So machen Sie sich nebenberuflich selbstständig!

20.05.2022 – Sich selbstständig zu machen ist ein Traum vieler Menschen. Doch was bedeutet das und wie gehen Sie die Selbstständigkeit am besten an?

Welche Hürden gibt es auf dem Weg in die Selbstständigkeit?

Wer sich selbstständig machen will, muss eine Reihe von Hürden überwinden. Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind, neben zusätzlichen Einkommen, die flexible Einteilung Ihrer Arbeitszeit. Neben einer guten Geschäftsidee, der Anmeldung beim Gewerbeamt und den Voraussetzungen, die Sie für Gründung Ihres Nebengewerbes erfüllen müssen, sollten Sie sich im Vorfeld über die steuerlichen Vor- und Nachteile erkunden.

In Deutschland geht fast die Hälfte aller Selbstständigen nebenberuflich diesen Weg. Dabei müssen Sie jedoch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigen. Auch Ihren Arbeitgeber sollten Sie von Ihrer geplanten Nebentätigkeit rechtzeitig in Kenntnis setzen. Wenn Sie zudem auch in Erwägung ziehen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, gelten Sie nicht mehr als nebenberuflich selbstständige Person, sondern als hauptberufliche Unternehmerin oder Unternehmer. Zudem darf der Zeitaufwand für Ihre Tätigkeit nicht jenen Ihrer normalen Arbeitszeit beim Arbeitgeber überschreiten. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dürfen Sie ferner Ihren bisherigen Arbeitgeber mit Ihrem Nebenerwerb keine Konkurrenz machen.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Vorteile

Bei der Wahl einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit genießen Sie einige Vorteile.

  • Testphase
    Im Gegensatz zur hauptberuflichen Selbstständigkeit können Sie im Nebenerwerb Ihre Geschäftsidee und Ihr geschäftliches Talent einmal relativ risikolos testen.
  • Geringes Verlustrisiko
    Zudem haben Personen, die sich nebenberuflich selbstständig machen, kein großes Risiko ihr notwendiges Einkommen zur Aufrechterhaltung ihres gewohnten Lebensstandards zu verlieren. Das Arbeitseinkommen beim Arbeitgeber fungiert nach wie vor als Hauptverdienst.
  • Mehr Entwicklungsspielraum
    Wenn Sie eine Nebentätigkeit ausführen, haben Sie mehr Zeit, um Ihr Geschäft zum Erfolg zu führen und Sie stehen nicht so unter Druck wie als hauptberuflich selbstständige Person.
  • Zweites Standbein
    Eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit können Sie als zweites berufliches Standbein betrachten. Im Fall von Arbeitslosigkeit stehen Sie nicht ganz ohne Tätigkeit und Einkommen da.
  • Nützlicher Nebenverdienst
    In erster Linie stellt eine Nebentätigkeit auch eine zusätzliche Einkommensquelle zu Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer dar und Sie erhöhen damit Ihr Gesamteinkommen.

Nachteile

Trotzdem bringt auch die Selbstständigkeit gewisse Nachteile mit sich. Die Gründe dafür liegen in erster Linie in den organisatorischen und administrativen Aufgaben, die auf Sie durch die Nebentätigkeit zukommen.

  • Doppelbelastung
    Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, kommt auf Sie viel mehr Arbeit zu und diese geht auf Kosten Ihrer bisherigen Freizeit.
  • Unklares Image
    Wenn Sie nur nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, könnte diese bei vielen Kunden oder Lieferanten zur Verunsicherung führen.
  • Fehlende Flexibilität
    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer verfügen Sie in der Regel über wenig zeitlicher Freiräume. Fixe Arbeitszeiten beim Arbeitgeber schränken Ihren Tagesablauf ein. Kunden nehmen jedoch keine Rücksicht auf Ihre zeitlichen Ressourcen, sodass Sie bei Aufträgen im Rahmen Ihrer Nebentätigkeit unter Umständen in Zeitnot geraten.
  • Misserfolg
    Eine selbstständige Tätigkeit kann auch in einem Misserfolg enden. Dadurch aufgelaufene Schulden müssen Sie dann mit Ihrem Hauptberuf beim Arbeitgeber abarbeiten.

Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig?

Wie bereits erwähnt kann eine nebenberufliche Selbstständigkeit rasch in eine hauptberufliche Tätigkeit umschlagen. Das hat vor allem sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Wer hauptberuflich als selbstständiger Person arbeitet, ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Er kann in diesem Fall auch eine private Krankenversicherung abschließen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nebenberuflich selbstständig sind, bleiben jedoch weiterhin beim Arbeitgeber versichert und müssen keine erhöhten Beiträge zahlen.

