Glossar
Abgeld
Abgeld ist eine Art Preisnachlass oder Abschlag. Bei Neuemissionen von börsennotierten Wertpapieren ist das Abgeld der finanzielle Vorteil, um welchen der Ausgabepreis unter dem Nennwert liegt. Das Abgeld wird zumeist in Prozent angegeben. Das Gegenstück zum Abgeld ist das Aufgeld. Abgelder gibt es auch im Optionsscheinhandel. Hier zeigt das Abgeld, um wie viel der Bezug der Aktie via Optionsschein billiger ist als ein direkter Kauf der Aktie.
Abgeltungsteuer (auch Abgeltungssteuer)
Die Abgeltungsteuer ist eine Art Quellensteuer auf alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidarzuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dieser Steuersatz ist unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Gläubigers.
Der Steuerabzug bei Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne seit dem 01.01.2009 haben abgeltende Wirkung. Das heißt, es besteht keine Pflicht mehr, diese bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Personen, die einen unter 25 % liegenden persönlichen Steuersatz haben, können die zuviel gezahlte Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückfordern.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen von der Abgeltungsteuer freizustellen. Hierzu kann ein Freistellungsauftrag in Höhe des Sparerpauschbetrags bis zu 801 EUR für Ledige und 1.602 EUR für Zusammenveranlagte bei Ihrer Bank vorgelegt werden. Erst wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, fällt auf die den Pauschbetrag übersteigenden Kapitalerträge Abgeltungsteuer an.
Abschreibung, degressive
Die degressive Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) berücksichtigt die in den ersten Nutzungsjahren oftmals höhere Wertminderung eines Wirtschaftsguts. Statt einer gleichmäßigen, linearen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sinken bei der degressiven AfA die Abschreibungsbeträge kontinuierlich. Dabei gibt es zwei Methoden: Entweder wird die AfA Jahr für Jahr mit einem unveränderlichen Prozentsatz auf den jeweils verbleibenden Restbetrag berechnet, oder es wird ein kontinuierlich sinkender Prozentsatz auf die jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angewendet. In beiden Fällen sind die steuermindernden Abschreibungsbeträge anfangs höher und verringern sich im Laufe der Jahre. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig.
Abschreibungen
Fast alle in einem Betrieb investierten Vermögenswerte wie Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtungen, aber auch Lizenzen verlieren vornehmlich durch Gebrauch bzw. technisches Veralten an Wert.
Diesen Werteverzehr berücksichtigen die Unternehmen durch Abzüge in ihrer jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung , die so genannten Abschreibungen. Abschreibungen sind also Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten, die an Wert verlieren. Die Abschreibungen können also nur so bemessen sein, dass ihr Gesamtbetrag nach dem vollständigen „Verzehr“ des Vermögenswertes seine Anschaffungskosten „deckt“.
Die steuerlich wirksamen Abschreibungen heißen „Absetzungen für Abnutzung“ = AfA. AfA können insbesondere linear oder degressiv sein: Bei der linearen AfA bleiben die Abschreibungsbeträge über den gesamten Nutzungszeitraum gleich, bei der degressiven AfA sind sie anfangs höher, nehmen jedoch von Jahr zu Jahr ab. Gebäude werden meistens linear, Maschinen oft auch degressiv abgeschrieben.
AfA kommen nur für abnutzbare Anlagegüter in Betracht. Sie sind zulässig für Gebäude und sonstige Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Für Wirtschaftsgüter, die im Normalfall keiner Abnutzung unterliegen, zum Beispiel Grund und Boden, Beteiligungen sowie Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, kann im Einzelfall eine Abschreibung auf den so genannten „niedrigeren Teilwert“ in Betracht kommen. Wird ein Wirtschaftsgut nicht angeschafft, sondern selbst hergestellt, so bildet die Summe der Herstellungskosten die Abschreibungsbasis. Hierbei kann es zu nachträglichen Herstellungskosten kommen, wenn in späterer Zeit zusätzliche Investitionen in das (bereits früher angeschaffte) Wirtschaftsgut (nachträglich) vorgenommen werden. Handelt es sich dabei nur um Reparaturen, so sind die dafür vorgenommenen Aufwendungen sofort absetzbar.
Wird ein Vermögenswert über die Abschreibungsdauer hinaus genutzt, so entstehen stille Reserven.
Über die beschriebenen planmäßigen Abschreibungen hinaus gibt es verschiedene Formen von steuerwirksamen Sonderabschreibungen, etwa zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in benachteiligten Regionen.
Privatpersonen können nur sehr begrenzt steuerwirksame Abschreibungen vornehmen. Eine wesentliche Ausnahme sind die Absetzungen für Wohngebäude.
Absicherungsgeschäfte
Geschäfte, die der Absicherung von Risiken (wie: Anstieg oder Rückgang von Güterpreisen, Zinsen für Kredite oder festverzinsliche Wertpapiere oder Kursen von Aktien und Währungen) dienen. Termingeschäfte sind typische Absicherungsgeschäfte, wenn nicht spekulative Gründe (Gewinnerzielungsabsichten) im Vordergrund stehen.
Abtretung
siehe Forderungsabtretung.
Abwertung und Aufwertung
Abwertung der Inlandswährung bedeutet: Für eine Einheit Inlandswährung (z. B. Euro) erhält man weniger Einheiten Auslandswährung (z. B. US-Dollar). Hierdurch erhöhen sich, soweit in Auslandswährung bezahlt wird, die Einnahmen im Ausfuhrgeschäft und/oder die Ausfuhren können auf den Auslandsmärkten billiger abgesetzt werden, während die Einfuhren, soweit hierfür Auslandspreise gezahlt werden müssen, teurer werden. Umgekehrt bewirkt eine Aufwertung der Inlandswährung in der Regel eine Verbilligung der Einfuhren, während die Exporteure entweder Einnahmeeinbußen hinnehmen und/oder ihre Preise in Auslandswährung heraufsetzen müssen. Durch diese Wirkungen beeinflussen Ab- und Aufwertung das inländische Preisniveau: Eine Aufwertung dämpft Inflationstendenzen, eine Abwertung fördert sie („importierte Inflation“).
Abzinsungspapier
Festverzinsliches Wertpapier, das zu einem um die Verzinsung verringerten Kaufpreis erworben wird (z.B.: zu 75 % des Nennwertes). Am Fälligkeitstermin wird der Nennbetrag (100 %) ausgezahlt. Die Differenz ist der Zinsertrag für die Laufzeit. Beispiel für ein Abzinsungspapier: Finanzierungsschätze.
