Schnell, sicher und bequem, Auslandsüberweisungen für Unternehmen
Ihre Vorteile, Als Unternehmen einfach Geld ins Ausland überweisen
Einfache Durchführung über das Online Banking
Schnelle Abwicklung über internationales Netzwerk
Verlässlichkeit durch Erfahrung mit Auslandsbanken
Kompetente Beratung durch Zahlungsverkehrsexperten
Zwei Arten der Auslandsüberweisung
Die SEPA-Überweisung
- SEPA („Single Euro Payments Area“) ist ein Zusammenschluss aus 36 Staaten: die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – bestehend aus den EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen, Island und Liechtenstein – und die Schweiz, Monaco, Großbritannien und Nordirland
- SEPA-Überweisungen sind innerhalb dieses Geltungsbereichs möglich – allerdings ausschließlich in Euro
- Durchführung der SEPA-Überweisung per Online Banking oder am Self-Service-Terminal
- SEPA-Überweisungen dauern in der Regel einen Bankarbeitstag.
Die klassische Auslandsüberweisung
- Auslandszahlungsverkehr (AZV) umfasst grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in Länder außerhalb des SEPA-Geltungsraums sowie grundsätzlich alle Zahlungen in Fremdwährung
- zusätzlich: Zahlungen innerhalb Deutschlands in Fremdwährung und Zahlungsaufträge mit besonderen Weisungen, die nicht über den standardisierten SEPA-Zahlungsverkehr abgewickelt werden können
- Durchführung der Auslandsüberweisung per Online Banking oder am Self-Service-Terminal
- keine gesetzliche Vorgabe über die maximale Dauer einer Auslandsüberweisung.
So funktioniert's, Die Online Überweisung ins Ausland für Unternehmen
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Wählen Sie den Reiter „Ausland/Fremdwährungen“ und füllen Sie die Überweisungsmaske aus.
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Notwendige Daten für eine Auslandsüberweisung
Folgende länderunabhängige Daten benötigen Sie in jedem Fall, wenn Sie Zahlungen ins Ausland tätigen möchten:
- Name und Vorname des Zahlungsempfängers bzw. Unternehmensname und ggf. -anschrift
- die internationale Bankkontonummer IBAN („International Bank Account Number“) des Empfängers
- die internationale Bankleitzahl BIC („Bank Identifier Code“ oder „Business Identifier Code“) der Bank des Empfängers, auch als SWIFT-Code bekannt
- Ihre eigene internationale Bankkontonummer (IBAN)
- den Verwendungszweck der Überweisung (z. B. Rechnungs- oder Auftragsnummer)
Besonderheit bei Auslandsüberweisungen: AWV-Meldepflicht
Sowohl klassische Auslandsüberweisungen als auch SEPA-Überweisungen ab 12.500€ müssen vom Zahlungspflichtigen an die Bundesbank gemeldet werden. Das sieht die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV-Meldepflicht) vor. Weitere Informationen zur AWV-Meldepflicht finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.
Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen müssen grundsätzlich alle außenwirtschaftlichen Meldungen elektronisch oder telefonisch an die Deutsche Bundesbank übermitteln – die Papiermeldung ist seit 2013 nicht mehr zulässig. Alle Informationen zur elektronischen Meldung für Unternehmen bzw. der telefonischen Meldeoption für Privatkunden finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.
Entgelte, Was kostet eine Auslandsüberweisung?
Entgelte bei klassischen Auslandsüberweisungen
Bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raumes fallen zusätzliche Entgelte an, die z. B. durch Entgelte für ausländische Banken, SWIFT-Gebühren oder Entgelte für Währungstausch begründet sein können. Im Online Banking wird Ihnen die ungefähre Höhe der anfallenden Entgelte bei Freigabe des Auftrages angezeigt. Alle Entgelte der Commerzbank können Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis nachlesen.
Entgelte bei SEPA-Überweisungen
Für SEPA-Transaktionen innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Preisverordnung (Zahlungen innerhalb der EU/EWR-Staaten) zahlen Sie genauso viel wie für eine vergleichbare Inlandsüberweisung. Bei SEPA-Zahlungen in ein Nicht-EU/EWR-Land, wie z. B. Großbritannien, können Entgelte auf der Seite des Empfängers anfallen.
Die drei Entgeltregelungen, Wer trägt die Kosten – Sender oder Empfänger?
