Gewerbe anmelden: Kosten im Überblick
15.06.2022 – Die Gewerbeanmeldung ist meist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Welche Voraussetzungen und Pflichten müssen bei der Anmeldung erfüllt werden?
Was ist ein Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist eine Bescheinigung eines Unternehmers über seine gewerbliche Tätigkeit. Nach Anmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie einen Gewerbeschein und Ihr Unternehmen ist damit registriert. Wann ein Gewerbeschein benötigt wird, wie viele Kosten auf Sie zukommen und wie Sie dabei sparen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann ist ein Gewerbeschein notwendig?
Ein Gewerbe ist in Deutschland von einer freiberuflichen Tätigkeit strikt zu unterscheiden. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, müssen Sie kein Gewerbe anmelden und benötigen daher keinen Gewerbeschein. Für eine kurzfristige Selbstständigkeit ist eine Gewerbeanmeldung ebenfalls nicht notwendig, sofern Sie die Steuergrenze nicht überschreiten. Zu den Personen, die freiberufliche Tätigkeiten ausüben, zählen in Deutschland:
- Ärzte und Apotheker
- Rechtsanwälte
- Künstler
- Journalisten und Schriftsteller
- Designer und Vortragende
- Dozenten und Berater
Diese Tätigkeiten finden Sie im §18 des Einkommensteuergesetzes. Wenn Sie in keine dieser Kategorien fallen, jedoch ähnliche Tätigkeiten ausüben, können Sie ebenfalls als Freiberufler eingestuft werden. Die Entscheidung, ob Sie einen Gewerbeschein brauchen, fällt letztendlich das zuständige Finanzamt. Im Zweifelsfall fragen Sie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt. Vom Gewerbeschein befreit sind auch Berufe der Urproduktion. Dazu gehören Landwirte und Viehzüchter, Fischzüchter und Personen in der Fischerei. Die genaue Angabe, wann ein Gewerbe vorliegt, sind im §15 des Einkommensteuergesetzes definiert. Demnach besteht eine gewerbliche Tätigkeit, wenn Sie diese dauerhaft und selbstständig ausüben, damit einen Gewinn erwirtschaften wollen und Sie am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Das heißt, Sie erzeugen Waren und handeln mit diesen. In diesen Fällen müssen Sie jedenfalls einen Gewerbeschein lösen und es spielt keine Rolle, ob Sie das Gewerbe als Hauptgewerbe oder Nebengewerbe ausüben.
Gewerbe mit besonderen Voraussetzungen
Jede Person, die in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, kann dies auch tun. Dafür ist eine Gewerbeanmeldung im Sinne des §14 der Gewerbeordnung (GewO) notwendig. Bei manchen Gewerben müssen Sie jedoch über besondere Voraussetzungen verfügen. Zu diesen Gewerben gehören:
- Handwerksberufe mit Meisterprüfung
- Pflegeberufe
- Versicherungsvermittler und Makler
- Taxi- und Güterbeförderung
- Fahrschulen
- Gaststätten und Spielhallen
- Handel mit Tieren, Waffen, Munition und Sprengmittel
- Inkassobüros
- Wachdienste
- Leiharbeitsunternehmen und Buchführungshelfer
- Eröffnung von Spielhallen
Für diese Gewerbe ist eine eigene Konzession oder eine spezielle behördliche Erlaubnis erforderlich. Für den Erhalt dieser Erlaubnis müssen Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen, die Sie bei verschiedenen Behörden nachweisen müssen. Als Versicherungsmakler müssen Sie beispielsweise diese Erlaubnis bei der Finanzaufsichtsbehörde einholen. Als Taxiunternehmer müssen Sie über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Genaue Informationen dazu erteilen die IHK, die Gewerbeämter oder Unternehmen, die sich auf Existenzgründungen spezialisiert haben.