Acrobat
Softwarestandard von Adobe. Es ermöglicht, gestaltete Dokumente im PDF-Format und plattformunabhängig abzuspeichern und auszutauschen. Dabei bleiben auch die Schriftfestlegungen erhalten, selbst wenn die entsprechenden Schriften nicht auf dem Zielrechner installiert sind.
act/act
act/act ist die Abkürzung für actual/actual. Dies ist die Bezeichnung einer Zinskonvention und bedeutet, dass bei der Berechnung von Stückzinsen bzw. des Kupons die genaue Anzahl der Zinstage einer Periode durch die tatsächliche Anzahl von Tagen im Jahr geteilt wird. Andere international übliche Zinskonventionen sind actual/365 (genaue Anzahl von Zinstagen unabhängig von Schaltjahren dividiert durch 365 Tage) und 30/360 (ein Zinsmonat hat immer 30 Tage und das Jahr besteht aus 360 Tagen).
ActiveX
Eine Entwicklung von Microsoft, welche die Freigabe von Informationen zwischen Anwendungen erleichtert und die Einbettung beliebiger Objekte (Video, Sound,...) in fremden Dokumenten wie z.B. Web-Seiten erlaubt.
Ad-hoc-Publizität
Ein vorrangiges Ziel der Ad-hoc-Publizität besteht in der Prävention von Insidergeschäften.
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) schreibt in § 15 vor, dass Emittenten, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt zugelassen sind, Ad-hoc-Veröffentlichungspflichten unterliegen. Eine neue Tatsache ist dann meldepflichtig, wenn sie im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist. Des Weiteren muss sich die neue Tatsache auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten auswirken sowie geeignet sein, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen oder, im Fall zugelassener Schuldverschreibungen, die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, zu beeinträchtigen. Aufgabe des WpHG ist es u. a., die Chancen des gleichberechtigten, schnellen Zugangs zu öffentlichen Informationen zu verbessern sowie den Umfang der zu veröffentlichenden Informationen zu erweitern. Dies sind wichtige Voraussetzungen zur Erreichung einer möglichst weitgehenden Transparenz und für das effiziente Funktionieren der Wertpapiermärkte, wozu die Ad-hoc-Publizität einen wichtigen Beitrag leistet.
Adresszeile
In der Adresszeile des Browsers, auch „Location bar“ genannt, wird die URL der aktuellen Webseite angezeigt oder die URL eingegeben, die aufgerufen werden soll. Die Adresszeile kann auch zur Navigation innerhalb einer Website benutzt werden.
Agio
siehe Bezugsrecht und Disagio.
AKA
Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) wurde 1952 von den im Außenhandel aktiven deutschen Banken gegründet. Sie ist ein Spezialinstitut für die mittel- und langfristige Finanzierung von Exporten (Exportfinanzierung). Zu diesem Zweck arbeitet sie eng mit den deutschen Exportfinanzierungsbanken zusammen.
Der AKA stehen mehrere Kreditplafonds zur Verfügung:
Aus dem Plafond A werden Lieferantenkredite von mindestens zwölf Monaten Laufzeit zweckgebunden an deutsche Exporteure zur Finanzierung ihrer Aufwendungen während der Produktionszeit bzw. zur Refinanzierung eines dem Besteller eingeräumten Zahlungsziels gewährt.
Aus Plafonds C, D und E können Kredite aus den Mitteln der AKA-Konsortialbanken und teilweise auch aus den AKA-eigenen Mitteln an ausländische Besteller mit einer breiten Konditionenpalette eingeräumt werden. Die Plafonds unterscheiden sich durch die Refinanzierung der Kredite und deren Zinsstruktur und Währung. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Exporteur. Da sich aus der wachsenden Bedeutung des Exportgeschäftes die Notwendigkeit einer Bilanzentlastung für deutsche Exporteure ergab, hat das Volumen der Kredite dieser Plafonds ein wesentlich höheres Gewicht als Kredite aus Plafond A.
Grundsätzlich haben AKA-Finanzierungen die weitgehende Versicherung der Exportgeschäfte durch die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG zur Voraussetzung. Euler Hermes ist eine Versicherungsgesellschaft, die die Finanzierung risikobehafteter Exportgeschäfte im Auftrag des Bundes in Deckung nimmt.
Akkreditiv
Das Akkreditiv ist eine spezielle Zahlungsform, die besonders im Außenhandel bei der finanziellen Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs große Bedeutung erlangt hat. Beim Dokumenten-Akkreditiv handelt es sich um ein im Auftrag des Importeurs abgegebenes abstraktes (vom Grundgeschäft losgelöstes) Schuldversprechen einer Bank (Akkreditivbank), dem Exporteur (Begünstigter) gegen Erfüllung der Akkreditiv-Bedingungen, insbesondere gegen Übergabe der im Akkreditiv bezeichneten Dokumente, innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer den Akkreditivbetrag zu zahlen. Das früher im Reiseverkehr genutzte Bar-Akkreditiv (Auszahlung des Akkreditivgegenwerts gegen Unterschriftsleistung und Legitimation) findet heute kaum noch Verwendung.
Grundlage für eine reibungslose Abwicklung des Akkreditivgeschäftes bilden die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“ der Internationalen Handelskammer, Paris, die von den meisten Staaten anerkannt werden.
Aktie
Die Aktie (Stammaktie) ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital; dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage beschränkt. Nicht zuletzt wegen des unkomplizierten Kaufs bzw. Verkaufs über die Börse hat die Aktie große Bedeutung als Anlagetitel; ein weiterer Vorteil ist die unproblematische Trennung von Unternehmensleitung und Kapitaleigentum.
Aktien können nach deutschem Recht entweder auf einen Nennwert von mindestens 1 Euro lauten oder aber als nennwertlose Stückaktien ausgegeben werden, die einen ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Aktien entsprechenden Teil des Grundkapitals (Eigenkapital) verbriefen.
Mit dem Besitz einer Aktie sind bestimmte Rechte verbunden, die durch das Aktiengesetz geschützt sind. Vor allem handelt es sich dabei um Vermögensrechte wie Anspruch auf Gewinnbeteiligung (Dividende) und Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus ist der Aktionär berechtigt, in der Hauptversammlung des Unternehmens Auskünfte über die Geschäftsentwicklung zu verlangen sowie an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Diese Rechte kann er durch das Vollmachtstimmrecht (Stimmrecht) von seiner Bank wahrnehmen lassen oder auch einem anderen Bevollmächtigten übertragen.
Die in der Bundesrepublik übliche Form der Aktie ist die Inhaberaktie, die für den Handel an der Börse wegen ihrer einfachen Übertragbarkeit bestens geeignet ist. Daneben kennt man auch Namensaktien; sie lauten auf den Namen des jeweiligen Eigentümers, der ins Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden muss.
Sie möchten mehr über Aktien erfahren? Hier geht's zu unseren Ratgeber-Seiten „FAQ-Aktien und „Aktien für Einsteiger“.
