Vorruhestand: Chancen und Risiken

20.06.2022 – Den Ruhestand möchte man in vollen Zügen genießen. Welche Möglichkeiten gibt es, vorzeitig in Rente zu gehen und mit welchen Abschlägen ist zu rechnen?

Vorruhestand – mehr Chance als Risiko?

Wer dem Arbeitsleben den Rücken kehrt, um vorzeitig in Rente zu gehen, muss meist mit finanziellen Einbußen rechnen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Vorruhestandsregelung und mit welchen Chancen und Risiken ein früher Renteneintritt verbunden ist.

Was genau bedeutet der Vorruhestand?

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Eintritt in die Rente mit mehr Freizeit und die Verwirklichung von langersehnten Träumen verbunden. Dabei begleitet sie ebenfalls der Wunsch, den Ruhestand möglichst lange genießen zu können. Frühzeitig in Rente zu gehen, empfinden deshalb viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Privileg. Was auf der einen Seite für die eigene Lebensplanung verlockend klingt, birgt auf der anderen Seite auch finanzielle Risiken und Einbußen. Im Allgemeinen wird der Begriff „Vorruhestand“ verwendet, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Berufsleben vor Erreichen des regulären Rentenalters zurückziehen. Geschieht dies freiwillig und geplant, bietet diese Zeit tatsächlich einen deutlichen Mehrwert für das eigene Leben. Allerdings wird die Vorruhestandsregelung im Rahmen der Altersteilzeit auch von Betrieben zum sozialverträglichen Stellenabbau genutzt. Wer nicht selbst für das Alter vorgesorgt hat, kann dadurch schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Vorruhestand – Chancen und Risiken

Chancen:

  • Mehr Lebensqualität
  • Gewonnene Zeit für außerberufliche Vorhaben
  • Gesundheitliche Vorteile bei körperlich belastenden Berufen
  • Lukrative betriebliche Vorruhestandsregelungen für Arbeitnehmer

Risiken:

  • Altersarmut
  • Vorzeitiger Ruhestand kann die spätere Rentenzahlung mindern
  • Weniger Beitrittsjahre in der Rentenversicherung
  • Vorruhestand muss genau geplant werden, damit es keine finanziellen Engpässe gibt

Die Regelaltersrente – der reguläre Eintritt in den Ruhestand

Die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, wird durch die gesetzliche Rentenversicherung ausbezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der Altersrente ist eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren. Zudem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, damit Sie Anspruch auf die Altersrente haben.

Mindestversicherungszeit – diese Zeiten werden berücksichtigt

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie nur dann Leistungen in Form einer Altersrente beziehen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind. Bei der Mindestversicherungszeit werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
  • Freiwillig eingezahlte Beiträge
  • Kindererziehungszeiten
  • Monate der nicht erwerbstätigen häuslichen Pflege
  • Monate aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidungen
  • Beiträge aus Minijobs Monate aus einem Rentensplitting unter Ehepartnern
  • Anerkannte Ersatzzeiten

Wann beginnt die Altersrente?

Für die Altersrente gibt es ein festgelegtes Renteneintrittsalter nach dem Geburtsjahr. Allerdings können Sie auch früher in Altersrente gehen, dann müssen Sie aber Abschläge in Kauf nehmen. Der Zeitpunkt des Renteneintritts ist abhängig von:

  • Erworbenen Rentenansprüchen
  • Gesundheitszustand
  • Privater und beruflichen Situation

Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Altersgrenze für die Altersrente ohne Abschläge wird von 2012 bis 2029 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 beginnt die reguläre Altersrente mit 67 Jahren. Ausnahmen gelten für besonders langjährige Mitgliedschaften, Schwerbehinderte, bei Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit sowie bei bestimmten Berufsgruppen.

Gibt es ein Recht auf Vorruhestand?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorruhestand. Allerdings bieten einige Unternehmen entsprechende Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 58 oder 60 Jahren an. Vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, ermöglichen das vorzeitige Ausscheiden aus dem Unternehmen. Die Vorruhestandsregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind durch die Gewerkschaften mit der Führungskraft ausgehandelt. Aber auch ohne tarifliche Vereinbarungen sind individuelle Vorruhestandsregelungen möglich.

Früher in Rente – welche Optionen gibt es?

