Staatliche Förderung clever nutzen

Erfahren Sie hier welche staatliche Förderung es gibt und welche Leistungen Sie erwarten können.

So nutzen Sie die staatliche Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland besteht aus einem Drei-Säulen-Modell. Dazu gehören die Basisversorgung durch die gesetzliche Rente sowie die berufsständischen Versorgungswerke, die staatlich geförderte Vorsorgeverträge und die private Altersvorsorge. Hier erfahren Sie
alles Wissenswerte!

Die einzelnen Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge

Zu den Altersvorsorgemodellen, die vom Staat gefördert werden, gehören in Deutschland:

Die Riester-Rente

Die Rürup-Rente

Die betriebliche Altersvorsorge

Die Beiträge für diese Renten fördert der Staat mit Zuschüssen oder durch
Steuererleichterungen. Allerdings muss die Rente im Alter sehr wohl versteuert werden.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist für Arbeitnehmer und Beamte gedacht, die über ein relativ gutes Einkommen verfügen. Diese staatlich geförderte Altersvorsorge wurde in Deutschland im Jahr 2002 ins Leben gerufen. Die Riester-Rente erscheint in verschiedenen Formen.

Die klassische Riester-Rente

Bei dieser Variante wissen Sie im Vorhinein, wie hoch Ihre daraus resultierende Rente sein wird. Allerdings werden die Beiträge von den Versicherungsgesellschaften in zwar sichere, aber wenig ertragreiche Investments angelegt. Mit Zinsgewinnen können Sie dabei kaum rechnen. Jedoch ist ein sogenannter Mindestzins garantiert. Die Mindestverzinsung während der Ansparphase richtet sich nach dem Garantiezins für Lebensversicherungen. Der Ansparzeitraum liegt meist bei 20 Jahren. Sie erhalten die Riester-Rente als lebenslange Rente. Diese müssen Sie jedoch dementsprechend versteuern. Dafür sind die Einzahlungen der Beiträge steuerbegünstigt. Die klassische Riester-Rente ist vor allem für jene geeignet, die entweder gut verdienen oder für Geringverdiener mit mehreren Kindern.

Die fondsgebundene Riester-Rente

Hier werden Ihre eingezahlten Beiträge in verschiedenen Fonds angelegt. Diese versprechen eine etwas höhere Rendite. Die tatsächliche Höhe des Ertrags hängt jedoch von der Entwicklung der Wertpapiermärkte ab.
Daneben gibt es auch einen Riester-Fondssparplan. Dieser ist kostengünstiger als eine fondsgebundene Riester-Rente und die Renditechancen sind etwas größer. Der Großteil wird in Aktien angelegt. Da der Gesetzgeber jedoch mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge zur Rente fordert, legen viele Versicherungen diese Gelder ebenfalls wieder in sichere Wertpapiere oder Aktien mit einer niedrigen Rendite an. Riester-Fonds reagieren aber viel flexibler auf eine Veränderung des Zinsniveaus als fondsgebundene Riester-Verträge.

Wohn-Riester-Verträge

Diese Variante ist für Personen gedacht, die eine Immobilie zur Altersvorsorge erwerben wollen und diese auch selbst bewohnen. Die staatlichen Zuschüsse werden in einen Kredit für die Immobilie investiert. Dadurch können Sie den Kredit wesentlich rascher abbezahlen und erhalten zudem noch Steuervergünstigungen. Allerdings ist auch diese Rente wieder steuerpflichtig. Die Versteuerung erfolgt dabei mithilfe eines Wohnförderkontos.
Alternativ dazu kann auch ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen werden. In diesem Fall erhalten Sie staatliche Zuschüsse für die Sparbeiträge. Damit sind auch die günstigen Zinsen für ein Bauspardarlehen garantiert. Auch dieser Riester-Vertrag eignet sich nur für jene, die ein Eigenheim erwerben wollen.

Der Riester-Banksparplan

Dabei handelt es sich um eine kostengünstige Variante des Riester-Vertrags. Bei dieser Variante zahlen Sie monatliche Sparbeiträge, die einer variablen Verzinsung unterliegen. Diese richtet sich nach den üblichen Sparzinsen. Da diese zurzeit jedoch gering sind, bieten nur noch wenige Banken diese Variante an.

Staatliche Zuschüsse und Steuern

Für diese Vorsorgeformen erhalten Sie während der Ansparphase staatliche Zuschüsse. Die Grundzulage liegt bei 175€ jährlich. Für Kinder gibt es eine Zulage, die vom Geburtsjahr abhängig ist und von 185€ bis 300€ pro Jahr reicht. Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Riester-Rente abschließen, erhalten einen einmaligen Einsteigerbonus von 200€. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse richtet sich ferner nach der Höhe der Einzahlungen. Um in den Genuss der vollen Zuschüsse zu kommen, müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahreseinkommens brutto in die Versicherung einzahlen. Der Mindestbeitrag für Geringverdiener liegt bei 60€ jährlich. Die Beiträge können steuerlich bis zu einer Höhe von 2.100€ jährlich abgesetzt werden, doch die Rente selbst ist steuerpflichtig!

