Glossar

Ratenkredit

Rating-Agenturen

Zunächst in den USA, später auch in Europa und anderen Regionen, wurden Agenturen gegründet, deren Dienstleistung in der Analyse der Bonität von Unternehmen besteht. Standard & Poor's und Moody's sind die zwei bekanntesten Rating-Agenturen, deren Ratings weltweit verbreitet sind. Aus der Untersuchung wichtiger Geschäftsdaten und sonstiger Informationen über diese Unternehmen bilden die Rating-Agenturen Bonitäts-Einstufungen, die etwa von AAA (beste Einstufung) bis C (schlechteste Einstufung) mit Zwischenstufen reichen (siehe Tabelle). Häufig beziehen sie sich speziell auf Schuldtitel (wie Anleihen), die von diesen Unternehmen emittiert (Emission) wurden, dabei sind die Emittenten oft selbst Auftraggeber für das Rating.
Diese Ratings oder Rankings werden insbesondere von Kapitalsammelstellen, weiteren Kapitalanlegern und sonstigen Geschäftspartnern als Entscheidungshilfe für ihre Geldanlagen bzw. sonstigen Geschäftsbeziehungen genutzt. Für die eingestuften Unternehmen (und für ihr „Standing“) bedeuten höhere oder niedrigere Ratings beispielsweise niedrigere oder höhere Kapitalbeschaffungskosten oder gar im negativen Extremfall das Versiegen von Kapitalmarkt-Quellen.

Für Länder gibt es ebenfalls ähnliche Rangeinstufungen, die das so genannte Länderrisiko erfassen. Auch hier bilden günstigere oder ungünstigere Zugriffsmöglichkeiten dieser Länder auf den Kapitalmarkt ein Anwendungsbeispiel für das Rating (Weltbank).

Anleihebewertung Rating nach
Standard & Poor's
Rating nach Moody's
Sehr gute Bonität
höchste Qualität, geringstes Risiko eines Ausfalls von Zinszahlungen oder der Kapitalrückzahlung AAA Aaa
hohe Qualität, etwas größeres Ausfallrisiko AA+
AA
AA-
Aa1
Aa2
Aa3
Gute Bonität
gute Qualität, Emittenten sind jedoch etwas anfälliger gegenüber gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen A+
A
A-
A1
A2
A3
Durchschnittliche Bonität
mittlere Qualität, Verschlechterungen der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen können die Zahlungsfähigkeit verringern BBB+
BBB
BBB-
Baa1
Baa2
Baa3
Spekulative Anleihen
spekulative Werte, zukünftige Zahlungen des Schuldners nicht gut gesichert BB+
BB
Ba1
Ba2
Ba3
sehr spekulative Papiere, hohes Risiko des Zahlungsausfalls bei ungünstigen Geschäfts-, Finanz- oder allgemeinen Wirtschaftsbedingungen B+
B
B-
B1
B2
B3
Junk Bonds
unterste Qualitätsstufe, Schuldner kann Zahlungsverpflichtungen nur bei günstigen Rahmenbedingungen aufrechterhalten oder befindet sich bereits in Zahlungsverzug CCC
CC
C
Caa
Ca
C

Rationieren (auch Repartieren)

Bei der Platzierung von Wertpapieren kann die Nachfrage größer als der verfügbare Emissionsbetrag (Emission) sein. Es liegt dann eine sogenannte „Überzeichnung“ vor. In diesem Falle muss die Zuteilung der Wertpapiere an die Kaufinteressenten beschränkt, d.h. rationiert/repartiert, werden.

Realignment

Realkredit

Eine Kreditform, bei der Grundbesitz die finanziellen Verpflichtungen aus der Kreditaufnahme absichert; häufigste Anwendung: Grundschuld und Hypothek.

