Patent anmelden: Die Kosten im Überblick
17.11.2023 – Sie haben etwas Neues erfunden und möchten Ihre Erfindung sichern? Dann sollten Sie ein Patent anmelden. Erfahren Sie jetzt, was die Patentanmeldung kostet und wie der Prozess abläuft.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine bestimmte, im weiteren Sinne technische Erfindung. Als Patentinhaberin und Patentinhaber sind Sie berechtigt, anderen die Nutzung Ihres Patents zu untersagen. Dieses Schutzrecht können Sie in Deutschland für einen Zeitraum von 20 Jahren in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Patentschutz in weiteren Ländern außerhalb Deutschlands zu beanspruchen.
Arten von Patentrechten
Generell gilt ein Patent nur in dem Land, für das es erteilt wurde. Sie können in fast jedem Staat weltweit ein Schutzrecht beantragen. Neben nationalen Patentrechten gibt es zum Beispiel auch europäische, US-amerikanische, eurasische (EAPA-Patente), afrikanische (ARIPO-Patente) und PCT-Patente.
EPA-Patent oder Einheitspatent in Europa
Wenn Sie Ihre Erfindung auf europäischer Ebene anmelden möchten, können Sie zwischen zwei Optionen wählen:
Das EPA-Patent – auch europäisches Patent genannt
Die Patentanmeldung muss beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht werden. Ein solches Patent gewährt Schutz in den Vertragsstaaten des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Dazu gehören alle EU-Länder, Norwegen, die Türkei, die Schweiz und weitere Staaten.
Das Besondere: Sie erhalten in jedem EPÜ-Vertragsland den Schutz, den ein nationales Patent im jeweiligen Land hat. Das heißt aber auch, bei Verletzung Ihres Patents müssen Sie Ihr Recht in jedem Land einzeln auf nationaler Ebene durchsetzen.
Derzeit ist die Beantragung des europäischen Patents mühsam und teuer: Sie verursacht für jedes Land eigene Kosten wie Übersetzungskosten in die jeweilige Landessprache und Rechtskosten.
Das Einheitspatent
Mit einem Einheitspatent haben Sie die Möglichkeit, durch einen einzigen Antrag ein bereits erteiltes (und bezahltes) europäisches Patent in allen Ländern, die das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPG) ratifiziert haben, wirksam werden zu lassen. Derzeit gilt dies in 17 Mitgliedsländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien, Schweden).
Das im Juni 2023 eingeführte Einheitspatent soll sowohl die Anmeldung als auch die Durchsetzung Ihres Patents bei einer Verletzung Ihres Schutzrechts vereinfachen.
Die Vorteile: Es gibt ein einheitliches Gericht für die Durchsetzung Ihres Patentrechts in sämtlichen Mitgliedsstaaten. Außerdem läuft die Patentanmeldung direkt über das Europäische Patentamt. Das spart Kosten.
PCT-Patent mit großer Reichweite
Ein Patent nach dem internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag PCT melden Sie über ein nationales Patentamt oder direkt über das internationale Büro der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) an.
Der Vorteil: Sie beantragen mit nur einer Anmeldung in nur einer Sprache Schutz in mehr als 150 Mitgliedstaaten.
Der Nachteil: Die Kosten für Recherche, Anmeldung und Änderungen sind sehr hoch.
Welche Vor- und Nachteile bringt eine Patentanmeldung?
Vorteile einer Patentanmeldung
Die wesentlichen Vorteile eines Patents sind hauptsächlich:
- Lizenzvorteil:
Wenn Sie ein Patent beim Patentamt anmelden, können Sie Lizenzen an industrielle Vertragspartner vergeben. Diese übernehmen dann die Produktion Ihrer Erfindung. Das gilt in erster Linie, wenn Sie ein Patent auf ein neues Produkt einreichen. Aber auch technische Verfahren können Sie beim Patentamt schützen. - Schutz der Erfindung:
Natürlich wird Ihre Erfindung durch die Anmeldung beim Patentamt auch rechtlich geschützt. Das heißt, Dritte können Ihre Erfindung nicht einfach nachahmen. Zudem kann das Patent von niemand anderem mehr angemeldet werden.
