Wie hoch sind die Notarkosten für ein Testament?

07.06.2023 – Was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass passieren soll, wird in einem Testament genau festgehalten. Welche Vorteile hat ein notariell beglaubigtes Testament für die Erben?

Lohnen sich die Kosten für ein beglaubigtes Testament?

Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden und ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. In einigen Fällen kann es bei unklaren Begrifflichkeiten zu bitterem Erbstreit kommen. Um das zu vermeiden, lohnt sich der Gang zum Notar.

Wie werden Notarkosten festgelegt?

Die Höhe der Kosten, die bei einem Notar fällig werden, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Die anfallenden Gebühren in einem Notariat sind somit bundesweit gleich. Das bedeutet auch, dass Sie in jedem Bundesland und in jedem Notariat für ein Testament die gleichen Gebühren fällig werden. Die Gebührenordnung für Notare sieht es vor, dass viele Tätigkeiten so niedrig bemessen sind, dass sie gerade einmal die entstehenden Kosten decken. Somit soll sichergestellt werden, dass sich jeder Bürger den Gang zum Notar leisten kann. Der Ausgleich wird geschaffen, indem die Gebühren für größere Geschäfte etwas höher bemessen sind. Die Gebührenordnung für Beurkundungen gilt daher als besonders sozialverträglich.
Bei der Bemessung der Kosten für eine notarielle Beglaubigung eines Testaments spielt der tatsächliche Aufwand des Notars keine Rolle. Die Beratung sowie die Entwurfstätigkeit werden durch die Notargebühren gedeckt. Entscheidend für die Höhe der Notarkosten ist der Wert Ihres Vermögens, das vererbt werden soll. In einer weltweiten Harvard-Studie wurde festgestellt, dass die Notare in Deutschland im internationalen Vergleich zu besonders niedrigen Konditionen arbeiten. Entscheiden Sie sich für ein notariell beglaubigtes Testament, gewinnen Sie als Erblasser an Rechtssicherheit und sichern, dass Ihr Nachlass so verwaltet wird, wie Sie es sich zu Lebzeiten wünschen.

Welche Vorteile bringt ein notariell beglaubigtes Testament?

Natürlich ist es auch möglich ein handschriftliches Testament zu verfassen und es ohne notarielle Beglaubigung in den eigenen Unterlagen zu verwahren. Wichtig ist, dass Sie das komplette Testament selbst per Hand schreiben und mit Ihrer Unterschrift signieren. Das birgt jedoch die Gefahr, dass es im Erbfall nicht berücksichtigt wird. Davor können Sie sich schützen, indem Sie Ihr Testament von einem Notar beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird Ihr Testament ins zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der Anmeldegebühr ins zentrale Testamentsregister in Höhe von 15€ und einer Pauschale für die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht in Höhe von 75€. Das ergibt eine Gesamtsumme von 90€. Sollten Sie Ihr Testament ohne notarielle Beglaubigung hinterlegen lassen, sind die Kosten etwas höher, da Sie direkt mit Ihnen als Erblasser abgerechnet werden.

Ein weiterer Vorteil für Ihre Erben ist, dass sie mit einem beglaubigten Testament später die Kosten für einen notwendigen Erbschein sparen. Das amtlich beglaubigte Dokument wird von Banken und Versicherungen akzeptiert und eine Erbringung des Erbscheins ist in der Regel nicht notwendig. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld, denn die Gebühren für den Erbschein richten sich nach dem Nachlass Wert und schlagen bei einem Vermögen von beispielsweise 200.000€ mit 870€ zu Buche.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Ihr Nachlass ist so geregelt, wie Sie es wünschen
  • Hinterlegung beim Nachlassgericht möglich
  • schnelle Testamentseröffnung möglich
  • Erben müssen keinen Erbschein beantragen
  • bundeseinheitliche Gebühren machen eine notarielle Beurkundung transparent

Was kostet eine Beurkundung des Testaments?

Ein durch einen Notar beglaubigtes Testament kann im Erbfall nicht angezweifelt werden. Ein immenser Vorteil für Ihre Erben. Besonders bei hohen Nachlass-Werten kommt es immer wieder zu Erbstreit. Die Gebühren für den Notar sind wie oben bereits erwähnt gesetzlich vorgeschrieben. Eigene Kostenvereinbarungen sind nicht zulässig. Wie hoch die Gebühr ist, richtet sich nach dem Nachlass Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Dabei werden für Sie als Erblasser die 1,0-fache Gebühr fällig, wenn Sie sich für ein Einzeltestament entscheiden. Bei einem gemeinschaftlich verfassten Testament oder einem Erbvertrag wird der 2,0-fache Gebührensatz fällig. Die folgende Aufstellung zeigt Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sind.