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute sind Spezialbanken zur Finanzierung langfristiger Investitionen der öffentlichen Hand sowie von Unternehmen und Privatkunden. Diesen geben sie langfristige Darlehen, die durch Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) gesichert sind. Außerdem betreiben sie mit Bund, Ländern, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften das Kommunalkreditgeschäft. Die hierzu erforderlichen Finanzierungsmittel beschaffen sie sich über den Kapitalmarkt, indem sie Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe ausgeben. Dadurch steht der langfristigen Kreditvergabe zu festen Zinssätzen grundsätzlich eine ebenso langfristige Mittelbeschaffung gegenüber.

Man unterscheidet zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Realkreditinstituten, für die jeweils spezielle gesetzliche Bestimmungen gelten. Hiernach ist diesen Spezialbanken neben der Vergabe von Hypotheken- und Kommunaldarlehen nur ein fest umrissener Katalog von Geschäften gestattet. Das Spezialbankprinzip soll das in der Kreditvergabe und anderen Bankgeschäften liegende Risiko beschränken. Dem steht das Privileg gegenüber, Pfandbriefe zu begeben (Pfandbrief- oder Emissionsprivileg).

Die Hypothekenpfandbriefe sind durch erststellige Hypotheken auf Wohnungs- und Geschäftsbauten gesichert, während den öffentlichen Pfandbriefen Darlehen an die öffentliche Hand (einschließlich EU) als Sicherheit dienen. Sie erhalten daher von Rating-Agenturen regelmäßig hervorragende Risikoeinstufungen.

Die Realkreditinstitute stehen in Konkurrenz mit anderen Kapitalsammelstellen wie Bausparkassen und Versicherungen, ferner mit allen Banken, die langfristige Immobilieninvestitionen finanzieren.

Realtime

Realtime ist das englische Wort für Echtzeit. So veröffentlicht die Commerzbank ihre außerbörslichen Kurse in Echtzeit, d. h. ohne Zeitverzögerung, im ProSieben Videotext ab Seite 176 und im Internet unter http://www.commerzbank.de (unter Optionsscheine/Derivate). Echtzeit-Kurse erhöhen die Transparenz bei der Orderaufgabe und ermöglichen die Kursverfolgung.

Rechenschaftsbericht

Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich - spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres - einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.

Rechnungsabgrenzung

Wenn ein Unternehmer am Ende des Geschäftsjahres „Bilanz zieht“, stellt er Vermögen und Verpflichtungen einander gegenüber. An den Veränderungen gegenüber dem Vorjahr kann er seinen Geschäftserfolg ablesen. Diese Rechnung könnte jedoch durch Geschäftsvorgänge verfälscht werden, die nicht bis zum Bilanzstichtag abgeschlossen werden können. Um dennoch den Periodenerfolg zu ermitteln, bildet man Rechnungsabgrenzungsposten.

Typische Beispiele sind: Versicherungsprämien oder Mietausgaben, die bereits im voraus für einen Teil des nächsten Geschäftsjahres mitbezahlt wurden (transitorische Aktiva); umgekehrt können noch im alten Geschäftsjahr Einnahmen eingegangen sein, die als Ertrag erst dem neuen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (transitorische Passiva).

Rechnungseinheiten

Rechnungseinheiten sind „Kunstwährungen“, die sich aus einem Korb verschiedener Währungen zusammensetzen. Ihr Wert verändert sich entsprechend der Kursentwicklung dieser Komponenten. Die international wichtigste Rechnungseinheit ist heute das Sonderziehungsrecht. In ihm enthalten sind der US-Dollar, der Euro, das britische Pfund, sowie der japanische Yen.

Refinanzierung

Refinanzierung ist allgemein die Mittelbeschaffung der Kreditinstitute für die Kreditvergabe (hauptsächlich durch Einlagen und Bankschuldverschreibungen). Eine besondere Form der Refinanzierung ist, wenn sich Geschäftsbanken bei der Notenbank Zentralbankgeld beschaffen. Im Eurosystem spielen hierbei die Offenmarktgeschäfte eine besondere Rolle. Um sich „über Nacht“ mit Zentralbankgeld zu versorgen, können die Kreditinstitute auch die Spitzenrefinanzierungsfazilität (Ständige Fazilität) in Anspruch nehmen.

