Privatinsolvenz

08.09.2021 – Eine Privatinsolvenz klingt erst einmal etwas einschüchternd. Doch kann sie den Weg in eine sorgen- und schuldenfreie Zukunft ebnen.

Der Schuldenberg wächst und wächst…

Zuerst flattern die Rechnungen in den Briefkasten, später sind es Zahlungserinnerungen mit Mahngebühren. Schnell wachsen die Schulden an und die Situation gerät aus dem Ruder. Stecken Sie jetzt bitte nicht den Kopf in den Sand, denn Abwarten macht die Situation häufig noch viel schlimmer. Vielmehr sollten Sie einen kühlen Kopf behalten und strukturiert vorgehen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Rund 6,85 Millionen Privatpersonen in der Bundesrepublik Deutschland sind überschuldet und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht immer nachkommen. Einige davon schaffen es nicht aus eigener Kraft, der Schuldenspirale zu entkommen. Kein Wunder also, dass die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland weiter stetig steigen. Die Privatinsolvenz ist bei Zahlungsunfähigkeit oft die einzige Möglichkeit, die Schulden nachhaltig loszuwerden.

Die Privatinsolvenz dient dabei nicht nur der Schuldenbefreiung des Schuldners, sondern auch der Auszahlung der Gläubiger. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass dem Schuldner mit der abschließenden Restschuldbefreiung ein Neustart ermöglicht wird. Geregelt ist das Vorgehen in der Insolvenzordnung und die Zuständigkeit obliegt den Insolvenzgerichten. Nutzen Sie die Chance auf Schuldenfreiheit und starten Sie durch in ein sorgenfreies Leben!

Rechnungen sortieren und Überblick verschaffen

Suchen Sie Hilfe und öffnen Sie auch Briefe, deren Inhalt Sie eigentlich nicht kennen wollen. Spezielle Beratungsstellen und Schuldnerberatungen stehen Ihnen hilfreich zur Seite. Sortieren Sie Ihre Rechnungen, um ein späteres Verfahren zu vereinfachen, nach folgenden Kriterien:

  • Nach Gläubigern, die Geld fordern (Banken, Firmen, Personen)
  • Sortieren Sie die Rechnungen einzelner Gläubiger nach Aktenzeichen und Datum, sodass Sie den gesamten Schriftverkehr zu einem einzelnen Vorgang beieinander haben.

Die Fakten liegen auf dem Tisch

Mit dem Sortieren der Rechnungen liegen die Fakten auf dem Tisch. Viele Menschen schätzen dabei ihre finanzielle Situation falsch ein. Bei manchen macht sich jetzt Erleichterung breit, weil sie mit viel mehr gerechnet hatten. Andere wiederum bekommen einen großen Schreck angesichts der Summe, die sich bis zu diesem Zeitpunkt angehäuft hat. Jetzt heißt es reagieren. Suchen Sie eine Schuldnerberatungsstelle auf, um Hilfe in dieser schwierigen Situation zu bekommen.

Voraussetzungen für eine private Insolvenz

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Die Begleichung der Schulden ist nicht mehr möglich
  • Kein Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit
  • Aus einer früheren Selbstständigkeit müssen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sein (überschaubare Vermögensverhältnisse nach § 304 Abs. 2 InsO)
  • Der Wohnsitz muss sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Deutschland befinden

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Außergerichtliche Schuldenbereinigung mithilfe der Schuldnerberatung

Am Anfang der Privatinsolvenz steht die außergerichtliche Schuldenregulierung, die nach §305 InsO verpflichtend durchgeführt werden muss. Der Schuldner wendet sich hierzu an eine Schuldnerberatung, um seine Situation und finanzielle Ausgangslage aufzuarbeiten und eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anzustreben. Kommt keine Einigung mit den Gläubigern zustande, kann das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Aufgaben der Schuldnerberatung

  • Erstellung einer Übersicht über die gesamten Schulden
  • Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben gemeinsam mit dem Schuldner
  • Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
  • Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern mithilfe eines Zahlungsplans

Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Schuldnerberatung darauf, dass diese einen entsprechenden Nachweis nach §305 InsO ausstellen darf.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ist die Privatinsolvenz unausweichlich, hilft Ihnen die Schuldnerberatung bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Anlagen eingereicht werden:

  • Nachweis über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Antrag über die Stundung der gesamten Verfahrenskosten
  • Vermögensaufstellung des Schuldners
  • Auflistung der Gläubiger mit ihren Forderungen an den Schuldner
  • Plan zur Schuldenbereinigung

Das Gericht verschickt den Schuldenbereinigungsplan und die Vermögensaufstellung an alle Gläubiger.

Gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren

Ein Gericht verschickt den Schuldenbereinigungsplan und die Vermögensaufstellung an alle Gläubiger. Das eigentliche private Insolvenzverfahren beginnt mit der Bestellung des Insolvenzverwalters durch das zuständige Gericht und dauert etwa ein Jahr. Der Insolvenzverwalter ermittelt den Erlös aus dem Vermögen des Gläubigers. Nach Abzug der Verwaltungsvergütung und der Verfahrenskosten wird der Rest des Erlöses an die Gläubiger verteilt. Für das Gericht ist die eigentliche Privatinsolvenz damit beendet und der Schuldner wird in die Wohlverhaltensphase entlassen.

Aufgaben des Insolvenzverwalters

  • Erstellung einer Insolvenztabelle
  • Pfändung von Vermögensgegenständen des Schuldners
  • Veräußerung pfändbarer Besitztümer
  • Nach Ablauf jeden Jahres Ausschüttung der Erlöse des Schuldners anteilig an die Gläubiger

Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase startet für den Schuldner mit Beginn der Verfahrenseröffnung und dauert bis zu 6 Jahre. Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase Verpflichtungen, die er unbedingt einhalten muss, um den weiteren Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens nicht zu gefährden.

Folgende Auflagen müssen während eines Verfahrens erfüllt werden:

  • Erwerbsobliegenheit
    Der Schuldner muss sich um einen Arbeitsplatz bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen.
  • Pflicht zur Auskunft
    Der Schuldner muss jede Veränderung der Vermögensverhältnisse wie beispielsweise Kündigung, Gehaltserhöhung, Jobwechsel oder Nebeneinkünfte sofort melden.
  • Abtretung von Einkommen
    Der pfändbare Anteil des Einkommens muss an den Insolvenzverwalter abgegeben werden
  • Abgaben während der Privatinsolvenz
    Während einer privaten Insolvenz darf der Schuldner Schenkungen oder Lottogewinne ganz behalten. Bei einer Erbschaft muss jedoch die Hälfte abgegeben werden.
  • Direkte Zahlungen an die Gläubiger sind verboten
    Während dieser Periode des Verfahrens dürfen keine direkten Zahlungen an Gläubiger erfolgen.

Ziel der Privatinsolvenz: die Restschuldbefreiung

Die Einkünfte des Schuldners reichen häufig nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Wenn sich der Schuldner aber während der Wohlverhaltensphase seine Auflagen erfüllt hat, gewährt das Gericht im Normalfall eine Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung bildet den Schlusspunkt im Privatinsolvenzverfahren. Bei diesem Schuldenerlass werden alle noch offene Forderungen in sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten umgewandelt. Dabei erlischt zwar die Forderung nicht, der Schuldner kann jedoch die Zahlung verweigern oder die Forderung freiwillig begleichen.

Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz

Vorteile des Verfahrens

  • Mit hoher Sicherheit schuldenfrei werden
    Aussicht auf ein schuldenfreies Leben im Idealfall nach 3 oder 5 Jahren, spätestens aber nach 6 Jahren.
  • Zeitpunkt der Entschuldung steht fest
    Sie planen genau, wann Ihre schuldenfreie Zeit beginnt. Seit dem 1.10. 2020 tritt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, bei älteren Verfahren spätestens nach 6 Jahren ein.
  • Entlastung aus psychologischer Sicht
    Der langjährige Druck durch gescheiterte Rückzahlungsversuche entfällt. Sie erhalten keine Mahnung mehr und Vollstreckungsbescheide und haben keinen Rückzahlungszwang.
  • Sicherung des Existenzminimums
    Durch die gesetzlichen Pfändungsschutzbeträge steht Ihnen häufig mehr Einkommen zur Verfügung als vor der Insolvenz. Die Vollstreckung oder Pfändung wird durch den Insolvenzverwalter verhindert.
  • Pfändungsschutz ab Eröffnung der Privatinsolvenz
    Nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens tritt der Pfändungsschutz in Kraft. Ihr Gehalt und das Konto sind vor weiteren Pfändungen durch Gläubiger geschützt.
  • Die Lebensführung ist nicht wesentlich eingeschränkt
    Ihre monatlichen Ausgaben sind nun genau kalkulierbar und Sie können frei entscheiden, ob Sie den Job wechseln oder umziehen.
  • Löschung der Schufa-Einträge
    Alle Schufa-Einträge vor der Privatinsolvenz werden 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
  • Alle Schulden sind gelöscht
    Egal wie hoch die Schulden, woher Sie stammen und wie viel Gläubiger befriedigt werden wollen – Sie sind alle Schulden los, die sich vor der Privatinsolvenz angehäuft hatten.
  • Sonderrechte während des Insolvenzverfahrens
    Durch das Insolvenzverfahren genießen Sie einige Sonderrechte. Beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen und Kündigungsschutz bei einer Mietwohnung.

Nachteile des Verfahrens

  • Lange Dauer der Privatinsolvenz
    Eine Privatinsolvenz dauert je nach Zeitpunkt der Antragstellung 3 bis 6 Jahre. Prüfen Sie die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs, mit dem Sie eventuell schneller raus aus der Insolvenz und schuldenfrei sind.
  • Insolvenzbeschlag
    Sämtliches Vermögen und Einkommen von Ihnen, das sich zur Pfändung eignet, nimmt der Insolvenzverwalter unter Beschlag. Das unpfändbare Vermögen, der Haushalt und ein dringend benötigtes Auto wird Ihnen zwar nicht weggenommen, Sie müssen aber trotzdem mit deutlichen Einbußen in Ihrem Konsumverhalten rechnen.
  • Veröffentlichung der Privatinsolvenz
    Die Insolvenzeröffnung und die Restschuldbefreiung werden in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Sie können eine Privatinsolvenz somit nicht geheim halten – auch nicht vor Ihrem Arbeitgeber.
  • Negative Schufa-Einträge bremsen aus
    Negative Schufa-Einträge werden erst 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Sie müssen auch nach der Privatinsolvenz erstmal mit einer schlechten Einstufung Ihrer Bonität rechnen.
  • Hohe Selbstdisziplin in der Wohlverhaltensphase
    In der Wohlverhaltensphase der Insolvenz müssen Sie sich genau an alle Auflagen halten. Dies verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin.
  • Wohnsitz in Deutschland notwendig
    Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Privatinsolvenz muss sich ein Wohnsitz von Ihnen in Deutschland befinden. Läuft die Insolvenz erstmal, können Sie gerne umziehen oder auch auswandern.

Kosten eines Insolvenzverfahrens

Die Kosten für die Privatinsolvenz sind nicht mit der Restschuldbefreiung abgegolten.
Folgende Kosten fallen dabei an:

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten belaufen sich bei der Privatinsolvenz meist zwischen 1.000 und 1.800€. Sie sind abhängig von der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger.

Dazu gehören

  • Kosten für das Eröffnungsverfahren
  • Gebühren für die Veröffentlichung
  • Gebühren für die Zustellung
  • Grundgebühren pro Insolvenzmasse

Tipp: Bei Insolvenzverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe. Es gibt aber die Möglichkeit, die Kosten zu stunden. Optionale Anwaltsgebühren müssen Sie ebenfalls selbst tragen.

Kosten für den Insolvenzverwalter oder Treuhänder

Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder wird Ihnen als Schuldner vom Gericht zugeteilt. Die Kosten richten sich ebenfalls nach Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse.

