Glossar

E-Commerce

Als E-Commerce wird im allgemeinen der Handel im Internet zwischen einem Unternehmen und Kunden bzw. zwischen mehreren Unternehmen bezeichnet. E-Commerce-Produkte sind Software-Pakete, die den Handel im Internet software-technisch unterstützen.

Ebit, Ebitda

Ebit ist die Kurzform des englischen Begriffs Earnings before Interest and Taxes. Diese absolute Ertragskennzahl misst den Gewinn vor Zinsergebnis und Steuern. Mit dem Ebit und dem Ebitda messen Analysten den Gewinn eines Unternehmens. Die Kennzahlen berücksichtigen keine außerordentlichen Erträge. Auch Aufwendungen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, bleiben ausgeklammert. Börsianer bekommen dadurch einen klaren Blick auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Steigt das Ebit, floriert das Kerngeschäft. Auch die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen wird erleichtert. Das Ebit gilt international als Maßstab für die Fähigkeit einer Gesellschaft, seine Schulden zahlen bzw. Gewinne ausschütten zu können.

Das Ebitda baut sich auf dem Ebit auf, klammert aber zusätzlich die Abschreibungen aus. Ebitda steht für den englischen Begriff: Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Die Bereinigung der Kerngewinne um Abschreibungen ist sinnvoll, um innovationsfreudige Unternehmen mit hohen Abschreibungen besser mit anderen Gesellschaften vergleichen zu können.

EBRD

siehe Osteuropabank.

Eck- oder Standardrentner

Eine für Vergleichszwecke erfundene Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das Verhältnis der Rente dieser Vergleichsperson zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau.

ECU

EEV-Steuern

EEV-Steuern umfassen die Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen. Hierzu gehören:

Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer einschließlich Kapitalertragsteuer;
Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer;
Steuern vom Vermögen: Grundsteuer.

In der Gewinn- und Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften sind die Steuern vom Einkommen und Ertrag (EE-Steuern) und die Steuern vom Vermögen gesondert als Aufwand (Aufwand und Ertrag) auszuweisen.

Effekten

Wertpapiere, die sich zur Kapitalanlage eignen wie Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien sowie Investment-Anteile (Investmentsparen). Keine Effekten sind insbesondere Schecks und Wechsel.

Effekten-Lombard-Kredit

Ein Effekten-Lombard-Kredit ist eine Art Wertpapier-Darlehen. Der Kreditnehmer beleiht sein Wertpapier-Depot und erhält im Gegenzug einen besonders günstigen Kredit, den er wieder für Wertpapierkäufe einsetzen kann. Die vorhandenen Wertpapiere dienen der Bank als Sicherheit. Die Höhe der Lombard-Kreditlinie ist abhängig von der Zusammensetzung und dem Wert des Depots. Manche Geldinsititute geben bei risikoarmen Einlagen wie Bundesschatzbriefen oder Renten- und Geldmarktfonds bis zu 80 Prozent des Wertes als Darlehen an den Kunden aus. Aktien- und Aktienfondswerte werden dagegen nur zu 30 bis 60 Prozent beliehen, Optionsscheine gar nicht.

Heute bieten fast alle Banken Effekten-Lombard-Kredite an, allerdings muss das Depot einen bestimmten Mindestwert aufweisen. Dieser variiert je nach Bank zwischen 2.500 Euro und 20.000 Euro. Die Einsparung gegenüber normalen Dispokrediten (eingeräumter Kontoüberziehung) ist enorm. Will ein Anleger unbedingt Wertpapiere auf Pump kaufen, so kostet ihn ein Lombard-Kredit im Schnitt nur halb so viel wie eine Überziehung des Girokontos. Mit lediglich fünf bis sieben Prozent Überziehungszinsen müssen Börsianer rechnen.

Trotz des verlockenden Angebots sollten Anleger vorsichtig sein. Denn fallen die Kurse, verringert sich auch die Kreditlinie. Die Bank verlangt dann ziemlich schnell neue Sicherheiten oder die vorzeitige Ablösung des Kredits – das kann teuer werden. Der gleiche Fall tritt ein, wenn mit den beliehenen Werten weiter gehandelt wird. Wird zum Beispiel ein Dax-Depot zur Hälfte in hoch spekulative Anleihen umgeschichtet, fällt der Beleihungssatz. Damit ändert sich automatisch der Kreditrahmen. Kann der Kunde keine neuen Sicherheiten erbringen, ist die Bank berechtigt Wertpapiere zu verkaufen, auch wenn diese gerade im Minus stehen. Der Anleger kann dann erhebliche Verluste erleiden. Um Spielraum für Schwächephasen zu haben, sollte die bestehende Kreditlinie deshalb niemals voll ausgeschöpft werden.

03.07.2002 Publikom Z

Effektengiroverkehr

Effektiv-Verzinsung

siehe Rendite.

Effektiver Jahreszins

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent anzugeben. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis „effektiver Jahreszins“.

Wenn während der Laufzeit des Kredites jedoch Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten sind, muss der Zins als anfänglicher effektiver Jahreszins ausgewiesen werden. Der effektive Jahreszins wird im Wesentlichen vom Nominalzins, dem Auszahlungskurs (Damnum), der Tilgung, der Tilgungsverrechnung und der Dauer der Zinsfestschreibung bestimmt.

Ein Vergleich des Effektivzins verschiedener Darlehensangebote ist nur dann aussagekräftig, wenn die Zinsfestschreibung gleich ist. Auch die übrigen einbezogenen Faktoren (Tilgungssatz, Tilgungsfreijahre usw.) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.

