Wann lohnt es sich, einen Garten zu pachten?

23.05.2022 – Wer keinen Garten besitzt, hat die Option einen zu pachten. Was ist beim Pachtvertrag für einen Schrebergarten zu beachten und welche Kosten entstehen dabei?

Das kleine gepachtete Paradies

Wenn Sie einen Garten pachten, ist dies immer mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden. Diese folgen den Bestimmungen im Bundeskleingartengesetz sowie in den Vereinssatzungen und dem Pachtvertrag. Außerdem verursacht das Pachten eines Gartens oder Schrebergartens Arbeit: Schrebergärten müssen regelmäßig gepflegt werden und das Anpflanzen von Obst und Gemüse ist in dem Pachtvertrag geregelt. Die Pacht eines Kleingartens oder Schrebergartens zahlt sich aus, wenn man in einer Mietwohnung lebt und trotzdem ein Kleinod im Grünen haben will. Im Vergleich zum Kauf eines eigenen Grundstücks ist die Pacht eines Schrebergartens mit einem geringeren finanziellen Aufwand verbunden. In unserem Ratgeber informieren wir Sie ausführlich über die Regularien und Kostenfaktoren.

Schrebergarten, Kleingarten oder Gartengrundstück?

Wenn Sie einen Garten pachten möchten, müssen Sie dafür in jedem Fall Mitglied in einem einschlägigen Verein sein oder werden. Die Fläche eines Schrebergartens ist in Deutschland begrenzt und darf nach den Vorschriften im Bundeskleingartengesetz maximal 400m² betragen. Eine dazugehörige Laube darf gemäß Bundeskleingartengesetz eine Fläche von 24m² nicht überschreiten und mindestens ein Drittel der Gartenfläche auf dem Schrebergarten müssen Sie gärtnerisch nutzen. Das heißt, Sie müssen dort Obstbäume pflanzen oder Gemüse anbauen. Der Anbau darf aber keinen gewerblichen Zwecken dienen, sondern ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs.

Wenn Sie ein eigenes Grundstück kaufen, gelten die Regeln im Bundeskleingartengesetz jedoch nicht, denn für die Nutzung eines eigenen Grundstücks gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Sie müssen aber dennoch die Bauordnung einhalten und dürfen nicht jedes beliebige Gebäude darauf errichten. Eigene Gartengrundstücke werden aber auf dem freien Markt nur selten angeboten. Meist befinden sich diese in vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Gegenden.

Wie finde ich ein passendes Freizeitgrundstück?

Wenn Sie einen Kleingarten kaufen möchten, können Sie auf dem freien Markt nach Anbietern von sogenannten Freizeitgrundstücken suchen. Um Berlin gibt es einige derartige Grundstücke, die noch aus der DDR-Zeit stammen. Auf diesen befinden sich sogar Häuser, die Datschen genannt werden. Diese Grundstücke sind erschlossen und verfügen zumindest über eine Stromversorgung. Allerdings sind die Datschen meist in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Die meisten anderen Freizeitgrundstücke liegen in Deutschland außerhalb der bebaubaren Zonen und dienen vorwiegend der Landwirtschaft. Das Bauen auf diesen Grundstücken ist nicht erlaubt und sogar das Abstellen eines Wohnwagens kann untersagt sein. Zu den wesentlichen Vorteilen eines Freizeitgrundstücks zählen der günstige Preis, eine günstige Pachtmöglichkeit sowie die Lage in einem naturnahen Gebiet. Die Bebauung dieser Grundstücke ist streng reglementiert.

Wie finde ich einen geeigneten Schrebergarten?

Wenn Sie einen Garten pachten möchten, ist dies in der Regel wesentlich günstiger als der Kauf eines eigenen Grundstücks. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde finden Sie zahlreiche Kleingartenvereine und Schrebergartenverbände. Hier können Sie sich anmelden und bewerben, um einen Garten oder Schrebergarten zu pachten.