  • Mindestens 1.000€ bei maximal 10 Gläubigern
  • Bei mehr als 10 Gläubigern erhält der Insolvenzverwalter oder Treuhänder 150€ zusätzlich je angefangene 5 Gläubiger
  • Anteil von 40% bei einer Insolvenzmasse bis 25.000€
  • Anteil von 25% bei einer Insolvenzmasse bis 50.000€

Laufzeit eines Insolvenzverfahrens

In der Regel dauert ein Insolvenzverfahren 6 Jahre. Während der Wohlverhaltensphase ist eine Verkürzung möglich:

  • Verkürzung auf 5 Jahre bei Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten
  • Verkürzung auf 3 Jahre bei Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten sowie Begleichung von 35% der Forderungen

Die Rechte der Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren

Die Insolvenzordnung sieht in §1 vor, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden. Hierzu verwertet der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder das Schuldner-Vermögen und verteilt nach Abzug seines eigenen Anteils den Erlös an die Gläubiger. Die Verteilung erfolgt nach der sogenannten Gläubigergleichberechtigung mit prozentual gleichen Anteilen aus der Insolvenzmasse. Dabei gilt während des Privatinsolvenzverfahrens eine bestimmte Rangordnung. Dabei beschreibt die sogenannte Insolvenzquote den prozentualen Anteil der ursprünglichen Forderung, den ein Insolvenzgläubiger von der Insolvenzmasse erhalten wird.

Rangordnung im Insolvenzverfahren

Im Privatinsolvenzverfahren werden die Gläubiger nach einer Rangfolge befriedigt. Innerhalb eines Rangs haben die Gläubiger dieselben Rechte

Aussonderungsberechtigte Gläubiger

Das Eigentum dieser Gläubiger befindet sich im Besitz des Schuldners. Sie haben einen Herausgabeanspruch auf ihr Eigentum, das somit nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Absonderungsberechtige Gläubiger

Die Forderung dieser Gläubiger ist durch einen bestimmten Gegenstand wie beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek auf das Grundstück eines Schuldners abgesichert.

Massegläubiger

Vorrangig behandelt werden ebenso sogenannte Massegläubiger. Hierzu zählen die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters.

Insolvenzgläubiger

Sofern noch etwas von der Insolvenzmasse übrig ist, werden die Insolvenzgläubiger bedient. Innerhalb dieses Ranges erhält jeder Gläubiger den gleichen prozentualen Anteil auf seine ursprüngliche Forderung, beispielsweise 10 oder 20%.

Was müssen Gläubiger beachten?

  • Anmeldung der Forderung an den Schuldner beim zuständigen Insolvenzverwalter oder Treuhänder
  • Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung bei unredlichem Verhalten des Schuldners

Alternative zur Privatinsolvenz: Der außergerichtliche Vergleich

Wer sich von den Schulden befreien möchte, den Weg der Privatinsolvenz aber scheut, könnte von einem außergerichtlichen Vergleich profitieren. Hierbei findet durch die Einigung mit den Gläubigern eine teilweise Rückzahlung der Forderungen statt, die zur Entschuldung führt. Das Insolvenzverfahren entfällt somit und Ihre Teilschulden werden meist über Raten beglichen. Für den außergerichtlichen Vergleich ist die Zustimmung der Gläubiger notwendig.

Tipp: Nutzen Sie diese Möglichkeit der Entschuldung nur mit anwaltlicher Unterstützung. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des außergerichtlichen Vergleichs ist maßgeblich von der Professionalität des Angebots abhängig mit den richtigen Argumenten gegenüber den Gläubigern. Bieten Sie den Gläubigern einen Vorteil an.

Die Privatinsolvenz: Weg frei für den schuldenfreien Neuanfang

Die Privatinsolvenz ist eine der effektivsten Methoden, um der Schuldenspirale zu entfliehen und bietet die Aussicht auf einen Neuanfang ohne Schulden. Eine Rückzahlung Ihrer Schulden ist geregelt und Sie können sich durch die festen Verfahrensvorgaben leiten lassen. Vor allem bei sehr hohen Schulden liegen die Vorteile der Schuldenbereinigung auf der Hand, um wieder Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Vor allem durch die aktuellen Beschlüsse vom Bundestag am 17.12.2020 wurde das Verfahren verkürzt und die Zeit der Restschuldbefreiung dauert nur noch 3 Jahre.

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