Eigenkapital

Eigenkapital zählt zu den Finanzierungsmitteln eines Unternehmens. Es entsteht durch Einzahlungen bzw. Vermögenseinbringung der Eigentümer (Kapitalerhöhung), darüber hinaus z.B. aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und Rückstellungen. Zum Eigenkapital zählen vor allem das gezeichnete Kapital - das ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft bzw. Stammkapital einer GmbH-, die Kapital- und Gewinnrücklagen sowie ein möglicher Gewinnvortrag. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften (OHG, KG) wird außerdem das in der Bilanz nicht ausgewiesene Privatvermögen der Inhaber bzw. persönlich haftenden Gesellschafter hinzugerechnet. Aus rechtlicher Sicht ist für Eigenkapital charakteristisch, dass es einen Anspruch auf den Gewinn des Unternehmens vermittelt. Ferner ist es für die Kapitalgeber in der Regel mit Mitgliedschafts- bzw. Stimmrechten verbunden. Eine wichtige Ausnahme bildet allerdings die stimmrechtslose Vorzugsaktie (Stammaktie). Zudem darf Eigenkapital dem Unternehmen nicht willkürlich entzogen werden, sondern muss ihm dauerhaft zur Verfügung stehen. Hauptgrund dafür ist seine wirtschaftliche Haftungsfunktion im Verlust- oder Konkursfall. In diesen Fällen wird es durch Kapitalherabsetzung (Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung) bzw. -zusammenlegung reduziert, um die Bilanz auszugleichen. Es ist somit gegenüber den Forderungen der Fremdkapital-Gläubiger nachrangig und ist daher echtes „Risikokapital“.

Hinreichendes Eigenkapital ist Voraussetzung für eine Fremdfinanzierung, denn nur wer bereit ist, mit eigenen Mitteln Risiko zu tragen, wird auch bei Gläubigern so viel „Kredit“ finden, dass sie ihm Fremdkapital anvertrauen. Eigenkapital hat gegenüber den fremden Mitteln den Vorteil, dass in schwierigen Phasen vorübergehend die Vergütung ausgesetzt werden kann; können dagegen für Fremdkapital Zins- und Tilgungszahlungen in der vereinbarten Höhe nicht geleistet werden, können die Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Unternehmensvermögen oder sogar den Konkurs (Insolvenz) beantragen.

Für Banken ist das haftende Eigenkapital von besonderer Bedeutung, da es ihren Geschäftsspielraum aufgrund von Vorgaben der Bankenaufsicht wesentlich bestimmt. Das Kreditwesengesetz sieht vor, dass auch weitere („mezzanine“) Finanzierungsmittel wie Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter und Genussrechtskapital (Genussscheine) dem Eigenkapital zugerechnet werden können, wenn sie bestimmte Kriterien wie Dauerhaftigkeit und Verlustteilnahme erfüllen.

Einheitskurs

siehe Kursbildung.

Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes

Auf Renten wegen Todes werden eigene Einkünfte des Berechtigten, bei Waisenrenten jedoch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres der Waise, angerechnet. Solche Einkünfte sind z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld und Renten) und Vermögenseinkommen (z. B. aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung). Auf Hinterbliebenenrenten, die nach altem Recht berechnet werden, und auf Waisenrenten an Waisen, die vor dem 1.1.2002 geboren sind, werden keine Vermögenseinkünfte angerechnet. Bei der Einkommensanrechnung wird nur ein Teil des Einkommens des Berechtigten berücksichtigt. Für die Bestimmung des anzurechnenden Betrages wird von dem Einkommen zunächst - soweit geboten - ein pauschaler Abschlag gemacht, mit dem der Belastung mit Steuern und Sozialabgaben Rechnung getragen wird. Von dem so ermittelten „Nettoeinkommen“ bleibt zusätzlich ein Freibetrag unberücksichtigt.

Einlagen

Im Bankwesen versteht man unter Einlagen die von Kunden eingezahlten Gelder. Man unterscheidet Sichteinlagen als täglich fällige Geldanlagen, Termineinlagen für einen bestimmten Zeitraum sowie Spareinlagen.

Im Handelsrecht ist eine Einlage die Höhe der Beteiligung (in Form von Bar- oder Sachleistungen) eines Gesellschafters an einer Handelsgesellschaft.

Einlagensicherung

Seit dem Jahr 1998 existiert die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ als gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Die Sicherungsgrenze dieser Einrichtung, der auch die Commerzbank Aktiengesellschaft angehört, beträgt für Einlagen Euro 100.000 pro Einleger, unabhängig davon auf welche Währung die Einlagen lauten. Wenn die Einlage mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, wie etwa dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer, beträgt die Sicherungsgrenze für mindestens sechs Monate nach der Einzahlung Euro 500.000 pro Einleger.

Daneben ist die Commerzbank Aktiengesellschaft Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin, einer privatrechtlichen, staatlich nicht beaufsichtigten Einrichtung der privaten Banken. Der Einlagensicherungsfonds fungiert als Anschlussdeckung zur gesetzlichen Entschädigungseinrichtung bis zu der nach seinen Statuten festgelegten Sicherungsgrenze.

Sowohl die gesetzliche Entschädigungseinrichtung als auch der Einlagensicherungsfonds sichern auch Einlagen bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen der Commerzbank Aktiengesellschaft im Ausland ab.

Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich Namenspapiere wie z.B. Namensschuldverschreibungen, auf den Namen lautende Sparbriefe und auf den Namen lautende Schuldscheindarlehen und zwar unabhängig von der Währung. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, Genussscheine, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Ferner sind alle als Verbindlichkeiten ausgewiesenen Rücklieferungsverpflichtungen aus Wertpapierleihegeschäften und die Verbindlichkeiten aus Wertpapierpensions- bzw. Repogeschäften nicht gesichert.

Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der Eigenmittel (im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Die jeweils aktuelle Sicherungsgrenze können Sie bei Ihrem Kundenberater oder im Internet unter „www.bdb.de“ direkt beim Bundesverband deutscher Banken e.V. abfragen.

