Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

01.06.2021 – Hier finden Sie Kostenbeispiele, Pflegegradbestimmungen, Tipps zur Finanzierung der Kosten und vieles mehr!

Ein Platz im Pflegeheim – Mit diesen Pflegeheimkosten müssen Sie rechnen

Wenn Angehörige im Pflegeheim untergebracht werden müssen, kann das mitunter recht teuer werden. Aber in manchen Situationen ist eine stationäre Pflege unumgänglich, um eine bestmögliche Pflege und Versorgung zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Altenwohnheimen oder Altenheimen werden zusätzlich hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung angeboten. Doch wie setzen sich die Kosten für ein Pflegeplatzheim zusammen?

Lesen Sie hier, welche Kosten im Einzelnen für die Pflege ihrer angehörigen Person auf Sie zukommen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es abhängig von der jeweiligen Pflegestufe gibt. Wie lässt sich der Eigenanteil am besten finanzieren, ohne die angehörige Person und die Familie zu belasten?

Finanzielle Sicherheit für Ihre Familie bei Pflegefällen

Ihre Familie sollte für die Zukunft bestens abgesichert sein. Denn wenn Ihr Einkommen einmal wegfallen sollte, kann die finanzielle Existenz Ihrer Familie ernsthaft gefährdet sein, wenn kein Vermögen vorhanden. Produkte, die sich zur Sicherung Ihrer finanziellen Existenz anbieten, können zum einen eine Risikolebensversicherung sein, die Ihrer Familie umfassenden Schutz garantiert. Eine Risikolebensversicherung kann schon mit kleinen Beiträgen finanziert werden. Berechnen Sie hier mit diesem Rechner, wie günstig eine gute Risikolebensversicherung sein kann.

Unbedingt zu empfehlen ist eine Vorsorgevollmacht, in der Sie festlegen, wer Sie im Notfall in allen wichtigen und alltäglichen Entscheidungen vertritt. So können Sie in der Vorsorgevollmacht unter anderem bestimmen, ob und wie weit die bevollmächtige Person Einsicht in die Krankenunterlagen haben soll. Vielen Betroffenen ist es lieber, dass ein oder mehrere Angehörige bevollmächtigt sind. Dies sollten Sie rechtzeitig regeln. Denn liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Gericht ein Betreuer ausgesucht. Dem geht ein kostenpflichtiges staatliches Verfahren voraus, welches sich mit Ihrer Vorsorgevollmacht verhindern ließe. Sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht sollten Sie frühzeitig erteilen, damit Sie sich im Notfall darauf verlassen können, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt ist.

Wer trägt die Pflegeheimkosten?

Da die Pflegekassen nur einen Teil der Gesamtkosten für Pflegeheime tragen, müssen Pflegebedürftige oder die Angehörigen für die restlichen Kosten aufkommen.

Schonvermögen

Bevor Pflegebedürftige staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können, um den Eigenanteil zu decken, müssen Vermögen wie Immobilien, Wertpapiere oder Sonstiges verwendet werden. Allerdings steht jeder pflegebedürftigen Person ein Schonvermögen zu. Schonvermögen bedeutet, dass Sie diesen Betrag nicht zum Tilgen der Pflegeheimkosten verwenden müssen, um Ihren Eigenanteil zu finanzieren. Auch Ehepartner und Ehepartnerinnen der Pflegebedürftigen steht ein Schonvermögen von 5% des Bruttoeinkommens zu.

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Die Leistungen der Pflegeversicherungen reichten in vielen Fällen leider nicht aus und die Pflegeheimkosten variierten zwischen den Pflegegraden. Um diese Kosten zu deckeln wurde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil eingeführt. Der Eigenanteil für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung wurde im Jahr 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 geregelt. Demnach zahlen pflegebedürftige Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 denselben Eigenanteil. Grund für die Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenteils war, das viele pflegebedürftige Personen ihr Pflegegrad nicht neu einstufen wollten, da Sie höhere Kosten befürchteten und so Pflege nicht erhielten, die sie benötigten.

