HBCI - Geschäftsvorfälle: Welche Zahlungen kann ich tätigen?
- Überweisungen im SEPA-Zahlungsverkehr.
- Sammelüberweisungen im SEPA-Zahlungsverkehr.
- Terminüberweisungen im SEPA-Zahlungsverkehr.
- Terminierte Sammelüberweisung im SEPA-Zahlungsverkehr.
- Spendenzahlungen im SEPA-Zahlungsverkehr.
- Daueraufträge im SEPA-Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands.
- Terminierte Sammellastschriften im SEPA-Zahlungsverkehr (Basislastschrift, Firmenlastschrift).
- Umsatzabfragen, Tagesauszüge und untertägige Vormerkposten.
- Wertpapier-Depotaufstellungen (kein Wertpapierhandel).
- Kreditkarten der Commerzbank (VISA, MasterCard).
- Elektronische Kontoauszüge.
Weiterführende Informationen
- Zahlungen in andere SEPA-Länder: Für Zahlungen an eine IBAN, die nicht mit dem Länderkürzel "DE" beginnt, müssen Sie vorab ein Auslandszahlungslimit einrichten.
- SEPA-Sammelüberweisungen: Die maximal mögliche Anzahl beträgt 1.500 Einzelposten in einem Sammler.
- Terminierte SEPA-Einzelüberweisung: Sie können eine SEPA-Einzelüberweisung maximal 365 Kalendertage in die Zukunft terminieren. Die Änderung / Löschung ist bis zum Vortag des Fälligkeitsdatums möglich.
- Terminierte SEPA-Sammelüberweisung: Sie können eine SEPA-Sammelüberweisung maximal 365 Kalendertage in die Zukunft terminieren. Zur Änderung einer terminierten SEPA-Sammelüberweisung (möglich bis zum Vortag des Fälligkeitsdatums) löschen Sie den Sammelauftrag über einen Löschauftrag und reichen einen neuen Auftrag mit Ihrer HBCI-Software ein.
- Terminierte SEPA-Sammellastschrift, Basislastschrift, Firmenlastschrift: SEPA-Lastschriften nehmen wir aufgrund der verbindlichen Vorlauffristen zum Fälligkeitsdatum immer als terminierte SEPA-Sammellastschrift an. Alle Einzelaufträge in einer Sammellastschrift müssen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Beachten Sie die maximal mögliche Anzahl von 999 Einzelposten im Sammler. Zur Änderung einer terminierten SEPA-Sammellastschrift (bis zum Vortag der Lastschriftvorlauffrist möglich) löschen Sie den Sammelauftrag über einen Löschauftrag und reichen diesen nach Abänderung mit Ihrer HBCI-Software erneut ein. Im HBCI müssen unterschiedliche Sequenztypen (z.B. Erst- und Folgelastschriften) getrennt eingereicht werden, eine Mischung innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
- Beachten Sie, dass seit dem 07. Oktober 2021 Eillastschriften (COR1) über HBCI / FinTS nicht mehr unterstützt werden.
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