Deutschland – Der steinige Weg zum Geld

CDU/CSU und SPD wollen das Grundgesetz ändern, um für Investitionen in die Verteidigung und die Infrastruktur mehr Schulden aufnehmen zu können.

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Dr. Ralph Solveen

Commerzbank Economic Research

07.03.2025

Wir zeigen, wann welche Entscheidungen getroffen werden, welche Hürden diese Pläne im Bundestag und Bundesrat nehmen müssen und ob das Bundesverfassungsgericht sie noch stoppen könnte.

Am Dienstag haben sich CDU/CSU und die SPD, die voraussichtlich die neue Regierungskoalition bilden werden, darauf geeinigt, die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben weitgehend auszusetzen und für Investitionen in die Infrastruktur ein Sondervermögen von 500 Mrd Euro aufzusetzen, dessen Schuldenaufnahme ebenfalls nicht auf die Schuldenbremse angerechnet wird (für Details siehe hier ). Bis diese Pläne umgesetzt werden können, müssen allerdings noch einige Hürden genommen werden.

Wann entscheiden Bundestag und Bundesrat?

Um das Grundgesetz wie von CDU/CSU und SPD geplant zu ändern, müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat mit 2/3-Mehrheit zustimmen. Da diese Mehrheit im neu-gewählten Bundestag wohl kaum zu erreichen wäre, soll noch der alte Bundestag entscheiden, der bis zur Konstitutierung seines Nachfolgers (vorausichtlich am 25. März) im Amt ist.

Hierfür soll der Bundestag am 13. und 18. März zu zwei Sondersitzungen zusammenkommen, wobei am 18. März endgültig abgestimmt wird. Zwischen den Sitzungen trifft sich der Haushaltsausschuss des Bundestages zu ein oder zwei Sondersitzungen. Finden die Vorschläge im Bundestag die notwendige Mehrheit, wird der Bundesrat am 21. März über sie abstimmen.

Den vollständigen Text finden Sie im PDF-Dokument.