Glossar

B2C

Geschäftsbeziehungen auf elektronischem Weg zwischen Unternehmen und Endverbrauchern.

Backup Facilities

Baisse/Hausse

Perioden stark und anhaltend fallender Kurse an der Wertpapier-Börse, aber auch stärker rückläufige Notierungen an den Waren- und Frachtenmärkten werden mit dem Fachausdruck „Baisse“ bezeichnet, Perioden steigender Kurse mit „Hausse“. Beide Begriffe kommen aus dem Französischen; sie bedeuten Abwärts- bzw. Aufwärtsbewegung.

Am besten lassen sich Baisse und Hausse durch das Bild von Ebbe und Flut erläutern: Eine Talfahrt der Kurse oder ein Höhenflug spielen sich in Wellenbewegungen ab. Wie bei der Flut wird in Hausse-Zeiten mit jeder neuen Welle ein höherer (Kurs-) Stand als zuvor erzielt. Umgekehrtes gilt für die Baisse.

Im angelsächsischen Raum verwendet man - sehr bildhaft - die Begriffe „Bear Market“ (= Baisse: Der Bär schlägt im Kampf von oben nach unten) und „Bull Market“ (= Hausse: Der Bulle stößt mit seinen Hörnern von unten nach oben).

BAKred

Bandbreite

Werden in einem Währungssystem grundsätzlich feste Wechselkurse (Paritäten) zwischen den Währungen vereinbart, so einigen sich die beteiligten Länder in der Regel darauf, dass sich die An- und Verkaufspreise der fremden Währungen an den Devisenbörsen nur innerhalb einer bestimmten Spanne um die Mittel- oder Leitkurse herum bewegen dürfen. Mit der Festlegung von Interventionspunkten, die diese Bandbreite markieren, verpflichten sich die Notenbanken zugleich zum Eingreifen, wenn die notierten Devisenkurse diese Spanne über- bzw. unterschreiten. Diese direkte Intervention kann beispielsweise erforderlich werden, wenn die Marktakteure den Kurs zu den Interventionspunkten handeln und somit ein Eingreifen der Notenbanken erzwingen. Diese Markthandlung wird auch als eine spekulative Attacke bezeichnet.

Bandbreite (Übertragungsgeschwindigkeit)

Die für die Datenübertragung zur Verfügung stehende Kapazität einer Leitung gemessen in Bit pro Sekunde. Die Bandbreite wird auch als Synonym für die Übertragungsgeschwindigkeit verwendet.

Bank

Bank für intern. Zahlungsausgleich

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wurde 1930 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel gegründet. Ihre Eigentümer sind 50 Notenbanken, vor allem der Industriestaaten, aber zunehmend auch der aufstrebenden Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, Asien, Südamerika und Afrika. Gründungszweck der BIZ war die Abwicklung der deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg. Inzwischen haben sich ihre Aufgaben grundlegend gewandelt: Heute dient sie nicht nur als „Bank der Notenbanken“ bzw. für internationale Finanzinstitutionen, sondern vor allem als Forum für die weltweite Zusammenarbeit von Notenbanken und Bankaufsichtsbehörden.

Die BIZ steht mit rund 120 Zentralbanken in Geschäftsbeziehungen, für die sie z. B. Währungsreserven verwaltet und als deren Agent und Treuhänder bei einer Vielzahl von Finanztransaktionen agiert. Im Fall einer Schuldenkrise kann die BIZ Überbrückungskredite zur Verfügung stellen (Internationaler Währungsfonds). Sie organisiert darüber hinaus regelmäßig Konferenzen in Basel, bei denen Vertreter der Notenbanken und der Bankenaufsicht über internationale Finanz- und Währungsfragen beraten. Große Bedeutung hat die BIZ insbesondere durch ihre Ausschüsse für das weltweite Finanzsystem und die Bankenaufsicht erlangt, die durch Analysen und die Erarbeitung gemeinsamer Aufsichtsstandards wichtige Beiträge zur Stabilität der nationalen Bankenmärkte und der internationalen Finanzarchitektur liefern.

Bankakzept

Bankakzepte sind Wechsel, die auf eine Bank gezogen werden. Dadurch, dass die Bank auf dem Wechsel ihr Akzept gibt, d.h. den Wechsel annimmt, räumt sie ihrem Kunden einen Akzeptkredit ein.

In der Regel wird das Bankakzept von der bezogenen Bank diskontiert, wodurch der Kunde zusätzlich zu dem Akzeptkredit einen Diskontkredit erhält. Die Vorteile des Bankakzeptes bestehen darin, dass die primäre Haftung der Bank als Annehmer das Papier zu einem hochwertigen Kreditmittel macht.

Bankauskunft

Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten (beispielsweise im Straf- oder Steuerverfahren oder bei plausiblem Verdacht von Geldwäsche), der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (Bonität); betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

Die Bank ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befugt, über juristische Personen (wie Kapitalgesellschaften) und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern ihr keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.

Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

Bankbilanz

Eine Bilanz ist eine Aufstellung, die Einblick in die Herkunft und Verwendung der Finanzierungsmittel sowie in die Liquiditätslage eines Unternehmens gibt. Im Gegensatz zur Industriebilanz, die mit den langfristigen Vermögenswerten beginnend aufgebaut ist, geht man bei einer Bankbilanz von den liquiden Mitteln aus auf der Aktivseite von der Barreserve, auf der Passivseite von den Sichteinlagen. Dies unterstreicht, welche Bedeutung die Liquidität im Bankbetrieb hat.

Die Aktivseite einer Bankbilanz umfasst zunächst alle Posten, die das Kreditgeschäft im weitesten Sinne betreffen. Dazu zählen einmal die ausstehenden Kredite: der Bestand an angekauften Wechseln, die Forderungen aus Kontokorrentkrediten (Kontokorrent-Konto) für die Firmenkundschaft, die privaten Konsumentenkredite sowie langfristige Hypotheken- und Kommunaldarlehen (Pfandbriefe). Hinzu kommen das Wertpapier-Portefeuille sowie die liquiden Reserven, die insbesondere als Barreserven sowie als Geldanlagen bei anderen (in- und ausländischen) Kreditinstituten gehalten werden. Ein wesentlicher Bestandteil der liquiden Mittel sind die als Mindestreserven bekannten Pflichtguthaben, die jedes Institut bei der Bundesbank halten muss. Außerdem sind auf der Aktivseite die langfristigen Vermögenswerte zu bilanzieren: Grundstücke und Beteiligungen.

Die Entwicklung des Einlagengeschäfts spiegelt sich auf der Passivseite der Bankbilanz wider: Hier findet insbesondere die Hereinnahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen ihren Niederschlag, aber auch die Beschaffung längerfristiger Mittel über die Begebung von Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere). Außerdem haben hier die haftenden Mittel Grundkapital (Eigenkapital) und Rücklagen ihren Platz.

Die großen Aktienbanken legen neben ihrem Jahresabschluss viermal im Jahr einen Zwischenbericht vor, der ebenfalls einen Bilanzstatus enthält. In diesen Quartalsberichten werden umfangreiche Analysen zur Aufgliederung des Ergebnisses auf Geschäftsbereiche und Regionen vorgenommen.

Bankeinzugsverfahren

Bankenaufsicht

Banken sind kaufmännisch geführte Unternehmen, die Dienstleistungen rund um das Geld erbringen. Wirtschaft und Privatleute vertrauen ihnen insbesondere Einlagen an, die sie an andere Unternehmen, Privatkunden oder staatliche Stellen in Form von Krediten vergeben. Banken übernehmen dabei nicht nur spezifische Ausfall-, Preis- und Liquiditätsrisiken (Kreditinstitute) und steuern diese, sondern erfüllen dadurch auch gesamtwirtschaftlich eine sehr wichtige Aufgabe. Ihre Tätigkeit ist in besonderem Maße von Vertrauen abhängig: dem der Einleger auf Rückzahlung der angelegten Summe einschließlich Zinsen und jenem der Bank auf Bedienung des Kredits. Die Banktätigkeit unterliegt daher speziellen Vorschriften, die vor allem dem Schutz der Anleger und der Funktionsfähigkeit des Kreditsektors dienen.

Grundlage dieser Bestimmungen ist das Kreditwesengesetz, das durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften („Grundsätze“) sowie Spezialgesetze z. B. für Hypothekenbanken, Bausparkassen und Investmentfonds ergänzt wird. Alle Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und Wertpapierhandel werden danach von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht, die mit der Deutschen Bundesbank sowie weiteren Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet.

