Ab wann gilt eine Meldepflicht bei Auslandszahlungen?
Ein- und ausgehende Auslandszahlungen sind der deutschen Bundesbank zu melden, sofern deren Betrag die Meldefreigrenze von 12.500,00 EUR überschreitet. Die notwendigen Meldevordrucke finden Sie als Download auf der Homepage der Deutschen Bundesbank. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Deutsche Bundesbank.Hotline: 0800 1234 111 (Entgeltfrei; nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar).
Internet: www.bundesbank.de unter Service / Meldewesen / Außenwirtschaft.