Wer den Traum vom frühen Ruhestand leben will, sollte diesen Zeitpunkt gut planen und mögliche Alternativen prüfen.

Vorruhestand: Vorzeitige Altersrente bei besonders langen Versicherungszeiten

Wer seit 45 Jahren seine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, hat die Möglichkeit, ohne Abschläge ab 63 Jahre die Altersrente zu beziehen.

Die Flexi-Rente: Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Es steht Ihnen frei, Ihre gesetzliche Altersrente bei der Rentenversicherung auch früher oder später als vorgesehen zu beantragen. Mögliche Abschläge gleichen Sie auf Wunsch durch die Zahlung zusätzlicher Beiträge aus. Bei 35 Beitrittsjahren können Sie als langjährig versicherte Person der Rentenversicherung mit 63 Jahre in Rente gehen. Allerdings wird Ihre Rente pro fehlendes Jahr um 3,6% gemindert.

Rechenbeispiel für die vorzeitige Altersrente:

Eintritt in die Altersrente 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze. Bei einer Rente von 1.000€ erhalten Sie Abschläge in Höhe von 7,2% beziehungsweise 72€. Um den Abschlag durch Zusatzbeiträge in den alten Bundesländern auszugleichen, müssen Sie 17.116€ vorzeitig in die Rentenversicherung einzahlen.

Vorruhestand: Gleitend aus dem Arbeitsleben

Mit einer entsprechenden Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie sich sukzessive aus dem Arbeitsleben zurückziehen. Folgende Angebote stehen zur Verfügung:

Die Alters- oder Arbeitsteilzeit

Auch die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in die Rente. Die Alters- oder auch Arbeitsteilzeit bieten viele Unternehmen ihren Beschäftigten an und ist zumeist in den Tarifverträgen geregelt. Es sind aber durchaus auch individuelle Regelungen mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin möglich. Allerdings besteht kein genereller Anspruch auf Alters- bzw. Arbeitsteilzeit. Mit der Alters- bzw. Arbeitsteilzeit ist der Vorruhestand bereits mit deutlich unter 63 Jahren möglich. Voraussetzung für die Alters- bzw. Arbeitsteilzeit ist ein Mindestalter von 55 Jahren und die vollständige Überbrückung mit Alters- bzw. Arbeitsteilzeit bis zum regulären Eintritt in die Altersrente. Die Altersteilzeit wird von den Unternehmen auch für den sozialverträglichen Stellenabbau genutzt.

Möglichkeiten der betrieblichen Alters- oder Arbeitsteilzeit:

  • Das Blockmodell: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen reduzieren über beispielsweise 4 Jahre die Arbeitszeit. Dabei arbeiten Sie in den ersten 2 Jahren in Vollzeit, in den letzten 2 Jahren nicht mehr. Über den gesamten Zeitraum erhalten Sie ein Teilzeitgehalt.
  • Das Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den vereinbarten Zeitraum der Alters- bzw. Arbeitsteilzeit konstant aufgeteilt.

Das Lebensarbeitszeitkonto

Mit einem Lebensarbeitszeit- oder auch Zeitwertkonto sparten Beschäftigte während ihres Berufslebens Arbeitszeit und Arbeitsentgelt für den Vorruhestand an. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin richtet das Lebensarbeitszeitkonto für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Die Einzahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei und werden verzinst. Dazu zählen beispielsweise:

  • Überstunden
  • Vergütete Urlaubstage
  • Weihnachtsgeld
  • Prämie


Nutzen Beschäftigte das Lebensarbeitszeitkonto für den Vorruhestand, bleibt das Arbeitsverhältnis auch während der Freistellung bestehen. Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt und bleiben sozialversichert. Entscheiden Sie sich gegen den Vorruhestand, wird Ihr Guthaben zum regulären Rentenbeginn ausgezahlt.

Planen Sie Ihren Ruhestand!

Wer die Alters- oder Arbeitsteilzeit oder den vorzeitigen Ruhestand nutzen möchte, sollte im Vorfeld einige Dinge beachten:

Finanzen klären

Vermeiden Sie Altersarmut und klären Sie frühzeitig ab, ob Sie sich den Vorruhestand bzw. die Altersteilzeit leisten können. Nur wenn Sie einen genauen Überblick über Ihre Ausgaben und Ersparnisse haben, können Sie beruhigt Ihre Rente genießen.