Voraussetzungen für die Pacht eines Gartens

Ein Garten kann nicht wie eine Wohnung oder ein Gebäude einfach gemietet werden, sondern Sie müssen diesen pachten. Ein Garten unterliegt einer bestimmten Nutzung, aus dem juristisch gesehen ein Nutzungsrecht abgeleitet wird. Der Pächter des Gartens darf daher Früchte aus der Sache ziehen. Beschrieben ist dieses Gesetz im § 581 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Sie einen Garten pachten, dürfen Sie daher Obst oder Gemüse für den Eigenbedarf pflanzen und ernten. Die genauen Regelungen dafür finden Sie im Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Die Pacht des Schrebergartens

Ein typischer Schrebergarten wird in erster Linie von bestimmten Vereinen an deren Mitglieder verpachtet. Wenn Sie einen solchen Garten pachten möchten, müssen Sie daher Mitglied in einem zuständigen Verein werden. In den deutschen Ballungsräumen gibt es einige derartige Kleingartenvereine, bei denen Sie eine Mitgliedschaft beantragen können, um einen Schrebergarten zu pachten. Vielfach ist das heute auch online über die Webseite der Vereine möglich. In vielen Fällen müssen Sie jedoch mit entsprechenden Wartezeiten für den Erhalt des Gartens rechnen. Im Mitgliedsantrag geben Sie Ihre persönlichen Daten bekannt. Meist werden auch der Familienstand und der ausgeübte Beruf abgefragt. Außerdem verlangen die meisten Vereine für einen frei werdenden Garten eine Ablösesumme. Deren maximale Höhe können Sie ebenfalls im Antrag angeben. Danach kommen Sie auf eine Warteliste. Die Entscheidung, wann und an wen ein bestimmter Garten verpachtet wird, trifft der Vereinsvorstand.

Inhalt des Pachtvertrags

Ein Pachtvertrag für einen Garten oder Schrebergarten beinhaltet in der Regel folgende Punkte:

Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes

Im deutschen Bundeskleingartengesetz wird der Vereinszweck des Kleingartenvereins geregelt sowie die genaue Nutzung des Kleingartens beschrieben. Auch die Größe der auf dem Schrebergarten erlaubten Gebäude ist im Bundeskleingartengesetz genau definiert.

Vorschriften des Kleingartenvereins

Zusätzlich zu den Vorschriften im Bundeskleingartengesetz müssen Sie bei Abschluss eines Pachtvertrags auch die Vorschriften des Kleingartenvereins befolgen. Diese finden Sie in den Satzungen des Kleingartenvereins.

Ablöse des Vorpächters

In den meisten Kleingärten befinden sich bereits Pflanzungen und/oder ein Gartenhäuschen, die bereits vom Vorpächter errichtet wurden. Diese stehen jedoch in dessen Eigentum. Der Vertrag dafür wird zwischen dem Vorpächter und dem Kleingartenverein unabhängig vom Pachtvertrag geschlossen. Als neuer Pächter des Kleingartens müssen Sie dem Vorpächter dann eine Ablöse zahlen. Die Höhe der Ablöse hängt von den Verhandlungen mit dem Vorpächter ab. Unter Umständen wird dafür ein Gutachter herangezogen, der den Wert der Sachen schätzt.

Die Pachtkosten

Auch die Kosten für die Pacht werden im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt. Die Regelungen dafür finden Sie ebenfalls im Bundeskleingartengesetz. Das Bundeskleingartengesetz schreibt die maximale Höhe der Pachtkosten als vierfache Summe einer Pacht für ein gewerbsmäßig genutztes Grundstück vor. Diese Kosten beinhalten die Pachtkosten, die Vereinsgebühren sowie Kosten für Strom und Wasser.

Wie kündige ich den Pachtvertrag?

Natürlich können Sie einen Pachtvertrag unter Einhaltung bestimmter Bedingungen auch kündigen. In einigen Fällen wird ein Pachtvertrag ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und Sie müssen den Pachtvertrag nach Ablauf der Frist verlängern lassen. Eine Kündigung des Pachtvertrags ist ansonsten nur zum Ende eines Pachtjahres möglich. Dieses endet laut Bundeskleingartengesetz jeweils am 30. November eines Jahres. Umgekehrt kann der Pachtvertrag auch seitens des Vereins gekündigt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Pächter wiederholt gegen Auflagen verstößt.

Was ist bei der Pachtung eines Kleingartens erlaubt oder verboten?