Berechnung der Riester-Rente

Um die vollen Zuschüsse zu genießen, müssen Sie bei der Riester-Rente einen Mindestbeitrag leisten. Dieser errechnet sich anhand dieses Beispiels wie folgt:

Bruttoeinkommen im letzten Jahr: 44.000€. Davon 4 % = 1.760€.
Abzüglich der Grundzulage 175€
ergibt einen Mindestbeitrag von 1.585€

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 1.585€ jährlich oder 132,08€ pro Monat.

Die Auszahlung der Riester-Rente

Ausbezahlt wird die Riester-Rente bei Rentenantritt. In jedem Fall erhalten Sie die eingezahlten Sparbeiträge sowie die Zulagen als lebenslange Rente ausbezahlt. Da im Rentenalter das Einkommen natürlich geringer ausfällt, zahlen Sie auch nur einen geringeren Steuersatz. In der Regel empfiehlt sich die Riester-Rente für Personen, die ein relativ hohes Lebensalter erreichen. Zu Beginn Ihrer Rente können Sie sich bis zu 30 % der Sparsumme sofort auszahlen lassen.

Die Rürup-Rente

Diese Altersvorsorge richtet sich an alle Selbstständigen und Personen, die weder der gesetzlichen Rentenversicherung noch betrieblichen Vorsorgewerken angehören. Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rente bei Arbeitnehmern ähnlich. Auch sie ist steuerlich begünstigt und staatlich gefördert. Die Beiträge können Sie bis zu einem Betrag von 24.305€ steuerlich absetzen. Die Rentenverträge erschienen meist in fondsgebundener Form oder in einer klassischen Variante. Im Unterschied zur Riester-Rente werden die angesparten Beiträge nur in einer lebenslangen Rente ausgezahlt und nicht auf einmal. Zudem haben Rürup-Verträge noch einige besondere Merkmale.

Die Rürup-Rente ist nicht kündbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Rürup-Vertrag beitragsfrei zu stellen oder eine geringe monatliche Mindesteinzahlung vorzunehmen.

Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden. Auszahlungen an Hinterbliebene sind nur nach Absprache mit der Versicherung möglich.

Der Wechsel des Rentenvertrags ist nicht immer möglich und wenn, verlangen Anbieter dafür oft Gebühren.

Formen der Rürup-Rente

Auch die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Die wichtigsten davon sind:

Die klassische Form

Die klassische Variante ist der gesetzlichen Rente gleichgestellt und die Auszahlung ist garantiert. Diese Rente eignet sich als Basisvorsorge.


Die fondsgebundene Rürup-Rente

Hier legen die Versicherungen Ihr Geld in verschiedenen Wertpapieren an. Die Rendite ist höher, doch eine Garantie gibt es nicht. Diese Form eignet sich als zusätzliche Altersvorsorge.


Fondssparpläne

Fondssparpläne versprechen eine relativ hohe Rendite, doch ebenfalls keine Sicherheit. Die Versicherungen legen das Geld in erster Linie in Aktien an.

Staatliche Förderungen für die Rürup-Rente

Bei den Rürup-Verträgen erfolgt die staatliche Förderung ausschließlich über die Steuern. Die Beiträge können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen angeben. Der höchstmögliche Betrag liegt für Ledige im Jahr 2020 bei 22.541 € und bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen bei 45.082 €. Der jährliche Höchstbeitrag der Rürup-Rente, den Sie insgesamt einzahlen können, liegt im Jahr 2020 bei 25.046 € und bei Verheirateten bei 50.092 €. Insgesamt können 90 % dieser Höchstbeiträge als Sonderausgaben geltend machen. Ab dem Jahr 2025 können Sie sogar den vollen Höchstbeitrag steuerlich absetzen.

Die Auszahlung der Rürup-Rente

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich ab dem 62. Lebensjahr. In den meisten Fällen vereinbart die Versicherung einen festen Termin, der zwischen dem 62. Lebensjahr und dem 85. Lebensjahr liegt. Dann erhalten Sie die Rürup-Rente als monatliche lebenslange Rente. Im Gegensatz zur Riester-Rente können Sie die Rürup-Rente nicht als Teilbetrag auszahlen lassen.

Die betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es 5 Arten.

Die Direktversicherung

Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung, welche der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Meist sind dies klassische Versicherungen mit einem garantierten Zins. Die Verzinsung betrifft lediglich jenen Anteil der Beiträge, der nach dem Abzug der Kosten übrig bleibt. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bieten hauptsächlich Klein- und Mittelbetriebe ihren Arbeitnehmern.

Die Pensionskassen

Die Pensionskassen sind häufig als Vereine organisiert, deren Mitglieder aus den Arbeitgebern bestehen. Mittlerweile gibt es jedoch auch größere Versicherungsgesellschaften, die derartige Pensionskassen betreiben. Die Angebote dieser Versicherungen sind in der Regel etwas teurer als jene der kleinen Pensionskassen.