- „OUR“ („our customer charged“)
Der überweisende Kunde trägt die Kosten. - „BEN“ („beneficiary pays costs“)
Der Zahlungsempfänger übernimmt die Kosten. - „SHARE“
Die Kosten werden geteilt. Viele Banken verwenden diese Regelung standardmäßig.
Vergleich, Auslandsüberweisung oder dokumentärer Zahlungsverkehr
Möchten Sie grenzüberschreitende Zahlungen tätigen, stellt sich die Frage, ob Sie diese nicht-dokumentär, also als Auslandsüberweisung, oder dokumentär, mittels eines Dokumentenakkreditivs oder Inkassos, abwickeln möchten.
Wägen Sie die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten individuell ab: Gerne können Sie sich dazu auch von unseren Experten beraten lassen.
Dokumentärer Zahlungsverkehr
(Akkreditiv oder Inkasso)
- Dokumente nur gegen Zahlung oder Abgabe eines Zahlungsversprechen gegenüber der Bank (Importeur benötigt Dokumente, um in den Besitz der Ware zu gelangen)
- zusätzliche Sicherheit für beteiligte Parteien
- i. d. R. höhere Kosten
- höherer (Zeit-)Aufwand
Nicht-dokumentärer Zahlungsverkehr
(Auslandsüberweisung)
- Geld wird dem Empfänger auch ohne zusätzliche Einreichung von Dokumenten gutgeschrieben
- setzt hohes Vertrauen zwischen Zahlungssender und -empfänger voraus
- i. d. R. geringere Kosten
- schnell und unkompliziert
Wir beraten Sie gerne, Ihr Partner für internationale Zahlungen
Gemeinsam finden wir mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Auslandsgeschäfte.
Wichtige Fragen und Antworten
Um eine Auslandsüberweisung tätigen zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigen einen Digital-Banking-Zugang, entweder via Online Banking, HBCI-Verfahren oder EBICS-Verfahren. Letztere bieten neben den klassischen Online Banking Funktionalitäten auch die Verwaltung von Konten, Auswertungsmöglichkeiten und dank modernster Verschlüsselungstechniken zusätzliche Sicherheit. Darüber hinaus muss ein Limit für Auslandsüberweisungen – ein sogenanntes AZV-Limit – eingerichtet sein. Es beträgt aus Sicherheitsgründen standardmäßig 0€.
Ihre IBAN und den BIC bzw. SWIFT-Code können Sie z. B. auf Ihrer Girocard, in Ihrem Online Banking oder auf Ihren Kontoauszügen finden. Die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers finden Sie in der Regel auf dessen Rechnungen und Zahlungsvordrucken.
Die IBAN hat in Deutschland 22 Stellen und beginnt immer mit zwei Buchstaben, die für das Land stehen, in dem sich das Konto befindet. Der BIC bzw. SWIFT-Code ist 11-stellig und dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten.
Das Standardlimit für Auslandsüberweisungen liegt zu Ihrem Schutz standardmäßig bei 0€ und ist daher vor der ersten Auslandsüberweisung anpassungspflichtig. Die Änderung des Überweisungslimits führen Sie einfach über Ihr Online Banking durch.
Bei Auslandsüberweisungen sind diverse Risiken zu berücksichtigen. Da die verschiedenen Handelspartner räumlich weit voneinander entfernt sind, ist es oft schwieriger, umfassende Informationen zum jeweiligen Vertragspartner zu beschaffen, als bei Geschäftspartnern im selben Land. Dazu kommt, dass in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze und Handelsbräuche aufeinandertreffen, die sich im Streitfall nur schwer oder überhaupt nicht durchsetzen lassen. Unternehmen, die im Bereich Im- und Export oder Ausfuhr ins Ausland tätig sind, sichern ihre Risiken im Auslandszahlungsverkehr daher mit verschiedenen Mitteln des dokumentären Zahlungsverkehrs (z. B. Akkreditive, Inkassi und Garantien) ab.
Prinzipiell bestehen gute Chancen, eine Überweisung zurückzuholen, solange die Zahlung nicht durch die Bank weitergegeben wurde. Jede Bank hat hierbei unterschiedliche Zeitlimits, sogenannte Cut-Off-Zeiten. Ihr Bankberater berät Sie hierzu gerne. Sobald die Zahlung das Kreditinstitut verlassen hat, besteht noch die Möglichkeit eines Rückrufes über die Auslandsbank. Hierbei ist der Erfolg von diversen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Zeitraum der Überweisung und dem Land bzw. der Auslandsbank.