Trumps Angriff auf den Welthandel
Donald Trump hat gestern umfangreiche Zollerhöhungen angeordnet, die aggressivsten in der amerikanischen Wirtschaftsgeschichte.

Bernd Weidensteiner, Dr. Christoph Balz, Dr. Vincent Stamer
Commerzbank Economic Research
03.04.2025
Der Protektionismus tritt damit in eine neue Stufe ein. Das Risiko eines umfassenden globalen Handelskonflikts steigt, zumal viele Handelspartner – nach Trump'scher Lesart wohl eher "Handelsgegner" – die höheren Zölle nicht widerstandslos hinnehmen werden.
Was hat Trump verkündet?
Präsident Trump hat gestern eine umfassende Neuausrichtung der US-Außenwirtschaftspolitik angekündigt und eine umfassende Erhöhung der Zölle angeordnet. Im Einzelnen:
- Für alle Importe der USA wird ab dem 5. April grundsätzlich ein zusätzlicher Zoll von 10% erhoben.
- Für Länder, die sich nach US-Ansicht besonders unfairer Handelspraktiken bedienen, wird dieser Satz ab dem 9. April auf einen länderspezifischen "adjustierten" (sprich: höheren) Zollsatz erhöht (Tabelle 1). Insgesamt betrifft dies 57 Länder, darunter viele der größten Handelspartner der USA. Dieser Zoll wird zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen erhoben. China wurde von Trump beispielsweise schon mit einem allgemeinen 20%-igen Zoll belegt. Rechnet man den länderspezifischen Zollsatz von 34% mit ein, so erhöht sich der Zoll für Importe aus China auf 54%. Für die EU wurde ein zusätzlicher reziproker Zollsatz von 20% festgelegt. Großbritannien findet sich nicht auf der schwarzen Liste wieder; das Land hat schließlich ein Defizit im Handel mit den USA. Damit bleibt es für Britannien bei dem 10%-igen Zoll, der für alle gilt, die nicht auf der Liste der besonders unfairen Handelspartner stehen.
- Für Kanada und Mexiko, die mit den USA in einer Freihandelszone verbunden sind, gelten andere Regeln. Alle Importe, die den Wertschöpfungsregeln der USMCA entsprechen, werden von Zusatzzöllen ausgenommen, die übrigen Einfuhren aus diesen Ländern werden mit einem 12%-igen Zoll belegt.
- Produktspezifische Sonderzölle, beispielsweise der 25%-ige Zoll auf Autoimporte oder die Zölle auf die Einfuhren von Stahl und Aluminium, bleiben erhalten.
- Zusätzlich gilt, dass nur der nicht-amerikanische Teil der Wertschöpfung der Importe mit den Zusatzzöllen belegt wird, vorausgesetzt, der US-Anteil beläuft sich auf mindestens 20%.
- Von den Zusatzzöllen ausgenommen wird eine ganze Reihe von Produkten, die die USA selbst nicht im erforderlichen Maße haben oder die für die USA wichtig sind. Diese Produktkategorien sind in einem Anhang zur Exekutivanweisung aufgeführt. Darunter fallen Pharmaprodukte, fossile Energieträger, Chemieprodukte, Halbleiter, Mineralien und Holz. Überschlägig betrifft dies ein Fünftel der US-Einfuhren. Für Deutschland wichtig sind hier pharmazeutischen Produkte (16% der deutschen Ausfuhren in die USA sowie Chemie (9% der Ausfuhren). Allerdings ist dies vielfach wohl nur eine temporäre Ausnahme. Einige Untersuchungsergebnisse der US-Behörden liegen noch nicht vor, sodass hier mittelfristig durchaus weitere Zollerhöhungen möglich sind.
Den vollständigen Text finden Sie im PDF-Dokument.