Kleingewerbetreibende benötigen ebenfalls einen Gewerbeschein
Ein Kleingewerbetreibender ist eine Person, die ein gewerbliches Unternehmen führt und sich dabei nicht nach handelsrechtlichen und speziellen kaufmännischen Bestimmungen richten muss. Kleingewerbetreibende müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Nach §1 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten Personen, deren Geschäftsbetrieb aufgrund der Art und des Umfangs keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern. Wie groß dieser Betrieb sein darf, lässt das Gesetz allerdings offen. In der Regel sind Sie als Einzelunternehmer jedoch ein Kleingewerbetreibender. Das Finanzamt beurteilt Unternehmen als Kleinunternehmen, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Ein Kleingewerbe ist jedoch ebenfalls mit einem Gewerbeschein verbunden. Finanzämter lassen dabei aber Einsicht walten, falls Ihr Kleingewerbe weniger als 24.500€ Jahreserlöse erzielt.
Kleingewerbe oder Kleinunternehmen?
Kleingewerbe und Kleinunternehmen werden umgangssprachlich oft gleichartig verwendet. Kleingewerbetreibende gelten nicht als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes. Sie müssen als Kleingewerbetreibender keine doppelte Buchhaltung führen und sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Auch die Pflicht zur Bilanzerstellung entfällt bei einem Kleingewerbe. Das Kleingewerbe richtet sich lediglich nach den Bestimmungen des BGB und des Steuerrechts. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen einen Jahreserlös erzielen, der unter 24.500€ liegt, können Sie sich als Kleinunternehmer registrieren lassen. In diesem Fall brauchen Sie keine Umsatzsteuererklärung abzugeben und die Umsatzsteuer auch nicht auf Ihren Rechnungen ausweisen. Durch die Kleinunternehmerregelung wird auch das Finanzamt entlastet. Da steuerrechtliche Berechnungen entfallen, spart sich das Finanzamt bei einem Kleinunternehmer einen Großteil des Verwaltungsaufwandes.
Kostenfaktoren einer Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist stets mit Kosten verbunden. Diese Kosten und Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind in den Gemeinden sehr unterschiedlich. Die Gebühren bewegen sich jedoch zwischen 10 und 65€. Verlangt das Gewerbeamt zusätzliche Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Handelsregisterauszug, ist das mit eigenen Kosten verbunden. Aber auch diese Kosten bewegen sich in einem überschaubaren Rahmen. Meist handelt es sich dabei um rund 13€. Teurer ist hingegen die Vorlage einer Handwerks- oder Gewerbekarte. Hier entstehen Kosten zwischen 80 und 250€.
Rechenbeispiel für eine Gewerbeanmeldung
Wenn Sie beispielsweise ein handwerkliches Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden wollen, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen.
- Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt oder der IHK: 65€
- Gewerbezentralregisterauszug: 13€
- Handwerkskarte: 150€
- Gesamte Kosten: 228€
Vor allem die Bearbeitungsgebühren sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Deshalb kann es in der Rechnung zu geringen Abweichungen kommen!
Finanztipp: Wenn Sie ein Gewerbe ausüben, müssen Sie auf jeden Fall über ein Geschäftskonto verfügen. Für private Ausgaben ist es hilfreich, wenn Sie auf ein separates Girokonto zugreifen können. Um anfallende Kosten und Gebühren möglichst rasch zu begleichen, können Sie auch eine Kreditkarte verwenden.
4 Spartipps für die Gewerbeanmeldung
Zeitfaktor berücksichtigen
Je länger Sie eine Gewerbeanmeldung hinauszögern, desto teurer kann dies werden. Bei einem mehrmonatigen Verzug drohen nämlich Bußgelder. Diese zusätzlichen Kosten können Sie vermeiden, wenn Sie Ihr Gewerbe bereits in den ersten Wochen nach Beginn der Tätigkeit anmelden.
