Hausratversicherung: Abschließen oder nicht?

01.09.2021 – Die Hausratversicherung bietet Schutz vor Feuer, Wasser, Unwetter und Einbruchdiebstahl. Welche Leistungen sind wichtig und was passiert im Schadenfall?

Ein paar Sorgen weniger mit Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist in den allermeisten Fällen ratsam. Sie gewinnen finanzielle Sicherheit für sich und Ihre Familie, indem Ihr Hab und Gut geschützt ist. Wer unverzichtbare von vernachlässigbaren Leistungen individuell unterscheidet, kann für kleines Geld sein Risiko minimieren. Zu wissen, dass die Hausratversicherung Schäden durch Sturm oder Einbruchdiebstahl deckt, lässt Sie ruhiger schlafen. Und der Kauf von neuen, besseren, schöneren Einrichtungsgegenständen und Wertsachen macht wieder Spaß! In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die für Sie passende Hausratversicherung auswählen können.

Was ist eine Hausratversicherung?

Feuer, Leitungswasser, Vandalismus oder Unwetter mit Blitzschlag, Sturm und Hagel haben eines gemeinsam. Sie sind ein Risiko für Ihren Hausrat, indem sie Privatbesitz zerstören oder die Wohnung beschädigen. Durch Einbruchdiebstahl oder Raub können Wertsachen entwendet werden. Der Verlust bei Schäden an Hab und Gut ist unersetzlich, aber den materiellen können Sie absichern. Durch eine Hausratversicherung schaffen Sie hier Abhilfe. Die Hausratversicherung übernimmt im Schadenfall die Reparaturkosten. Bei zerstörten Gegenständen erstattet die Hausratversicherung die Kosten für eine Wiederbeschaffung zum Neuwert, die sogenannte Neuwertentschädigung. Neben dem grundlegenden Versicherungsschutz kann ein Vertrag freiwillige Zusatzleistungen abdecken.

Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Eine Hausratversicherung ist nicht verpflichtend. Ob der Abschluss Sinn ergibt, ist von Lebenssituation und Wohnausstattung abhängig.

Die Studentenbude nicht wie ein Eigenheim versichern

Wer wertlose Einrichtungsgegenstände besitzt, kann auf eine Hausratversicherung verzichten. Die Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung wären gering. Stellen Sie sich eine studierende Person vor, die einen Hausstand aus Einrichtungsgegenständen des Vormieters aufbaut. Der etwaige finanzielle Aufwand, um die Einrichtung zu ersetzen, fällt weniger ins Gewicht als die kontinuierlichen Versicherungskosten.

Sobald Sie einen eigenen Hausstand gründen, in den Sie einen Großteil Ihrer Ersparnisse investieren, ist die Hausratversicherung sinnvoll. Dasselbe gilt, wenn Wohnung oder Haus einem geografischen Risiko ausgesetzt sind. Die Prämie beläuft sich auf einen geringen Aufwand im Vergleich zur finanziellen Planungssicherheit.

Gegenstandsspezifische Versicherung

Prüfen Sie, ob die Hausratversicherung Sie genügend absichert, falls Sie ausgefallene oder wertvolle Gegenstände besitzen, die Schäden oder Diebstahl begünstigen. Beispielsweise bietet sich bei einem teuren Fahrrad der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung an, die Diebstahl und Unfälle versichert. Besitzen Sie ein Aquarium oder ein Wasserbett, empfiehlt sich eine Versicherung, die nicht nur Wasserschäden aus der Leitung abdeckt.

Auch Wertsachen bedürfen einer Zusatzversicherung, da sie einem besonderen Risiko von Einbruch und Diebstahl ausgesetzt sind. Die Hausratversicherung deckt im Basistarif oft nur einen Anteil von 20% der Versicherungssumme bei Sparbuch, Schmuck und anderen Wertsachen ab.

Diese Leistungen deckt die Hausratversicherung ab

Die Hausratversicherung hat verschiedene Leistungen im Repertoire. Aber wer darf die Leistung der Hausratversicherung an welchem Ort in Anspruch nehmen? Und welche Leistungen sind überhaupt enthalten? Die Hausratversicherung umfasst grundsätzlich das gesamte bewegliche Hab und Gut – den Hausrat – eines Haushalts.