Aktienanleihen
Aktienanleihen koppeln eine Anleihe an die Kursentwicklung einer zugrunde liegenden Aktie. Sie gewähren einen attraktiven Kupon, der deutlich über dem Marktzins liegt. Im Gegenzug erfolgt die Tilgung in Abhängigkeit vom Kurs der Aktie am Laufzeitende entweder zum Nominalbetrag oder durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Aktien.
Grundsätzlich gilt: Bei Bartilgung erzielt der Anleger die maximale Rendite. Bei einer Aktienlieferung reduziert sich jedoch die Maximalrendite. Je nach der Kursentwicklung der jeweiligen Aktie können sich auch Verluste ergeben. Daher unterliegt der Anleger auch dem gewöhnlichen Schwankungsrisiko von Aktien.
Die Art der Rückzahlung am Ende der Laufzeit richtet sich nach dem so genannten Basispreis, der bereits bei Emission festgelegt wird. Wenn die zugrunde liegende Aktie am Bewertungstag auf oder über diesem Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung zum Nominalbetrag zuzüglich des Kupons. Wenn der Basiswert dagegen am Bewertungstag unter dem festgelegten Basispreis schließt, erfolgt die Rückzahlung durch Aktienlieferung. Die hohe Kuponzahlung erhält der Anleger unabhängig von der Rückzahlungsart.
Aktienfonds
Aktienfonds erwerben mit dem Geld der Anleger überwiegend Aktien von börsennotierten Unternehmen. Durch die Aktien ist der Fonds und damit auch der Anleger am Erfolg eines Unternehmens direkt beteiligt. Beim Aktienfonds werden Aktien bestimmter Branchen und/oder auch verschiedener Länder gekauft.
Aktiengesellschaft
- die Gründung (Mindestkapital: 50.000 Euro);
- den organisatorischen Aufbau mit den drei Organen:
geschäftsführender Vorstand, überwachender Aufsichtsrat und
Hauptversammlung der Aktionäre; - Rechnungslegung und Gewinnverteilung: Der Vorstand muss
jährlich insbesondere den Jahresabschluss vorlegen; - Verschmelzung und Umwandlung von Aktiengesellschaften sowie
Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung);
Die AG ist die typische Organisationsform für große Unternehmen: Zum einen, weil ihre Existenz vom Wechsel der Anteilseigner unabhängig ist, zum anderen, weil sich Aktien dank strenger Kontrollvorschriften und weitgehender Publizitätspflichten besonders gut für die Eigenkapitalbeschaffung eignen. Aktionäre haften für Verbindlichkeiten der AG nur mit ihren Anteilen.
Die AG hat neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) überragende Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. In Deutschland existierten Ende 2000 insgesamt ungefähr 10.500 AGs, wovon ca. 900 an den deutschen Börsen notiert wurden. Beteiligungen an AGs gehören zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage; der Vorteil für den Aktionär liegt darin, dass er bei börsennotierten AGs jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstituts an der Börse verkaufen kann.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von Aktien aufgebracht wird. Rechtliche Grundlage der AG ist das Aktiengesetz vom 6. September 1965 in der letztgültigen Fassung. Es regelt vor allem:
Aktienindex
Der Aktienindex ist ein Börsenbarometer, das über die jeweilige Tendenz des Aktienmarktes Auskunft gibt. Er wird aus gewichteten und bereinigten Aktienkursen ermittelt. Zu unterscheiden sind Kurs- und Performance-Indizes. Beim Performance-Index werden sämtliche Erträge aus Dividendenzahlungen und Bezugsrechtsgewährungen wieder im Indexportfolio angelegt, beim Kursindex wird keine Reinvestition von Dividenden und Boni vorgenommen. Dem Aktienindex liegt der Preis (Kurs) aller erfassten Aktien zugrunde. Um Verzerrungen durch Sondereinflüsse auszuschalten und um die Kursentwicklung auch über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu machen, werden die Tageskurse bei der Index-Errechnung mit dem Grundkapital (Eigenkapital) der Gesellschaften gewichtet und um Kapitalveränderungen (Bezugsrechts-Abschläge) bereinigt. Bei einigen Indizes wird bei der Gewichtung nicht das gesamte Grundkapital berücksichtigt, sondern nur der im Streubesitz befindliche Teil.
Zu den bekanntesten deutschen Aktienindizes gehören der DAX und der TecDAX sowie die Indizes für mittlere und kleinere Werte (MDAX, SDAX). Der international bekannteste Aktienindex ist der amerikanische Dow-Jones-Index, der allerdings nur 30 Spitzenwerte umfasst und nicht gewichtet wird, sondern einen Kursdurchschnitt darstellt. Der zweitwichtigste US-Aktienindex ist der S&P 500, der mit seinen 500 Titeln eine sehr hohe Repräsentativität des amerikanischen Aktienmarktes aufweist. Über die Tendenz am japanischen Aktienmarkt gibt der Nikkei Auskunft. Die entsprechenden nationalen Aktienindizes in Frankreich und Großbritannien heißen CAC 40 und FTSE 100.
Aktienindex-Futures
siehe DAX-Futures.
Aktienkapital
Grundkapital (Eigenkapital) der Aktiengesellschaft, bestehend aus Aktien.
Aktienrückkauf
Aktiengesellschaften können unter bestimmten Umständen die von ihnen emittierten Aktien wieder zurückkaufen. Ein solcher Aktienrückkauf kann unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Einer der wichtigsten Gründe ist die Erhöhung des Werts der verbleibenden Aktien am freien Markt.
Aktiensplit
Durch einen Aktiensplit kann ein Unternehmen sein Grundkapital neu aufteilen. Dabei wird eine relativ teure Aktie in wertmäßig kleinere Einheiten aufgeteilt. In der Regel geschieht ein Aktiensplit dann, wenn das Unternehmen auf Grund des hohen Preises Schwierigkeiten beim Handel mit seiner Aktie befürchtet. Für Aktienkäufer wird der Anteilschein nach einem Split zwar optisch billiger, unterm Strich entsteht dadurch aber kein finanzieller Vorteil. Beispiel: Aus einer 100-Euro-Aktie können durch einen Aktiensplit fünf Aktien zu je 20 Euro werden. Die einzelne Aktie ist nun zwar weniger wert, dafür hat der Anleger aber entsprechend mehr Papiere im Depot. Beteiligungsverhältnis und Kapital bleiben gleich. Durch den geringeren Preis erleben Aktien nach einem Split häufig einen Kursschub.
Aktionär
siehe Aktiengesellschaft und Hauptversammlung.