Gewerbeanmeldung online abwickeln
Wenn Sie Ihr Gewerbe online anmelden, sparen Sie damit ebenfalls viel Zeit und Kosten. In Berlin, Hamburg, Köln, München und Frankfurt ist der gesamte Anmeldeprozess online möglich. Im Internet finden Sie Formulare zum Download.
Steuerersparnisse nutzen
Wenn das Gewerbeamt zusätzliche Unterlagen wie Führungszeugnisse oder bestimmte kostenpflichtige Nachweise verlangt, können Sie diese steuerlich absetzen. Sammeln Sie daher alle Belege für diese Nachweise.
Ummeldung prüfen
In vielen Fällen reicht es, wenn Sie Ihr bestehendes Gewerbe ummelden. Das ist in den meisten Gemeinden sogar kostenlos möglich.
Hinweis: Wenn die Ausübung Ihres Gewerbes mit der Gründung einer bestimmten Rechtsform wie einer UG oder einer GmbH verbunden ist, verursacht dies zusätzliche notarielle Kosten.
Wo müssen Sie das Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeordnung ist in den deutschen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Je nach Bundesland müssen Sie Ihr Gewerbe entweder bei der Industrie- und Handelskammer IHK oder dem Gewerbeamt beziehungsweise bei der zuständigen Gemeinde anmelden und dort den Gewerbeschein lösen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz können Sie das Gewerbe bei der IHK melden. In den anderen Bundesländern ist das Gewerbeamt in den Gemeinden für die Ausstellung des Gewerbescheins zuständig. Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich. Alternativ können Sie das Gewerbe auch auf dem Postweg anmelden. Prinzipiell können Sie das Anmeldeformular auch online ausfüllen, doch ist eine persönliche Unterschrift notwendig. Eine komplette Online-Anmeldung für den Gewerbeschein ist zurzeit nur in einigen deutschen Metropolen sowie in Berlin möglich.
Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung
Der Gewerbeschein stellt nur den ersten Schritt dar, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen. Zudem müssen Sie sich auch noch beim Finanzamt anmelden sowie bei der Krankenkasse. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt nach der Gewerbeanmeldung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die dafür notwendigen Informationen an das Finanzamt weiter. Im §15 des Einkommenssteuergesetzes finden Sie Hinweise, welche Tätigkeiten als gewerbliche Tätigkeiten einzustufen sind. Gesetzlich betrachtet ist jede nachhaltige Tätigkeit, die Sie mit einer Gewinnabsicht ausüben, eine gewerbliche Tätigkeit und erfordert einen Gewerbeschein. Ausgenommen vom Gewerbeschein sind nur freiberufliche Tätigkeiten, die Sie im §18 des Einkommensteuergesetzes finden und jene, die als land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gelten. Konkrete Beispiele für eine gewerbliche Tätigkeit sind vor allem:
- Händler
- Gastronomen
- alle Arten von Handwerkern
- Hersteller von Waren
Wenn Sie eine dieser Tätigkeiten ausüben, fallen Sie auf jeden Fall unter die Gewerbeordnung und müssen ein Gewerbe anmelden.
Welche Unterlagen Sie für die Gewerbeanmeldung benötigen, hängt sowohl von der Art des Gewerbes als auch von der Art der Tätigkeit ab. Die beiden wichtigsten Unterlagen sind jedoch:
- Der offizielle Antrag zur Gewerbeanmeldung
- Ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
Bei der Anmeldung von einzelnen Gewerben müssen Sie außerdem noch Dokumente anhängen, welche Sie für die Erlaubnis, das Gewerbe auszuüben, benötigen. Bei Handwerksbetrieben müssen Sie in erster Linie eine erfolgreiche Meisterprüfung und einen Meisterbrief nachweisen. In manchen Fällen hilft auch eine vergleichbare Qualifikation. Das gilt auch, wenn Sie das Handwerk als Kleingewerbe betreiben. Daneben müssen Sie noch folgende Unterlagen vorlegen, wenn das Gewerbe eine Erlaubnis verlangt.
