Glossar
Obligationen
Obligationen sind Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere) mit mittlerer, d.h. mehrjähriger Laufzeit. Während Industrieobligationen infolge günstigerer Finanzierungsinstrumente der Wirtschaft kaum noch begeben werden, haben die Obligationen der öffentlichen Hand, insbesondere Bundesobligationen, eine beträchtliche Bedeutung für die öffentliche Kreditaufnahme erlangt. Auch die Banken refinanzieren ihre Ausleihungen teilweise durch (Bank-)Obligationen.
Offene Fonds
Investmentfonds, bei denen unbegrenzt Anteile ausgegeben und in der Regel börsentäglich auch wieder zurückgenommen werden. Gegenteil: Geschlossene Fonds.
Offene Handelsgesellschaft
siehe Kommanditgesellschaft.
Offenmarktgeschäft
Offenmarktgeschäfte spielen in der Geldpolitik des Eurosystems eine wichtige Rolle, um Zinssätze und die Liquidität am Markt zu steuern, also den Banken zusätzliches Zentralbankgeld zur Verfügung zu stellen bzw. Teile zu entziehen, und Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses (Geldpolitik) zu geben. Dem Eurosystem stehen fünf Arten von Instrumenten zur Durchführung von Offenmarktgeschäften zur Verfügung. Wichtigstes Instrument sind die befristeten Transaktionen in Form von Pensionsgeschäftenoder Pfandkrediten (Pfandpoolverfahren), also das Hauptrefinanzierungsgeschäft und das längerfristige Refinanzierungsgeschäft. Weitere Instrumente, die das Eurosystem nutzen kann, sind definitive Käufe bzw. Verkäufe, die Emission von Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere), Devisenswapgeschäfte und die Hereinnahme von Termineinlagen. Bei Offenmarktgeschäften geht die Initiative von der Europäischen Zentralbank (EZB) aus, die auch über das einzusetzende Instrument und die Bedingungen für die Durchführung der Geschäfte entscheidet (Tenderverfahren).
Offenmarktpolitik
siehe Offenmarktgeschäft.
Öffentliche Verschuldung
siehe Staatsschuld.
Offshore-Fund
Investmentfonds, die - aus steuerlichen Gründen oder um den üblichen Aufsichtsbestimmungen und Anlagemöglichkeiten zu entgehen - ihren Sitz in Ländern ohne spezielle Investmentgesetzgebung gewählt haben, z.B. Liechtenstein, Bermudas, Niederländische Antillen oder British Virgin Islands.
Offshore-Märkte
Finanzplätze im Ausland, die im Vergleich zu den oft stark regulierten, nationalen Finanzmärkten günstigere Rahmenbedingungen für Finanzgeschäfte bieten. Dabei ist insbesondere an niedrigere steuerliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen zu denken.
Ombudsmann
Der Ombudsmann der privaten Banken ist der zentrale außergerichtliche Schlichter bei Beschwerden von Kunden jener Banken, die Mitglieder des Bundesverbandes deutscher Banken sind (d. h. private Banken ohne Genossenschaftsbanken). Der Schlichtungsspruch ist für die Bank bis zu einem bestimmten Wert des Beschwerdegegenstands bindend (5.000 Euro), während der Kunde in jedem Fall vor ein ordentliches Gericht ziehen kann.
Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdstelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 040307, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.
Im Rahmen eines aktiven Beschwerdemanagements haben zahlreiche Banken darüber hinaus eigene Ansprechpartner für ihre Kunden eingerichtet.
Options & Futures
Optionen und Futures (Options & Futures) sind im Gegensatz zu Kassa-Geschäften Termingeschäfte, d. h. Vereinbarungen, die Ansprüche auf Leistungen beinhalten, die zu einem festgelegten Zukunftstermin zu erfüllen sind. Bei der Option hat der Optionsnehmer das Recht auf Erfüllung, das er aber nicht wahrnehmen muss. Demgegenüber ist der Optionsgeber zur Erfüllung verpflichtet, wenn der Optionsnehmer dies verlangt. Anders beim Future: Hier sind beide Vertragspartner verpflichtet, den vereinbarten Anspruch jeweils gegenüber dem anderen zum festgelegten Zeitpunkt zu erfüllen.
Der Optionspreis, auch Optionsprämie genannt, ist der Betrag, den der Käufer der Option bezahlen muss. Dem Verkäufer einer Option verbleibt die Prämie unabhängig davon, ob der Käufer eine Option ausübt oder nicht. Der Optionskäufer kann infolgedessen nur die Prämie verlieren, der Verkäufer nicht mehr als die Prämie gewinnen. Wohl aber kann der Optionsverkäufer mehr als die Prämie verlieren, und der Käufer mehr als die Prämie gewinnen. Beim Future haben beide Vertragspartner die gleichen Chancen und Risiken je nachdem, wie sich der Wert des zugrunde liegenden Finanzinstruments bis zum Erfüllungstermin entwickelt. Um aus den Futures-Kontrakten bei Fälligkeit nicht in Anspruch genommen zu werden (Lieferung des zugrunde liegenden Kontrakts bzw. Zahlung des Gegenwertes), werden die eingegangenen Geschäfte meistens durch Gegengeschäfte kurz vor Fälligkeit geschlossen (Glattstellung). Options & Futures-Geschäfte gibt es nicht nur an Warenmärkten, sondern auch an Finanzmärkten. Da sich solche Geschäfte hier auf so genannte Finanzinstrumente (insbesondere Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Währungen) beziehen, heißen sie auch präziser „Financial Options“ und „Financial Futures“. Auf diese Präzisierung wird jedoch im täglichen Sprachgebrauch oft verzichtet. Während Financial Options & Futures-Geschäfte insbesondere an angloamerikanischen Börsen schon seit längerem abgeschlossen werden können, wurden in Deutschland im Wesentlichen erst mit der Eröffnung der DTB/Deutsche Terminbörse international vergleichbare Voraussetzungen, insbesondere Standardisierungen und ein funktionstüchtiger Markt für ihren Handel geschaffen. Die Nachfolgerin der DTB ist die Eurex. Für das Optionsgeschäft haben sich insbesondere folgende Begriffe durchgesetzt:
Der Käufer einer Option erwirbt das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, zum Kauf oder Verkauf (Kauf- oder Verkaufsposition)
- einer bestimmten Menge des zugrunde liegenden Basiswertes (Kontraktgröße)
- zu einem festgelegten Preis (Basispreis)
- während eines bestimmten Zeitraums (Optionslaufzeit).
Auf der anderen Seite steht der Verkäufer (Stillhalter) einer Option. Der Verkäufer ist dem Käufer gegenüber verpflichtet, falls dieser sein erworbenes Recht wahrnimmt (Ausübung),
- die bestimmte Menge des Basiswertes an ihn zu verkaufen (Stillhalter in Kaufoptionen) oder die bestimmte Menge des Basiswertes zu kaufen (Stillhalter in Verkaufsoptionen), und dies
- zum festgelegten Basispreis und
- zu dem vom Käufer der Option bestimmten Ausübungstermin.
Für Kaufoptionen hat sich der englische Ausdruck Call, für Verkaufsoptionen der Begriff Put eingebürgert. Analog beinhalten Financial Futures die vertragliche Vereinbarung, eine standardisiere Menge eines bestimmten Finanzinstruments (Kontrakte) zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Optionsanleihe
siehe Wandelanleihe.
Optionsgeschäft
siehe Options & Futures.
Optionshandel
siehe Eurex und Options & Futures.
Optionsprämie
siehe Options & Futures.
Optionsscheine
Optionsscheine sind Optionen, die in einem Wertpapier verbrieft sind. Bei einer Option handelt es sich um das Recht, aber nicht die Verpflichtung,
- den Basiswert, auch Underlying genannt (z. B. Aktie, Währung, Anleihe, Index, Rohstoff),
- zum Basispreis, auch Strike genannt (vorher bestimmter Preis),
- zu einem festgelegten Zeitpunkt (europäische Option) oder bis zu einem festgelegten Zeitpunkt (amerikanische Option)
- zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).
Dabei kann ein Optionsschein grundsätzlich entweder zum tatsächlichen Kauf bzw. Verkauf des jeweiligen Underlying (Physical Delivery) oder aber zum Bezug eines Differenzbetrags berechtigen.
Dabei ist
- das Bezugsverhältnis die Angabe, wie viele Optionsscheine zum Bezug einer Einheit des entsprechenden Underlying notwendig sind;
- der Differenzbetrag die Summe, um welche der tatsächliche Kurs des Underlying den Basispreis überschreitet (bei einer Call-Option) bzw. unterschreitet (bei einer Put-Option);
- das Aufgeld der Betrag, um den die heutige Ausübung des Optionsscheins teurer ist als der Direkterwerb des Basiswertes;
- der Break-Even-Kurs derjenige Kurs, welcher das Underlying mindestens erreichen muss, damit der Investor am Fälligkeitstag keinen Verlust erleidet.
Osteuropabank
Die „Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ („European Bank for Reconstruction and Development EBRD“), auch als „Osteuropabank“ bezeichnet, unterstützt den Reformprozess in den demokratischen Ländern Osteuropas durch finanzielle Hilfe. Priorität haben dabei die Sektoren Energie, Transport, Fernmeldewesen, Wohnungsbau und Umweltschutz. