Zustimmung bei Änderungen von Bedingungen und Preisen: Was muss ich tun?
Im Online Banking
- Melden Sie sich mit Ihren Online Banking-Zugangsdaten an, um Ihre Zustimmung bei Änderungen von Bedingungen und Preisen abgeben zu können.
- Unter "weitere Details" erhalten Sie nähere Informationen zur Anpassung.
- Klicken Sie auf den Button "Zustimmen", um Ihre Zustimmung zur Änderung zu erteilen.
In der Banking-App
- Wählen Sie in der unteren Navigationsleiste den Menüpunkt "Profil" aus.
- Klicken Sie auf "Preis- und Bedingungsänderungen". Ein neues Fenster öffnet sich.
- Wählen Sie die ausstehende Änderung aus (falls vorhanden).
- Mit dem Button "zustimmen" können Sie den Vorgang bestätigen.
An unseren Bankterminals
- Im Startmenü finden Sie die Zustimmungsmöglichkeit unter „Weitere Funktionen“
- Liegen offene Zustimmungen vor, sehen Sie dies an einem Hinweis in der Kachel.
- Wenn Sie auf den Button klicken, öffnet sich das Untermenü mit der Auswahl „Zustimmungen“
- Hier finden Sie alle Informationen und können Ihre Zustimmung erteilen.
Am Telefon
- Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf und halten Sie Ihre Online-Banking Zugangsdaten bereit. Wir sind für Sie da: 24 Stunden - 7 Tage - weltweit.
- Ein Mitarbeiter des Kundencenters kümmert sich um Ihr Anliegen und leitet Sie durch den Prozess.
In der Filiale
- Sie können entweder einen Termin über das Online Banking vereinbaren oder telefonisch Kontakt aufnehmen, falls Sie kein Online Banking nutzen.
- Geben Sie einen Termin an, der mindestens 3 Werktage in der Zukunft liegt und füllen Sie alle notwendigen Informationen aus.
- Ein Mitarbeiter der Filiale kümmert sich um Ihr Anliegen.
Weiterführende Informationen
- Die Zustimmung bezieht sich immer auf alle von Ihnen bei der Commerzbank geführten und betroffenen Produkte oder Leistungen.
- Für eine telefonische Zustimmung müssen Sie zwingend authentifiziert sein. Eine automatische Authentifizierung erfolgt, indem Sie einen Anruf über die Banking-App tätigen. Bei einem Anruf über die Hotline müssen Sie eine Authentifizierung im Sprachportal durchführen. Halten Sie dazu Ihre Teilnehmernummer und numerische PIN bereit.
- Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil) vom 27. April 2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20, bezieht sich ausschließlich auf Privatkunden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Entgelte für alle anderen Kundenarten wirksam vereinbart wurden. Es besteht daher kein Rückerstattungsanspruch.
- Bei zukünftigen Änderungen werden Sie erneut um Zustimmung gebeten.
- Sollten Sie weitere Fragen zu den Änderungen haben, können Sie jederzeit telefonischen Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erreichen uns 24 Stunden - 7 Tage - weltweit.
Ist diese Information hilfreich?
Haben Sie die passende Lösung noch nicht gefunden? Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.