Kernstücke der Bankenaufsicht sind zum einen Vorschriften über die Zulassung, insbesondere über ein Mindest-Eigenkapital und die persönliche und fachliche Eignung der Geschäftsleiter; zum anderen Struktur- und Risikobegrenzungsnormen zur laufenden Beaufsichtigung, insbesondere durch eine Bindung des Kreditvolumens an das haftende Eigenkapital der Bank, durch Regelungen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität sowie durch umfangreiche Melde-, Berichts- und Aufsichtspflichten der Institute. Banken unterliegen zudem besonderen Vorschriften über die Gliederung und Prüfung des Jahresabschlusses. Eine weitere Besonderheit sind die weitreichenden Eingriffsbefugnisse des Bundesaufsichtsamtes für den Fall, dass es die Aufsichtsziele gefährdet sieht. Sie umfassen unter anderem die Abberufung von Geschäftsleitern und den Entzug der Betriebserlaubnis.

Gerade die Entwicklung in den Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas hat unterstrichen, wie entscheidend eine effiziente Bankenaufsicht für das Funktionieren einer Marktwirtschaft und damit für den Wohlstand eines Landes ist.

Bankgeheimnis

Banken sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen über Kontenstände und andere Tatsachen, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden erfahren, grundsätzlich keine Auskunft geben. Auch im Zivilprozess hat die Bank ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Bank findet hierin seinen Ausdruck.

Da ein geordneter bankgeschäftlicher Verkehr beeinträchtigt würde, wenn sich die Kunden nicht auf die Geheimhaltung verlassen könnten, erhalten auch Behörden nur dann Auskunft, wenn und soweit für das Kreditinstitut eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

Eine wichtige Einschränkung des Bankgeheimnisses enthält ­ neben dem Bankauskunft -Verfahren ­ die Abgabenordnung für Steuerermittlungsverfahren und die Strafprozessordnung für Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Sofern das Finanzamt nicht auf andere Weise ­ insbesondere durch Verhandlung mit dem Steuerpflichtigen ­ die erforderlichen Unterlagen beschaffen kann, darf es sich an die Bank wenden.

Auch beim Ableben eines Kunden hat die Bank spezielle Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt aufgrund erbschaftsteuerlicher Vorschriften.

Schließlich muss das Bankgeheimnis bei plausiblem Verdacht von Geldwäsche hinter die Interessen des Staates an der Aufklärung strafbarer Handlungen zurücktreten.

Bankkonto

Bankleitzahl

Die Bankleitzahl ist eine Ziffer, die im Bereich des Zahlungsverkehrs die „Adresse“ einer Bank angibt. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (z. B. durch optisch-maschinelle Belegsortierung, Magnetbandaustausch und Datenfernübertragung) soll sie eine einwandfreie, schnelle und vollautomatische Weiterleitung von Zahlungen ermöglichen. Zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs wird als ISO-Norm die International Bank Account Number (IBAN) eingeführt. Sie enthält neben der Konto-Nummer nationale Bankleitzahlen sowie Länder-Codes und eine Prüfziffer.

Lesen Sie hier alles rund um IBAN, BIC und SEPA.

Banknoten

Banknoten sind von staatlichen (und früher auch privaten) Noten- bzw. Zentralbanken ausgegebenes Papiergeld, für das ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Sie gelangen als wichtiger Bestandteil der Geldmenge vorwiegend über Kreditinstitute im Zuge der Geldschöpfung in Umlauf.

Seit 1. Januar 2002 sind die auf Euro lautenden Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland sowie den übrigen Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU). Es gibt sieben verschiedene Euro-Scheine, die jeweils einen Nominalwert von 5 (Farbe: grau), 10 (rot), 20 (blau), 50 (orange), 100 (grün), 200 (ockerfarben) und 500 Euro (lila) besitzen. Diese Scheine tragen im Gegensatz zu den Euro-Münzen keine nationalen Symbole. Sie sind mit modernsten Sicherheitskennzeichen ausgestattet. Dazu gehören optisch leicht erkennbare Merkmale wie Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und Stichtiefdruck, ferner optisch mit einfachen Hilfsmitteln erkennbare Merkmale wie Mikroschrift und Fluoreszenz, sowie versteckte, maschinenlesbare Merkmale. Bis Ende 2001 wurden für die Mitgliedsstaaten der EWU einschließlich einer Reserve etwa 14,5 Milliarden Euro-Banknoten mit einem Nennwert von rund 616 Milliarden Euro gedruckt.

Bankprovision

siehe Provision.

Bankschuldverschreibungen

Von Kreditinstituten zur Refinanzierung ausgegebene Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere).

Bargeld

siehe Buchgeld.

Bargeld-Automat

siehe Geldautomat.

Barreserve

Um das Fondsmanagement in die Lage zu versetzen, flexibel auf Anlagechancen zu reagieren, sowie um Anteilrückgaben jederzeit bedienen zu können, kann ein Teil des Fondsvermögens aus Bankguthaben bzw. Geldmarktpapieren bestehen. Die Höhe der Liquidität wird durch die Vertragsbedingungen begrenzt und vom Ausschüttungstermin, den Anteilrückgaben und der Börsensituation beeinflusst. Laut KAGG darf ein Fonds - außer kurz nach der Auflegung - jedoch höchstens 49 Prozent Liquidität halten.

Barwert

Auf den augenblicklichen Wert heruntergerechnetes, aber erst in Zukunft fälliges Kapital; dieser Barwert wird durch Abzinsen der bis zum Fälligkeitstermin noch anfallenden Zinsen und des Tilgungsbetrags ermittelt.

Basel II

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch das Kreditwesengesetz, die Solvabilitätsverordnung und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Infolge der Finanz- bzw. Weltwirtschaftskrise und aufgrund der mit Basel II gesammelten Erfahrungen wurde Basel II weiterentwickelt (Basel III).

Basel III

Basel III bezeichnet ein Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II. Es stellt die Antwort auf die von der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung dar.
Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können.

Basispreis

Preis, zu dem im Optionshandel (Options & Futures) bei Optionsausübung der Basiswert abgerechnet wird (auch Bezugspreis, exercise price oder strike price).

Basispunkt

Ein Basispunkt bezeichnet ein Hundertstel Prozent (0,01%). Der Begriff wird häufig gebraucht, wenn Renditen, Preise oder Kurse verglichen werden.

Basiswert

Die Vereinbarungen über Financial Options & Futures beziehen sich auf Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Währungen; das dem konkreten Options- oder Futures-Geschäft zugrunde liegende Finanzinstrument - z. B. eine bestimmte Aktie oder Anleihe oder Währung - ist der Basiswert des jeweiligen Kontraktes.

Basiszinssatz

Bis Ende 1998 wurde die Höhe der Zinsen in Vorschriften des Bundesrechts, in Verträgen und Vollstreckungstiteln häufig durch Bezug auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bestimmt. Da dieser mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) weggefallen ist, wird seit Anfang 1999 der Basiszinssatz als Referenzgröße verwendet. Die Höhe des Basiszinssatzes entsprach Anfang 1999 dem am 31. Dezember 1998 geltenden Diskontsatz von 2,5 %. Er verändert sich mit Beginn des 1. Januar, 1. Mai und 1. September eines jeden Jahres, und zwar dann, wenn sich der Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat. Der Basiszinssatz wird in diesem Fall um den gleichen Wert angehoben bzw. gesenkt. Der Basiszinssatz wird von der Bundesbank - unter anderem im Internet - veröffentlicht.

Basketzertifikate

Wer sich verschiedene Aktien aus nur einer Branche oder einer Region ins Depot legen möchte, für den sind Basketzertifikate eine gute Alternative. Diese speziellen Wertpapiere bündeln wie in einem Einkaufskorb (engl. Basket) die Aktien der aussichtsreichsten Unternehmen aus einem bestimmten Sektor. Vorteil: Der Anleger kann für geringe Kosten (meist unter 100 Euro) an der Wertentwicklung gleich mehrerer Unternehmen teilhaben. Zudem mindert die Streuung Kursrisiken. Doch Vorsicht: Stürzt eine ganze Branche oder Region ab, verliert ein entsprechendes Zertifikat ebenfalls an Wert.

Basket- oder Themenzertifikate werden von meist Großbanken emittiert. Die Wertpapiere besitzen ähnlich wie Aktien eine Wertpapierkennnummer und werden an der Börse oder außerbörslich gehandelt. Beim Kauf ist zumeist ein Ausgabeaufschlag fällig, manchmal auch eine jährliche Managementgebühr. Diese fällt an, wenn die Zusammensetzung des dem Zertifikat zu Grunde liegenden Aktienkorbs in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls geändert wird.

Basketzertifikate laufen nur selten unbegrenzt. Meist endet ihre Laufzeit nach drei bis sechs Jahren. Am Ende der Laufzeit bekommt der Anleger den Wert des Aktienkorbs ausgezahlt, der sich anteilig aus dem Gesamtwert aller darin enthaltenen Aktien ergibt. Während der Laufzeit schwankt der Wert des Zertifikats. Eine Garantie, dass das Papier am Ende im Plus steht, gibt es nicht. Daher sollten Käufer den Kursverlauf im Auge behalten und gegebenenfalls reagieren. Nach Ablauf von einem Jahr Haltedauer können Kursgewinne steuerfrei eingestrichen werden.