Bis zu diesem Betrag sind sicherungsfähige Verbindlichkeiten durch den Einlagensicherungsfonds für jeden berechtigten Kunden gesichert.

Wegen weiterer Einzelheiten zum Sicherungsumfangs verweisen wir auf § 6 des Statuts der Einlagensicherungsfonds. Ausführliche Informationen zu dem Einlagensicherungsfonds, insbesondere häufig gestellte Fragen, finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesverband deutscher Banken e.V.: www.bdb.de. Auf dieser Webseite können Sie auch das Statut des Einlagensicherungsfonds direkt abfragen.

Einzelwertengagements

Investition in Aktien (bzw. andere Wertpapiere) nur eines einzigen Unternehmens. Hier steht v.a. die Situatiuon der Einzelunternehmung im Vordergrund. Aufgrund dessen unterliegt das Investment häufig starken Schwankungen bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. „Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihr gesamtes Vermögen in Bremer Vulkan Aktien (aktuell im Febr. 96) investiert.“ Dann wäre ein wesentlicher Teil Ihres Vermögens verloren gegangen. Eine Anlage in 10 verschiedenen Werten schützt Sie vor einem solchen Verlust.

Elastizitäten

Kennzeichnen in diesem FondsGuide das Verhalten des Fonds in verschiedenen Marktphasen, wobei zwischen positiver und negativer Elastizität unterschieden wird. Die positive Elastizität misst das Verhalten in Aufschwungphasen. Ein Wert größer 1 steht dafür, dass der Fonds in solchen Situationen stärker als der Markt zulegt. Ist die negative Elastizität ebenfalls größer 1, dann verliert der Fonds in Abschwungphasen mehr als der Markt. Umgekehrt deuten eine hohe positive und hohe negative Elastizität auf aggressiv investierende Fonds hin. Bei einem Elastizitätswert von 1 bewegt sich der Fonds weitgehend parallel zu seinem Referenzindex.

Electronic Banking

Mit Electronic Banking (oder Online Banking) wird eine Vielzahl von Bankdienstleistungen bezeichnet, die mit EDV-Unterstützung abgewickelt und dem Kunden elektronisch (per Leitung oder Datenträger) angeboten werden.

Die Elektronik wird genutzt, um Daten automatisch und beleglos zu erfassen, zu verarbeiten, zu transportieren und wieder zur Verfügung zu stellen. Dadurch kann der Nutzer dieser Leistungen insbesondere seine Standard-Bankgeschäfte unabhängig vom Bankschalter oder dem herkömmlichen Postweg durchführen. Vor allem der Zahlungsverkehr lässt sich einfacher, schneller und kostengünstiger bewältigen.

Finanzmanager von international tätigen Unternehmen können sich einen Überblick über ihre Kontenstände in verschiedenen Ländern verschaffen bzw. darüber disponieren (Cash-Management). Aber auch die Möglichkeit des Privatkunden, mit seiner ec-Karte (Commerzbank Girocard) Bargeld am Geldautomaten zu erhalten oder bargeldlos im Handel zu bezahlen (Electronic Cash) gehören zum Electronic Banking.

Electronic Cash

Allgemeine Bezeichnung für elektronische Zahlungssysteme im Internet und in Online-Diensten.

Electronic cash

Electronic Cash ist das vom deutschen Kreditgewerbe entwickelte System zur bargeldlosen Abwicklung von Kundenzahlungen im Handel und Dienstleistungsgewerbe. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Kunden, seine Rechnung mittels ec-Karte (Commerzbank Girocard) oder dem System angeschlossener Kundenkarten von einzelnen Kreditinstituten, die vom Einzelhandel akzeptiert werden, an entsprechenden Händler-Terminals zu bezahlen (= Point of Sale/POS). Technisch legitimiert sich der Kunde dabei mit der Eingabe seiner PIN, d. h. der Persönlichen Identifikations-Nummer, die ihm bei der erstmaligen Übergabe der Karte von seinem Kreditinstitut mitgeteilt wird. Alternativ sind auch Verfahren im Einsatz, bei denen sich der Kunde nur - wie bei Kreditkarten - mit seiner Unterschrift legitimiert (= Point of Sale ohne Zahlungsgarantie/POZ). Über den Zahlungsvorgang wird dem Kunden eine Quittung ausgestellt; der Betrag wird automatisch von seinem Konto abgebucht.

Ein weiterer Impuls für die Durchsetzung des Electronic Cash geht von der GeldKarte aus.

Elektronische Unterschrift

Eine über ein mathematisches Verfahren aus einer Nachricht und einem privaten Schlüssel erzeugte Zeichenfolge, die der Nachricht angefügt ist. Die sie nur vom Inhaber des privaten Schlüssels erzeugt werden kann, lässt sich die Echtheit des übermittelten Dokuments nachweisen.

Emerging Markets

Als Emerging Markets werden Aktienmärkte in Schwellenländern bezeichnet.
Im Besonderen sind dies die Aktienmärkte in Argentinien, Brasilien, Chile, Griechenland, Indien, Indonesien, Jordanien, Kolumbien, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Pakistan, den Philippinen, Portugal, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Venezuela, Zimbabwe.
Zum Teil erreichen diese Märkte bereits hohe Kapitalisierungen und Umsätze. Einige der Emerging Markets sind bereits grösser, als traditionelle Börsenplätze in Europa.
Auch die Aktienmärkte der mittel- und osteuropäischen Reformstaaten können zu den Emerging Markets hinzugerechnet werden, vor allem Ungarn, Polen, Tschechien.

Emission

Emission nennt man die Ausgabe neuer Wertpapiere; meist gehört auch die Unterbringung (Platzierung) im Publikum und die Einführung in den Börsenhandel (Börsenzulassung) dazu. Übernahme und Verkauf erfolgen üblicherweise durch Banken, die sich zu diesem Zweck häufig zu einem Konsortium zusammenschließen.

