Jahreswagen

Auch Jungwagen oder Tageszulassungen profitieren von der Innovationsprämie. Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen Elektroautos über einen Mindestzeitraum von vier bis höchstens acht Monaten vom Zulassungsbesitzer gehalten werden. Die Laufleistung während dieser Zeit darf maximal 8.000 Kilometer betragen. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einer positiven Antragsbeurteilung nichts im Wege.

Sind Doppelförderungen möglich?

Im Rahmen des Konjunktur-Pakets wurde eine klare Erhöhung des Umweltbonus beschlossen. So verdoppelt sich der Förderbetrag auf maximal 6.000€ bei Elektroautos, sofern der Nettolistenpreis das Limit von 40.000€ nicht übersteigt. Angaben zu den Listenpreisen und den förderfähigen Elektrofahrzeugen, finden Sie bei der BAFA.

Nach der neuen Richtlinie sind weitere Kombinationsmöglichkeiten wieder erlaubt. Der Umweltbonus kann mit zusätzlichen öffentlichen Fördervarianten erweitert werden. Einzige Bedingung: Alle kombinierbaren Förderungen setzen eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMWi und dem jeweiligen Fördermittelgeber voraus. In diesen Statuten ist festgelegt, inwiefern die unterschiedlichen Programme ineinandergreifen und welche beihilferechtlichen und haushaltsbezogenen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Den Umweltbonus kann auch in Form einer Doppelförderung gesichert werden. Den Antrag dürfen

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Das BAFA erlaubt die Bezuschussung in Kombination mit anderen Förderungen wie:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMUV
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)

Im Falle von Gebrauchtwagen, Jahreswagen oder Vorführern sind zudem möglich, rückwirkend von der Erhöhung der Fördersätze zu profitieren. Dabei hängt es ab, wann das Fahrzeug zugelassen wurde, ob es sich beim Fahrzeug um eine Erst- oder Zweitzulassung handelt und ob bereits ein erhöhter Anteil durch den Hersteller geleistet wurde.

Im Zuge der Gesetzesänderungen gibt es zusätzlich einige Neuerungen. Das betrifft die Antragstellung, die durch das Portal des BAFA online zur Verfügung steht. Ab sofort muss nur mehr die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) eingegeben werden. Dieses Verfahren erleichtert vor allem Leasingkundinnen und Leasingkunden und Kunden den Antrag, da sie den Fahrzeugbrief nicht mehr gesondert beim Leasinggeber anfordern.

Auch Flottenbetreiber haben es mit der neuen Regelung einfacher, den Umweltbonus für sich zu beanspruchen. Bis zu 500 Fahrzeuge eines Modells können nun zeitgleich beantragt werden. Sämtliche Daten werden automatisch per FIN abgerufen.

Fazit
, Worauf sollte bei der Beantragung der E Auto Prämie geachtet werden?

Der richtige Zeitpunkt zur Antragstellung ist entscheidend über einen positiven Bescheid der Antragsstellung. Unabhängig, ob Sie ein Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug fahren möchten, der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Bei zum Teil langen Lieferzeiten neuer Modelle und zeitlich begrenzten Antragsfristen keine einfache Angelegenheit.

Praktisch ist der ausschließlich vollelektronische Verfahrensprozess. Bevor das BAFA einen Antrag akzeptiert, muss das Elektrofahrzeug gekauft, geleast und zugelassen sein. Ab diesem Zulassungsdatum läuft die einjährige Frist zur Antragstellung.

Gut zu wissen

Wurde der Antrag versehentlich vor Zulassung erstellt, wird das BAFA keine positive Beurteilung vornehmen. Es erfolgt die Ablehnung. Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug ein zweiter Antrag abgegeben werden kann. Deshalb ist die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid sinnvoll. Vor Abgabe des Formulars gibt es einen Warnhinweis, der auf das fehlende Zulassungsdatum aufmerksam macht. Die Einreichung von Dokumenten per E-Mail ist beim BAFA nicht möglich.

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