Baufinanzierung

Grundlage einer ausgewogenen Baufinanzierung sind Eigenmittel. Die Finanzierung von Wohneigentum erfolgt in der Regel gegen Grundschulden, wobei insbesondere Hypothekenbanken (Realkreditinstitute) und Versicherungsgesellschaften die erststellig abgesicherten, Bausparkassen die zweitrangigen Darlehen, geben (Hypothek). Geschäftsbanken und Sparkassen sichern ihre Baufinanzierungen sowohl im erst- als auch im zweitstelligen Bereich des Grundbuches ab.

Bankdarlehen haben aufgrund langer Laufzeiten (oft bis zu 30 Jahre) niedrige Tilgungsraten; Bauspardarlehen werden hingegen bereits nach 6 bis 16 Jahren, je nach Höhe des Tilgungsbeitrages und Darlehenszinssatzes, getilgt. Sie sind mit einem für die gesamte Laufzeit niedrigen und festen Zinssatz ausgestattet. Diese niedrigen Zinssätze sind möglich, weil die Bausparguthaben, aus denen die Bauspardarlehen finanziert werden, ebenfalls nur gering verzinst werden.

Bei Bankdarlehen hat der Bauherr oder Immobilienkäufer die Wahl zwischen Festzinssätzen für eine bestimmte Zinsfestschreibungsperiode oder variabler Zinsanpassung; seine Entscheidung wird er je nach Marktlage treffen.

Immer mehr hat sich die Baufinanzierung „aus einer Hand“ durchgesetzt. Hierbei werden erst- und zweitstellige Darlehen von Bank, Hypothekenbank, Versicherungsgesellschaft und Bausparkasse in einem Kreditpaket zusammengefasst. Dadurch kann der Bauherr die Vorzüge der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten kombinieren.

Baukosten

Summe der Kosten, die unmittelbar für die Errichtung von Gebäuden anfallen. Hierzu zählen die Kosten für die vom Bauhandwerk erbrachten Bauleistungen sowie die Materiallieferungen.

Einen detaillierten Überblick, welche Kosten beim Hausbau anfallen, finden Sie in unserem Ratgeber.

Baunebenkosten

Kosten, die mittelbar für die Errichtung von Gebäuden anfallen, u.a. die Kosten für Behörden u. Notar, Finanzierung, Schätzgutachten.

Einen detaillierten Überblick, welche Kosten und Nebenkosten beim Hausbau anfallen, finden Sie in unserem Ratgeber.

Bauspardarlehen

Mit den Einzahlungen auf einen Bausparvertrag wird neben der Verzinsung gleichzeitig ein Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erworben. Dieses ist zweckgebunden, d.h. vor Auszahlung muss die wohnwirtschaftliche Verwendung der Kreditmittel nachgewiesen werden. Die Vorteile liegen im günstigen Zinssatz sowie der Zinsgarantie über die gesamte Darlehenslaufzeit, die von den Schwankungen am Kapitalmarkt unbeeinflusst bleibt.

Bausparen

Bausparen ist in erster Linie Zwecksparen für „wohnwirtschaftliche Maßnahmen“ (in der Regel zum Bau, Kauf oder zur Renovierung von eigen genutztem Wohnraum); der Bausparer kann die Vergünstigungen der staatlichen Sparförderung (Prämienbegünstigtes Sparen) in Anspruch nehmen.

Grundlage des Bausparens ist ein Vertrag zwischen dem Sparer und einer Bausparkasse über eine bestimmte Bausparsumme. Mit diesem Vertrag hat der Sparer nach Erreichen des Mindestsparguthabens und der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Das erforderliche Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 30% und 50% der Bausparsumme. Die Höhe des Darlehens entspricht bei den meisten Bausparkassen der Differenz zwischen dem Ansparguthaben und der Bausparsumme. Die Zuteilung kann der Sparer durch seine Spargeschwindigkeit und die Wahl der Darlehenskonditionen (insbesondere Darlehenszinssatz und Tilgungsbeitrag) beeinflussen.

Das Bauspardarlehen wird in 6 bis 16 Jahren zurückgezahlt. Die Rückzahlungsdauer ist abhängig vom Darlehenszinssatz und der Höhe des Tilgungsbeitrags. Üblicherweise wird das Bauspardarlehen an zweiter Stelle durch eine Briefgrundschuld (Hypothek) abgesichert.

Über den Vorteil der niedrigen Darlehensverzinsung hinaus ist das Bausparen auch wegen der staatlichen Förderung interessant.

Bear Market

siehe Baisse/Hausse.

Beauty Contest

Auswahlverfahren für die Zusammenstellung und Führung des Konsortiums beim Gang eines Unternehmens an die Börse (Going Public). Bei einem Beauty Contest präsentieren die einzelnen Banken ihre Vorstellungen zum Emissionskonzept und Emissionspreis.

Befristung von Renten

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- und Witwerrenten, Erziehungsrenten und Waisenrenten werden unter bestimmten Voraussetzungen nur befristet bis zu einem im Rentenbescheid genannten Zeitpunkt geleistet.
So wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nur auf Zeit bezahlt.
Dies gilt entsprechend für die große Witwen- oder Witwerrente, wenn diese wegen verminderter Erwerbsfähigkeit des Hinterbliebenen für Zeiten vor Vollendung des 45. Lebensjahres gezahlt wird. Eine Waisenrente wird auf das Ende des Monats befristet, in dem voraussichtlich der Anspruch entfällt (z.B. Vollendung des 18.Lebensjahres, Ende der Ausbildung).

Beginn der Rente

Renten aus eigener Versicherung (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten und Erziehungsrenten) werden von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnen nicht vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Wird der Rentenantrag nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach diesem Zeitpunkt gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Hinterbliebenenrenten werden ebenfalls grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Allerdings gilt hier keine 3-Monats-Frist, sondern die Hinterbliebenenrente wird bei verspäteter Antragstellung längstens für ein Jahr rückwirkend gezahlt. Hatte der verstorbene Versicherte keine Rente zum Zeitpunkt des Todes bezogen, beginnt die Hinterbliebenenrente mit dem Todestag.

Beitragsbemessungsgrenze

Sie bildet die Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, bis zu der Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen versicherbar ist. Für diejenigen Teile des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind keine Beiträge zu zahlen. Ein Überschreiten ändert also nichts am Bestehen der Versicherungspflicht. Solange das Einkommensniveau in den alten und neuen Bundesländern differiert, gibt es auch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen: 2012 betragen sie monatlich 5.600 EUR (West) und 4.800 EUR (Ost).

Beitragsfreie Zeiten

Bestimmte beitragsfreie Zeiten zählen für den Rentenanspruch und bei der Berechnung der Rente mit: Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.

Beitragssatz

Beitragssatz ist der Prozentsatz des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Er beträgt seit dem 1.1.2007 19,9 %. Nach geltendem Recht ist der Beitragssatz in jedem Jahr für das Folgejahr so festzusetzen, dass am Ende des Folgejahres eine Schwankungsreserve in Höhe von 50 % einer Monatsausgabe gewährleistet ist.

Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Hierzu zählen sowohl die Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit als auch die freiwilligen Beiträge. Sie sind die wichtigsten rentenrechtlichen Zeiten. Der Wert Ihrer Beitragszeit wird nach Entgeltpunkten ermittelt: Ihr Bruttojahresentgelt wird in Beziehung gesetzt zum durchschnittlichen Bruttojahresentgelt aller Versicherten. Haben Sie „durchschnittlich“ verdient, erhalten Sie 1 Entgeltpunkt. Dementsprechend erhalten Sie mehr bzw. weniger als 1 Entgeltpunkt, wenn Sie in einem Jahr mehr bzw. weniger als der Durchschnitt verdient haben. Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern z.B. auch zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung und zur Sozialversicherung der früheren DDR. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Bezug von Vorruhestandsgeld und seit 1992 von Lohnersatzleistungen (z.B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) und seit 1.4.1995 Pflegezeiten.

Belegschaftsaktien

Durch Ausgabe eigener Aktien an die Belegschaft haben inzwischen viele deutsche Firmen ihre Mitarbeiter zu Miteigentümern werden lassen. Absicht ist hierbei, Arbeitnehmer enger an „ihre Firma“ zu binden. Häufig werden diese Aktien mit einem Rabatt (Vorzugskurs) auf den aktuellen Börsenkurs an die Mitarbeiter verkauft.

Beleihungswert

Der Spielraum für eine mögliche Beleihung wird durch den Marktwert eines Vermögensgegenstandes (z.B. Wertpapiere, Immobilien) bestimmt. Er wird vom Kreditgeber oder auch von einem vereidigten Sachverständigen ermittelt. Im effektiven Beleihungswert wird ein ausreichender Sicherheitsabschlag berücksichtigt, der sich nach den absehbaren Risiken oder auch nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Objektes richtet. Grundsätzlich ist z.B. die Beleihungsgrenze bei festverzinslichen Wertpapieren höher als bei Aktien, wo die Kursschwankungen und damit die Risiken relativ groß sind.