Festverzinsliche Wertpapiere übernimmt das Konsortium vom Emittenten oder Schuldner ­ beispielsweise einer staatlichen Stelle oder einem Industrieunternehmen ­ zu einem festen Kurs, zu dem es diese Papiere dann gegebenenfalls dem Publikum anbietet.

Die Ausgabe von neuen Aktien geschieht ebenfalls in der Regel durch Einschaltung von Banken. Stammen die Papiere aus einer Kapitalerhöhung, so werden die „jungen Aktien“ im allgemeinen den Alt-Aktionären zum Bezug angeboten (Bezugsrecht). Dagegen steht beim erstmaligen Börsengang eines Unternehmens (Going Public) die Gewinnung neuer Aktionäre und eine breite Streuung der Anteile im Vordergrund. Hier hat sich inzwischen das Bookbuilding-Verfahren für die Ermittlung des Emissionskurses durchgesetzt.

Bei Wertpapieren beider Kategorien ­ Renten und Aktien ­, die breit gestreut an das Anlegerpublikum verkauft werden, folgt die Einführung in den Börsenhandel unverzüglich.

Emittent

Juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgibt, z.B. bei Bundesanleihen der Bund und bei Aktien die Aktiengesellschaft.

Emoticons

Kunstwort aus „Emotion“ (engl.= Gefühl) und Icon. Emoticons lassen sich mit der Computer-Tastatur erzeugen und stellen Gesichter in verschiedenen Stimmungslagen dar. Sie sollen helfen, in der schriftlichen Internet-Kommunikation, z.B. beim Chat oder in E-Mails den Ton auszudrücken, z.B. Augenzwinkern ;-) bei einer ironischen Bemerkung.

Encryption

[zu Deutsch Verschlüsselung] Datenverschlüsselung, um einen unbefugten Lauschangriff oder Datenmanipulation zu vermeiden. Eine funktionierende Kryptographie ist die Grundlage von Electronic Commerce.

Endfällige Darlehen

Ein endfälliges Darlehen wird aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung erst am Ende der Laufzeit in einer Summe vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurückgeführt. Hierzu wird meistens eine (separat anzusparende) Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag eingesetzt.

Entgeltpunkte

Die so genannten Entgeltpunkte sind Bestandteil der Rentenformel, mit deren Hilfe individuelle Rentenansprüche errechnet werden. Die Entgeltpunkte sind beitragsbezogen, das heißt, die Höhe richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen während des Berufslebens.

Das jährlich erzielte Einkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet, indem es durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird. Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Rentenversicherter (Arbeitnehmer), erhält hierfür genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben (im Jahr 2011 beträgt das vorläufige Durchschnitssentgelt aller Versicherten 30.268 Euro).

Bei einem überdurchschnittlichen Verdienst gibt es Entgeltpunkte, die größer 1,0 sind, bei einem unterdurchschnittlichen Verdienst entsprechend weniger. Zur Berechnung der Rente werden dann die gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor multipliziert.

Entgeltsicherung

Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können seit 1. Januar 2003 von ihrem Arbeitsamt eine neue Leistung erhalten – die so genannte Entgeltsicherung. Diese staatliche Leistung bringt Vorteile bei der Entlohnung und bei der späteren Rente.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine geringer bezahlte Beschäftigung aufnimmt, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Der Betroffene erhält dann auf Antrag vom Arbeitsamt einen Zuschuss zum niedrigeren Arbeitsentgelt (so genannte Entgeltsicherung), und zwar in Höhe von 50 Prozent des Unterschiedes zwischen dem zuletzt erzielten und dem neuen monatlichen Nettoentgelt im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr.. Positiv: Der Zuschuss ist steuerfrei und wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Die Entgeltsicherung bringt auch Vorteile für die spätere Rente. Das Arbeitsamt leistet für den Berechtigten aus dem Zuschuss einen zusätzlichen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Rentenberechnung wird dann ein höheres als das tatsächlich erzielte neue Einkommen zugrunde gelegt, nämlich rund 90 Prozent des zuletzt erzielten Nettolohnes.

Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge

Entgeltumwandlung bezeichnet die Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Versorgungsanwartschaft. Seit 1.1.2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch besteht derzeit nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Es wird sichergestellt, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erhält. Tarifvertraglich vereinbarte Entgelte können allerdings nur durch eine tarifvertragliche Regelung umgewandelt werden. Es ist daher zu erwarten, dass die Entgeltumwandlung zunehmend zum Gegenstand von Tarifverträgen werden wird. Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, können im Rahmen des Konzeptes zur Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung staatlich gefördert werden. Daneben besteht noch bis Ende 2008 die Möglichkeit, für umgewandelte Entgeltbestandteile die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)

Geht eine Bank pleite, greifen verschiedene Rettungsanker, um Kundengelder zu sichern. Allerdings haben Bankkunden nicht in jedem Fall Anspruch auf 100 % ihrer Einlagen.

Der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken sind aus Kostengründen vor allem kleinere Banken angeschlossen. Hier sind Einlagen bis zur Höhe von 100.000 EUR sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften -max. 20.000 EUR- abgesichert.

Am sichersten sind Kundengelder bei Instituten, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angehören. Alle in Deutschland aktiven Großbanken gehören diesem Pool an. Hier sind die Guthaben bis zu einer Höhe abgesichert, die 30 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank entspricht. In der Praxis sind dadurch selbst bei kleineren Instituten Kundengelder mindestens bis zu 1,5 Millionen EUR voll geschützt. Ob eine Bank diesem Vollkasko-System angehört, erfahren Interessenten im Internet unter www.bdb.de.