Nachteile einer Patentanmeldung
Die wesentlichen Nachteile eines Patents sind hauptsächlich:
- Informationsoffenlegung:
Aufgrund der Anmeldung zum Patent müssen Sie Details über Ihre Erfindung offenlegen. Dadurch haben natürlich auch andere Personen Zugang zu Ihrer Erfindung. Das Patent gewährt aber einen Schutz vor einem Missbrauch dieser Informationen. - Nachahmungsrisiko:
Wenn Ihre Erfindung keine einzigartigen Voraussetzungen verlangt, kann Sie unter Umständen von Dritten trotz Patentanmeldung umgangen werden. Ein Unternehmen kann beispielsweise ein ähnliches aber nicht identisches Verfahren wie Ihres in die Praxis umsetzen und ebenfalls ein Patent anmelden.
Wann lohnt sich ein Patent?
Die Patentanmeldung ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Anmeldung beim Patentamt ist nur sinnvoll, wenn der Wert der Erfindung die Kosten für das Patent bei Weitem übersteigt. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Erfindung bewerten lassen. Ein Patentanwalt kann dabei helfen.
Als Bewertungskriterien sind diese Punkte entscheidend:
- Das Marktpotenzial Ihrer Erfindung
Wie groß ist der Markt für die Erfindung und gibt es bereits ähnliche Produkte? - Der Wettbewerbsvorteil durch Ihre Erfindung
Welche Vorteile bringt meine Erfindung im Vergleich zu bereits bestehenden Erfindungen? - Der Entwicklungsstand der Erfindung
Ist die Erfindung serienreif oder erst im Entwicklungsstadium? - Der Umfang des Patentschutzes
Ist der Patentschutz ausreichend oder kann die Erfindung leicht nachgeahmt werden?
Nur wenn Sie diese Fragen positiv beantworten können, lohnt sich ein Patentschutz.
Alternativen zum Patent
Wenn Sie aus Kostengründen kein Patent anmelden wollen, können Sie auf einige Alternativen zurückgreifen.
- Das Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster ist eine Art Patent ohne Prüfungsantrag. Das heißt, das Patentamt prüft weder die Neuheit, Originalität oder gewerbliche Anwendbarkeit Ihrer Erfindung. Als Gebrauchsmuster können Sie aber nur Gegenstände und Stoffe schützen lassen. Die Anmeldung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen – beim Patent sind es oftmals Jahre. - Das Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster schützt Ihre Erfindung als solche nicht, sondern nur das Design.
Wie läuft eine Patentanmeldung ab?
Wenn Sie Ihr Patent beim Patentamt in Deutschland anmelden möchten, müssen Sie dies beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) tun. Falls es sich um ein umfangreiches Patent handelt, ist es vorteilhaft, einen eigenen Patentanwalt zu konsultieren. Um überhaupt eine Erfindung als Patent anmelden zu können, muss diese gemäß § 1 Absatz 1 Patentgesetz (PatG) neu sein, auf einer erfinderischen Idee basieren und gewerblich nutzbar sein. Dafür müssen Sie einige Unterlagen beim Patentamt einreichen:
- Offizieller schriftlicher Patentantrag
- Eine genaue Beschreibung Ihrer Erfindung
- Angaben zum Erfinder und Bezeichnung der Erfindung
- Der Schutzumfang des Patents
- Eventuell Pläne und Zeichnungen
- Eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer Idee
Diese Unterlagen prüft das DPMA gründlich. Die Prüfung durch das Patentamt kann bis zu drei Jahre dauern. Etwa die Hälfte Prüfungsverfahren im Jahr 2022 wurde mit der Erteilung eines Patents beendet.
Was kostet eine Patentanmeldung?
Kosten für die Patentanmeldung beim DPMA
- Die Anmeldegebühren
- Die Kosten pro Patentanspruch
- Recherchegebühr
- Prüfungsgebühr
- Kosten für einen Patentanwalt
- Jahresgebühren für das Patent
Für Anmelde- (10 Patentansprüche inklusive), Recherche- und Prüfungsgebühr zahlen Sie rund 500 Euro. Die Kosten für einen Patentanwalt sind fakultativ und hängen vom Umfang des Patents ab. Die Jahresgebühren für Ihr Patent steigen jedes Jahr und liegen bei einer durchschnittlichen Patentdauer von 10 Jahren bei insgesamt über 1.600 Euro je Patentanspruch. Diese Kosten können sich jedoch bei einer sogenannten Lizenzbereitschaft nach § 23 Absatz 1 Patentgesetz um die Hälfte verringern.
Kosten für die Anmeldung eines Einheitspatents
Für die Aufrechterhaltung des europäischen Einheitspatents zahlen Sie jährlich eine Jahresgebühr an das Europäische Patentamt. Für die ersten zehn Jahre ergibt das Gesamtgebühren von weniger als 5.000 Euro. Hinzu kommen die Anmeldekosten für das europäische Patent (EPA-Patent), dessen Erteilung eine Voraussetzung des Einheitspatents ist.