Beleihungswert §12 HypBankG

Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes. Er errechnet sich bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen üblicherweise aus dem sogenannten Sachwert. Bei vermieteten Objekten wird der sogenannte Ertragswert für die Berechnung herangezogen. Von dem so ermittelten Wert wird i.d.R. noch ein Sicherheitsabschlag von 10 - 20 % abgezogen, um den Beleihungswert des Objektes zu erhalten.

Beleihungswert §12 HypBankG

Der nachhaltig erzielbare Wert eines Objektes. Er errechnet sich bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen üblicherweise aus dem sogenannten Sachwert. Bei vermieteten Objekten wird der sogenannte Ertragswert für die Berechnung herangezogen. Von dem so ermittelten Wert wird i.d.R. noch ein Sicherheitsabschlag von 10 - 20 % abgezogen, um den Beleihungswert des Objektes zu erhalten.

Benchmark

Benchmarks sind Bezugsgrößen wie Indizes, die z.B. im Portfolio Management eingesetzt werden. Sie können zum einen die Ausrichtung der Anlagestrategie bestimmen, indem sie dem Portfoliomanager als Orientierung für die Zusammensetzung von Portfolios dienen. Zum anderen dienen Indizes als Maßstab für den Anlageerfolg (Performance). So wird häufig z.B. der DAX als Benchmark verwendet, wenn ein Investmentfonds in deutsche Aktien investiert. Die Fondsperformance ergibt sich dann durch einen Vergleich der Renditen des Fonds sowie der dabei von dem Fondsmanager eingegangenen Risiken mit jenen des DAX-Portfolios.

Beobachtungsliste (Watch-List)

Die Watch-List ist eine nicht öffentliche, laufend aktualisierte Liste von Wertpapieren oder Derivaten, zu denen im Wertpapierdienstleistungsunternehmen kurserhebliche Informationen vorliegen.

Die Watch-List ist von der Compliance-Stelle (Compliance) streng vertraulich zu führen. Die auf der Watch-List vermerkten Werte unterliegen grundsätzlich keinen Handels- und/oder Beratungsbeschränkungen. Die Watch-List dient der Compliance-Stelle dazu, in den betreffenden Werten die Eigenhandels- bzw. Mitarbeitergeschäfte zu überwachen, um Interessenkonflikte möglichst gering zu halten und Insiderdelikte zu vermeiden. In die Watch-List sind alle Wertpapiere und Derivate einer Gesellschaft aufzunehmen, über welche kurserhebliche Informationen vorliegen. Mitarbeiter des Wertpapierdienstleistungsunternehmens, bei denen in Ausübung ihrer Tätigkeit kurserhebliche Informationen anfallen, sind verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Meldung zur Watch-List vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Die Mitarbeiter, die Kenntnis von der jeweiligen Information haben, dürfen in dem jeweiligen Wert keine Eigengeschäfte tätigen.

Berechnungstag

Der Berechnungstag ist der Tag, an dem der für die Rückzahlung eines Wertpapiers ausschlaggebende Indexstand ermittelt wird.

Bereitstellungszinsen

Zinsen, die für den Teil des Darlehens berechnet werden, der nach Darlehenszusage nicht sofort vom Darlehensnehmer in Anspruch genommen wird bzw. werden kann. Sie werden entweder ab dem Zeitpunkt der Darlehenszusage oder nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist nach Darlehenszusage - i.d.R. zwischen einem und zwölf Monaten - berechnet. Bereitstellungszinsen fallen vor allem in Zusammenhang mit Bauvorhaben an, da die Auszahlung der Darlehenssumme nicht unmittelbar nach Darlehenszusage, sondern in bestimmten Raten nach Baufortschritt erfolgt.

Berichtigungsaktien

Eine Aktiengesellschaft kann Rücklagen in ­dividendenberechtigtes ­Grundkapital (Eigenkapital) umwandeln. Die Anteilsbesitzer erhalten dabei zusätzliche Aktien, ohne ­wie bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ­der Gesellschaft neue Mittel zuführen zu müssen. Vielmehr wird lediglich der bereits vorhandene Haftungsstock umstrukturiert: Das Nominalkapital wird erhöht, die ­bereits versteuerten ­offenen Rücklagen werden abgebaut. Deshalb löst die Ausgabe von „Berichtigungsaktien“ keine Steuerpflicht aus.

Sinnvoll wird eine solche Umschichtung, wenn ein Missverhältnis zwischen der Höhe des Nominal- und des tatsächlichen Eigenkapitals entstanden ist, d.h., wenn die Rücklagenbildung so stark ist, dass der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zu „teuer“ wird und damit eine breite Streuung verhindert.

Da diese Berichtigungsaktien gewissermaßen eine früher mögliche, aber nicht erfolgte Ausschüttung nachholen, sind sie kein „Geschenk“, obwohl sie gelegentlich auch „Gratisaktien“ genannt werden. Sie bedeuten für den Aktionär keinen Vermögensvorteil, weil einer zwar größeren Zahl von Anteilen nur dasselbe Reinvermögen gegenübersteht. Das zeigt sich auch in einem entsprechenden Kursabschlag.

Der Aktionär hat jedoch dann einen unmittelbaren Vorteil, wenn die Dividende auch nach einer solchen „Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln“ unverändert bleibt, er also für mehr Aktien als früher den gleichen Dividendensatz erhält.

Beschwerde

Besondere Vertragsbedingungen

Sie gelten nur in Verbindung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen; beide zusammen sind Bestandteil eines Fonds-Verkaufsprospektes. Die Besonderen Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anteilinhabern und KAG für jeweils einen bestimmten Fonds. In ihnen sind Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des betreffenden Fonds festgelegt. Ein Anhang zu den Besonderen Vertragsbedingungen regelt detailliert, an welchen Börsen und organisierten Märkten Wertpapiere für den Fonds erworben werden dürfen.

Bestätigungsvermerk

Im Rechenschaftsbericht abgedrucktes Testat der Wirtschaftsprüfer, dass Buchführung und Abschluss der Kapitalanlagegesellschaft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Beta Faktor

Der Beta-Faktor misst das Risiko (Volatilität) eines Fonds im Verhältnis zu seiner Benchmark. Er stellt den Zusammenhang und die Abhängigkeit zwischen der Fonds- und Benchmark-Performance dar und kann auch als Risikomaß interpretiert werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine Leistung des Arbeitgebers. Sie beruht auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gibt. Aus der Zusage ergeben sich die Art und der Umfang der Leistungen, also z.B. ob eine Alters-, Invaliditäts- oder/und Hinterbliebenenversorgung versprochen wird. Bisher stand es dem Arbeitgeber weitgehend frei, zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Beschäftigten eine Betriebsrente gewähren wollte.
Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung finanzieren. Dieser Anspruch besteht derzeit einheitlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht. Der Staat unterstützt dies mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Ende März 2003 hatten ca. 15,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, entsprechend ca. 56 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Betriebsrenten

Betriebsrenten sind klassischerweise freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Sie werden gezahlt, wenn eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers vorliegt. Seit dem 1.1.2002 haben Beschäftigte jedoch grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung allerdings nicht entstanden.

Betriebssystem

Die Grundlage eines Computers für alle Programme, die unter anderem Funktionen zum Verwalten von Dateien, zur Eingabe per Tastatur oder zum Drucken zur Verfügung stellt. Beispiele: DOS, Windows 95/98, Windows NT/2000, Windows XP.

Bezahlt

siehe Kurszusätze.

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet. Die Bezugsgröße West wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2010 also aus 2008) ermittelt. Sie beträgt 2010 im Westen jährlich 30.660 EUR, monatlich 2.555 EUR. Die Bezugsgröße Ost wird in Anlehnung an das in den neuen Bundesländern noch niedrigere Einkommensniveau festgesetzt. Sie beträgt 2010 jährlich 26.040 EUR, monatlich 2.170 EUR.

Bezugskurs

siehe Bezugsrecht.

Bezugsrecht

Eine Aktiengesellschaft kann sich neue Finanzierungsmittel über eine Erhöhung des Grundkapitals (Eigenkapital) beschaffen. Dabei gibt sie neue Aktien aus, die den Altaktionären und/oder Dritten als „junge“ Aktien zum Bezug (Kauf) angeboten werden. Mit dem Erlös erweitert die Gesellschaft ihre Eigenkapitalbasis (Kapitalerhöhung ).

Gemäß Aktiengesetz wird den Aktionären ein Bezugsrecht auf solche neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am alten Grundkapital eingeräumt; es soll den Wertverlust bei den alten Aktien durch den Bezugsrechtsabschlag ausgleichen („Verwässerungsschutz“). Dieses Bezugsrecht hat im Allgemeinen einen Wert in Euro und Cent, sofern die jungen Aktien billiger als die alten Aktien sind.