EONIA

EONIA ist eine Abkürzung für Euro Overnight Interbank Average. Er ersetzt bisherige Referenzzinssätze wie zum Beispiel in Deutschland den FIONA (Frankfurt Interbank Overnight Average). Zur Ermittlung des EONIA geben repräsentative Banken mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der Europäischen Währungsunion (EWU) täglich außer an Wochenenden, am ersten Weihnachtsfeiertag und an Neujahr den Durchschnitt ihrer Effektivsätze an, zu denen sie bis 18.00 Uhr MEZ Tagesgeld „über Nacht“ an andere Banken vergeben haben. Überdies melden sie das Gesamtvolumen ihrer bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten unbesicherten Tagesgeldausleihungen. Zur Berechnung des EONIA werden die Satzmeldungen der Referenzbanken mit ihren Tagesgeldvolumina gewichtet. Wegen der Vertraulichkeit dieser Daten wird der EONIA durch die Europäische Zentralbank berechnet und anschließend veröffentlicht.

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer stellt in vielen Ländern eine Alternative zur laufend veranlagten Vermögensteuer dar. Die deutsche Erbschaftsteuer belastet nicht den gesamten Nachlass pauschal, sondern die Vermögenswerte, die den einzelnen Erben zufallen. Kriterien für die Differenzierung sind das Verwandtschaftsverhältnis sowie die Höhe der ererbten Vermögenswerte. Für diese zweifache Abgrenzung hat der Gesetzgeber drei Steuerklassen mit jeweils sieben Wertstufen im Steuersatz geschaffen. Sie sind nach dem folgenden Prinzip aufgebaut: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis und je niedriger der vererbte Vermögenswert, desto geringer die Steuerbelastung.

So gilt beispielsweise die Steuerklasse I für den Ehegatten und die Kinder des Erblassers; hier beträgt der niedrigste Steuersatz 7 % (für steuerpflichtige Erwerbe bis 75.000 EUR) und der Höchstsatz 30 % (für steuerpflichtige Erwerbe über 26.000.000 EUR). Die höchste Steuerklasse (III) gilt für alle nicht zu den Steuerklassen I und II gehörenden Personen und für Zweckzuwendungen; hier steigt der Steuersatz von 30 % bis auf 50 %.

Auch die jedem Erben persönlich zustehenden Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsverhältnis gestaffelt; sie reichen von 500.000 EUR für den Ehegatten (bzw. 400.000 EUR für jedes Kind) bis zu 20.000 EUR für Personen der Steuerklasse II und III. Neben diesen persönlichen Freibeträgen sieht das Erbschaftsteuergesetz noch Versorgungsfreibeträge für den Ehegatten und die Kinder vor.

Damit die Erbschaftsteuer nicht durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten umgangen werden kann, wird in solchen Fällen eine Schenkungsteuer erhoben, die mit der Erbschaftsteuer identisch ist.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem man den Gewinn eines Unternehmens (i.d.R. nach Steuern) durch die Anzahl der Aktien dividiert.

ERP-Kredite

Im Jahr 1947 veröffentlichte der damalige US-Außenminister George C. Marshall einen Plan, das kriegszerstörte Europa beim Wiederaufbau zu unterstützen. Ein entsprechendes Programm wurde 1948 als European Recovery Program (Europäisches Wiederaufbauprogramm, ERP) in Gesetzesform gefasst und in den folgenden Jahren realisiert. Im Rahmen dieses Programms wurden Lebensmittel, Rohstoffe und Investitionsgüter im Wert von ca. 13 Mrd US-Dollar nach Europa geliefert. Die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin erhielt hiervon Waren im Gegenwert von etwa 1,6 Mrd Dollar. Zusätzlich wurden im Rahmen einer Versorgungshilfe bereits ab dem Jahr 1946 Waren im Wert von rund 1,7 Mrd Dollar nach Westdeutschland geliefert. Da die Vereinigten Staaten auf die Bezahlung eines Teils dieser Lieferungen verzichteten, verblieben aus den DM-Zahlungen der deutschen Importeure Überschüsse, aus denen das „ERP-Sondervermögen“ gebildet wurde.

Die Verwaltung dieses Sondervermögens erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank. Die Mittel des ERP-Sondervermögens werden überwiegend als zinsgünstige Kredite vergeben. Schwerpunkte bei der Kreditvergabe sind Investitionsfinanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich der Förderung von Existenzgründungen, die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen sowie Aufbauhilfen für die Neuen Bundesländer.

Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind Zeiten nach vollendetem 14. Lebensjahr, in denen der Versicherte durch außergewöhnliche Umstände keine Beiträge zahlen konnte.
Zu den Ersatzzeiten zählen z. B. Kriegsdienst im 2. Weltkrieg, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst, Internierung, Verschleppung und Festgehaltenwerden von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR), Freiheitsentzug im Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit vom 8.5.1945 bis 30.6.1990, soweit der Versicherte rehabilitiert oder das Strafurteil aufgehoben worden ist. Teilweise zählen auch an diese Zeiten anschließende Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten als Ersatzzeiten.
Ersatzzeiten sind auf Zeiten bis zum 31.12.1991 begrenzt. Sie zählen sowohl bei der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung mit.

Ertrag

Ertragsverwendung

Ertragswert

Verfahren zur Wertermittlung von Gebäuden, bei denen die Vermietung bzw. Verpachtung im Vordergrund steht. Der Ertragswert wird aus den auf Dauer nachhaltig erzielbaren Mieten berechnet, indem der Mietertrag einer Verzinsung des im Objekt gebunden Kapitals gleichgesetzt wird.