Anmelde-, Prüfungs- oder Eintragungsgebühren fallen beim Antrag auf einheitliche Wirkung nicht an. Jedoch müssen individuelle Anwaltskosten berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten eines Einheitspatents sind in der Regel geringer als die Validierung und Aufrechterhaltung eines klassischen europäischen Patents in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Beim Einheitspatent sparen Sie Kosten für Übersetzungen in nationale Sprachen, Veröffentlichungsgebühren und Kosten für örtliche Dienstleister.
Kosten für die Anmeldung eines EPA-Patents
Ein EPA-Patent für immerhin bis zu 39 Vertragsländern ist da wesentlich teurer. Allein für Anmeldung, Recherche, Benennung, Prüfung, Erteilung und Veröffentlichung werden mehr als 6.000 Euro fällig. Hinzu kommen dann eventuell noch weitere Kosten in einzelnen Mitgliedsstaaten. Außerdem werden unterschiedliche Jahresgebühren in den jeweiligen Ländern fällig, in denen das EPA-Patent erteilt wurde: Sie können in 10 Jahren insgesamt mit mehreren Tausend Euro je Land rechnen. Die Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr so lange fällig, wie das Patenterteilungsverfahren läuft – maximal 20 Jahre. Eine Lizenzbereitschaft wie in Deutschland gibt es bei den Jahresgebühren allerdings nicht. Hinzu kommen die Kosten für einen Patentanwalt.
Kosten für eine internationale Patentanmeldung nach PCT
Für Übermittlungs-, internationale Anmelde- und Recherchegebühr eines PCT-Patents zahlen Sie rund 3.000 Euro. Die Jahresgebühren variieren von Land zu Land, in dem Ihr Patent gelten soll. Daher lässt sich keine konkrete Summe nennen: Die laufenden Gebühren für 10 Jahre gehen bei einem Patentschutz in mehr als 150 Mitgliedsstaaten schnell über ein paar Hunderttausend Euro insgesamt hinaus. Die Kosten für die Patentanwälte sind zudem sehr hoch.
Rechenbeispiel: Kosten eines Patents über 20 Jahre
Wenn Sie ein Patent beim DPMA anmelden, sieht die Rechnung für die Patentanmeldung im Jahr 2023 so aus:
Anmeldegebühr: 40 Euro bei elektronischer Einreichung
Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
Prüfungsgebühr: 150 Euro
Summe der einmaligen Gebühren: 490 Euro
Danach zahlen Sie ansteigende Jahresgebühren. Diese Gebühr steigt von 70 Euro im dritten Jahr bis 2.030 Euro im zwanzigsten Jahr.
Summe der Jahresgebühren: 14.160 Euro
+ einmalige Gebühren der Patentanmeldung: 490 Euro
Gesamtkosten: 14.650 Euro
Die Einschaltung eines Patentanwalts ist hier nicht berücksichtigt.
Die Bezahlung der Jahresgebühren ist notwendig, um den Schutz des Patents aufrechtzuerhalten. Sollten Sie bei den Jahresgebühren in Zahlungsverzug geraten, verlangt das DPMA eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro. Nach § 23 Absatz 1 Patentgesetz ist eine Halbierung der jährlichen Gebühren bei Lizenzbereitschaft möglich. Eine Lizenzbereitschaft müssen Sie schriftlich einreichen. Dabei erklären Sie, dass die Nutzung des Patentrechts gegen eine bestimmte Vergütung auch von Dritten möglich ist.
Unser Finanztipp:
Wenn Sie über ein Girokonto verfügen, können Sie Ihre jährlichen Patentgebühren bequem über ein Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Damit versäumen Sie keine Zahlung. Wenn Sie ein Patent für Ihr Unternehmen anmelden wollen, lohnt sich die Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch über das jeweilige Geschäftskonto. Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei den Aufwendungen eines Patents, ist ein Ratenkredit oder Gewerbekredit für Sie ratsam.
Wie verhalten Sie sich bei Patentverstößen?
