Wahlupdate Deutschland – Hürde Bundesrat

Vielen Gesetzen muss nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zustimmen.

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Dr. Ralph Solveen

Commerzbank Economic Research

02.12.2024

Dieser könnte sich für Maßnahmen der neuen Bundesregierung als hohe Hürde erweisen. Denn die meisten Landesregierungen enthalten sich im Bundesrat, wenn die sie tragenden Parteien sich nicht einigen können, wobei eine solche Enthaltung wie eine Nein-Stimme zählt. Darum können SPD, CDU/CSU und in den meisten Fällen sogar die Grünen im Bundesrat vieles alleine blockieren, und nach den aktuellen Umfragen werden entweder die Grünen oder die SPD in Zukunft nicht mehr der Bundesregierung angehören.

Bundesrat als weitere Hürde für viele Gesetze der neuen Regierung

Im nun beginnenden Wahlkampf für die am 23. Februar des kommenden Jahres anstehende Bundestagswahl werden die Parteien unter anderem mit ihren Plänen werben, wie sie die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bekommen wollen. Auch wenn die Ansichten hier weit auseinandergehen, eines haben die meisten dieser Vorhaben gemeinsam: Sie müssen nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat eine Mehrheit finden.

So müssen Gesetze, die das Grundgesetz ändern, im Bundesrat sogar – wie im Bundestag – eine 2/3-Mehrheit bekommen. Zudem muss der Bundesrat allen Gesetzen zustimmen, die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben, indem sie entweder Steuern ändern, an denen die Länder und Gemeinden beteiligt sind (z.B. die Lohn- und Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer), oder sie zur Erbringung von Sach- und Dienstleistungen verpflichten. Zustimmungspflichtig sind zudem alle Gesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen, indem sie von den Ländern zu erbringende Verwaltungsverfahren vorschreiben.

Während die Mehrheit im Bundestag für die neue Bundesregierung in den meisten Fällen gesichert sein dürfte, gilt dies für den Bundesrat häufig nicht, da die Koalitionen auf Ländereben nicht der auf Bundesebene entsprechen (müssen). Erschwerend kommt hinzu, dass in den Koalitionsverträgen auf Länderebene fast immer vereinbart wird, dass sich die Landesregierung im Bundesrat enthält, wenn sich die Koalitionspartner nicht einig sind. Und eine solche Enthaltung zählt wie eine Nein-Stimme. Darum kann eine Bundesregierung (wenn überhaupt) nur auf die Stimmen der Länder fest zählen, in deren Regierung nur Parteien vertreten sind, die auch Teil der Bundesregierung sind.

Geht man davon aus, dass nur solche Landesregierungen einem Gesetz zustimmen, hätte nur eine "Kenia-Koalition" aus CDU/CSU, SPD und Grünen eine "eigene" Mehrheit im Bundesrat. Alle anderen möglichen Koalitionen aus Bundesbene müssten also für alle zustimmungspflichtigen Gesetzen bei zumindest einer Oppositionspartei um Zustimmung werben.

Den vollständigen Text finden Sie im PDF-Dokument.