Wird der Zeichnungspreis (oder: Bezugskurs) auf 100 % festgesetzt, spricht man von einem Pari-Bezugsrecht; meist aber wird auf den Nennwert ein Aufgeld oder Agio (Disagio) gefordert, dessen Gegenwert in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden muss.

Bezugsrechte lassen sich kaufen und verkaufen; sie werden an der Börse gehandelt. Je nach Angebot und Nachfrage kann ihr Preis vom rechnerischen Wert abweichen. Besitzt man keine alten Aktien, ist aber am Bezug junger Aktien interessiert, kann man während der Bezugsfrist eine entsprechende Anzahl Bezugsrechte erwerben. Mit Beginn des Bezugsrechtshandels wird der Kurs der alten Aktie um den so genannten Bezugsrechtsabschlag vermindert. Nach Ablauf der in der Regel zweiwöchigen Bezugsfrist können die jungen Aktien über die Börse erworben werden.

Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis gibt an, in welchem Verhältnis ein Finanzprodukt einen zugrunde liegenden Wert (Basiswert, Underlying) abbildet. Zum Beispiel: Ein DAX-Zertifikat mit einem Bezugsverhältnis von 100:1 ist bei einem Indexstand von 5.000 Punkten 50 Euro wert, ein Zertifikat mit einem Bezugsverhältnis von 10:1 bei gleichem Indexstand 500 Euro.

BIC

BIC bedeutet „Bank Identifier Code“ und ist auch als SWIFT-Code bekannt. Dieser Code dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und ist 8- oder 11-stellig.

Der BIC der Commerzbank lautet: COBADEFFXXX
Der BIC der Commerzbank vormals Dresdner Bank lautet: DRESDEFFXXX

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Die IBAN zu Ihren Konten und den BIC der Commerzbank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen.

Bid-ask-spread

Spanne zwischen Ankaufskurs (auch Geldkurs) und Verkaufskurs (auch Briefkurs) bei Devisen und Wertpapieren (Geld-Brief-Spanne).

Bilanz

Eine Bilanz ist die zahlenmäßige Gegenüberstellung von Vermögenswerten einschließlich der Forderungen (Aktiva) einerseits sowie Verbindlichkeiten eines Unternehmens und seines Eigenkapitals (Passiva) andererseits. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Jahresbilanz aufzustellen, wobei die Bewertung einzelner Bilanzposten sowie ­ für Kapitalgesellschaften die Gliederung gesetzlich vorgeschrieben sind. Häufig werden auch monatliche oder vierteljährliche Zwischenbilanzen erstellt.

Man unterscheidet zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Die Handelsbilanz, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, kann in gewissem Umfang stille Reserven enthalten, falls das Eigenkapital größer ist als der Bilanzausweis erkennen lässt. Die Steuerbilanz stellt eine Fortschreibung des handelsrechtlichen Ergebnisses dar und wird nur dem Finanzamt vorgelegt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz der wesentliche Teil des Jahresabschlusses. Für Kapitalgesellschaften besteht ein von der Größenordnung abhängiger Veröffentlichungsumfang im Handelsregister bzw. Bundesanzeiger. Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, müssen ihren Aktionären den gesamten Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Lagebericht, Anhang) vorlegen und darüber hinaus den Jahresabschluss in den Börsenpflichtblättern ­dies sind insbesondere die an den Börsenplätzen erscheinenden Tageszeitungen veröffentlichen.

Bilanzkennzahlen

Um zu aussagekräftigen Angaben über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu kommen, wird aus dem Jahresabschluss eine Vielzahl von Kennziffern errechnet (Analyse, Cash-flow). Die bekanntesten Relationen betreffen:

den Kapitalaufbau eines Unternehmens, z.B.:

  • Fremdkapital :
    Bilanzsumme
  • Eigenkapital :
    Bilanzsumme
    (Eigenkapital-Quote);

die Vermögensstruktur, z.B.:

  • Anlagevermögen : Bilanzsumme
  • Umlaufvermögen : Bilanzsumme;

die Finanzierungsstruktur, z.B.:

  • langfristige Finanzierungsmittel (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) : Anlagevermögen. (Das Anlagevermögen soll möglichst durch die langfristigen Finanzierungsmittel gedeckt sein.);
  • Umlaufvermögen : kurzfristiges Fremdkapital
  • kurzfristiges Fremdkapital : Umlaufvermögen (ohne Vorräte);

den betrieblichen Erfolg, z.B.:

  • Betriebsergebnis : Umsatz
    (Betriebsrentabilität)
  • Geschäftsergebnis : Eigenkapital (Eigenkapitalrentabilität)
  • Geschäftsergebnis : Gesamtkapital (Gesamtkapitalrentabilität).

Bilanzkurs

Der Bilanzkurs einer Aktie ergibt sich aus dem bilanzierten Eigenkapital einer Aktiengesellschaft abzüglich eventueller Anteile Dritter, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Kennzahl drückt damit aus, wie viel bilanzielles Eigenkapital sich der Aktionär pro Aktie zurechnen kann.

Die Aussagekraft dieser Kennzahl ist jedoch begrenzt, weil stille Reserven nicht erfasst werden und damit ein Rückschluss auf die wirkliche Substanz des Unternehmens nicht möglich ist. Der Bilanzkurs spielt deshalb bei der Entscheidung für eine Geldanlage in Aktien nur eine untergeordnete Rolle.

Bit/Byte

Abkürzung für „binary digit (Bit)“. 1 Bit ist die kleinste Darstellungseinheit und kann die Werte 0 und 1 annehmen. Oft werden 8 Bits zu 1 Byte zusammengefasst.

Block Trades

Handel größerer Wertpapierpositionen.

Blue Chips

Amerikanische Bezeichnung für die umsatzstärksten, von der Marktkapitalisierung her größten bzw. bekanntesten Aktien einer Region bzw. einer Börse. In Deutschland sind hierbei in der Regel die DAX-Werte gemeint, im Euro-Raum die Euro Stoxx-Werte (s. Stoxx) und in den USA die Werte, die im Dow-Jones-Index enthalten sind.

Bobl-Futures

An der Eurex handelbare Zins-Futures (Interest Rate Futures), denen eine synthetische ­ d.h. eine aus realen Elementen zu einer Referenzobligation konstruierte ­6%ige Bundesobligation als Basiswert zugrunde liegt.

Bogen

siehe Mantel.

Bonds

Längerlaufende festverzinsliche Wertpapiere; dabei wird insbesondere zwischen Straight Bonds (Anleihen mit laufender Zinszahlung) und Zero Bonds (Nullkupon-Anleihen) unterschieden.

Bonität

Einstufung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines Geschäftspartners; im kreditwirtschaftlichen Bereich für die Kreditvergabe ausschlaggebend. Die Bonitätsprüfung vor einer Kreditzusage ist nicht nur notwendig, um das Kreditinstitut soweit wie möglich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sondern kann den Kreditnehmer auch vor der finanziellen Überlastung durch Selbstüberschätzung bewahren. Bei höheren Kreditbeträgen ist die Bonitätsprüfung durch entsprechende Vorschriften des Kreditwesengesetzes sogar vorgeschrieben.

Mehr zum Thema Bonität finden Sie in unserem Ratgeber.

Bonus

Zusätzliche Zahlung an Aktionäre neben der regulären Dividende (beispielsweise in Form eines Jubiläumsbonus) oder an Sparer neben den regulären Zinsen für Spareinlagen.

Bookbuilding

Bei dem im Rahmen der Emissionskursermittlung und der Platzierung verwendeten Bookbuilding-Verfahren wird der Kapitalanleger mit in den Prozess der Preisfindung einbezogen. Im Gegensatz dazu steht das Festpreisverfahren, bei dem der Emissionspreis zwischen der konsortialführenden Bank und dem Emittenten vereinbart wird und das Bankenkonsortium dem Emittenten die Übernahme der Emission zu einem bereits vor der Veröffentlichung des Verkaufsangebots festgelegten Platzierungspreis garantiert. Das Bookbuilding-Verfahren lässt sich in drei Phasen darstellen:

In der ersten Phase, der Pre-Marketing-Phase, sprechen die Konsortialbanken auf Basis einer analytisch ermittelten Preisindikation potenzielle Großinvestoren an, um das Interesse und die Preisvorstellungen der Investoren auszuloten. Auf Basis der Indikationen in dieser Phase und des beobachteten Kaufinteresses wird in Abstimmung zwischen Emittent und Konsortialführer eine Preisspanne um den analytisch ermittelten Preis gelegt, die anschließend in einer Pressekonferenz öffentlich verkündet wird.