Erwerbsminderungsrente

Im Falle einer eingeschränkten oder ganz weggefallenen Erwerbsfähigkeit ersetzt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente die entstehende Einkommenslücke.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist von der Zeit abhängig, in der der Arbeitnehmer pro Arbeitstag in der Lage ist, aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitskraft < 3 Stunden pro Tag
  • Halbe Erwerbsminderungsrente: Arbeitskraft < oder = 6 Stunden pro Tag
  • Keine Erwerbsminderungsrente: Arbeitskraft > 6 Stunden pro Tag

Neben der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein ( z.B. allgemeine Wartezeit, Pflichtbeiträge, etc.), damit ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht.

Bezüglich der Höhe kommt es nicht auf einen erreichten beruflichen Status an.

Eurex

Die European Exchange Organization (Eurex) ist die gemeinsame Terminbörsenorganisation von Deutsche Börse AG und Schweizer Börse. Seit 1998 wird den Anlegern der Handel in Options & Futures über das gleichnamige Handels- und Abwicklungssystem Eurex angeboten. Die Teilnehmer haben Zugriff auf alle Produkte, die vorher an den Terminbörsen DTB und SOFFEX gehandelt wurden.

EURIBOR

EURIBOR ist eine Abkürzung für Euro Interbank Offered Rate. Er ersetzt die bisherigen Referenzzinssätze für die einzelnen Länder bzw. Währungen des Euro-Währungsgebietes, wie zum Beispiel in Deutschland den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate). Der EURIBOR wird auf der Basis von Briefsätzen (Sätze, zu denen eine Bank Kredite anbietet) für Interbankenkredite repräsentativer Banken mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der Europäischen Währungsunion (EWU) ermittelt. Täglich außer an Wochenenden, am ersten Weihnachtsfeiertag und an Neujahr werden aus den Meldungen dieser Referenzbanken die EURIBOR-Sätze für Wochen-, Ein- bis Zwölfmonatsgeld errechnet und um 11.00 Uhr MEZ weltweit über Nachrichtenagenturen veröffentlicht.

Euro

Der Euro ist seit dem 1. Januar 1999 die gemeinsame Währung der Teilnehmer an der Europäischen Währungsunion. Die früheren nationalen Währungen der zunächst elf Teilnehmerländer waren seither lediglich „nicht-dezimale Untereinheiten“ des Euro, deren Umrechnungskurse zueinander sowie gegenüber dem Euro unwiderruflich fixiert sind. Am 1. Januar 2001 trat Griechenland der EWU bei, in den Jahren darauf folgten Malta, die Slowakei, Slowenien und Zypern.

1 Euro entspricht:

  • 1,95583 Deutsche Mark
  • 40,3399 Belgische Franken
  • 166,386 Spanische Peseten
  • 6,55957 Französische Franken
  • 0,787564 Irische Pfund
  • 1.936,27 Italienische Lire
  • 40,3399 Luxemburgische Franken
  • 2,20371 Niederländische Gulden
  • 13,7603 Österreichische Schillinge
  • 200,482 Portugiesische Escudos
  • 5,94573 Finnmark
  • 340,750 Griechische Drachmen
  • 0,4293 Maltesische Lira
  • 30,126 Slowakische Kronen
  • 239,64 Slowenische Tolar
  • 0,58274 Zypern-Pfund

Die geldpolitische Verantwortung für den Euro liegt bei der Europäischen Zentralbank bzw. beim Eurosystem. Der Euro erfüllte von Anfang an Geldfunktionen (Geld), z. B. als Anlagewährung. Unter den Devisenreserven der Notenbanken nimmt er nach dem US-Dollar bereits den zweiten Platz ein. Als Zahlungsmittel konnte er bis Ende 2001 jedoch nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden. Das Euro-Bargeld in Form von Banknoten und Münzen kam ab dem 1. Januar 2002 in Umlauf. Es ist seither in Deutschland das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.

Vorläufer des Euro war in gewisser Hinsicht die Europäische Währungseinheit ECU, ein Währungskorb, der sich aus den Währungen der damals zwölf EG-Staaten zusammensetzte. Er entstand als Verrechnungseinheit des Europäischen Währungssystems (EWS) (s. Wechselkursmechanismus II), das im März 1979 in Kraft trat. Der ECU erlangte im Gegensatz zum Euro nie den Status einer Währung oder eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Euro-Bondmarkt

Euromarkt ist ein Sammelbegriff für alle internationale Geld- und Kapitalmärkte, in denen Währungen und Papiere von Emittenten gehandelt werden, die sich außerhalb ihrer Ursprungsländer befinden.
Am Euro-Bondmarkt werden Euroanleihen gehandelt.

Euro-Zahlungsverkehr

Eine einheitliche Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet setzt einheitliche Zinssätze am Geldmarkt voraus. Dazu müssen die Kreditinstitute zu einer effizienten Liquiditätsdisposition befähigt werden. Dies erfordert wiederum ein integriertes Zahlungsverkehrssystem, um zu gewährleisten, dass Liquidität sicher und rechtzeitig von einem Teilnehmer zum anderen übertragen werden kann. Dazu wurde ein das gesamte Eurogebiet umfassendes System für den Zahlungsverkehr in Euro entwickelt. Das System heißt TARGET („Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer“ / „Transeuropäisches Automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Überweisungssystem“) und besteht aus 15 nationalen Echtzeit-Bruttozahlungssystemen (RTGS, Real-Time Gross Settlement System) und dem EZB-Zahlungsverkehrsmechanismus, die so miteinander vernetzt sind, dass eine einheitliche Plattform für die Verarbeitung grenzüberschreitender Zahlungen entsteht. TARGET dient hauptsächlich der Abwicklung von geldpolitischen Geschäften und Großbetragszahlungen zwischen Banken. Dem grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr dienen ebenfalls Euro I, das vom Euro-Bankenverband (EBA, Euro Banking Association) betrieben wird, dem führende internationale Banken angehören, sowie EAF (Elektronische Abrechnung Frankfurt, Euro Access Frankfurt) von Seiten der Landeszentralbank in Hessen. Alle diese Systeme stehen in direktem Wettbewerb untereinander. Daneben besitzen die direkten Kontoverbindungen der Geschäftsbanken (Korrespondenzbankbeziehungen) nach wie vor eine wichtige Funktion im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.

