Nachweispflicht bei Bareinzahlungen: Was muss ich beachten?

Bei Bargeldeinzahlungen unter 10.000,00 EUR liegt keine Nachweispflicht vor und es sind keine Belege notwendig. Seit August 2021 sind Sie jedoch jedes Mal zu einem Nachweis verpflichtet, wenn die Einzahlung mindestens 10.000,00 EUR beträgt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt sowohl für Transaktionen an der Kasse, z. B. bei Einzahlungen in Euro, Geldwechselgeschäften sowie bei Sortenankäufen als auch am Geldautomaten einen Herkunftsnachweis. Die Einzahlmöglichkeit am Bankautomaten beträgt 9.999,99 EUR. Bei Bareinzahlungen an der Kasse sowie bei Geldwechselgeschäften muss der Herkunftsnachweis direkt in der Filiale vorgelegt werden, ansonsten können wir die Transaktion leider nicht durchführen. Sie können Ihren Herkunftsnachweis im Online Banking hochladen, sollten Sie im Nachgang zu einer Transaktion schriftlich aufgefordert werden, einen Nachweis nachzureichen.
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    Im Online Banking

    1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um Ihren Nachweis für Bareinzahlungen einreichen zu können.
    2. Füllen Sie die Felder entsprechend aus.
    3. Wählen Sie die getätigte Transaktion, z. B. "Bareinzahlung Euro", den Tag sowie den Betrag der Einzahlung aus.
    4. Wählen Sie die Art des Herkunftsnachweises aus, z. B. "Barauszahlungsquittung" und laden Sie den entsprechenden Nachweis hoch.
    5. Mit Klick auf "Weiter" sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten.
    6. Klicken Sie auf "Senden", um das Einreichen Ihres Nachweises freizugeben.

    Aussagekräftige Belege nach Auskunft der BaFin

    • Aktueller Kontoauszug des Kundenkontos bei einer anderen Bank.
    • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse.
    • Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
    • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto-, oder Warenverkauf, Verkauf von Dienstleistungen).
    • Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise.
    • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
    Hinweis: Die Auflistung der Belege ist nicht abschließend. In Einzelfällen ist zu prüfen, ob ein vorgelegter Nachweis ausreichend ist und die Herkunft plausibel dargelegt werden kann.

    Weiterführende Informationen

    • Falls Sie einen Herkunftsnachweis postalisch einreichen wollen, senden Sie diesen an die folgende Adresse: Commerzbank AG, c/o ComTS Mitte GmbH, CR2018 BaFin, 99077 Erfurt.
    • Beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Einzahlungen bei einem fehlenden Nachweis abzulehnen.
    • Bei Kundengruppen, die regelmäßig höhere Bartransaktionen im Rahmen ihres Geschäftsmodell tätigen (z. B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
    • Sie sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Wir als Bank sind hingegen verpflichtet, Kontoverbindungen zu kündigen, für die in einer angemessenen Frist kein Herkunftsnachweis zur Einzahlung vorgelegt wird.
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