Nach der Festlegung der Preisspanne beginnt die Marketing-Phase. In dieser Phase wird das Unternehmen auf so genannten Roadshows an verschiedenen internationalen Finanzzentren vorgestellt. Außerdem finden parallel Einzelgespräche des Managements mit ausgewählten institutionellen Investoren, so genannten One-on-one-Meetings, statt. Die Dauer der Marketing-Phase ist abhängig vom Platzierungsvolumen und von geografischen Schwerpunkten; sie läuft in der Regel parallel zu der Bookbuilding-Phase.

Die dritte Phase, das eigentliche Bookbuilding, besteht aus dem Ausbau des Buches. In dieser Phase werden die innerhalb der festgelegten Preisspanne liegenden Kauforders der Investoren von den Konsortialbanken entgegengenommen. Dabei werden Preis, Anzahl und Zeitpunkt der Orders sowie Angaben über den Investor wie Nationalität, Branche, Anlagehorizont festgehalten und ab einer bestimmten Ordergröße auch der Name des Investors aufgenommen. Der Konsortialführer erfasst sämtliche Orders zentral in einem Buch, ist also derjenige, der das Buch verantwortlich führt, und wird deshalb auch als „Bookrunner“ bezeichnet.

Nach Beendigung des Bookbuilding werden anhand des Buches Preissensitivität und Qualität der einzelnen Investorengruppen analysiert und die zugrunde liegende Preis-Mengen-Funktion ermittelt. Basierend auf der Preis-Mengen-Funktion werden der endgültige Emissionspreis und die regionale und qualitative Zuteilung des Emissionsvolumens vorgenommen.

Bookbuildingspanne

Preisspanne im Rahmen des Bookbuildingverfahrens.

Bookmark

engl.: Lesezeichen. Browserfunktion zum Abspeichern von URLs. Über Bookmarks ist ein Direktzugriff auf Webseiten möglich.

Börse

Die Börse ist ein Marktplatz, auf dem täglich große Umsätze getätigt werden, ohne dass Waren oder Geld direkt in Erscheinung treten. Deshalb ist eine wesentliche Voraussetzung für einen Börsenhandel, dass die Handelsgüter nach Qualität und Menge eindeutig bestimmbar sind. Diese Forderung wird vollständig von Wertpapieren und Devisen erfüllt, aber auch von Rohstoffen, die international klassifiziert sind.

In Deutschland gibt es die Börsenplätze Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg-Hannover, München und Stuttgart. Hier werden an Börsenhandelstagen die zugelassenen Wertpapiere von dazu berechtigten Personen (Börsenhändler) unter Einschaltung der amtlichen Makler (Kursmakler) gehandelt. Käufe und Verkäufe erfolgen zunächst durch Zuruf; erst später werden die schriftlichen Verträge abgeschlossen. Die Preise, d. h. die Kurse der Wertpapiere, richten sich nach Angebot und Nachfrage.

Neben den Präsenzbörsen gibt es das vollelektronische Handelssystem Xetra®. Die Handelszeiten erlauben Ihnen Aktiengeschäfte zwischen 9.00 und 17.30 Uhr zu tätigen und ermöglichen Ihnen eine individuelle Auftragsgestaltung. Da Kauf- und Verkaufaufträge elektronisch zusammengeführt werden, erfolgt der Wertpapierhandel ohne Makler, das heißt, es wird keine Maklergebühr berechnet.

Bekannteste und größte internationale Börse ist die New York Stock Exchange (NYSE), auch „Wall Street“ genannt. Die beiden nächstwichtigsten Börsenplätze sind London und Tokio (Auslandsbörsen). Die größte deutsche Wertpapierbörse ist in Frankfurt. Mit Einführung der Computerbörse hat die Bedeutung des Parketthandels jedoch stetig an Bedeutung verloren.

Börsenaufsicht

Der amtliche Börsenhandel unterliegt einer strengen Aufsicht. Sie ist in Deutschland Teil der dreigliedrigen Wertpapieraufsicht. Die Börsenaufsichtsbehörden der Länder sorgen seit dem Börsengesetz von 1896 für die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie für die ordnungsgemäße Durchführung des Börsenhandels und der Geschäftsabwicklung. Im Mittelpunkt stehen dabei z.B. die Einhaltung der Handelsusancen bei der Preisfindung, die Beobachtung der Handelsvolumina und die Eigengeschäfte der Kursmakler.

Die Börsenaufsichtsbehörde kann für die Durchführung der Aufsicht einen Staatskommissar einsetzen, der jedoch nicht direkt in den Börsenablauf eingreifen darf. Er ist berechtigt, an allen Beratungen des Börsenvorstands teilzunehmen; von wichtigen Vorgängen ist er zu unterrichten.

Die Börsen haben außerdem eigene Kontrollorgane geschaffen. So legt der Vorstand die Geschäftsbedingungen (z.B. Börsenzeiten) fest und überwacht mit Hilfe der Handelsüberwachungsstelle deren Einhaltung. Hinzu kommen Zulassungsstelle und Maklerkammer. Ein Ehrengericht kann Verstöße gegen die Börsenordnung ahnden.

Börsenauftrag

Mit dem Börsenauftrag erteilt ein Kunde seinem Kreditinstitut die Order, für ihn Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Diese Wertpapierorder enthält präzise Angaben für den Auftrag, insbesondere Wertpapier-Bezeichnung, Stückzahl, Geltungsdauer und Preisangaben.

Solche Preisangaben können frei gewählt werden. Liegen sie beim Kaufauftrag niedriger als der Börsenkurs, kann der Kauf möglicherweise nicht ausgeführt werden ­ ebenso, wenn sie beim Verkaufsauftrag über dem Börsenkurs liegen. Deshalb wird zumeist ein Preislimit (Limit) nach oben (Kauf) oder unten (Verkauf) gesetzt, mit dem man seine Preisvorstellungen und Kurserwartungen mit der tatsächlichen Kursentwicklung in Übereinstimmung zu bringen versucht. Soll die Order zu den gegebenen Börsenkursen ausgeführt werden, gibt man keinen Preis an, sondern lässt bei Kauforders den Zusatz „billigst“ hinzusetzen; dann wird der Kauf zum nächsten Kurs ausgeführt; ebenso lässt man bei Verkaufsorders in diesem Fall den Zusatz „bestens“ hinzusetzen; dann wird der Verkauf zum nächsten Kurs ausgeführt.

Schließlich kann man auch die Geltungsdauer des Auftrags festlegen; Standardklausel ist „per ultimo“; d. h., der Auftrag soll in diesem Fall spätestens bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats ausgeführt sein; falls dies etwa bei den gegebenen Unterschieden zwischen eigenen Kursvorstellungen und Börsenkursentwicklung nicht möglich war, erlischt er an diesem Ultimo.

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Börsenkurse

Die Börsenkurse bilden sich aufgrund der Kauf- und Verkaufsaufträge, die an die Börse gelangen. Sie werden für Aktien als Stückkurse (in Euro je Stück) und für festverzinsliche Wertpapiere als Prozentkurse (in Prozent vom Nennwert) notiert.
Folgende Kursnotierungen werden unterschieden:

  • Anfangskurs: Erster während der Handelszeit für ein Wertpapier mit fortlaufender Notierung festgestellter Kurs.

  • Schlusskurs: Der letzte festgestellte Kurs während der Handelszeit an der Börse.

  • Einheitskurs: Kurs, der nur einmal börsentäglich, gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung, für Aktien im Amtlichen Handel festgestellt wird. Wird in der Praxis auch als Kassakurs bezeichnet.

  • Kassakurs: Kurs am Kassamarkt, der fortlaufend oder im Zuge der Einheitskursfeststellung ermittelt wird. In der Praxis wird der Begriff enger gefasst und dem Einheitskurs gleichgesetzt, Für Aktien wird der Kassakurs nicht mehr berechnet.

  • Variable Notierung: Für Wertpapiere, welche zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt eine variable Notierung; dabei wird während der Handelszeit an der Börse für jeden zustande gekommenen Umsatz der erzielte Preis neu notiert und veröffentlicht.

An der Frankfurter Wertpapierbörse finden Präsenz- und Xetra-Handel an allen Handelstagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Aktien und Optionsscheine statt. Der Parketthandel beginnt um 9.00 Uhr und endet zwischen 17.00 Uhr und 17.30 Uhr.
Gehandelt wird an allen Werktagen. Am Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Heiligabend, Weihnachten und Silvester findet kein Handel statt.

Feiertage, an denen gehandelt wird, sind Pfingstmontag, Fronleichnam und Christi Himmelfahrt. Der Rentenhandel sowie der Handel von Aktien mit ausschließlicher Einheitskursfeststellung im Präsenzhandel bzw. nur einer Auktion in Xetra finden in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr statt.

Börsenmakler

siehe Kursmakler.

Börsennotierung

Amtliche Feststellung (Amtlicher Handel) der Börsenkurse („amtliche Notierung“) während der börsentäglichen Handelszeit an der Börse.