Aktiva
Aktiva sind alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz den Verpflichtungen (Passiva) gegenübergestellt werden. Die Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung des im Unternehmen investierten Kapitals. Größte Aktivposten sind z.B. in der Investitionsgüterindustrie die Anlagen; im Handel überwiegt hingegen das Umlaufvermögen.
Das Anlagevermögen besteht hauptsächlich aus Grundstücken, Gebäuden und Maschinen, aber auch aus Patenten und Lizenzen. Längerfristige Finanzanlagen wie Beteiligungen und Wertpapiere werden ebenfalls dem Anlagevermögen zugerechnet. Zum Umlaufvermögen zählen vor allem Vorräte also Rohstoffe, Halbfabrikate und fertige, aber noch nicht verkaufte, Erzeugnisse. Hinzu kommen Finanzforderungen wie Bargeld, Bankguthaben und Außenstände.
Auf der Aktivseite der Bilanz werden schließlich auch die über das Geschäftsjahr hinausreichenden Rechnungsabgrenzungs-Posten sowie etwaige Korrekturposten zum Eigenkapital ausgewiesen.
Aktive Inhalte
Aktive Inhalte sind eigenständige Programme, z.B. Java Applets, die auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt werden. Diese werden z.T. missbraucht zum Einschleusen von Viren. Sie können in E-Mail-Texten oder Webseiten eingebunden werden, z.B. um interaktive oder animierte Elemente zu erzeugen.
Aktivgeschäfte
Bankgeschäfte, die Posten der Aktivseite der Bankbilanz betreffen, insbesondere Forderungen an Banken und Kredite an Kunden.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist einer der wichtigsten Elemente der Rentenformel. Mit Hilfe dieser Formel wird die individuelle Monatsrente bei Anspruchsberechtigten errechnet. Die Rentenformel setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem aktuellen Rentenwert, den persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor. Multipliziert man die drei Komponenten, erhält man die individuelle Monatsrente.
Der aktuelle Rentenwert ist ein bestimmter Betrag in Euro. Dieser entspricht der monatlichen Altersrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr an gezahlten Beiträgen erhält. Der Rentenwert wird regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung – meist Mitte des Jahres – angepasst. Seit 01.07.2009 beträgt der Rentenwert in den alten Bundesländern 27,70 Euro und in den neuen Ländern 24,13 Euro.
Akzept
siehe Wechselkredit.
Akzeptkredit
siehe Buchkredit.
Alias
Pseudonym oder Ersatzname, den sich ein Nutzer von commerzbanking.de als Alternative zur Teilnehmernummer wählen kann.
Allfinanz-Konzept
Viele Kreditinstitute sind bestrebt, ihren Kunden über die herkömmlichen Bankleistungen wie Einlagen, Kredite und Zahlungsverkehr hinaus weitere Finanzdienstleistungen „unter einem Dach“ zu bieten. Dieses Ziel erfüllt das Allfinanz-Konzept: Danach können insbesondere Bauspar- und Versicherungsverträge von Tochtergesellschaften oder Kooperationspartnern der Banken über die Filialen vermittelt werden; auch ein Immobilien-Vermittlungsservice gehört oft zum Leistungsumfang. Ein besonders weites Feld der Zusammenarbeit insbesondere mit Versicherungen eröffnet sich für die Banken bei Konstruktion und Vertrieb komplexer Produkte der privaten Altersvorsorge. Unter Berücksichtigung dieser Komponenten wird zudem verstärkt ein umfassendes Vermögens-Management (Portfolio Management) geboten. Für Firmenkunden kommen Leasing und Unternehmensberatung, Finanzanlagen-Betreuung, betriebliche Altersvorsorge sowie Vermittlung gewerblicher Immobilien hinzu.
Das Angebot verschiedener Anlage- bzw. Finanzprodukte „aus einer Hand“ ist nicht nur mit größerer Bequemlichkeit für die Kunden verbunden, sondern auch mit erhöhten Anforderungen an die Qualifikation der Kundenberater der Banken. Deren Aufgabe ist es, ein den individuellen Bedürfnissen der Kunden möglichst optimal entsprechendes „Produktbündel“ zusammenzustellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Die Verwendung von AGB vereinfacht den Geschäftsablauf, weil für eine große Zahl gleichartiger Geschäfte mit verschiedenen Vertragsparteien die gleichen Regelungen getroffen werden.
Die Anerkennung der AGB der Banken wird vom Kunden im allgemeinen bei der Kontoeröffnung erbeten und durch Unterschrift vollzogen; sie gilt allerdings grundsätzlich nur dann, wenn dem Kunden auch die Möglichkeit gegeben wurde, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der AGB ist der Verwender Beschränkungen unterworfen, die sich aus dem AGB-Gesetz und sonstigen gesetzlichen Regelungen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben. AGB-Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil aller Verkaufsprospekte der Publikumsfonds deutscher KAGs.
Altersarmut
Insbesondere ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Dies ist eine wichtige Ursache für verschämte Altersarmut. Durch die Einführung einer eigenständigen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung im Rahmen der Rentenreform soll verschämte Armut im Alter künftig verhindert werden, denn gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 EUR findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Altersrente
Die Altersrente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter und dient als Einkommensersatzfunktion. Einkommensverluste durch die altersbedingte Aufgabe einer Erwerbstätigkeit sollen aufgefangen werden.
Das grundsätzliche Rentenalter für eine Altersrente liegt bei 65 Jahren, wird jedoch ab dem Jahr 2012 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer besondere persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Häufig kommt es dann jedoch zu einer anteiligen Kürzung der Rente.
Altersteilzeit
Grundlage für die Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, mit der - die bisherige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte vermindert wird, - eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III) fortbesteht und - der Arbeitgeber Aufstockungsleistungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten erbringt. Der Arbeitgeber stockt den Beschäftigten das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um 20 %, mindestens jedoch bis zu 70 % ihres bisherigen pauschalierten Nettoentgelts auf und entrichtet für sie zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese stellen sicher, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zu mindestens 90 % des Entgelts rentenversichert ist, das sie oder er bei der bisherigen Arbeit erzielen würde. Hat man das 60. Lebensjahr vollendet und mindestens 24 Monate Altersteilzeitarbeit geleistet, kann ein Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit entstehen. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Art. 95) wird mit Wirkung zum 1. Juli 2004 für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 30. Juni 2004 beginnen, die Umsetzung von Altersteilzeitarbeit vereinfacht. Bemessungsgrundlage für die Aufstockung in Höhe von 20 v.H. ist dann nicht mehr das während der Altersteilzeit gezahlte Arbeitsentgelt, sondern das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit; wobei alle Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, nicht mehr berücksichtigt werden.
Altersvorsorge Sondervermögen
Von Seiten des Staates wurden mit der Einführung von Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) die Voraussetzungen für die private Altersvorsorge verbessert. Der Gesetzgeber hat diesen Fondstyp ausdrücklich für die langfristige Altersvorsorge vorgesehen und exakt definierte gesetzliche Vorgaben für die Vermögensanlage der Anlagegelder gemacht.