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Handelsregisterauszug
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Eine amtsärztliche Bescheinigung
- Gaststättenerlaubnis
Auch als Kleingewerbetreibender müssen Sie sich in diesen Fällen um die entsprechenden Unterlagen kümmern.
Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab?
Prüfung der Voraussetzungen
Zuerst müssen Sie sich im Klaren sein, ob Sie überhaupt ein Gewerbe im eigentlichen Sinn ausüben. Eine freiberufliche Tätigkeit erfordert keine Gewerbeanmeldung.
Antrag ausfüllen
Müssen Sie ein Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden, füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus. Darin müssen Sie Ihre persönlichen Daten eintragen sowie den Namen und die Rechtsform Ihres Betriebs, die Zahl der Mitarbeiter und den Grund für die Gewerbeanmeldung. Auch eine genaue Tätigkeitsbeschreibung ist notwendig.
Einreichung der Unterlagen
Dann reichen Sie das ausgefüllte Formular mit den Unterlagen ein. Dies ist in manchen Fällen sogar online möglich.
Information aller zuständigen Stellen
Nach erfolgreicher Gewerbeanmeldung müssen Sie alle amtlichen Behörden darüber in Kenntnis setzen. Dazu zählen Finanzamt, IHK, das Statistische Landesamt und die Gewerbeaufsichtsbehörde. Diese Informationen reicht die anmeldende Behörde jedoch automatisch weiter.
Die Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung
Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, erlischt Ihre gesetzliche Krankenversicherungspflicht und Sie müssen sich von der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag befreien lassen. Deshalb ist es notwendig, sich um eine Krankenversicherung zu kümmern, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen oder den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Dabei erheben die Krankenkassen Ihre Beträge gemäß Ihrem aktuellen Einkommen. Die jährlich zu entrichtenden Beiträge liegen zwischen 2.300 und 10.400€. Hier müssen Sie jedoch beachten, dass sich Ihr Jahreseinkommen als Selbstständiger immer ändert. Aus diesem Grund kann es mitunter zu empfindlichen Nachzahlungsforderungen seitens der Krankenkasse kommen. Als Alternative zur gesetzlichen Pflichtversicherung können Sie jedoch in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese erheben die Beiträge unabhängig von Ihrem Einkommen. Das ist für viele, die ein Unternehmen gründen, meist sogar die günstigere Lösung.
Das Gewerbe rückwirkend anmelden
Sie müssen Ihr Gewerbe prinzipiell zu dem Zeitpunkt anmelden, in dem Sie mit der Gewerbeausübung beginnen. Das gilt auch für die Anmeldung eines Kleingewerbes. Eine rückwirkende Anmeldung ist bis zu 60 Monate nach Beginn der Tätigkeit möglich. Allerdings müssen Sie dann mit Bußgeldern rechnen. Diese können bereits dann verrechnet werden, wenn Sie Ihr Gewerbe oder Kleingewerbe mit einer mehr als dreimonatigen Verspätung anmelden. Allerdings ist es möglich, die Bußgelder zu mindern oder zu umgehen, wenn Sie glaubhaft einen Grund für die verspätete Anmeldung darlegen können.
Gut durchdacht zum Gewerbeschein
Bevor Sie einen Gewerbeschein beantragen, müssen Sie sich darüber informieren, ob eine Gewerbeanmeldung für Ihre Tätigkeit überhaupt notwendig ist. Als gewerbetreibende Person unterliegen Sie der Gewerbesteuer. Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes oder auch Kleingewerbes halten sich in Deutschland in Grenzen. Allerdings ist eine Gewerbeanmeldung nur der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Daneben müssen Sie Ihr Unternehmen auch beim Finanzamt melden und sich um eine Krankenversicherung kümmern. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber "In 10 Schritten zur Selbstständigkeit".