Wie kann ich als Unternehmer eine Vollmacht einrichten?
Im Online Banking
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um eine Vollmacht einrichten zu können.
- Treffen Sie entsprechend der Rechtsform Ihres Unternehmens eine Auswahl und füllen Sie alle erforderlichen Angaben zur Person aus, die bevollmächtigt werden soll. Halten Sie dafür folgendes bereit: persönliche Daten, Meldeadresse, sowie Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse der Person. Sollte die Staatsbürgerschaft der zu bevollmächtigenden Person im Auswahlfeld nicht angeboten werden, nutzen Sie bitte zur Beauftragung das papierhafte Formular.
- Nachdem Sie alles befüllt haben, geben Sie den Auftrag per TAN frei.
- Die von Ihnen bevollmächtigte Person erhält eine E-Mail mit den Legitimationsinformationen und eine SMS mit den Zugangsdaten für die Legitimation zum VideoIDENT.
- Bei gemeinschaftlicher Vertretungsberechtigung muss der Auftrag von einer zweiten berechtigten Person per TAN freigegeben werden. Hierzu wird der Auftrag in der Auftragsübersicht im Anschluss an die Legitimation angezeigt.
Ohne Online Banking-Zugang per papierhaftem Formulardruck
- Eine Vollmacht für eingetragene Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften, Partnergesellschaften, eingetragene Vereine sowie eingetragene Genossenschaften ist für folgende Rechtsformen zu verwenden:
- AG (Aktiengesellschaft).
- AG & Co. KG.
- Europa AG.
- GmbH / UG (haftungsbeschränkt).
- GmbH / UG (haftungsbeschränkt) & Co. OHG.
- GmbH / UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
- Limited und Co. KG.
- VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit).
- KG (Kommanditgesellschaft).
- KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien).
- OHG (Offene Handelsgesellschaft).
- Einzelunternehmen / eingetragener Kaufmann (e.K.).
- e.G. (eingetragene Genossenschaft).
- PartG (Partnerschaftsgesellschaft).
- e.V. (eingetragener Verein).
- Eine Vollmacht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nicht eingetragene Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften ist für folgende Rechtformen zu verwenden:
- BGB-Ges.
- Arbeitsgemeinschaften.
- Partnerschaften.
- nicht eingetragener Verein.
- WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft).
- Eine Vollmacht für Gesellschaften öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähigen Religionsgemeinschaften und sonstigen kirchlichen Institutionen ist für folgende Rechtsformen zu verwenden:
- Anstalt des öffentlichen Rechts.
- Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- rechtsfähige Religionsgemeinschaften.
- sonstige kirchliche Institutionen.
- Stiftungen des öffentlichen Rechts.
- Vollmacht für rechtsfähige Stiftungen
Weiterführende Informationen
- Wenn Sie einen gesetzlichen Vertreter bevollmächtigen möchten, senden Sie uns zusätzlich zum Vollmacht-Antrag eine beglaubigte Kopie eines Nachweisdokumentes, aus dem sich die Vertretungs- bzw. Zeichnungsbefugnis für Ihr Unternehmen ergibt, zu. Das können zum Beispiel ein Registerauszug, ein Gesellschaftsbeschluss, eine Satzung oder ähnliches sein.
- Vor der Vollmachteinräumung muss sich die bevollmächtigte Person legitimieren. Die Informationen zur Vollmacht werden an den neuen Bevollmächtigten geschickt.
- Eine Übersicht ihrer Vollmachten finden Sie im Online Banking unter: "Übersicht von Inhaberschaften und Vollmachten einer Kundenverbindung".
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