Die Geschäftsführung einer Börse hat die Aufnahme der ersten amtlichen Notierung der zugelassenen Wertpapiere auf Antrag eines zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts oder nach den Sondervorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens an der Börse zu veranlassen. Der Antragsteller hat im Auftrag des Emittenten der Geschäftsführung den Zeitpunkt für die Einführung und die Merkmale der einzuführenden Wertpapiere mitzuteilen; ist der Emittent ein solches Institut oder Unternehmen, so kann er dies selbst übernehmen.

Vor Aufnahme der amtlichen Notierung muss die Geschäftsführung die Handelsbedingungen für das einzuführende Wertpapier festsetzen. Die zugelassenen Wertpapiere dürfen frühestens am ersten Werktag nach der ersten Veröffentlichung des Prospekts bzw. der Zulassung eingeführt werden. Die Geschäftsführung kann die amtliche Notierung aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten ist, und einstellen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint. Des Weiteren kann die Geschäftsführung den Börsenhandel insgesamt oder in Teilmärkten unterbrechen bzw. die Preisfeststellung aussetzen, wenn dies aus technischen Gründen oder zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen der Funktionsfähigkeit des Börsenhandels erforderlich ist.

Die Kursnotierung wird an den verschiedenen Börsenplätzen gesondert durchgeführt. Bei Wertpapieren, deren Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt diese Feststellung durch Kursmakler.

Börsenordnung

Satzung einer Börse. Sie muss im Rahmen der Börsenaufsicht vom zuständigen Landeswirtschaftsministerium genehmigt werden.

Börsenpflichtblatt

Die Zulassungsstelle jeder Wertpapierbörse hat mindestens drei inländische Zeitungen zu Bekanntmachungsblättern für vorgeschriebene Veröffentlichungen (Börsenpflichtblätter) zu bestimmen. Mindestens zwei dieser Zeitungen müssen Tageszeitungen mit überregionaler Verbreitung im Inland sein (überregionale Börsenpflichtblätter). Die Bestimmung als Börsenpflichtblatt kann zeitlich begrenzt sein und ist durch Börsenbekanntmachung zu veröffentlichen.

Börsenplatz

siehe Börse.

Börsenprospekt

Börsenzulassung

Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung entscheidet die Zulassungsstelle und über die Zulassung eines Wertpapiers zum Geregelten Markt der Zulassungsausschuss. Der Zulassungsstelle und dem Zulassungsausschuss müssen neben Vertretern von Kreditinstituten mindestens zur Hälfte Personen angehören, die nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligt sind. Das Börsengesetz macht das antragstellende Kreditinstitut und den Emittenten als Gesamtschuldner für unrichtige oder unvollständige Angaben im Prospekt, die für die Beurteilung der Wertpapiere wesentlich sind, haftbar.
Die Gesellschaften, deren Wertpapiere im Amtlichen Handel und im Neuen Markt gehandelt werden, unterliegen der Pflicht zur Ad hoc-Publizität nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz.

Bottom-Up-Ansatz

Fonds werden auf verschiedene Art und Weise verwaltet.
Hier werden einzelne Werte ohne Ländergewichtung für den betreffenden Fonds vom Management ausgewählt.
Siehe auch Managementansatz.

Bouncen

(Abprallen) Fehlerbedingtes Zurücksenden von E-Mails.

Brady Bonds

Staatsanleihen von Schwellenländern, deren Zins- und Tilgungszahlungen teilweise durch US-Staatspapiere besichert sind. Brady Bonds wurden Ende der achtziger Jahre zur Überwindung der internationalen Schuldenkrise eingeführt. Im Rahmen des Brady-Plans, benannt nach dem damaligen US-Finanzminister Nicolas Brady, wurde ein großer Teil der in den achtziger Jahren notleidend gewordenen Kredite in marktfähige Anleihen (Festverzinsliche Wertpapiere) mit i. d. R. dreißigjähriger Laufzeit umgewandelt. Als Gegenleistung für den mit diesem Schritt verbundenen umfangreichen Forderungsverzicht seitens westlicher Gläubigerbanken mussten die Schuldnerländer US-Staatsanleihen erwerben, durch deren Zins- und Tilgungszahlungen die Bedienung der Brady Bonds garantiert wurde. Heute sind Brady Bonds verschiedenster Varianten im Gesamtvolumen von etwa 100 Mrd. Dollar im Umlauf; knapp 90% hiervon wurden von lateinamerikanischen Staaten emittiert.

Branchenfonds

Investmentfonds, die ausschließlich in Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren wie zum Beispiel Energie, Rohstoffe oder Technologie anlegen.

Brief

siehe Kurszusätze.

Broker

Angelsächsische Bezeichnung für Wertpapierspezialinstitute, die als Aktienhändler oder Makler dazu berechtigt sind, Börsenaufträge von Dritten anzunehmen und auszuführen (Wertpapierhandelsgeschäft). Sie sind typisch für das amerikanische Bankensystem, das frühere Trennbanksystem. Im Gegensatz dazu bieten die deutschen Universalbanken seit jeher alle Arten von Bankgeschäften an, darunter auch das Wertpapierhandelsgeschäft (Investment Banks).

Browser

Der Browser (von engl. „to browse“ = blättern, stöbern) ist ein Programm mit dem man sich durch das WWW bewegen und in HTML geschriebene Internetseiten betrachten kann. Die aktuellen Versionen erlauben neben dem Darstellen von Text und Grafik auch das Abspielen von Ton und Animationen. Die gängigsten Browser sind der Firefox und der Internet Explorer von Microsoft.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt bezeichnet die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft (Wertschöpfung). Es setzt sich aus dem Wert sämtlicher im Inland in einem bestimmten Zeitraum produzierten Güter (Waren und Dienstleistungen) zusammen abzüglich der als Vorleistungen verbrauchten Güter. „Brutto“ bedeutet, dass die Summe aller Abschreibungen (als Maßstab für den „Verbrauch“ an Sachkapital der Volkswirtschaft) in dieser Leistungsgröße enthalten ist. Bei der Ermittlung des Nettoinlandsprodukts wird sie abgezogen.

Bruttonationaleinkommen

Nach dem seit 1999 verbindlichen Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) ist Bruttonationaleinkommen die neue Bezeichnung für das Bruttosozialprodukt. Das Bruttonationaleinkommen unterscheidet sich vom Bruttoinlandsprodukt um den Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt.

Bruttosozialprodukt

Buchgeld

Im Gegensatz zu Bargeld, das in Form von Noten oder Münzen im Umlauf ist, bezeichnet man die in den Büchern der Banken verzeichneten Guthaben der Kundschaft, soweit über sie jederzeit verfügt werden kann, als Buch- oder Giralgeld. Diese auf Kontokorrent- oder Girokonten angesammelten Sichteinlagen entstehen durch Einzahlung, Überweisung oder Scheck-Gutschrift, aber auch durch Inanspruchnahme vereinbarter Kredite. Buchgeld lässt sich durch Abheben vom Konto in Bargeld umwandeln. Vor allem aber kann man bargeldlos durch Scheck oder Überweisung darüber verfügen.
Dank des bargeldlosen Zahlungsverkehrs haben die Banken einen größeren Spielraum zur Kreditvergabe, denn sie können ihre eigenen Kassenbestände für Bargeldauszahlungen niedriger bemessen. Da die Kunden aber ihr Buchgeld jederzeit in Bargeld umwandeln können, müssen die Kreditinstitute dennoch auf ausreichende Liquiditäts-Reserven achten.

Buchgewinn

Differenz zwischen dem Restwert (= Buchwert) eines Vermögensgegenstandes (im Unternehmen) nach Abschreibungen und dem beim Verkauf erzielten Erlös, wenn dieser höher ist als der Restwert; im gegenteiligen Fall entsteht ein Buchverlust.

Buchkredit

Von Banken eingeräumtes Darlehen, das nicht in besonderen Dokumenten (wie beispielsweise Schuldverschreibungen) beurkundet ist; vielmehr wird ein Buchkredit formlos eingeräumt, freilich nach vertraglicher Vereinbarung. Er erscheint also nur in den „Büchern“ von Darlehensgeber und -nehmer. Häufigstes Beispiel ist ein über das Girokonto (Kontokorrent-Konto) verfügbarer Kreditbetrag (Giralkredit). Eine ähnliche Kreditform ist der Akzeptkredit, bei dem die Bank das Darlehen einräumt, indem sie einen Wechsel mit ihrem Akzept („Bankakzept“) versieht, den der Aussteller als Kreditnehmer auf sie zieht.
Demgegenüber ist der Wechselkredit ein Darlehen, das auf der Basis eines Wechsels eingeräumt wird, den der Kreditnehmer der Bank zum Diskont einreicht. Wechselkredite bilden den größten Teil des Diskontgeschäftes der Banken.