Euroanleihen

Unter diesen Begriff fallen zwei unterschiedliche Kategorien von Anleihen Zum einen trifft die Bezeichnung auf alle Schuldverschreibungen zu, die in der Währung Euro begeben werden. Historisch älter ist die Verwendung für Emissionen, die auf den Euromärkten von internationalen Bankenkonsortien (Konsortium) verkauft werden und auch auf andere Währungen, z. B. US-Dollar, Yen, britisches Pfund oder kanadische Dollar, lauten können.

Die Schuldner dieser internationalen Euroanleihen sind große Industrieunternehmen und Finanzinstitute sowie Staaten und supranationale Einrichtungen. Die Käufer der Anleihen kommen aus aller Welt. Da die großen deutschen Banken maßgeblich an der Platzierung von Euroanleihen beteiligt sind, kann auch jeder deutsche Anleger diese Titel ohne Schwierigkeiten erwerben.

Euromarkt

Bezeichnung für das außerhalb des Geltungsbereichs einer Währung stattfindende Finanzgeschäft, heute weitgehend als internationaler Finanzmarkt bezeichnet, um es klar von Geschäften in Euro abzugrenzen.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die supranationale Förder- und Entwicklungsbank der Europäischen Union (EU) für langfristige Finanzierungen.

Die EIB wurde im Jahre 1958 durch den Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft errichtet, und ihre Satzung ist Bestandteil dieses Vertrages. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck. Ihre Hauptaufgabe ist die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für Investitionsvorhaben, durch die eine reibungslose und ausgewogene Entwicklung des Gemeinsamen Marktes gefördert wird. Ihre Finanzierungen ­ Darlehen und Bürgschaften ­ kommen überwiegend wirtschaftlich schwächeren Regionen der EU zugute. Darüber hinaus beteiligt sich die EIB an der Finanzierung von Entwicklungsvorhaben in der „Dritten Welt“ sowie in Osteuropa. Den größten Teil ihrer Mittel beschafft sich die EIB über Anleihen auf den Kapitalmärkten innerhalb und außerhalb der EU. Sie kommt wegen ihres staatlichen Eigentümerkreises in den Genuss eines erstklassigen Ratings und damit sehr günstiger Refinanzierungskosten.

Europäische Option

Begriff aus dem Optionshandel (Options & Futures): Die europäische Option kann nur am letzten Handelstag, dem Ende der Laufzeit, ausgeübt werden; demgegenüber berechtigt die amerikanische Option während der gesamten Laufzeit zur Ausübung.

Europäische Währungsunion (EWU)

Am 1. Januar 1999 startete die Europäische Währungsunion (EWU) mit der Einführung des Euro als Währung in elf Ländern der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien). Erweitert wurde das Euro-Währungsgebiet durch die Einführung des Euro in Griechenland am 1. Januar 2001, danach in Malta, der Slowakei, Slowenien, Zypern und Estland. Für die gemeinsame Geldpolitik der EWU ist die unabhängige Europäische Zentralbank bzw. das Eurosystem zuständig.

Die EWU, die im Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 beschlossen wurde, ist ein Schritt ohne historisches Beispiel. Mit ihr wurde der wirtschaftliche Integrationsprozess der Europäischen Union (EU) fortgeführt, der von der Schaffung einer Freihandelszone über die Zollunion bis zum Binnenmarkt hauptsächlich ein Ziel verfolgt hat: die Abschaffung von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten zum Wohle der Verbraucher. Das bedeutete aber zugleich auch eine Verschärfung des Wettbewerbs für die Unternehmen.

Die EWU bedarf der Ergänzung durch weitere Integrationsschritte. So fehlte es bisher an der Vollendung einer echten Wirtschaftsunion ebenso wie an einer Politischen Union, die insbesondere Mehrheitsentscheidungen und eine wie auch immer geartete staatliche Verfassung enthalten müsste. Hinzu kommt die Aufgabe, die noch nicht an der EWU teilnehmenden EU-Mitglieder (Dänemark, Großbritannien und Schweden) in die Währungsunion aufzunehmen. Hierzu müssen die politischen Voraussetzungen, z. B. Volksabstimmungen, vorliegen und die Beitrittsbedingungen („Konvergenzkriterien“) hinsichtlich Preisstabilität, Haushaltsdefizit, Staatsverschuldung, langfristigen Zinssätzen und Teilnahme am Wechselkursmechanismus II erfüllt werden. Schließlich macht die geplante Aufnahme weiterer Mitglieder in die EU eine tiefgreifende Reform der Institutionen und Politiken der EU notwendig.

Europäische Zentralbank (EZB)

Die am 1. Juni 1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstituts (EWI) gegründete Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt gestaltet in der Europäischen Währungsunion die gemeinsame Währungs- und Geldpolitik. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer, die die gemeinsame Geldpolitik ausführen, bildet die EZB das Eurosystem.

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) setzt sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammen. Das ESZB wird vom EZB-Rat und dem Direktorium der EZB und dem Erweiterten Rat geleitet. Der Erweiterte Rat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten und den Zentralbankpräsidenten aller 15 nationalen Zentralbanken.

Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken gemäß Artikel 2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Hierbei handelt das ESZB im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird.

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB-Satzung festgelegt. Diese Aufgaben bestehen darin,

  • die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen
  • Devisengeschäfte durchzuführen,
  • die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,
  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, und
  • zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen.