Regulierter Markt

Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.

Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Dies gilt auch für die Zulassungsvoraussetzungen, in denen sich der Geregelte Markt bisher vom Amtlichen Markt unterschied: Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder – falls eine Schätzung nicht möglich ist – das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio. €, der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen.

Der Regulierte Markt ist ein „organisierter Markt“ im Sinne von § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Das bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich geregelt sind.

Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels am Regulierten Markt ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen: Zusammen mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleister oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1, Satz 1 oder § 53b Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätig ist, muss es einen Antrag bei der Geschäftsführung der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse einreichen. Gehört der Emittent selbst zu einer dieser Gruppen, so kann er die Zulassung eigenständig beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz und in der Börsenordnung geregelt.

Zusätzlich zum Zulassungssegment entscheiden sich die Emittenten an der Frankfurter Wertpapierbörse für einen Transparenzstandard. Emittenten im Regulierten Markt können den Prime Standard oder den General Standard wählen, Emittenten im Open Market den Entry Standard. Von dieser Wahl hängen die Zulassungsfolgepflichten ab.

Quelle: Börse Frankfurt

Reingewinn

Positives Ergebnis eines Geschäftsjahrs, das sich durch die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag errechnet (Gegensatz: Reinverlust).

Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften erfolgt der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Sollsaldo und in der Bilanz auf dem Kapitalkonto des Unternehmers bzw. beim Kommanditisten auf einem Sonder- oder Darlehenskonto. Bei Kapitalgesellschaften wird der Reingewinn als Jahresüberschuss bezeichnet; aus ihm werden die Zuführungen zu den Gewinnrücklagen (Rücklagen) abgezweigt bzw. Entnahmen aus den Rücklagen dem Ergebnis zugeführt.

Der Begriff Reingewinn wird in der Praxis nicht mehr benutzt.

Reisegeld-Paritäten

Schon im eigenen Land stellt man immer wieder fest, dass gleiche Leistungen unterschiedliche Preise haben können. Verstärkt ist das im internationalen Vergleich der Fall. Gerade für die Planung des Auslandsurlaubs ist es interessant zu erfahren, was man für sein Geld in den einzelnen Ferienländern geboten bekommt. Das Statistische Bundesamt stellt diese Information zur Verfügung, indem es für wichtige Zielländer die „Reisegeld-Paritäten“ berechnet. Sie zeigen die Kaufkraft des Euro für deutsche Urlauber und Geschäftsreisende bei einem mehrwöchigen Aufenthalt im Ausland im Vergleich zu Deutschland. Bei den Berechnungen wird für jedes Land ein für den Reisenden typischer „Warenkorb“ zugrunde gelegt, der sich im Wesentlichen aus Kosten für die Unterbringung z. B. in Hotels, Mahlzeiten, fremde Verkehrsleistungen und Benzin zusammensetzt. Durch die unterschiedliche Entwicklung von Inflation sraten können sich diese Reisegeld-Paritäten sehr schnell ändern. Für die Länder, für die keine Reisegeld-Paritäten vorliegen, wird als Annäherungswert die Verbraucher-Parität herangezogen. Sie basiert auf einem für einen längeren Aufenthalt im Ausland typischen Warenkorb, wobei die Wohnungsmieten meist ausgeklammert werden. Die Abweichung zwischen Parität und Wechselkurs zeigt den Kaufkraft-Unterschied, den Deutsche im Ausland im Vergleich zum Inland spüren.

Reisescheck

Für Reisen im weiteren Ausland sind Reiseschecks ein sicheres und bequemes Zahlungsmittel. Man kann sie in verschiedener Stückelung z. B. über Euro oder Dollar am Bankschalter erhalten. Besondere Schutzmaßnahmen sichern den Reisescheck gegen Missbrauch und Diebstahl. Bei der Aushändigung in der Bank werden die Schecks unterschrieben. Die zweite Unterschrift wird bei der Einlösung im Ausland geleistet. Verschiedentlich muss dabei ein Ausweis zum weiteren Unterschriftenvergleich vorgelegt werden. Man sollte deshalb darauf achten, Schecks und Ausweis stets getrennt aufzubewahren.

