Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln: Wie geht das?

Sie können Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto / PSK) umwandeln lassen. Das P-Konto ist ein bereits bestehendes Einzel-Girokonto mit eingeschränkten Funktionen. Es wird als Guthaben-Konto geführt und ist trotz seines Namens ebenfalls durch Gläubiger pfändbar. Wird Ihr P-Konto gepfändet, erhalten Sie automatischen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags. Über diesen können Sie frei verfügen. Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto können Sie in Ihrem Online Banking durchführen.

Im Online Banking

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können.
  2. Wählen Sie das Konto aus, welches umgewandelt werden soll.
  3. Lesen Sie sich alle Informationen sorgfältig durch.
  4. Bestätigen Sie die Bedingungen und versichern Sie, dass Sie über kein weiteres Pfändungsschutzkonto verfügen.
  5. Geben Sie Ihren Auftrag mit einer TAN (photoTAN / mobileTAN) frei.

Informationen und Hinweise zum Pfändungsschutzkonto

  • Sofern Sie kein Girokonto bei der Commerzbank besitzen, wenden Sie sich an Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse zwecks Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
  • Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur für das Einzel-Girokonto einer natürlichen Person (Privatperson, Selbständige, Freiberufler) möglich.
  • Jede natürliche Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen. Sie versichern uns gegenüber, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Das gilt sowohl für P-Konten bei der Commerzbank als auch bei anderen Banken oder Sparkassen. Wir sind berechtigt bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein P-Konto von Ihnen existiert.
  • Bei der Umwandlung in ein P-Konto wird ein bestehender Dispo von uns gekündigt. Noch offene Dispo-Beträge müssen von Ihnen kurzfristig ausgeglichen werden.
  • Die Bank ist bereit, die Möglichkeit einer Rückführungsvereinbarung über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu prüfen.
  • Sämtliche zum Girokonto ausgegebenen und gegebenenfalls weitere vorhandene Kreditkarten werden gesperrt.
  • Ihre Girocard steht Ihnen für Bargeldauszahlungen oder zum Bezahlen an Kassenterminals weiterhin zur Verfügung.
  • Wird Ihr Guthaben auf dem P-Konto gepfändet, können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Sofern Ihr Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist, können Sie z. B. Überweisungen durchführen und anfallende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen, Strom etc. begleichen. 
  • Eine Erhöhung des Freibetrages kann z. B. durch Schuldnerberatungen bescheinigt werden. Bescheinigungen sind im Original postalisch an unseren zentralen Posteingang zu versenden: Commerzbank AG, 60278 Frankfurt.
  • Detaillierte Informationen zum Pfändungsschutzkonto finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände.
  • Sie können in Ihrem Online Banking selbstständig eine Rückwandlung des P-Kontos in Ihr Girokonto vornehmen.
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