Ebenso verhält es sich beispielsweise mit der Rente des Pflegebedürftigen. Diese muss für die Finanzierung der Pflegeheimkosten verwendet werden. Zurückbehalten werden darf lediglich ein Taschengeld in Höhe von 109,08€.
Falls die pflegebedürftige Person selbst und auch Ehe- oder Lebenspartner oder-partnerin nicht in der Lage sein sollte, für die Pflegeheimkosten aufzukommen, werden die Kinder zum Elternunterhalt herangezogen. Dafür wird geprüft, ob die Kinder der pflegebedürftigen Person dazu finanziell in der Lage sind, die Kosten für den Pflegeheimplatz zu tragen. Denn auch beim Elternunterhalt gibt es einen Selbstbehalt und Schonvermögen. Beim Selbstbehalt handelt es sich um den monatlichen Betrag, den Angehörige für sich behalten dürfen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die jeweiligen Beträge sind in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Wichtige Info:

Ab Januar 2020 gilt das vom Bundeskabinett verabschiedete “Angehörigen-Entlastungsgesetz“. Dieses garantiert Kindern pflegebedürftiger Eltern einen Freibetrag von 100.000 € beim Jahresbruttoeinkommen. Erst bei einem darüber liegenden Jahresbruttoeinkommen müssen die Kinder dann anteilig für die entstandenen Kosten aufkommen. Sollten weder Ehepartner oder Ehepartnerinnen, noch die Kinder nach eingehender Überprüfung in der Lage sein, den geforderten Eigenanteil der Heim- und Betreuungskosten abzudecken, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die Kosten für das Pflegeheim.

Kosten für das Pflegeheim pro Monat

Bei diesem Rechenbeispiel werden die Pflegeheimkosten mit Pflegegrad 3 berechnet.

Pflegesatz
2.419,00€
Unterkunftskosten
408,24€
Verpflegungskosten
203,81€
Investitionskosten
608,10€
GESAMTKOSTEN
pro Monat
3.639,15€
Pflegekasse
Pro Monat
-1.262,00
GESAMTKOSTEN
2.377,15€

Die pflegegradabhängigen Pflegekosten im Detail

Ein Pflegeheimplatz ist für viele Angehörige oft eine Kostenfrage. Wer einen Pflegeheimplatz in Anspruch nehmen konnte, galt als vermögend. Das zeigte sich in den Kosten, die bis heute für viele Menschen sehr hoch sind. Seit der Umstellung am 01.01.2017 auf die Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 ist es für viele Betroffene einfacher geworden, als pflegebedürftige Person eingestuft und über die Pflegekasse unterstützt zu werden. Wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Pflegegrad erhalten, wird dieser Antrag immer von einem Gutachter oder einer Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geprüft. Im Gutachten werden die Aufgaben in folgenden Bereichen untersucht:

  • Die Mobilität des Pflegebedürftigen
  • Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
  • Die Verhaltensweisen ebenso wie die psychische Verfassung
  • Die Fähigkeiten zur Selbstversorgung (Körperpflege, Nahrungszubereitung, etc.)
  • Der eigenverantwortliche Umgang mit medizinischen oder therapiebedingten Anforderungen
  • Die psychosozialen Fähigkeiten im Hinblick auf Alltagsgestaltung und das soziale Umfeld

Jeder der 6 oben genannten Pflegegrad-Module wird mit einer jeweiligen Punktzahl bewertet, um die sich daraus ergebende Gesamtpunktzahl zu ermitteln, die letztlich den Pflegegrad und die Pflegekosten bestimmt.

Pflegegrad 1

Hier erhalten pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn das Gutachten eine geringe Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit bestätigt hat.

Bei dem Prüfverfahren (“Neuen Begutachtungsassessment“) müssen Pflegebedürftige zwischen 12,5 und 27 Punkten erzielen.

Pflegegrad 2

Diese Stufe und die entsprechenden Leistungen bekommen Pflegebedürftige zugesprochen, wenn sie „in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist“.

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bei der Begutachtung mindestens 27 und weniger als 47,5 Punkte ermittelt werden. Auch hier wird die Bedürftigkeit in Hinblick auf körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen überprüft.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Wird ein Ergebnis von 47,5 bis unter 70 Punkten attestiert, erhält der Pflegebedürftige den Pflegegrad 3.

Pflegegrad 4

Wenn Pflegebedürftige nachweislich unter „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit „leiden, dann erhalten sie den Pflegegrad 4 und die damit einhergehenden Leistungen der Pflegekasse. Die Voraussetzung hierfür ist, dass bei der Begutachtung nach dem NBA zwischen 70 und unter 90 Punkten festgestellt werden.