AS-Fonds kombinieren die Vorteile der Risikostreuung mit den Vorteilen von Fondssparplänen. Der Anlageschwerpunkt besteht aus Substanzwerten, d. h. Aktien und Immobilien.
American Depository Receipts (ADR)
American Depository Receipts (ADR) ist ein Begriff aus dem Börsenhandel. Als ADR bezeichnet man Hinterlegungsscheine für Aktien. Diese Ersatzscheine werden an Stelle der Originalaktie an der jeweiligen Börse gehandelt. Zumeist handelt es sich dabei um ausländische Wertpapiere, die an den Heimatbörsen nicht von Ausländern gekauft werden dürfen oder die speziellen Handelsbeschränkungen unterliegen. ADRs haben oft eine andere Stückelung als die Originalaktie, in vielen Fällen ist sie geringer. Das hat den Vorteil, dass das Ersatzpapier billiger erscheint als das Original, was für viele Anleger den Hinterlegungsschein lukrativ erscheinen lässt.
Nachteil: ADRs werden oft mit großen Aufschlägen an den Börsen gehandelt, das macht die Papiere schwerer berechenbar als Originalaktien. Auch besitzen Käufer von Hinterlegungsscheinen nicht die gleichen Rechte wie Aktionäre. Eines ist jedoch gleich: Falls ein Unternehmen eine Dividende zahlt, sind ADR-Besitzer den Aktienbesitzern gleich gestellt.
Amerikanische Option
siehe Europäische Option.
Amtlicher Markt/Handel
Der Börsenhandel mit amtlicher Notierung („Amtlicher Handel“) war der Markt für die Wertpapiere, welche von der Zulassungsstelle einer Wertpapierbörse zugelassen wurden(Börsenzulassung). Die Zulassung eines Wertpapiers zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung war von dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen abhängig. Diese dienten dem Schutz des Publikums und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels. Die Zulassung zum Amtlichen Handel war vom Emittenten der Wertpapiere zusammen mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder einem gemäß der Sondervorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zu beantragen. Das Institut bzw. Unternehmen musste an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens Euro 730.000 nachweisen. Dem Zulassungsantrag war u. a. ein Prospekt beizufügen, der Angaben enthielt, die dem Publikum ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere ermöglichten.
Aufgrund des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde der amtliche Markt am 01. November 2007 mit dem geregelten Markt zum regulierten Markt fusioniert. Alle Wertpapiere, die vor dem 01. November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehörten, wurden automatisch in den regulierten Markt aufgenommen.
Analyse
Eine Analyse ist allgemein die Zergliederung eines Ganzen in seine Komponenten und die Untersuchung dieser Teile zur Beurteilung des Ganzen. Analysen bilden damit auch die Grundlage für Prognosen. Im Bankgeschäft werden sie insbesondere im Kredit- und Wertpapierbereich genutzt. So gibt die Bilanzanalyse (Bilanzkennzahlen) Aufschluss über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.
Wertpapieranalysen dienen der Feststellung von Über- oder Unterbewertungen von Aktien und Renten. Gebräuchlich ist hierbei die Unterscheidung zwischen Methoden der fundamentalen und der technischen Analyse (siehe Charts).
Anfangskurs
siehe Börsennotierung.
Anlageausschuss
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor, dass sich die KAG bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuss beraten lassen kann. Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.
Anlageberater
Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen an Kunden weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag entsprechen sollten. Vor dem Kauf von Investmentanteilen muss ein Anlageberater - genauso wie ein selbständiger Fondsvermittler - auf den Inhalt des Verkaufsprospektes verweisen und diesen dem Kunden aushändigen.
Anlagegrenzen
Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse - Ausstellers - nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden.
Anlagepolitik
Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, beispielsweise einen Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds sollen durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, über den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie über Absicherungen gegen Kursverluste getroffen.
Anleihe-Konsortium
siehe Konsortium.
Anleihen
Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere) mit vereinbarter, längerer Laufzeit. Wirtschaftlich entspricht die Emission einer Anleihe einer Kreditgewährung des Käufers der Anleihe an den Anleiheschuldner.
Annuität
Eine regelmäßige Jahresleistung zur Verzinsung und Tilgung einer Schuld wird in Anlehnung an das lateinische Wort „annus“ = Jahr-Annuität genannt. Bei der üblichen Form der konstanten Annuität handelt es sich um einen stets gleichbleibenden Betrag, der sich aus Zins- und Tilgungsleistungen zusammensetzt. Da der Zins nur auf die rückläufige Restschuld zu zahlen ist, wird der Zinsanteil immer kleiner, der Tilgungsanteil entsprechend höher. Bei der variablen Annuität hingegen bleibt der Tilgungsanteil unverändert.
In der Praxis werden Annuitätendarlehen vornehmlich im Wohnungsbau in Form von Hypotheken- und Bauspardarlehen (Hypothek, Baufinanzierung, Bausparen) angewandt. Meist wird die Annuitätszahlung allerdings nicht jährlich geleistet, sondern in monatlichen oder vierteljährlichen Raten.
Alles zum Thema Tilgung von Kredit und Darlehen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen handelt es sich um einen Kredit, der mit gleichbleibenden Rückzahlungsbeträgen bedient wird. Dabei nimmt der Zinsanteil kontinuierlich ab, während sich der Tilgungsanteil von Jahr zu Jahr erhöht. Der jährliche Rückzahlungsbetrag, der sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt, wird Annuität genannt.
Klassische Annuitätendarlehen sind Hypothekenkredite. Sie starten meist mit ein oder zwei Prozent Jahrestilgung. Die Tilgungsanteile werden dem Kreditnehmer sofort zinswirksam angerechnet, dadurch reduzieren sich von Rate zu Rate die Zinskosten. Die eingesparten Zinsen werden dann zur verstärkten Tilgung genutzt. Bei Hypothekenkrediten mit Sondertilgungsrechten dreht sich das Verhältnis von Zins und Tilgung je nach Höhe der Extratilgung schneller um.
Weitere Informationen sowie ein Rechenbeispiel für das Annuitätendarlehen finden Sie im Ratgeber zum Thema Tilgungsplan.
Anpassungsformel
Die Renten werden zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten erhöht. Dabei bleiben Veränderungen der Abgabenbelastung, die nicht die Alterssicherung betreffen, unberücksichtigt, d. h. neben der Bruttolohnentwicklung werden nur die Veränderungen des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Aufwendungen für die zusätzliche geförderte Altersvorsorge berücksichtigt.
Anrechnungsverfahren
siehe Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer.
Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Zu den Anrechnungszeiten zählen grundsätzlich folgende Zeiten: Krankheit, medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung, Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr, Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, danach, soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Die Anrechnungszeiten zählen für die 35-jährige Wartezeit.
Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen anläßlich des Kaufs eines Objektes. Hierzu zählen der Kaufpreis eines Grundstücks oder Gebäudes/Wohnung sowie alle damit verbundenen Nebenkosten (auch Erwerbskosten genannt).
Anteilschein
Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1, 10, 100, 500 oder 1.000 Anteile).
Anteilumlauf
Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell im Umlauf befinden. Bei jedem Kauf von Fondsanteilen werden von der Depotbank neue Stücke ausgegeben bzw. bei jedem Verkauf zurückgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Anteile als effektive Stücke im Besitz des Anlegers oder in Girosammelverwahrung befinden.
Anteilwert
Der Wert eines Anteilscheins, der sich aus der Teilung des gesamten Fondsvermögens durch die Zahl der umlaufenden Anteile ergibt. Der Anteilwert der Publikumsfonds wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der KAG ermittelt. Der Anteilwert ist identisch mit dem Rücknahmepreis, zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. Er wird zusammen mit dem Ausgabepreis veröffentlicht.
Antiviren-Programme
Eine Software zum Erkennen und Entfernen von Viren.
Antizyklisches (Anlage-) Verhalten
Ein antizyklischer Anleger investiert nicht im Einklang mit dem Markttrend - das wäre prozyklisches Verhalten -, sondern nutzt Börsenhochs und -tiefs, um entgegen dem Markt (antizyklisch), Wertpapiere zu kaufen bzw. zu verkaufen. Antizyklisches Anlageverhalten kann zu höheren Gewinnen führen als prozyklisches Verhalten.
Anwartschaften
Anwartschaften sind - insbesondere durch Beitragszahlung - erworbene Werte in Form von gutgeschriebenen Entgeltpunkten, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Rentenanspruch werden. Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Derjenige, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 Jahren erworben. Er erhält diese Leistung aber erst dann, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt.
Anwartschaftserhaltungszeiten
Freiwillig Versicherte können eine Rente wegen Erwerbsminderung nur dann erhalten, wenn sie vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und vom 1.1.1984 an jeder Monat mit anwartschaftserhaltenden Zeiten belegt ist. Hierzu zählen: Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Rentenbezugszeiten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Bundesländern vor 1992.
Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung werden grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der jeweilige Anteil beträgt seit Januar 2007 die Hälfte von 19,9 %, also 9,95 % des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 26,4 %, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen aber auch davon 9,95 Prozentpunkte.
Arbitrage
Unter Arbitrage versteht man das gewinnorientierte Ausnutzen von Kurs-, Preis- und Zinsdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen. Für solche Transaktionen kommen in erster Linie Wertpapiere in Frage, aber auch Geld, Devisen, Gold oder börsengehandelte Rohstoffe. Die Arbitrageure versuchen, jeweils am billigsten Markt zu kaufen und gleichzeitig am teuersten Markt wieder zu verkaufen. Die Folge ist, dass es praktisch zu einem Preisausgleich kommt; hierin liegt die marktwirtschaftliche Funktion von Arbitragegeschäften.
Wichtige Voraussetzung für Arbitragegeschäfte ist eine gute Nachrichtenverbindung zwischen den einzelnen Plätzen. Mit zunehmendem Tempo der Informationsströme kommt es zu einem immer rascheren Ausgleich von Kursdifferenzen. Dennoch bleiben bei den Wertpapiernotierungen der Börsen oft geringe Unterschiede bestehen. Dies erklärt sich daraus, dass eine Arbitrage erst dann interessant wird, wenn die Kursdifferenz höher ist als die anfallenden Kosten.
AS-Fonds
Das Kürzel „AS“ steht für Altervorsorge-Sondervermögen. Daran wird schon deutlich, dass dieser Fondstyp speziell für die private Altervorsorge konzipiert wurde. Ziel des Bundesverbandes deutscher Investmentgesellschaften (BVI), der die AS-Fonds entwickelte, ist es, Anleger anzusprechen, die der Fonds-Anlage insbesondere für die private Altersvorsorge bislang noch skeptisch gegenüberstehen.
AS-Fonds sind Mischfonds. Neben den für alle Investmentfonds geltenden gesetzlichen Bestimmungen (etwa die Möglichkeit, Fondsanteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgeben zu können) unterliegen sie weiteren Auflagen: So müssen sie mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens in Aktien und Immobilien investieren. Die Aktienquote beträgt maximal 75, minimal 21 Prozent. Bei Immobilien liegt die Obergrenze bei 30 Prozent des Fondsvermögens. Jede Fondsgesellschaft muss zudem für ihre AS-Fonds Sparpläne mit einer Mindestlaufzeit von 18 Jahren beziehungsweise – bei älteren Sparern – bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres anbieten, ebenso nachfolgende Auszahlpläne.
Ansonsten funktionieren AS-Fonds genauso wie jeder andere Investmentfonds: Gelder können einmalig oder regelmäßig eingezahlt werden, außerdem kann der Sparer jederzeit über sein Kapital verfügen. Sind drei Viertel der Vertragslaufzeit abgelaufen, müssen die Fondsgesellschaften Anlegern die kostenlose Umschichtung in kurzfristig weniger riskante Renten- und Geldmarktfonds anbieten.
Asset Allocation
Englischer Begriff für die Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagemöglichkeiten (Assetklassen, Währungen, Regionen). Die Bedeutung der Asset Allocation beruht auf der Tatsache, dass der Ertrag eines Portefeuilles in erster Linie von der Auswahl der Wertpapierarten und Länder sowie deren Gewichtung bestimmt wird. Asset Allocation hat zum Ziel, Rendite und Risiko eines Portefeuilles zu optimieren.
Asset Management
Hierunter versteht man die Verwaltung von Vermögenswerten Dritter durch spezialisierte Dienstleister im Rahmen von Vollmachtsverträgen.
Asset Swaps
siehe Swaps.
Auffüllbetrag
Der Auffüllbetrag ist eine Besonderheit aus der Überleitung des Rentenrechts auf die neuen Bundesländer und gilt nur dort. Durch den Auffüllbetrag wurde die nach dem neuen Recht (SGB VI) berechnete anpassungsfähige Rente auf die nach dem Recht der ehemaligen DDR ermittelte Rente angehoben, falls letztere im Einzelfall höher war. Damit wird sichergestellt, dass durch die Rentenüberleitung keine Rente gekürzt wird. Der Auffüllbetrag wird bei den Rentenanpassungen nicht angehoben; er wird seit 1996 bei den Rentenanpassungen schrittweise abgeschmolzen.