Europäisches Währungsinstitut (EWI)

Das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt war die Vorläuferorganisation der Europäischen Zentralbank und bereitete von 1994 bis 1998 den Übergang einer gemeinsamen Währungspolitik vor. Es besaß keine Kompetenzen für die Geldpolitik in der Europäischen Union. Hierfür waren unverändert die nationalen Zentralbanken zuständig. Das EWI wurde mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 1. Juni 1998 aufgelöst.

Europäisches Währungssystem

European Bank for Financial Services GmbH (ebase)

Im April 2002 wurde die ebase als European Bank for Fund Services GmbH gegründet. Seit Juli 2013 firmiert ebase unter dem neuen Namen European Bank for Financial Services.
Die ebase GmbH ist ein Unternehmen der comdirect Gruppe und steht für das Geschäftsfeld B2B. Als eine der führenden B2B Direktbanken ist ebase Full-Service-Partner für Finanzintermediäre. Versicherungen, Banken, Finanzvertriebe, Vermögensverwalter und Unternehmen nutzen für ihre Kunden die mandantenfähigen Lösungen der ebase für die Investmentdepotführung und das Angebot von Produkten der Vermögensbildung, Altersvorsorge und Geldanlage. Die 100-prozentige Tochter der comdirect bank AG ist eine Vollbank und Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB).

Eurosystem

Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro in der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eingeführt haben. Der Begriff wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem des Euro-Währungsgebietes unmissverständlich zu definieren. Sobald alle Mitgliedstaaten dem Euro-Währungsgebiet angehören, wird der Begriff „Eurosystem“ ein Synonym für das Europäische System der Zentralbanken. Das Eurosystem wird vom EZB-Rat und dem Direktorium der EZB geleitet.

Exchange Traded Funds (XTF)

Hierbei handelt es sich um Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden. Anders als bei aktiv gemanagten Fonds, bemüht sich der Fondsmanager nicht, durch eine möglichst optimale Auswahl von Aktien den zugrunde liegenden Vergleichsindex zu schlagen. Exchange Traded Funds bilden vielmehr ihren jeweiligen Vergleichsindex möglichst exakt nach. Folge: Der Fonds entwickelt sich in etwa parallel zum Index.

Börsennotierte Indexfonds bieten mehrere Vorteile:

  • Das Risiko ist breit gestreut. Bei einem Indexfonds auf den Dax beispielsweise investiert der Käufer in die 30 wichtigsten deutschen Unternehmen.
  • Große Kurssprünge, wie sie bei Einzelaktien zu verzeichnen sind, gibt es bei den auch als Indexaktien bezeichneten Papieren nicht. Dafür reagiert der Markt zu träge.
  • Die Wertentwicklung ist leicht nachvollziehbar. Die Kurse aller maßgeblichen Börsenindizes finden sich heute in praktisch jeder Tageszeitung, im Fernsehen und im Internet.
  • Exchange Traded Funds verursachen geringere Kosten als Fonds, die nicht an der Börse gehandelt werden. Die jährliche Managementgebühr beträgt etwa 0,4 – 0,5 Prozent, bei aktiv gemanagten Aktienfonds beträgt sie dagegen 1 – 1,5 Prozent. Das gleiche Bild bei der Verkaufsgebühr: Statt 5 Prozent Ausgabeaufschlag zahlen Anleger wie bei Aktien nur den Spread, also die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs. Dieser beträgt in der Regel nur 0,1 bis 0,5 Prozentpunkte.

Einziger Wermutstropfen von Indexfonds: Im Gegensatz zu klassischen Aktienfonds können sie niemals besser performen als der Vergleichsindex.

Exportfinanzierung

Der intensive Wettbewerb auf dem Weltmarkt zwingt Exporteure bei Exporten in Emerging Markets dazu, auch für die Finanzierung zu sorgen. Da der Exporteur normalerweise nicht die Finanzkraft hat, seinen Abnehmern mehrjährige Zahlungsziele, wie sie bei der Lieferung langlebiger Investitionsgüter gefragt sind, einzuräumen, schaltet er seine Hausbank ein. Kreditnehmer kann sowohl er selbst („Lieferantenkredit“) als auch der ausländische Käufer („Bestellerkredit“) sein; Bestellerkredite sind seit den siebziger Jahren üblich geworden.

Für die kurzfristige Ausfuhrfinanzierung stehen unterschiedlichste Varianten zur Verfügung. Sie kann finanziert werden durch Ankauf von Dokumenten, Abwicklung über Akkreditive, Diskontierung von Handwechseln (Wechsel) oder auch durch Forfaitierung, bei der Forderungen regresslos angekauft werden.

Für die mittel- und langfristige Ausfuhrfinanzierung bieten sich in Deutschland neben den Banken das hierfür geschaffene Spezialinstitut AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau an. Im Interesse des deutschen Exports müssen dabei häufig flankierende Kredite bereitgestellt werden, aus denen primär Anzahlungen für das Exportgeschäft und darüber hinaus oftmals auch lokale Kosten finanziert werden.
Ohne zumindest teilweise Absicherung der im Ausland liegenden politischen und wirtschaftlichen Risiken wären solche Finanzierungspakete nicht möglich. Im Auftrag des Bundes übernimmt die HERMES-Kreditversicherungs-AG derartige Exportkreditversicherungen.

Im Zuge der Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung haben deutsche Exportfinanzierungsbanken ihre Aktivitäten auch auf die Finanzierung von Exporten aus anderen wichtigen Exportnationen (z. B. USA, Spanien, Frankreich) unter Ausnutzung der dort gegebenen Exportfinanzierungs- und -versicherungssysteme ausgedehnt bzw. erheblich erweitert.

EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das höchste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank, das die Leitlinien und Entscheidungen erlässt, die notwendig sind, um die Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten, die dem Europäischen System der Zentralbanken übertragen wurden. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken jener Länder, die den Euro eingeführt haben.