Buchwert

Der Buchwert gibt an, wie viel ein Unternehmen wert ist. Dazu werden alle Vermögensteile und Schulden der Gesellschaft an einem bestimmten Stichtag bilanziert. An dieser Kennzahl kann man auch ablesen, welche rechnerischen Werte eine Gesellschaft innerhalb einer bestimmten Zeit geschaffen oder vernichtet hat. Buchwert und Marktwert eines Unternehmens können allerdings erheblich auseinanderklaffen. Halten Aktionäre beispielsweise ein Unternehmen für deutlich wertvoller als sein aktuelles Betriebsvermögen (Buchwert), so können dessen Aktien und damit sein Börsenwert schnell das Doppelte oder gar Dreifache des Buchwerts betragen. Bei Wachstumsbranchen wie der Internet-, Software- oder Biotechindustrie ist dies ganz oft der Fall. Umgekehrt kann ein Unternehmen auch deutlich schlechter beurteilt werden, als sein aktueller Buchwert.

So errechnet sich der Buchwert: Ausgangspunkt für den Buchwert von Vermögensgegenständen wie Betriebsanlagen, Bürocomputer oder fertigen Produkten sind die Kosten für deren Anschaffung oder Herstellung. Diese werden addiert und anschließend der jährliche Wertverlust in Form von Abschreibungen sowie aktuelle Forderungen gegengerechnet. Unterm Strich bleibt der momentane Buchwert.

Bug

Ein Fehler in einer Soft- oder Hardware. Hersteller bemühen sich in aller Regel, den Mangel so schnell wie möglich durch ein Zusatzprogramm,das „Bugfix“ oder kurz „Fix“, zu beheben.

Bull Market

siehe Baisse/Hausse.

Bund-Futures

An der Eurex handelbare Zins-Futures (Options & Futures, Interest Rate Futures), denen eine synthetische ­ d.h. eine aus realen Elementen zu einer Referenzanleihe konstruierte ­ 6-prozentige Bundesanleihe als Basiswert zugrunde liegt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die Zielsetzung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die Wirtschaftsförderung. Sie bietet dem Endverbraucher zahlreiche Fördermöglichkeiten u.a. für den Wohnungsbau an und fördert damit indirekt den Mittelstand.

Bundesanleihe

Bundesanleihen sind börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere, die vom Bund in unregelmäßigen Abständen im Tenderverfahren über die Bietergruppe Bundesemissionen emittiert (Emission) werden. Ihre Laufzeit beträgt 10 bis 30 Jahre. Abgesehen von wenigen als Floating Rate Notes begebenen Ausnahmen erfolgt bei diesen Anleihen eine jährliche, nachträgliche Zinszahlung in fester Höhe. Die Rendite von Bundesanleihen gilt als wichtige Orientierungsgröße (Benchmark) für den Rentenmarkt. Mit einem Umlauf von über 400 Mrd. Euro Mitte 2001 stellen Bundesanleihen eine sehr bedeutende Finanzierungsquelle des Bundes dar.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin genannt - vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.
Die BaFin ist nur im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.

Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist das amtliche Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Im amtlichen Teil werden Rechtsverordnungen des Bundes verkündet. Ein zweiter Teil enthält sonstige Nachrichten der Bundesbehörden.

Für die Wirtschafts- und Finanzwelt besonders bedeutsam ist Teil 3. Hier finden sich gerichtliche und Firmenbekanntmachungen. Vor allem sind dies die Nachrichten der Aktiengesellschaften, bestehend aus Einladungen zu Hauptversammlungen, Jahresabschlüssen, Dividendenbekanntmachungen sowie Mitteilungen zum Wechsel der Anteilseigner. Auch die Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen hier ihre Abschlüsse veröffentlichen, wobei für den Umfang der Publizitätspflicht nach Größenklassen gestaffelte Erleichterungen gelten.

In der Zentralhandelsregister-Beilage schließlich wird über Gründung und Erlöschen der Firmen berichtet. Hier erscheinen sowohl die Neueintragungen in die örtlichen Handelsregister als auch die Mitteilungen über Konkurs- und Vergleichsverfahren (Insolvenz).

Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde 1957 als einheitliche Notenbank errichtet. Sie ging aus dem zweistufigen Zentralbanksystem mit der Bank deutscher Länder und den damals rechtlich selbständigen Landeszentralbanken hervor, das seit der Einführung der D-Mark am 20. Juni 1948 die Verantwortung für die deutsche Währung trug. Mit Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) ist die Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, Preisstabilität zu gewährleisten, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Die Bundesbank führt damit als nationale Zentralbank die gemeinsame Geldpolitik des Eurosystems in Deutschland durch.

Bundesobligationen

Bundesobligationen sind börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere, die der Bund seit 1979 ständig anbietet. Die ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren wurde im August 1999 auf fünf Jahre und drei Monate und im August 2000 auf fünf Jahre und sechs Monate modifiziert. Die jeweils zwei Emissionsserien pro Jahr werden für längere Zeit mit dem gleichen Nominalzins ausgestattet, während sich der Ausgabekurs in kürzeren Abständen entsprechend der jeweiligen Marktlage zur Feineinstellung der Effektivverzinsung (Rendite) ändern kann. Der Ersterwerb ist bereits ab 100 Euro möglich; die Zinsen werden jährlich nachträglich gezahlt. Dieser freihändige Verkauf richtet sich ausschließlich an natürliche Personen und Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Nach der Börseneinführung ist der Erwerb durch alle Gebietsansässigen möglich, seit dem 3. Oktober 1988 auch von allen Ausländern. Seit 1995 erfolgt außerdem viermal pro Jahr (im Februar, Mai, August und November) eine Versteigerung von Bundesobligationen im Tenderverfahren, bei dem nur die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen unmittelbar teilnahmeberechtigt sind. Mitte 2001 betrug der Umlauf an Bundesobligationen etwa 120 Mrd. Euro.

Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe sind nicht an der Börse gehandelte festverzinsliche Wertpapiere, die der Bund seit 1969 ständig ausgibt. Der Verkauf erfolgt nur an Private sowie an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Institutionen. Mitte 2001 betrug der Umlauf aller „Bundesschätzchen“ rund 32 Mrd. Euro.
Den Bundesschatzbrief gibt es in zwei Ausstattungen:

  • Typ A, Laufzeit sechs Jahre; die Zinsen werden jährlich nachträglich gezahlt.
  • Typ B, Laufzeit sieben Jahre; die Zinsen werden mit Zinseszinsen erst bei Rückzahlung in einer Summe ausgezahlt (Aufzinsungspapier).

Die Mindestanlage beträgt jeweils 50 Euro (Nennwert). Zwei für den Anleger interessante Merkmale kennzeichnen den Bundesschatzbrief: Erstens steigt die Verzinsung jährlich an, zweitens können Bundesschatzbriefe bereits ein Jahr nach Erwerb zum Nennwert wieder zurückgegeben werden, allerdings nur bis 5.000 Euro je 30 Zinstage und Person; damit besteht kein Kursrisiko. Der Bundesschatzbrief ähnelt in dieser Konstruktion den Sparbriefen mit steigendem Zins, die von vielen Kreditinstituten angeboten werden.

Bundesschuldbuch

Heute wird nur noch ein Teil aller Anleihen (z.B. Pfandbriefe) in effektiven Wertpapier-Urkunden (Mantel/Bogen) ausgedruckt, die man auch mit nach Hause nehmen kann, überwiegend allerdings in Bankdepots aufbewahren lässt. Der Bund ging in den siebziger Jahren zum stückelosen Verkehr über: Seine Anleihen werden als Wertrechtsanleihen im Bundesschuldbuch erfasst. In diesem Register, das von der Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg geführt wird, werden die Käufer der Anleihen als Gläubiger namentlich festgehalten.

Bürgschaft

siehe Avalkredit.

Bürgschaftsbanken

Button

Buttons („Knöpfe“ bzw. „Tasten“) sind grafische Elemente zum Anklicken, die zur Navigation oder Interaktion auf einer Webseite eingesetzt werden.

BVI Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaft

Im BVI, der 1970 in Frankfurt gegründet wurde, sind nahezu alle deutschen Investmentgesellschaften zusammengeschlossen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört die Wahrnehmung der Interessen der Investmentbranche und die Förderung des Investmentgedankens. über die „Initiative Investmentsparen“ bewirbt der BVI zudem die Idee der Fondsanlage, um sie breiten Bevölkerungskreisen näher zu bringen. Der BVI hat eine Reihe von Informationsbroschüren herausgebracht, die dort kostenlos angefordert werden können.

BVI-Methode

Diese ist jene Methode die sich in Deutschland zur Performanceberechnung allgemein durchgesetzt hat. Dabei werden alle laufenden Gebühren auf Fondsebene in das Ergebnis miteinbezogen. Gebühren, die nicht auf der Fondsebene entnommen werden, sondern die der einzelne Anleger zahlt, bleiben unberücksichtigt.

BVI steht für den Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften. Er hat den Sitz in Frankfurt und ist der maßgebliche Verband der deutschen Investmentbranche. Ihm gehören 64 deutsche und ausländische Investmentgesellschaften an.