Das Patentrecht schützt Ihre Erfindung vor Missbrauch durch Dritte. Durch die Offenlegung Ihrer Erfindung während des Patentverfahrens haben Wettbewerber aber die Möglichkeit, Ihre Erfindung zu begutachten. Nach der Prüfung wird das Patent veröffentlicht und hier beginnt eine 9-monatige Einspruchsfrist. In dieser Zeit können vor allem Mitbewerberinnen und Mitbewerber die Patenterteilung verhindern. Wenn Ihre Erfindung Parallelen zu bestehenden Erfindungen aufweist, kann dies ein Grund für einen Einspruch sein. Zusätzlich kommt es vor, dass Experten die Umsetzung Ihrer Erfindung bezweifeln. In diesen Fällen tritt eine Kommission des DPMA zusammen und prüft die Einsprüche. Das Patent kann dann entweder aufrechterhalten oder eben abgelehnt werden. Auch nach dem Ablauf der Einspruchsfrist können Mitbewerber ein Patent anfechten.
Warum betrifft das den Patentinhaber?
Als Patentinhaberin und Patentinhaber können Sie fremde Patente ebenfalls auf bestimmte Kriterien überprüfen. Entdecken Sie dabei Parallelen zu Ihrer eigenen Erfindung, können Sie Einspruch erheben und Ihre Patentansprüche wahren. Erkennen Sie diese Tatsache erst nach der 9-monatigen Einspruchsfrist, können Sie gegen Mitbewerberinnen und Mitbewerber und deren Patentanmeldung eine Nichtigkeitsklage einbringen. Hier ist ebenfalls ein Patentanwalt hilfreich.
Warum betrifft das den Patentinhaber?
Patentverstoß durch imitierte Produkte
Auf dem Markt selbst kann es passieren, dass Sie Produkte entdecken, die mithilfe Ihrer Idee verwirklicht wurden, ohne dafür eine Lizenz erteilt zu haben. Um Ihre Patentansprüche durchzusetzen, sollten Sie einen Patentanwalt zurate ziehen. Sie haben bei Patentverletzungen die folgenden Möglichkeiten:
- Einleitung einer einstweiligen Verfügung
- Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei imitierten Produkten aus dem Ausland
- Einreichung einer Patentverletzungsklage
- Klage auf Unterlassung
- Wenn Sie die Klage gewinnen, können Sie die Vernichtung der Imitate verlangen
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Da viele Patentrechtsverletzungen nicht mutwillig, sondern aus Unwissenheit geschehen, verzichten viele Patentinhaber auf die Durchsetzung von Klagen, sondern streben eine außergerichtliche Einigung an.
Patentverstoß durch imitierte Produkte
Auf dem Markt selbst kann es passieren, dass Sie Produkte entdecken, die mithilfe Ihrer Idee verwirklicht wurden, ohne dafür eine Lizenz erteilt zu haben. Um Ihre Patentansprüche durchzusetzen, sollten Sie einen Patentanwalt zurate ziehen. Sie haben bei Patentverletzungen die folgenden Möglichkeiten:
- Einleitung einer einstweiligen Verfügung
- Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei imitierten Produkten aus dem Ausland
- Einreichung einer Patentverletzungsklage
- Klage auf Unterlassung
- Bei erfolgreicher Klage besteht Anspruch auf Vernichtung der Imitate
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Da viele Patentrechtsverletzungen nicht mutwillig, sondern aus Unwissenheit geschehen, verzichten viele Patentinhaber auf die Durchsetzung von Klagen, sondern streben eine außergerichtliche Einigung an.
5 Spartipps für die Patentanmeldung
Kleines Patent
Wenn möglich, reichen Sie ein kleines Patent in Form eines Gebrauchsmusters ein. Kosten lassen sich so einsparen.
Marktanalyse
Analysieren Sie Ihre Erfindung und überlegen Sie, auf welchen Märkten Sie Ihr Produkt schützen wollen.
Lizenzbereitschaft
Bekunden Sie Ihre Lizenzbereitschaft gegenüber dem DPMA in Form einer Lizenzbereitschaftserklärung. Damit halbieren sich die Jahresgebühren.
Pünktliche Begleichung der Kosten
Zahlen Sie Ihre Gebühren pünktlich, um Strafgebühren zu vermeiden.
Kosten-Nutzen-Analyse
Führen Sie vorab eine Kosten-Nutzen-Rechnung für Ihr Patent durch.
Wohl überlegt zum Patent
Die Patentanmeldung ist nicht nur eine langwierige Angelegenheit, sondern mitunter auch sehr kostspielig. Eine Patentanmeldung lohnt sich nur, wenn die aus dem Patent erwarteten Erlöse die Gebühren für das Patent bei Weitem übersteigen. Ansonsten können Sie auf Alternativen wie die Anmeldung zum Gebrauchsmuster zurückgreifen. Eruieren Sie außerdem, wie umfangreich der Patentschutz ausfallen und auf welchen Märkten, national oder international, Ihre Erfindung vermarktet werden soll.