Allerdings gibt es in diesem Bereich einige Ausnahmen. Diese betreffen in erster Linie die Rentenversicherung. Bestimmte Berufsgruppen müssen auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Das zusätzliche Einkommen durch Ihren Nebenerwerb müssen Sie aber beim Finanzamt melden. Sie zahlen dafür Einkommenssteuer. Wenn Sie die Meldung versäumen, kann das Finanzamt unter Umständen eine Steuernachforderung an Sie stellen.

Nebentätigkeit und Nebengewerbe

Diese zwei Begriffe sind getrennt voneinander zu betrachten. Als Nebentätigkeit gilt jede Tätigkeit, die Sie nicht als Vollzeitbeschäftigung ausüben. Dazu zählen vor allem gewerbliche Nebentätigkeiten oder die Tätigkeit als Freiberufler. Zu den Freiberuflern zählen bestimmte Berufsgruppen. Das Nebengewerbe ist jedoch eine Tätigkeit, die streng genommen unter die Gewerbeordnung fällt. Das sind meist handwerkliche Tätigkeiten oder auch bestimmte Verkaufstätigkeiten.

11 Tipps für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Um Ihnen den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu erleichtern, finden Sie hier 11 Tipps dazu:

Regeln Sie Ihre nebenberufliche Arbeitszeit

Da Ihre hauptberufliche Beschäftigung den Großteil Ihrer Zeit weiterhin in Anspruch nehmen wird und gleichzeitig Ihre Einkünfte sichert, planen Sie für die nebenberufliche Tätigkeit maximal einen Zeitrahmen von 18 Stunden pro Woche ein.

Melden Sie Ihre Tätigkeit an

Für die Anmeldung einer nebenberuflichen Tätigkeit gelten in der Regel die gleichen formellen Schritte wie bei der Anmeldung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Die Formalitäten dafür hängen hauptsächlich von der gewählten Rechtsform Ihres eigenen Unternehmens ab.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber

Bevor Sie den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit gehen, melden Sie Ihr Vorhaben Ihrem aktuellen Arbeitgeber und werfen Sie einen Blick in Ihren bestehenden Arbeitsvertrag.

Beachten Sie die Sozialversicherungspflicht

Beachten Sie auch alle sozialversicherungsrechtlichen Aspekte und setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sollte die nebenberufliche Tätigkeit Ihre hauptberufliche zeitlich und finanziell übersteigen, können Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen werden.

Holen Sie sich Genehmigungen ein

Holen Sie rechtzeitig die notwendigen behördlichen Genehmigungen für die Aufnahme Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit ein. Das gilt vor allem, wenn diese der Gewerbeordnung unterliegt. Bei einem Gewerbe werden Sie vom Finanzamt für die Gewerbesteuer veranlagt.

Informieren Sie sich über die Steuern

Prinzipiell ist es dem Finanzamt egal, ob Sie haupt- oder nebenberuflich Ihr Einkommen erzielen. Es gibt jedoch Steuern, die bei bestimmten Rechtsformen von Unternehmen anfallen. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftssteuer. Informieren Sie sich darüber beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt.

Klären Sie Ihren Status

Als nebenberuflich selbstständige Person werden Sie in den meisten Fällen der Kleinunternehmerregelung unterliegen. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Wählen Sie eine passende Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform spielt vor allem steuerrechtlich sowie für die Buchhaltungspflicht eine große Rolle. Entscheiden Sie sich deshalb gewissenhaft für die richtige Rechtsform. Zu den Rechtsformen zählen beispielsweise Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH.

Achten Sie auf die Scheinselbstständigkeit

Wenn Sie als nebenberuflich selbstständige Person nur für vereinzelte Auftraggeberinnen und Auftraggeber arbeiten und damit 5/6 Ihres Einkommens erzielen, gelten Sie in Deutschland als Scheinselbstständiger. In diesem Fall erlischt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nicht. Bei einer rückwirkenden Prüfung kann es dann schnell zu hohen Nachzahlungsforderungen kommen.