Pensionsfonds

Große Unternehmen wie REWE oder Siemens verfügen in Deutschland über eigene Pensionsfonds, in denen die Beiträge der Arbeitnehmer in Aktien veranlagt werden. Allerdings gibt es hier keine Garantie für die Höhe der Rendite. Die Qualität dieser Pensionsfonds hängt zudem von den angebotenen Zusatzleistungen sowie den damit verbundenen Kosten ab.

Die Unterstützungskasse

Auch Unterstützungskassen werden von großen Unternehmen selbst betrieben. Die Erträge hängen von der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge dient vorwiegend Mitarbeitern auf höheren Ebenen.

Die Direktzusage

Großunternehmen können ihren Arbeitnehmern eine Direktzusage anbieten. In diesem Fall bildet das Unternehmen Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter. Eine Ertragsgarantie gibt es nicht. Die meisten Direktzusagen werden deshalb über einen Pensions-Sicherungs-Verein abgewickelt, der zumindest die Auszahlung der angesparten Beiträge garantiert.

Staatliche Förderungen und Zuschüsse

Die betriebliche Altersvorsorge wird durch Zuschüsse seitens des Arbeitgebers gefördert, wenn Ihr Arbeitgeber damit Sozialabgaben spart. In diesem Fall erhalten Sie eine Förderung im Ausmaß von 15%. Wenn Ihr Verdienst unter der Höchstbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung liegt, erhalten Sie den vollen Zuschuss. Diese Förderung können bei Direktversicherungen, Pensionskassen und bei Pensionsfonds gewährt werden. Arbeitgeber erhalten zudem eine steuerliche Förderung vom Staat, wenn sie für Geringverdiener eine betriebliche Altersvorsorge einrichten. Die Förderung der Betriebsrente gilt für alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter 2.575€ monatlich.
Eine weitere Förderung besteht für Arbeitnehmer im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei zahlt der Arbeitnehmer aus seinem Bruttoeinkommen in die betriebliche Altersvorsorge ein und reduziert somit seine aktuelle Steuerlast sowie seine Sozialversicherungsbeiträge. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die ausgezahlten Beträge im Rentenalter jedoch wieder steuerpflichtig.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt. Für die ausbezahlten Beträge werden jedoch Steuern und Sozialabgaben fällig. Es gibt jedoch Freibeträge, die davon ausgenommen sind. Derzeit gelten folgende Regelungen für die Steuer- und Abgabenfreiheit:

Beträge bis 276€ sind von den Sozialabgaben befreit

Beträge bis 552€ sind steuerfrei

habe keine dritten Aufzählungspunkt ...was soll ich hier verwenden?

Schritt für Schritt zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Welche Art der Altersvorsorge Sie nutzen, hängt davon ab, ob Sie selbstständig tätig sind oder Arbeitnehmer. Darüber hinaus müssen Sie entscheiden, ob Sie staatliche Förderungen nutzen wollen oder lieber flexibel Ihre Altersvorsorge aufbauen. Auch Ihr Alter und Einkommen spielen für die Rentenform eine Rolle. Wenn Sie sich für eine staatlich geförderte Vorsorge entscheiden, sollten Sie folgende Schritte durchführen:

Eruieren Sie Ihre finanziellen Verhältnisse im Alter

Bei der Wahl einer bestimmten Altersvorsorge sollten Sie ermitteln, welches Einkommen Sie im Rentenalter erwartet. Dazu gehören die Höhe der gesetzlichen Rente sowie Ihr Vermögen.

Gewünschten Lebensstandard mit der Altersversorgung vergleichen

Sie ermitteln die Versorgungslücke, die sich aus der gesetzlichen Rente und Ihrem Einkommen ergibt. So erkennen Sie, wie viel Geld Sie zusätzlich im Alter zur Aufrechterhaltung Ihres gewohnten Lebensstandards benötigen.

Informationen durch den Arbeitgeber einholen

Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, in welcher Form eine betriebliche Altersvorsorge möglich ist.

Aktuelle Kostenberechnung

Ermitteln Sie, wie viel Geld Ihnen von Ihrem aktuellen Einkommen nach Abzug der Rentenbeiträge übrig bleibt und wie viel Altersvorsorge Sie sich leisten können.

Wahl der staatlich geförderten Altersvorsorge

Nun entscheiden Sie, welche Form der staatlich geförderten Altersvorsorge die Passende ist.

Steuersparen oder Zuschüsse kassieren

Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge können Sie auch die Steuerersparnis oder die Höhe der Zuschüsse als Vergleichskriterien heranziehen.

Um eine ideale Vorsorge zu finden, empfiehlt es sich, fachmännische Beratung in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Sorgenfrei leben im Alter

Wenn Sie sich während Ihrer Erwerbszeit eine Altersvorsorge erwirtschaften wollen, können Sie zwischen verschiedenen Varianten von staatlich geförderten Altersvorsorgevarianten wählen. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Welche Variante die Beste für Sie ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Lebensstandard und Ihrer beruflichen Situation ab.