REIT

Die Abkürzung REIT steht für den englischen Begriff Real Estate Investment Trust. Das sind börsennotierte US-Immobiliengesellschaften. Sie investieren das Kapital ihrer Anteilinhaber zu mindestens 75 Prozent in den US-Immobilienmarkt.

Rendite

Wer Wertpapiere kaufen will, möchte wissen, welchen Ertrag ihm diese Geldanlage exakt bringt. Der Zins oder die Dividende eines Wertpapiers geben hierüber meist keine genaue Auskunft, da diese auf den Nennwert und nicht auf den Kurswert bezogen sind. Was interessiert, ist die Effektivverzinsung oder Rendite. Sie wird in Prozent des Kurswertes ausgedrückt. Die Aktienrendite errechnet sich aus dem Verhältnis der zuletzt gezahlten bzw. zu erwartenden Dividende zum jeweiligen Börsenkurs. Beispiel: Für eine Aktie mit einem Nennwert von 5 Euro und einer Börsennotiz von 40 Euro ergibt sich bei einer Bardividende von 2 Euro eine Rendite von 5 % (= 2 Euro/40 Euro).

Bei festverzinslichen Wertpapieren liegen Effektiv- und Nominalzins weniger stark auseinander. Hier sind bei der Berechnung der Rendite neben dem Kaufkurs und dem Nominalzins unter anderem ein mögliches Rückzahlungsaufgeld sowie die Laufzeit zu berücksichtigen.

Eine exakte Renditeberechnung ist also nicht ganz einfach. Zu unterscheiden ist schließlich zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Renditeteilen. Der Teil der Effektivverzinsung, der auf einem etwaigen Rückzahlungsgewinn - Differenz zwischen Kaufkurs und Rückzahlungskurs - beruht, kann von dem privaten Wertpapierbesitzer steuerfrei vereinnahmt werden, wenn zwischen An- und Verkauf ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liegt.

Rentabilität

Die Rentabilität ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den erzielten Gewinn zum eingesetzten Kapital in Beziehung setzt (Kapitalrentabilität); sie drückt damit den Erfolg des Kapitaleinsatzes aus.

Die betriebswirtschaftliche Praxis unterscheidet vor allem zwischen Gesamt- und Eigenkapitalrentabilität (Eigenkapital, Fremdkapital). Bei der Gesamtkapitalrentabilität werden Fremdkapitalkosten und Gewinn in Beziehung zum gesamten Kapital gesetzt; bei der Eigenkapitalrentabilität bildet man das Verhältnis von Gewinn zu Eigenkapital. Die Eigenkapitalrendite der deutschen Industrie bewegt sich durchschnittlich bei etwa 6%; dies ist vergleichsweise wenig.

Die Umsatzrentabilität gibt Antwort auf die Frage, wieviel Prozent des Umsatzes dem Unternehmen als Jahresüberschuss verbleiben. „Nach Steuern“ (EEV-Steuern) sind dies im mehrjährigen Durchschnitt der Industrie etwa 2,5%. Der Handel muss üblicherweise mit noch knapperen Margen leben.

Auch im Kreditgeschäft spielt die Rentabilität eine wichtige Rolle: Banken können Unternehmen Finanzierungsmittel um so eher zur Verfügung stellen, je günstiger deren gegenwärtige bzw. ­ mit Hilfe des zusätzlichen Kapitals ­ künftige Rentabilität ist.

Rentenantrag

Alle Renten müssen -wie auch die übrigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung- beim Rentenversicherungsträger, bei einer seiner Auskunfts- und Beratungsstellen oder beim Versichertenältesten beantragt werden. Der Antrag kann auch bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt oder bei den Gemeindebehörden (Ortsbehörden) gestellt werden. Alle diese Stellen halten die erforderlichen Formulare bereit. Antragsberechtigt ist jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Von der rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn der Rente ab. Ausnahmsweise werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Erziehungsrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres als Regelaltersrente gezahlt, ohne dass dies beantragt werden muss. Ebenso „von Amts wegen“ wird eine kleine Witwen-/Witwerrente nach Vollendung des 45. Lebensjahres als große Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor ist Bestandteil der Rentenformel, mit der die Höhe der gesetzlichen Renten errechnet wird. Die Formel lautet: Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Der Rentenartfaktor beschreibt, um welche Art von Rente es sich handelt, ob um eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder um eine Witwen- oder Waisenrente.

Unterschiedliche Renten haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Die Altersrente, die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit und die Erziehungsrente besitzen jeweils den Rentenartfaktor 1,0, weil diese Renten in vollem Umfang den ausfallenden Lohn ersetzen sollen. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besitzt den Faktor 0,5, weil sie nicht den vollen Lohn ersetzen soll. Vielmehr soll das neben der Rente erforderliche Einkommen mit der verbleibenden Arbeitskraft erarbeitet werden.

Rentenauskunft

Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Auf Antrag wird diese auch schon früher erteilt.

Die Rentenauskunft enthält allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch, einen Versicherungsverlauf, der alle beim Rentenversicherungsträger gespeicherten rechtserheblichen Daten enthält, eine ausführliche Rentenberechnung, die Höhen einer Regelaltersrente, einer vollen Erwerbsminderungsrente und einer Witwen- bzw. Witwerrente, die sich ohne eine weitere Beitragsleistung ergeben würden.

Rentenbescheid

Wenn der Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder bewilligt, muss er dies gegenüber der oder dem Berechtigten in Form eines anfechtbaren Bescheides tun. Beispiel hierfür ist der Rentenbescheid, der eine Rentenleistung entweder ganz oder teilweise bewilligt oder ablehnt. Ein solcher Bescheid muss mit einem Rechtsmittel versehen sein, mit dem ggf. auch eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.

Rentenfonds

Investmentfonds (Investmentsparen), deren Vermögen in festverzinslichen Wertpapieren angelegt ist.

Rentenformel

Die Höhe der Rente wird mit der Rentenformel ausgerechnet. Diese lautet: persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente. Dabei spiegelt die Zahl der persönlichen Entgeltpunkte wider, in welchem Umfang der Einzelne versichert war. Über den Rentenartfaktor kommt zum Ausdruck, ob es sich um eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente handelt. Der aktuelle Rentenwert ist ein bestimmter Betrag in EUR. Er entspricht der Monatsrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beiträge erhält, und wird regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung angepasst.

Rentenindex

Ein Rentenindex (Index) misst die Kursentwicklung am Rentenmarkt anhand eines repräsentativen Musterportfolios. Mit Hilfe eines Rentenindex lassen sich die Kursschwankungen, die sich aus Zinsveränderungen ergeben, ablesen. Während fallende Indexzahlen einen Kursrückgang (= Zinsanstieg) der Rentenkurse zeigen, bedeuten steigende Indexziffern einen Kursanstieg am Rentenmarkt (= Zinsrückgang).

Der Berechnung des Deutschen Rentenmarktindex REX der Deutschen Börse AG liegt beispielsweise ein Portfolio aus 30 hypothetischen Anleihen mit ganzzahligen Restlaufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren und drei Kuponklassen (6%, 7,5% und 9%) zugrunde. Die Kurse dieser Musterwerte werden auf der Basis der täglich ermittelten Rendite-Struktur von Bundesanleihen, -obligationen und -schatzanweisungen errechnet und zum gewichteten Kursdurchschnitt per 30.12.1987, der Index-Basis, in Beziehung gesetzt.

Renteninformation

Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine Renteninformation. Mit der bereits seit Juni 2002 im Rahmen eines Pilotprojektes verschickten Renteninformation schaffen die Rentenversicherungsträger mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenverantwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Renteninformation wird auf der Basis der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt und enthält u.a. eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters 65 ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung sowie mit fiktiven Rentenanpassungen. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten Versicherte anstelle der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die noch detailliertere Informationen über die bisherige Versicherungsbiografie enthält.