Berücksichtigen Sie die Zuverdienstgrenzen

Bei berufstätigen, nebenberuflich selbstständigen Personen gibt es in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen. Anders sieht dies jedoch bei Studierenden oder Arbeitslosen aus. Empfängerinnen und Empfänger von ALG I dürfen maximal 165€ pro Monat dazuverdienen. Wenn Sie ALG II beziehen, höchstens 100€ und Studierende mit BAföG sind es maximal 400€ monatlich.

Beantragen Sie Förderungen

In Deutschland können auch nebenberuflich Selbstständige staatliche Zuschüsse beantragen. Diese werden meist als Beratungszuschüsse oder Coaching-Förderungen gewährt.

Die geeignete Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform stellt vor allem steuerrechtlich eine Herausforderung für nebenberuflich Selbstständige dar. Wenn Sie sich alleine selbstständig machen wollen, können Sie ein Einzelunternehmen gründen. Das ist auch die häufigste Wahl in Deutschland. Als Solounternehmer benötigen Sie kein eigenes Team für die Geschäftsführung und auch keine Mitarbeiter. Als Einzelunternehmer fungieren Sie entweder als Gewerbetreibender oder als Kaufmann im Sinne der Vollkaufmannseigenschaft. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Gründung einer UG oder einer GmbH. Auch diese Rechtsformen können Sie alleine ins Leben rufen. Prinzipiell ist die Haftung ein Kriterium für die Wahl der Rechtsform. Als Einzelunternehmer haften Sie alleine mit Ihrem Privatvermögen. Eine beschränkte Haftung ist jedoch bei der UG, der GmbH oder der kleinen AG möglich. Letztere ist jedoch sehr aufwendig und wird kaum für eine Nebentätigkeit gewählt.

Aspekte der Rechtsformen

Die jeweiligen Rechtsformen ziehen auch verschiedene Verpflichtungen beim Finanzamt oder dem Gewerbeamt nach sich. Eine Gewerbeanmeldung ist für alle Rechtsformen verbindlich, wenn Sie ein entsprechendes Gewerbe im Nebenerwerb betreiben. Das gilt auch für eine Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK. Ein Eintrag in das Handelsregister ist bei der 1-Personen-GmbH, der UG und als Kaufmann e.K. notwendig. Hier müssen Sie auch einen Firmennamen wählen. Als Kleingewerbetreibender oder Kaufmann e.K. haften Sie unbeschränkt. Bei der UG und der GmbH haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen. Die Gründung einer UG erfordert eine Mindeststammeinlage von 1€ und die 1-Personen-GmbH eine Einlage von mindestens 12.500€ bei der Gründung. Kleingewerbetreibende müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen und bei der UG und der GmbH ist eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (G.u.V) sowie die Bilanzierung notwendig. Beim Finanzamt zahlen Sie Gewerbesteuer. Allerdings ist diese bei Kleingewerbetreibenden und bei eingetragenen Kaufleuten mit einem Freibetrag von 24.500€ jährlich versehen.

Finanztipp

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens benötigen Sie in jedem Fall ein Geschäftskonto. Es gibt verschiedene Geschäftskonten, die auch von der Art der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängig sind. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Gewerbekredit in Verbindung mit einem Geschäftskonto in Anspruch zu nehmen. Zudem ist auch eine eigene Kreditkarte für Ihr nebenberufliches Unternehmen sinnvoll.

Häufige Fragen  zum Thema

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit.

Als Gründerin oder Gründer eines Einzelunternehmens sind Sie immer alleinige Eigentümerin oder Eigentümer. Sie fungiert zudem als alleinige Geschäftsführung und bei der UG oder GmbH auch als alleinige Gesellschafterin oder Gesellschafter.

Der einfache Weg in die Selbstständigkeit

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will und einen entsprechenden Nebenerwerb ins Auge gefasst hat, kann damit sicherlich sein Einkommen aufbessern und hat genug Zeit den Nebenerwerb erfolgreich zu gestalten. Später ist dann auch der hauptberufliche Einstieg in die Nebentätigkeit leichter möglich. Bei der nebenberuflichen Tätigkeit sind jedoch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Als hauptberuflich Selbstständiger werden sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen. Zudem sollten Sie den Arbeitgeber über Ihre Absichten informieren. Entscheidend für Ihren Nebenerwerb ist auch die Wahl der geeigneten Rechtsform für Ihr zukünftiges Unternehmen.

Newsletter

Nie mehr etwas verpassen – bleiben Sie immer up-to-date zu Finanz- und alltäglichen Themen. Es erwarten Sie spannende Artikel, Tipps und Infos im InfoPoint, dem Newsletter der Commerzbank.