Pflegegrad 5

Dieser Grad ist der höchste Pflegegrad. Sollten einem Familienmitglied dieser zugesprochen werden, erhält die pflegebedürftige Person die umfangreichste Leistung über die Pflegekassen.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

In dieser Übersicht informieren wir Sie, wie hoch die monatlichen Zuschüsse der Pflegekassen für die jeweiligen Pflegegrade sind.

Als Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung übernimmt die Pflegeversicherung, unabhängig vom finanziellen Vermögen der pflegebedürftigen Person, nur zum Teil die anfallenden Kosten. Die Leistungen der Pflegeversicherung, die an das jeweilige Pflegeheim gezahlt werden, sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

So setzen sich die einzelnen Pflegeheimkosten zusammen

Jeder Pflegeheimplatz ist individuell, dementsprechend sind die Pflegeheimkosten und die dazugehörigen Zusatzlungen von Heim zu Heim unterschiedlich.

Der Pflegesatz

Der sogenannte Pflegesatz, mit dem die Pflege und die soziale Alltagsbetreuung finanziert werden, fällt je nach Pflegegrad und Bundesland unterschiedlich hoch aus. Die Pflegekassen verhandeln mit Anbietern und Anbieterinnen die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil. Es gestaltet sich demnach schwer eine pauschale Aussage über die Pflegekosten im Allgemeinen zu treffen, da die Pflegeeinrichtungen sowie einzelne Leistungen unabhängig sind.

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Ein Teil, der die Pflegekosten ausmacht, setzt sich aus Kosten für Unterkunft, Speisen und Getränke sowie Reinigung der Zimmer und ähnliche Kosten des Pflegeheims zusammen. Die Kosten sind für alle Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen gleich.

Ist eine pflegebedürftige Person für längere Zeit abwesend, werden diese Kosten für den jeweiligen Zeitraum entsprechend reduziert. Auch wenn die pflegebedürftige Person weniger Pflege als andere Bewohner und Bewohnerinnen des Pflegeheims benötigt, reduziert sich der Kostenanteil. Beispiele dafür wären die Ernährung über eine Magensonde oder die Höhe des Pflegegrads.

Investitionskosten

Die Investitionskosten enthalten Gebäudemieten, Instandhaltungskosten und Modernisierungsmaßnahmen sowie betriebliche Güter. Zu diesen zählen etwa Küche, Stühle, Betten, Schränke und weiteres Pflegeheim Inventar. Die Investitionskosten werden auf monatliche Beträge umgerechnet und auf die Anzahl der Bewohner verteilt. Somit sind die Investitionskosten mit den Betriebskosten einer Wohnung oder eines Hauses vergleichbar.

In einigen Bundesländern besteht für einkommensschwache bedürftige Menschen die Möglichkeit, ein sogenanntes Pflegewohngeld zu erhalten, um die Investitionskosten abdecken zu können. Dieses Pflegewohngeld wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angeboten. Auskünfte und Hilfe beim Stellen eines entsprechenden Antrages bekommen Sie bei der Pflegeeinrichtung oder dem zuständigen Sozialamt.

Mögliche Zusatzleistungen, für die Sie im Pflegeheim selbst aufkommen müssen

Individuelle Komfortleistungen wie unter anderem ein kostenpflichtiger Vorleseservice oder ein besonders großes Zimmer gehen über die notwendige Regelleistung hinaus und fallen damit unter Zusatzleistungen. Solche Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden, damit sie in Rechnung gestellt werden dürfen.

Kosten für Ausbildungsumlagen

In manchen Pflegeheimen werden Ausbildungsvergütungen der im Pflegeheim beschäftigen Auszubildenden den Heimbewohnern in Rechnung gestellt. Das ist aber nicht immer und überall der Fall. Informieren Sie sich daher gut bei dem ausgewählten Pflegeheim, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Das Taschengeld

Auch wer im Pflegeheim lebt, benötigt ein gewisses Kontingent, um am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Das Taschengeld sollte neben den Zusatzleistungen und dem Pflegesatz sowie den weiteren Kosten für eine stationäre Pflege ebenfalls von Anfang an in die Kosten mit eingeplant werden.

Vorsorge ist wichtig

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Rentenlücke schließen können. Welche Art der Vorsorgeform für Sie die richtige Vorsorge ist, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihrer Vorstellung ab. Lassen Sie sich diesbezüglich von Expertinnen und Experten beraten, damit Sie beruhigt in Ihre Zukunft schauen können.

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