Aufgeld (Agio)
siehe Bezugsrecht und Agio.
Auflassung
Grundlage eines jeden Kaufvertrags ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer über die Eigentumsübertragung. Bei Immobilienkäufen bzw. –verkäufen bezeichnet man diese Einigung als Auflassung. Die Auflassung wird notariell oder durch das Amtsgericht beurkundet.
In der Praxis geht das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie nach Paragraph 925 BGB rechtswirksam erst dann an den Käufer über, wenn der alte Grundbucheintrag gelöscht und der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen ist. Will der Käufer sich ein Grundstück oder ein Objekt vorab sichern, es jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erwerben, dann kann er eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen. Damit ist das Grundbuch gewissermaßen gegen weitere Eintragungen Dritter gesperrt. Die Auflassungsvormerkung zeigt also den bevorstehenden Eigentümerwechsel an. Der „Noch-Eigentümer“ darf das Objekt nunmehr nur noch mit Zustimmung des Vorgemerkten, also des zukünftigen Käufers, an eine andere Person veräußern.
Die mit einer Auflassungsvormerkung verbundenen Kosten entnehmen Sie dem Ratgeberartikel zum Thema „Notarkosten beim Hauskauf“.
Aufsichtsrat
Die Bildung eines Aufsichtsrats ist für alle Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Er bestellt, überwacht und berät den Vorstand, darf aber selbst nicht in die Leitung eingreifen. Allerdings kann er sich die Genehmigung zu bestimmten Vorhaben z.B. zu Investitionsprojekten oder zur Aufnahme langfristiger Kredite vorbehalten. Der Aufsichtsrat muss mindestens einmal und bei börsennotierten Gesellschaften zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen werden.
Seit dem 1976 verabschiedeten Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat von Großunternehmen mit über 2000 Mitarbeitern je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Nach diesem Gesetz müssen nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch Unternehmen mit anderen Rechtsformen (z.B. GmbH) mit mehr als 2000 Arbeitnehmern einen Aufsichtsrat bilden. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ist von der Beschäftigtenzahl des Unternehmens abhängig und beträgt 12, 16 oder 20.
Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt, die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt durch die Belegschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen; kommt diese nicht zustande, so wählen die Vertreter der Anteilseigner den Vorsitzenden und die Arbeitnehmervertreter den Stellvertreter allein, jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Um bei Abstimmungen mögliche Patt-Situationen aufzulösen, hat der Aufsichtsratsvorsitzende bei einer Wiederholungsabstimmung, wenn auch diese Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.
Für Unternehmen des Bergbaus und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie trifft das Montan-Mitbestimmungsgesetz besondere Regelungen.
Auf Aktiengesellschaften, die keinem Mitbestimmungsgesetz unterliegen, ist grundsätzlich das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, in der Fassung von 1972, anwendbar. Dies gilt auch für bestimmte andere Unternehmensformen wie der GmbH, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt werden. In diesen Fällen setzt sich der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Deshalb muss die Zahl der Aufsichtsratsmandate durch drei teilbar sein und darf je nach Höhe des Gesellschaftskapitals bis zu 21 betragen. Aktiengesellschaften, die weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und nach dem 10. August 1994 gegründet wurden, unterliegen nicht den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952.
Aufwand und Ertrag
Um den Erfolg eines Unternehmens zu ermitteln, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand und Ertrag einander gegenübergestellt. Als Aufwand bezeichnet man den Geldwert aller Güter und Leistungen, die im Unternehmen vor allem für die Produktion ge- bzw. verbraucht werden. Darunter fallen eingesetztes Material (Rohstoffe und Vorerzeugnisse), Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialaufwand) und Abschreibungen, aber auch Posten wie Steuern, andere öffentliche Abgaben und Zahlungen für Zinsen , Mieten, Pachten und Versicherungsbeiträge.
Der Ertrag besteht in erster Linie aus den Umsatzerlösen einschließlich sonstiger erbrachter Leistungen. Hinzu kommen gegebenenfalls Erträge aus Beteiligungen und erhaltene Zinsen. Weitere Erträge können sich beim gewinnbringenden Verkauf von Vermögensgegenständen (z. B. von Grundstücken) und aus der Auflösung von Rückstellungen ergeben.
Für das innerbetriebliche Rechnungswesen wird je nach Betriebsgröße eine weitgehende Aufgliederung der Aufwands- und Ertragszahlen (zum Beispiel nach Organisationseinheiten/ Kostenstellen oder nach Projekten) notwendig, um Stärken und Schwächen im Unternehmen zu erkennen. Die laufende Verfolgung der Entwicklung ist daher eine wesentliche Informationsquelle für die Geschäftsführung (insbesondere für die Preis- und Produktpolitik). Die Vorausschätzung von zukünftigen Aufwendungen und Erträgen stellt ein wichtiges Element der Unternehmensplanung dar (Finanzplanung , Gewinn- und Verlustrechnung).
Aufwertung
siehe Aufwertung und Abwertung.
Aufzinsungspapier
Festverzinsliches Wertpapier, das zum Nennwert (100%) verkauft wird und dessen Einlösung am Fälligkeitstag zum Nennwert plus aufgelaufenem Zinsertrag (z.B. 130%) erfolgt. Anstelle einer regelmäßigen Zinszahlung werden die Zinsansprüche somit kumuliert und in einer Summe am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Beispiel: Bundesschatzbriefe, Typ B.
Ausfuhrfinanzierung
siehe AKA.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist ein einmaliges Entgelt, das ein Fondskäufer für Beratung und Vertrieb an den Verkäufer der Fondsanteile zahlen muss. Der Ausgabeaufschlag ist nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich von Fonds zu Fonds. Bei Aktienfonds beträgt er fünf bis sechs Prozent, bei Rentenfonds etwa drei Prozent des Rücknahmepreises. Bei größeren Anlagesummen lassen Geldinstitute nicht selten mit sich handeln.
Es gibt auch Fonds ohne Ausgabeaufschlag, zum Beispiel No-Load-Fonds, Geldmarktfonds oder Indexfonds. Allerdings ist bei diesen Fonds die jährliche Verwaltungsgebühr zumeist höher als bei Fonds mit Ausgabeaufschlag. Solche Fonds eignen sich vor allem für Anleger, die ihr Depot öfter umschichten, da nicht jedes Mal der renditeschmälernde Ausgabeaufschlag anfällt. Passivere Anleger profitieren dagegen von Fonds mit Ausgabeaufschlag, da nach dem Hereinwirtschaften der einmaligen Verkaufsgebühr nur noch die geringen jährlichen Verwaltungsabgaben die Fondsperformance trüben.
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Ausgabekurs
siehe Bezugsrecht und Disagio.
