Welche Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil?

Das SEPA-Verfahren vereinheitlicht und vereinfacht den Zahlungsverkehr im europäischen Raum. Sie können der folgenden Übersicht entnehmen, welche Länder teilnehmen.
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
  • Island 
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz*
  • Monaco*
  • San Marino 
  • Andorra
  • Vatikanstadt (Heiliger Stuhl)
  • Vereinigtes Königreich (inkl. Gibraltar)**
  • St. Pierre und Miquelon
  • Mayotte
Hinweise:
  • Die mit "*" markierten Länder verfügen nicht über den Gleichbepreisungsgrundsatz der EU-Preisverordnung, wodurch abweichende Entgelte anfallen können.
  • Bei Ländern mit der Markierung "**" handelt es sich um Großbritannien und das britische Überseegebiet Gibraltar. Seit dem 01.01.2021 werden Zahlungsaufträge wie Aufträge mit Drittlandbezug behandelt. Somit sind die Regelungen der Geldtransferverordnung zu beachten und es können abweichende Entgelte anfallen, da diese nicht mehr dem Gleichbepreisungsgrundsatz der EU-Preisverordnung unterliegen.
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