Hausrat im engeren Sinne

Gegenstände, die direkten Schaden nehmen, werden in vier Kategorien unterteilt:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Vorhänge
  • Gebrauchsgegenstände wie Haushalts- und TV-Geräte, Wäsche, Spielsachen
  • Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Getränke
  • Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sammlerstücke (z.B. Briefmarken, Münzen, Bilder, Antiquitäten)

Zusatzkosten

Außerdem trägt die Hausratversicherung indirekte Zusatzkosten. Schäden durch Sturm verursachen im Umfeld Aufräum- und Reparaturkosten. Nach einem Einbruch in eine Wohnung oder Haus entstehen Schlossänderungskosten. Ist eine Wohnung nicht mehr bewohnbar, muss Hausrat bewegt oder umgezogen werden. Es entstehen Schutz-, Transport- und Lagerkosten.

Außenschutz

Die Hausratversicherung umfasst meist einen weltweiten, dreimonatigen Außenschutz. Dieser deckt beispielsweise Hausrat einer Ferienwohnung ab und schließt Reisegepäck außerhalb des eigentlichen Leistungsortes in die Versicherung mit ein.

Während eines Umzugs umfasst der Versicherungsschutz den alten sowie den neuen Wohnort. Voraussetzung ist, dass Sie die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Neben der neuen Anschrift ist die Wohnungsgröße nötig.

Generell sind Kinder während der Ausbildung mitversichert – auch wenn sie in eine eigene Wohnung ziehen. Der Schutz entfällt jedoch, wenn keine Rückzugsabsicht zu den Eltern besteht und sie einen eigenen Hausstand gründen.

Wer darf die Leistung in Anspruch nehmen?

Die Hausratversicherung gilt nicht nur für Einzelpersonen, sondern für den gesamten Haushalt. Er ist definiert als häusliche Gemeinschaft von Lebenspartnern und/oder Familienmitgliedern. Ob die Versicherung Schäden ersetzt, hängt nicht davon ab, ob der Gegenstand Eigentum einer Person des Haushalts ist. Auch für Geliehenes springt sie ein.

Wo ist der Leistungsort?

Die Hausratversicherung ist eine ortsbezogene Versicherung. Sie haftet für Schäden an der Wohnung, die als Leistungsort im Versicherungsschein benannt ist. Eingeschlossen sind Balkone, Terrassen und Garagen in unmittelbarer Nähe, genauso wie Gemeinschaftsflächen mehrerer Wohnungen, z.B. Treppenhäuser oder Kellerräume.

Vorsicht bei den Nachteilen einer Hausratversicherung

Die Vorteile einer Hausratversicherung sind offensichtlich. Sie dient dem finanziellen Schutz bei Schäden in der Wohnung. Der Blick ins Kleingedruckte der Versicherer offenbart jedoch Einschränkungen. Folgende Punkte sind für den Versicherungsnehmer nachteilig:

Ausgeschlossene Schadenfälle

Der Begriff des Hausrates schließt standardgemäß Gebäudeteile, Kraftfahrzeuge und Motorräder aus. Dasselbe gilt für beruflich genutzte Gegenstände wie Computer, Ordner, Mappen oder Audiogeräte – auch wenn Sie sich am Leistungsort befinden.

Schäden am Hausrat von Mietern oder Untermietern unterliegen nicht dem Versicherungsschutz. Bei Diebstahl muss genauer hingeschaut werden: Die Versicherung deckt nur Einbruchdiebstahl ab. Einfacher Diebstahl, wie der Klau einer Handtasche, oder Trickdiebstahl disqualifizieren den Schaden für die Versicherung.

Freiwillige Zusatzleistungen

Es ist möglich, Zusatzleistungen freiwillig mit abzusichern. Beliebt ist die Versicherung von

  • Diebstahl vom eigenen Fahrrad
  • Glasbruch
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen
  • Haustieren

Überlegen Sie, was wirklich notwendig ist und was nicht. Für Zusatzleistungen lassen sich die Versicherungsanbieter gut bezahlen.

Unflexibles Leistungspaket

Der Ausschluss einzelner Leistungen aus der Hausratversicherung ist nicht möglich. Als verbundene Sachversicherung müssen Sie das gesamte Leistungspaket akzeptieren.

Worauf sollten Sie bei der Tarifauswahl achten?