Wenn Sie einen Garten pachten, müssen Sie einige Richtlinien beachten, die fast in allen Vereinen gelten. Diese Vorschriften finden Sie im Bundeskleingartengesetz. Neben den Richtlinien im Bundeskleingartengesetz müssen Sie auch die Vereinsvorschriften einhalten. Diese sind je nach Verein und Bundesland sehr unterschiedlich. Das Entfachen eines Lagerfeuers oder das Wohnen in der Laube Ihres Gartens ist zum Beispiel in allen Vereinen untersagt. Sie dürfen jedoch grillen und in manchen Kleingartenvereinen ist auch die Haltung von Kleintieren erlaubt. Einen Swimmingpool, der in das Erdreich eingelassen wird, dürfen Sie nicht bauen. Auch die Anpflanzung bestimmter Nutzpflanzen ist Vorschrift. Ziersträucher oder Bäume dürfen eine bestimmte Wuchshöhe nicht überschreiten. Nadelgehölze oder Laubbäume dürfen meist nicht gepflanzt werden, da diese die Parzellen Ihrer Nachbarn verschmutzen. Die Errichtung von Gewächshäusern ist unter bestimmten Umständen erlaubt und hängt von der Zustimmung des Vereins ab.

Die Kosten für einen gepachteten Kleingarten

Falls Sie einen Garten pachten, setzen sich die Kosten für die Pacht pro Jahr wie folgt zusammen:

Beitrag für die Mitgliedschaft

Die Vereinsmitgliedschaft kostet meist zwischen 20€ und 50€ pro Jahr. Die Kosten für die Pflege der gemeinschaftlich genutzten Anlagen innerhalb des Kleingartengeländes werden extra in Rechnung gestellt. Sie liegen bei rund 100€ jährlich.

Die Pachtkosten

Die Pachtkosten machen die größten Kosten aus. Diese hängen jedoch vom Verein und der Region ab. Das Bundeskleingartengesetz gibt nur die maximale Höhe der Pacht vor. Die Preise eines Quadratmeters pro Jahr liegen zwischen 5 und 40 Cent.

Wasserkosten und Stromkosten

Kleingärten verfügen über eine gemeinschaftliche Strom- und Wasserversorgung. Die Kosten dafür werden ebenfalls jährlich abgerechnet.

Pflanzen und Saatgut

Die Auswahl von Pflanzen und Saatgut hängen vom Pächter ab. Da ein Kleingarten laut Bundeskleingartengesetz zu einem Drittel mit gärtnerischen Nutzpflanzen bewirtschaftet werden muss, fallen die meisten Kosten für Setzlinge und Saatgut in den Bereich.

Die Gartengeräte

Um einen Kleingarten zu bewirtschaften, müssen Sie auch die dafür notwendigen Gartengeräte besorgen. Dazu zählen Rasenmäher, Spaten, Rechen etc.

Kostenbeispiel für einen Kleingarten

Wenn Sie einen Garten pachten, der sich in einer größeren Stadt in Deutschland befindet und über eine durchschnittliche Fläche von 370m² verfügt, kommen folgende Kosten im Jahr auf Sie zu:

  • Mitgliedsbeitrag 40€
  • Pachtzins (Berlin) 130€
  • Versicherung 45€
  • Strom- und Wasserversorgung 180€

Jährliche Gesamtkosten 395€

Die Aufnahmegebühr müssen Sie nur zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft im Verein entrichten. Sie bewegt sich meist um die 50€. Dazu kommt einmalig noch die Ablöse für den Vorpächter. Die Höhe der Ablöse entscheidet der Verein oder wird durch Verhandlungen mit dem Vorpächter selbst ermittelt. In den meisten Fällen beträgt die Summe für die Ablöse 2.000€ bis 3.000€ und richtet sich nach der Art und dem Umfang der Bepflanzung und der Ausstattung der Gartenlaube. Berechnen Sie diese Kosten jedenfalls ein, wenn Sie einen Garten pachten wollen.

Finanztipp: Haben Sie sich für einen Kleingarten entschieden und wollen diesen Garten pachten, müssen Sie zuvor die einmaligen Kosten bestreiten. Wenn Sie Geld für die Ablöse benötigen, können Sie dieses auch im Rahmen eines Ratenkredits. Auch ein Kleinkredit kann eine passende Lösung dafür darstellen.

Der Kleingarten als idyllisches Kleinod

Zahlreiche Kleingartenverbände in Deutschland ermöglichen, ein Stückchen Grün in der Natur zu pachten und darauf Nutzpflanzen für den Eigenbedarf zu ziehen. Allerdings müssen Sie sich immer an bestimmte Regeln halten, wenn Sie einen Schrebergarten pachten. Hierzu zählen die Verpflichtung einer Anpflanzung bestimmter Nutzpflanzen oder die Sicherstellung, dass die Parzelle eines Nachbarn nicht verschmutzt wird. Für den Pachtvertrag gelten in erster Linie die Vorschriften im Bundeskleingartengesetz für Deutschland.

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