Kontaktieren Sie die Rentenversicherung

Bevor Sie eine Regelung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin unterzeichnen, sollten Sie mit der Rentenversicherung alle Modalitäten klären. Das Ende der Altersteilzeit muss beispielsweise genau auf Ihren regulären Eintritt in die Altersrente fallen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungstermine rund um das Thema Rente und Vorruhestand an.

An Altersvorsorge denken

Sie stehen noch mitten im Berufsleben? Trotzdem ist es Zeit, sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern, denn die Rentenlücke wird immer größer.

Die Führungskraft auf Altersteilzeit ansprechen

Nicht bei allen Unternehmen ist eine Altersteilzeit möglich und Sie haben auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin an, ob von betrieblicher Seite eine Altersteilzeit möglich wäre und welche Altersteilzeitmodelle angeboten werden.

6 Tipps für eine frühe Rente

Um den Vorruhestand sorgenfrei zu planen und zu genießen, haben wir für Sie nochmal 6 Tipps, wie Sie den vorzeitigen Renteneintritt planen können.

Das Lebensarbeitszeitkonto nutzen

Hier sparen Sie zusätzliche Zeiten an für Ihren Vorruhestand.

Flexi-Rente nutzen

Mit der Flexi-Rente gestalten Sie den Übergang in den Ruhestand flexibel.

Sonderzahlungen leisten und Abschläge vermeiden

Ab dem 50. Lebensjahr ist eine Sonderzahlung in die Rentenversicherung möglich, um beim Renteneintritt Abschläge zu vermeiden.

Außerordentliche Ansprüche prüfen

Personen mit einer Schwerbehinderung, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und eine außerordentlich lange Mitgliedschaft in der Rentenversicherung ebnen ebenfalls den Weg in eine frühe Rente.

Abschläge in Kauf nehmen

Gerade Besserverdienende profitieren von gewonnenen Freizeit im Vorruhestand. Mögliche Abschläge können meist verkraftet werden.

Frühzeitig an private Altersvorsorge denken

Um den Lebensstandard auch im Alter und im Vorruhestand halten zu können, sollte bereits in jungen Jahren an eine private Altersvorsorge gedacht werden.

Vorruhestand: Ist ein Hinzuverdienst möglich?

Wer mit 35 Versicherungsjahren in den Vorruhestand wechselt, kann sich trotz Abschlägen nebenbei etwas dazu verdienen. Im Rahmen der Flexi-Rente beträgt ab dem Jahr 2023 ein Jahresverdienst von 6.300€. Aufgrund der Corona Pandemie wurde im Jahr 2021 der Freibetrag auf 46.060€ angehoben und ist bis Ende 2022 aktuell. Das „Sozialschutzkonzept“ in der Corona-Pandemie erlaubt einen deutlichen höheren Hinzuverdienst, ohne dass die Rente gekürzt wird. Liegt das jährliche Zusatzeinkommen oberhalb des Freibetrags, werden 40% des Gehalts als Minderung der Rente angerechnet. Erst mit Erreichen des regulären Rentenalters spielt die Höhe des zusätzlichen Einkommens keine Rolle.

Sorgenfreier Ruhestand dank privater Altersvorsorge

Um im Ruhestand das Leben zu genießen und die Welt zu entdecken, sollten Sie sich schon ab etwa 50 Jahren mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen. Nicht nur um die Rentenlücke zu schließen, sondern auch, um eine Vorruhestandsregelung nutzen zu können. Wir als Ihre Bank beraten Sie gerne ausführlich zu einer passenden Vorsorgestrategie und den Möglichkeiten staatlicher Förderungen:

Bereiten Sie den Vorruhestand gut vor!

Informieren Sie sich vorzeitig über Ihre Möglichkeiten. Als langjährig versicherte Person der Rentenversicherung können Sie mit oder ohne Abschläge in Frührente gehen. Nutzen Sie zudem auch Angebote Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin wie Altersteilzeit oder das Lebenszeitarbeitskonto. Damit Sie Ihren Ruhestand wirklich genießen können, sollten Sie Ihren Finanzbedarf im Alter genau kennen und durch eine private Altersvorsorge zusätzlich absichern. Eine gute Planung des Vorruhestands ist Voraussetzung, damit die gewonnene Freiheit nicht zur finanziellen Last wird.

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