Rentenmarkt

Der Teil des Kapitalmarkts, an dem festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden.

Rentenniveau

Das Rentenniveau errechnet sich aus dem Verhältnis der Eck- oder Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen.

Rentensplitting

Ehegatten, deren Ehe entweder nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder die nach dem 1.1.1962 geboren wurden, können übereinstimmend ein Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Das Rentensplitting erfolgt durch Aufteilung der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene - durch das Splitting veränderte - Versichertenrente. Die durch das Splitting übertragenen Rentenanteile verbleiben dem Überlebenden nach dem Tod des anderen Ehegatten und entfallen - anders als eine Witwen - oder Witwerrente - auch bei Wiederheirat nicht.

Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherung wird von besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt. Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung - Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA - Berlin), die Deutsche Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt), sowie die Regionalträger wie z.B. Deutsche Rentenversicherung – Baden-Württemberg oder Nord (ehemals Landesversicherungsanstalten, z. B. LVA Baden-Württemberg oder LVA Hamburg) etc.

Rentenwerte

Repartieren

siehe Rationieren.

Research

Analyse eines Wertpapiers hinsichtlich seiner Kurschancen bzw. eines Unternehmens hinsichtlich seiner Ertragskraft.

Restschuldversicherung

Risikolebensversicherung für den Darlehensnehmer, die an den Darlehensgeber abgetreten ist. Die Versicherungssumme verringert sich analog der Darlehensschuld. Im Versicherungsfall wird die Restschuld des Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt.

Rezession

siehe Depression.

Risiko

Hier eine Auswahl der wichtigsten, nicht immer auf den ersten Blick ersichtlichen Risikofaktoren:

Marktrisiko:
Sind an den internationalen Börsen Kursrückgänge zu verzeichnen, wird sich dem kaum ein Fonds entziehen können. Dieses Marktrisiko wird um so größer, je spezieller der Anlageschwerpunkt eines Fonds ist, denn damit wird tendenziell auf eine breite Streuung verzichtet. Ob das jeweilige Fondskonzept oder der Anlageschwerpunkt erhöhte Marktrisiken birgt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Fondsmanagement:
Das Fondsmanagement ist nicht frei von Fehleinschätzung. Auch kann ein Wechsel im Management eines Fonds erhebliche Auswirkungen auf die Performance haben - im positiven wie im negativen Sinn. Dieses Risiko ist nur durch Index-Fonds zu umgehen.

Währungsrisiko:
Legt ein Fonds Gelder in einer ausländischen Währung an, dann können mit dem Erwerb seiner Fondsanteile Währungsrisiken verbunden sein, unabhängig davon, in welcher Währung die Fondsanteile notiert werden. Teilweise wird in Fonds eine Absicherungsstrategie gegen Währungsrisiken betrieben.

Interpretationsrisiko:
In Deutschland werden Wertentwicklungstabellen publiziert, die auf unterschiedlichen Annahmen, Berechnungsmethoden und Stichtagsbetrachtungen beruhen. Es ist also ratsam, sich beim Vergleich von Fonds auf Daten zu verlassen, die jeweils nach derselben Methode erarbeitet sind. Auch muss darauf geachtet werden, dass nur Fonds mit ähnlichen Anlagegrundsätzen verglichen werden. Auch kann die in der Vergangenheit erzielte Performance nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden.

Bonitätsrisiko:
Rentenfonds mit Anleihen von Emittenten geringerer Bonität bringen ein höheres Risiko mit sich.

Informationsrisiko:
Darstellungen in Medien können Anlegern einen Sachverhalt zeitverzögert, unrichtig oder unvollständig wiedergeben. Daraus resultiert die Gefahr, zu spät über wichtige Informationen zu verfügen und daraus Verluste zu erleiden oder die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Informationen zu fällen.

Risiko-Lebensversicherung

Lebensversicherung mit zeitlich begrenzter Versicherungsdauer, die nur im Todesfall zahlt, d.h. bei Ablauf der Versicherungsdauer ohne Todesfall erfolgt keine Kapitalausschüttung.