Ausländische Beitragszeiten
Rentenrechtliche Zeiten, die in einem anderen EU-Land nach dessen jeweiligen Gesetzen erfüllt wurden, werden anerkannt, allerdings nur zur Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen. Für die Berechnung Ihrer Rentenhöhe werden diese Zeiten jedoch nicht herangezogen. Hier zahlt jeder Staat die Rente, die sich aus den an ihn gezahlten Beiträgen ergibt.
Ausländische Fonds
Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds: 1. Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen, 2. nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen, 3. alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen. Registrierte ausländische Fonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere muss er eine Zulassung für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland haben (siehe Vertriebszulassung).
Auslandsanleihen
Auslandsbörsen
Die Globalisierung hat zu einer erheblichen Steigerung der internationalen Kapitalanlage geführt. Auch der private Sparer nutzt mehr und mehr die Chancen, die in einer gezielten weltweiten Anlagestrategie stecken. Das internationale Zins- und Konjunkturgefälle verspricht zeitweilig im Ausland höhere Gewinne als im Inland; allerdings muss beim Auslandsengagement außerhalb des Euro-Raums das Währungsrisiko (Abwertung und Aufwertung) beachtet werden.
Ausländische Börsen stehen auch dem deutschen Anleger offen. Die weltweit größte Börse für Wertpapiere ist die New York Stock Exchange (NYSE) – auch „Wall Street“ genannt. Betreiber ist das Unternehmen NYSE Euronext. Der bekannteste Aktienindex ist der Dow Jones Industrial Average, der sich aus 30 der größten US-Unternehmen zusammensetzt. An der NYSE werden täglich mehrere Milliarden Aktien gehandelt.
Viele ausländische Gesellschaften, z.B. aus den USA, Japan und den Niederlanden, werden auch an deutschen Börsen amtlich notiert (Amtlicher Handel). Daneben gibt es auch den Freiverkehr. Diese Notierungen ermöglichen dem Anleger ein kostengünstiges internationales Engagement.
Zu den wichtigen internationalen Börsen zählt auch die Chicago Board of Trade (CBOT) in Chicago, die älteste Börse für Termingeschäfte. Dort handelt man keine Aktien oder Anleihen, sondern Options & Futures, u. a. auf US-Staatsanleihen, sowie einige Rohstoffe (z. B. Hafer, Mais, Sojaöl).
Auslosung
Die Bedingungen zur Rückzahlung von Anleihen können vorsehen, dass der Anleihebetrag nicht zu einem bestimmten Fälligkeitstermin insgesamt zurückgezahlt wird, sondern in Teilabschnitten. Die zur Tilgung (Annuität) fälligen Papiere werden dann beispielsweise ausgelost, etwa nach Endziffern der Registriernummern oder nach Serienbuchstaben.
Ausschüttung
Bei vielen Investmentfonds werden die ordentlichen bzw. außerordentlichen Erträge einmal im Jahr von der Fondsgesellschaft an den Anleger ausgeschüttet. Ordentliche Erträge setzen sich je nach Fonds aus Dividenden, Zinsen oder Mieteinnahmen zusammen; außerordentliche Erträge resultieren aus der Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien oder Grundstücken.
Genau wie die Dividendenzahlung bei Aktien, bewirkt eine Ausschüttung eine Verminderung des Fondspreises. Das funktioniert so: Am Tag der Ausschüttung wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet. Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, werden die Erträge nicht an den Anleger ausgeschüttet, sondern verbleiben zur Wiederanlage im Fonds.
Außenfinanzierung
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung Zuführung von Kapital von außerhalb des Unternehmens. Die Mittel der Außenfinanzierung stammen also nicht wie bei der Innenfinanzierung aus der normalen Geschäftstätigkeit (Umsatzerlöse, Cash-flow) oder aus Vermögensverkäufen. Die Außenfinanzierung kann sowohl in Form von Eigenkapital (z.B. Erstausstattung, Kapitalerhöhung, Beteiligungskapital) als auch von Fremdkapital (z.B. Kreditaufnahme, Anleihebegebung) auftreten.
Außerbörsliches Geschäft
Der Anleger wendet sich an seine Depotbank und verlangt den Abschluss eines außerbörslichen Geschäfts. Daraufhin nimmt die Bank des Anlegers Kontakt zur Handelsabteilung des Emittenten auf und erfragt die verbindlichen Geld-Brief-Kurse für das gewünschte Produkt. Diese Information gibt sie sofort an den Kunden weiter, der nun das Geschäft bestätigen oder ablehnen kann. Der Anleger bekommt beim außerbörslichen Geschäft also zuerst den Kurs genannt und muss sich dann entscheiden. Darüber hinaus entfällt die Maklercourtage, die bei Börsenorders fällig wird.
Ausübungspreis
Ein standardisierter Preis im Optionshandel (Eurex), zu dem der Käufer von Optionen (Options & Futures) das Recht bzw. der Verkäufer von Optionen die Pflicht hat, eine standardisierte Anzahl des Basiswertes zu kaufen (Käufer) bzw. zu liefern (Verkäufer).
Dabei findet zumeist keine dingliche Lieferung bzw. Abnahme des Basiswertes statt; vielmehr wird die eingegangene Verpflichtung durch ein Gegengeschäft aufgehoben.
Auszahlpläne
siehe Investmentkonto.
Auszahlungsvoraussetzungen
Die Auszahlung langfristiger Darlehen ist üblicherweise an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Hierzu gehören z.B. Eintragung von Grundpfandrechten an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch, Einkommensnachweise, vollständige Objektunterlagen (Kaufvertrag, Fertigstellungsnachweis) etc..
Avalkredit
Bei der Einräumung eines Avalkredits erfolgen keine Zahlungen. Vielmehr bürgt oder garantiert eine Bank im Auftrag ihres Kunden einem Dritten gegenüber dafür, dass der Kunde seine Verbindlichkeiten begleichen wird. Die Provision für einen Avalkredit ist vergleichsweise gering.
Avalkredite übernehmen Banken für ihre Kunden z. B. zur Stellung einer Mietkaution, zur Besicherung von gestundeten Steuern, für Zölle und Frachtkosten. Ferner gibt es u. a. Bietungs-, Anzahlungs-, Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Prozessbürgschaften.
Eine große Rolle spielen Avale auch im Auslandsgeschäft, wenn deutsche Anbieter Bankgarantien stellen müssen, etwa für erhaltene Anzahlungen oder für die einwandfreie Durchführung eines Auftrags.
In allen diesen Fällen geht das Kreditinstitut bedingte Zahlungsversprechen ein: Eine echte Verbindlichkeit entsteht erst, wenn der Kunde der Bank seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es handelt sich also um Eventualverbindlichkeiten, die in der Bankbilanz „unter dem Strich“ in der Position „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften“ ausgewiesen werden.
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