Nachlass Wert10.000€Einzeltestament75€Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag150€
Nachlass Wert25.000€Einzeltestament115€Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag230€
Nachlass Wert50.000€Einzeltestament165€Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag330€
Nachlass Wert250.000€Einzeltestament535€Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag1.070€
Nachlass Wert500.000€Einzeltestament935€Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag1.870€

Dazu kommen noch geringfügige Aufwendungen hinzu: die Dokumentenpauschale und die Post- und Telekommunikationspauschale sowie die Umsatzsteuer von 19%. Um alle entstehenden Fälligkeiten fristgerecht zu zahlen, lohnt sich ein Girokonto. So können Sie Rechnungen bequem in Ihrer Wunschfiliale oder ganz einfach von zu Hause aus begleichen.

Kostenbeispiele für ein notariell beglaubigtes Testament

Die Gebühren bei einem Testament berechnen sich nach dem Gesamtvermögen des Erblassers. Eventuell bestehende offene Fälligkeiten werden bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen.

Beispielrechnungen Kosten

Beispiel 1: Kosten für Einzeltestament ohne zweiten Erblasser

Bei einem Einzeltestament eines Erblassers mit einem nach Abzug von Schulden errechneten Vermögen von 152.800,00€ entstehen die folgenden Notargebühren:

  • KV 21200 Beurkundung-Verfahren § 102 Geschäftswert: 250.000€ = 535€
  • KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) = 1,20€
  • KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale = 20€
  • Zwischensumme netto = 556,20€
  • KV 32014 Umsatzsteuer 19% = 105,68€

Zwischensumme brutto = 661,88€

  • KV 32015 sonstige Aufwendungen Registrierung im Zentralen Testamentsregister = 90,00€

Gesamtbetrag = 751,88€

Beispiel 2: Erbvertrag / gemeinschaftliches Testament

Zwei Erblasser beurkunden ein gemeinschaftliches Testament und haben ein bereinigtes Gesamtvermögen von 500.000€:

  • KV 21100 Beurkundung-Verfahren §§ 97, 102 Geschäftswert: 500.000€ = 1.870€
  • KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) = 2,10€
  • KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale = 20€
  • Zwischensumme netto = 1892,10€
  • KV 32014 Umsatzsteuer 19% = 359,50€

Zwischensumme brutto = 2251,60€

  • KV 32015 sonstige Aufwendungen Registrierung im Zentralen Testamentsregister, 2 x 90€ = 180€

Gesamtbetrag = 2431,60€

Gut zu wissen: Was kostet eine Testamentsänderung?

Möchten Sie Ihr Testament ändern, ist das zunächst kein Problem. Bei einem hinterlegten Testament ist eine komplett neue Beurkundung erforderlich. Überlegen Sie sich daher im Voraus gut, wie Sie Ihren Nachlass verwalten möchten. Bei der Erstellung können Sie, als Erblasser einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament fehlerfrei und rechtssicher ist.

Wer muss für die Notarkosten aufkommen?

Das Erstellen und Beurkunden eines Testaments sind freiwillig. Entscheidet sich ein Erblasser dafür, ein notariell beglaubigtes Testament aufzusetzen, zahlt er jedwede Aufwendungen hierfür aus eigener Tasche. Die Kosten, die im Erbfall für die Erben fällig werden könnten, wenn kein Testament hinterlegt wird, sind um einiges höher. Denken Sie also heute an die finanzielle Zukunft Ihrer Erben und übernehmen Sie die Kosten für ein Notariat. Als Finanzierungsmöglichkeiten bietet die Commerzbank ihren Kunden verschiedene Lösungen an. Je nach vorhandenem Guthaben auf Ihrem Girokonto können Sie die Kosten direkt per Rechnung begleichen. Reicht das vorhandene Guthaben nicht aus, kann ein Dispositionskredit kurzfristig finanzielle Engpässe lösen. Bei größeren Summen ist ein Ratenkredit sinnvoll.

Auf Nummer Sicher: beglaubigtes Testament erstellen

Niemand ist von der Gesetzgebung dazu gezwungen ein Testament aufzusetzen. Doch es bietet besonders für die Erben viele Vorteile. Erbstreitigkeiten werden vermieden, da Sie Ihren Nachlass klar aufgeteilt haben. Um unklare Formulierungen zu vermeiden, können Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Ein notariell beglaubigtes Testament lässt sich in Nachhinein nicht anzweifeln und ist sicher hinterlegt. Die Testaments-Kosten sind überschaubar und in einer Gebührenordnung festgelegt. Somit können Sie das Notariat frei wählen und müssen als Erblasser keine Kosten vergleichen. Zudem fällt die Beantragung eines kostenintensiven Erbscheins für Ihre Hinterbliebenen weg. Viele Vorteile, die dafür sprechen, sich frühzeitig um eine sinnvolle Nachlassverwaltung zu kümmern.

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