Risikostreuung

(= Diversifikation)
Grundidee der Anlage in Investmentfonds ist der Grundsatz der Risikomischung. Das Portfolio eines Investmentfonds besteht aus einer Vielzahl verschiedener Wertpapiere. Jedes einzelne Wertpapier birgt neben Chancen auf Kursgewinne auch Risiken, die zum einen im Wertpapier selbst liegen und als titelspezifische Risiken bezeichnet werden. Zum anderen resultieren Gefahren aus der Entwicklung der einzelnen Wertpapiermärkte; man nennt dies Marktrisiko. Bei Anlagen in fremden Währungen besteht zudem ein Währungsrisiko. Das titelspezifische Risiko lässt sich durch die Verteilung der Investitionssumme auf mehrere Einzelwerte reduzieren, denn das Risiko eines Portefeuilles ist geringer als der gewichtete Durchschnitt der Risiken seiner Einzelpositionen. Marktrisiken werden vermindert, indem die verschiedenen Anlagen unternehmens-, branchen-, länder- und währungsmäßig gestreut werden. Das Prinzip der Risikostreuung ist im KAGG geregelt.

Roadshow

Unternehmenspräsentationen in Finanzzentren anläßlich von Kapitalmaßnahmen (Emission).

Roll-over-Kredite

Roll-over-Kredite sind längerfristige Kredite, deren Zinssatz kurzfristig ­ meist im Dreimonatsrhythmus ­ der Marktentwicklung angepasst wird. Diese Finanzierungsform ist vor allem am internationalen Finanzmarkt üblich.

Kreditnehmer sind Banken, Großunternehmen und Staaten. Sofern es sich um größere Kredite handelt, werden sie von mehreren Banken gemeinsam (Konsortium) begeben. Zur Refinanzierung werden kurzfristige Einlagen an den internationalen Geldmärkten aufgenommen. Entsprechend setzt die kreditgebende Bank den Zinssatz in regelmäßigen Abständen neu fest; als Basis gelten z.B. der in London geltende Geldmarkt-Satz (Libor) oder der Euribor. Hinzu kommt ein fester Zuschlag, der sich u. a. nach der Bonität des Kreditnehmers richtet.

Rücklagen

Rücklagen sind zusätzliches Eigenkapital, das der langfristigen Unternehmensfinanzierung dient. Sie werden durch Einbehalt von Gewinnen ­ auch Gewinnthesaurierung genannt ­ gebildet; diese Selbstfinanzierung schmälert ­ zugunsten eines stärkeren finanziellen Polsters ­ die Ausschüttung an die Kapitaleigentümer.

Darüber hinaus bilden Aktiengesellschaften Rücklagen durch Ausgabe junger Aktien: Derjenige Teil des Ausgabepreises, der den Nennwert der Aktie übersteigt (Agio), muss den Kapitalrücklagen zugeführt werden (für die Aktiengesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Rücklage von 10% des gezeichneten Kapitals angesammelt werden muss); darüber hinaus können Gewinnrücklagen (aus einbehaltenen Gewinnen) gebildet werden. Die Rücklagen eines Unternehmens sind aus der Bilanz erkennbar.

Eine unsichtbare Reservefunktion erfüllen die sogenannten stillen Reserven. Sie entstehen ­ in der Bilanz nicht erkennbar ­ durch unterbewertete Vermögensposten oder durch überbewertete Verbindlichkeiten.

Rückstellungen

Für vorhersehbare künftige Verpflichtungen, deren Ausmaß und Fälligkeit sich jedoch nur ungefähr abschätzen lassen, muss ein Unternehmen Rückstellungen bilden. Klassische Beispiele sind Garantieleistungen oder Prozessrisiken. Wichtigste Posten dieser Art in der Bilanz deutscher Aktiengesellschaften sind heute die Pensionsrückstellungen, in denen Unternehmen Mittel für künftige Ruhegeldzahlungen ansammeln, sowie Steuerrückstellungen.