Über Vergleichsportale erhalten Sie einen Überblick über Leistung und Kosten verschiedener Versicherungsanbieter. Viele Gesellschaften locken mit günstigen Alternativen, achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

Kostendeckende Versicherungssumme und Quadratmetermodell

Die Versicherungssumme, bis zu deren Höhe die Versicherung haftet, sollte dem Wert Ihres Hausrats zum Neupreis entsprechen. Das Versicherungssummenmodell liefert hier den exakten Wert, ist aber mit Aufwand für Versicherungsnehmer und -Anbieter verbunden.

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme den Wert des gesamten Hausrates nicht unterschreitet. Andernfalls befinden Sie sich in Unterversicherung. Im Schadenfall übernimmt die Hausratversicherung dann nur anteilige Kosten im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert des Hausrats.

Anschaulich wird dies durch ein Rechenbeispiel:

Sie schließen eine Hausratversicherung ab mit einer vertraglichen Versicherungssumme von 30.000€. Bei einem Einbruchdiebstahl geht Ihr Fernseher im Wert von 1.000€ zu Bruch. Bei der Bearbeitung des Schadens ermittelt die Versicherung, dass Sie Hausrat im Wert von 40.000€ besitzen. Sie sind zu (30.000€/40.000€)*100 = 75% unterversichert. Die Versicherung erstattet Ihnen 1.000 x 0,75€ = 750€ für den Schaden am Fernseher.

Um der Unterversicherung vorzubeugen, findet zunehmend das vereinfachende Quadratmetermodell Anwendung. Hierbei verwendet der Versicherer einen Pauschalwert von rund 700€ pro Quadratmeter der Wohnfläche zur Ermittlung der Versicherungssumme. Dafür verzichtet die Versicherung im Schadenfall auf die Prüfung einer Unterversicherung.

Vorsicht bei Hausrat, der deutlich über oder unter 700€ pro Quadratmeter liegt. In dem Fall zahlt sich die exakte Wertermittlung aus. Sonst tragen Sie über die Versicherungssumme hinausgehende Schäden selbst oder zahlen eine zu hohe Prämie.

Notwendige Basisleistungen

Achten Sie darauf, dass Ihre Hausratversicherung folgende Basisleistungen enthält:

Grobe Fahrlässigkeit

Sie haben vergessen, das gekippte Fenster zu schließen, oder die Kerze auszupusten, wenn Sie das Haus verlassen? Nur wenn die Versicherung grobe Fahrlässigkeit abdeckt, kommt sie in diesen Fällen für Einbruchdiebstahl oder Feuer auf.

Feuer und Strom

Eine gute Versicherung übernimmt nicht nur direkte Brandschäden. Sie sollte Rauch- oder Rußschäden decken und versengten oder verschmorten Hausrat ersetzen. Ein Schutz vor Überspannung ist essenziell, um Kurzschlüsse an elektrischen Geräten zu versichern, die nicht durch Blitzeinschläge entstehen.

Zuständigkeiten

Beugen Sie Unsicherheit über die Zuständigkeit im Schadenfall vor, indem Sie Hausrat- und Gebäudeversicherung bei demselben Anbieter abschließen. Dadurch reduzieren Sie Aufwand und Konfliktquellen. Schäden treten oft am Gebäude und der Einrichtung auf, was eine Trennung erschwert.

Zuständigkeiten

Beugen Sie Unsicherheit über die Zuständigkeit im Schadenfall vor, indem Sie Hausrat- und Gebäudeversicherung bei demselben Anbieter abschließen. Dadurch reduzieren Sie Aufwand und Konfliktquellen. Schäden treten oft am Gebäude und der Einrichtung auf, was eine Trennung erschwert.

Diese 4 Fragen müssen Sie sich im Schadenfall stellen

Mit diesem Leitfaden behalten Sie bei Schäden den Überblick:

Greift die Hausratversicherung überhaupt?

Generell übernimmt die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer, Wasser, Unwetter oder Einbruchdiebstahl entstanden sind und erstattet den Neuwert. Die Versicherung kann die Entschädigung in folgenden Fällen mindern oder ablehnen:

  • Erreichen der Versicherungssumme
  • Unterversicherung
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Restriktionen bei Wertgegenständen
  • Unterlassene Meldung einer Gefahrenerhöhung

Welche Konsequenzen hat die Schadenmeldung für die Schadenshistorie?

Entscheiden Sie, ob Sie einen Schaden der Versicherung melden. Gerade bei kleineren Schäden, die finanziell tragbar sind, kann es sinnvoll sein, die Kosten selbst zu übernehmen beispielsweise mit der eigenen Kreditkarte oder einem Tagesgeldkonto, auf dem Sie gerade für solche Fälle Geld zurückgelegt haben. Denn häufen sich Anspruchsfälle, besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen Sie kündigt. Mit umfangreicher Schadenshistorie ist es ebenfalls schwieriger, einen neuen Anbieter zu finden.

Sind zeitliche Vorgaben eingehalten und Notmaßnahmen eingeleitet?

Schäden sind unverzüglich zu melden, sobald Sie Kenntnis darüber erhalten. Gleichzeitig verpflichtet die Versicherung Sie, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Ausbreitung des Schadens verhindern. Begeben Sie sich dabei nicht in Gefahr! Verhältnismäßig wäre es, bei einem Feuer Fenster und Türen zu schließen, oder bei einem Wasserschaden, das Wasser im Haus abzudrehen. Die Versicherung übernimmt die Schadenminderungskosten.

Liegen Nachweise für eine Schadensmeldung vor?

Es ist Ihre Pflicht, Schäden nachzuweisen. Je breiter die Leistungen im Versicherungsschein definiert sind, desto einfacher fällt Ihnen der Nachweis. Die Versicherung fordert im Schadenfall die Rechnung des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes, um dessen Wert zu belegen. Liegt dieser nicht mehr vor, kann die Versicherung die Zahlung des Schadens verweigern. Lassen Sie sich nicht entmutigen! Können Sie das konkrete Aussehen und den Standort des Gegenstandes im Haus mithilfe eines Fotos belegen? Versuchen Sie alternativ, beispielsweise die leere Schmuckschatulle oder ähnliches als Nachweis zu liefern. Im schlimmsten Fall sollten Sie ein professionelles Wertgutachten in Auftrag geben.

Die Kosten einer Hausratversicherung

Die Versicherungsbeiträge werden jährlich idealerweise über ein Girokonto entrichtet, eine monatliche Zahlung ist eher eine Ausnahme.

Die Versicherungsprämie steigt

  • je größer das Haus bzw. je wertvoller die Einrichtung ist.
  • je wahrscheinlicher Einbruchdiebstahl, Sturm, Überschwemmung etc. am Wohnort ist.
  • je mehr zusätzliche Leistungen freiwillig mitversichert werden.

Denken Sie, wenn Sie Ihre Wohnung neu ausstatten, auf jeden Fall daran, gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen. Auch eine Gefahrenerhöhung, z.B. durch ein Gerüst während Bauarbeiten, müssen Sie melden. Die Aufschläge sind verhältnismäßig gering im Gegensatz zu den hohen Eigenanteilen im Falle eines Schadeneintritts bei Unterversicherung oder Gefahrenerhöhung.

Rechenbeispiel zu den jährlichen Kosten einer Hausratversicherung

Fiktives Szenario mit folgenden Parametern: Sie sind 35 Jahre alt und wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 70qm. Sie versichern jeden Quadratmeter mit 650€. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 650€ x 70qm=45.500€. Eine Absicherung von Wertsachen ist bis zu 9.100€ zusätzlich gegeben.

Hausratversicherung inkl. Überspannung 20€
+ grobe Fahrlässigkeit 10€
+ Elementarschäden 10€
+ Diebstahl des Fahrrads, Glasschaden, etc. 30€
Gesamtkosten 70€
- Selbstbeteiligung von 250€ 10€
Gesamtkosten abzgl. Selbstbeteiligung 60€

Spartipps bei einer Hausratversicherung

Es lohnt sich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Um den bestmöglichen Schutz zu erhalten und dabei Kosten zu sparen, empfiehlt es sich folgende Tipps zu nutzen:

Wählen Sie Ihre Versicherung sorgsam aus.

Denken Sie gründlich nach, welchen Schutz Sie benötigen. Sie besitzen kein Fahrrad? Sparen Sie den Aufschlag für Schutz bei Fahrrad Diebstahl. Auch der Schutz vor Elementarschäden kann je nach Region erlässlich sein.

Lassen Sie unnötige Leistungen weg.

Verzichten Sie auf eine Glasversicherung. Die Kosten eines Glasschadens sind nicht hoch – vorausgesetzt Sie besitzen keine komplette Fensterfront.

Wägen Sie im Schadenfall ab.

Ein Selbstbehalt reduziert die Versicherungskosten. Dafür tragen Sie die Kosten bis zur Höhe des Selbstbehalts aus eigener Tasche.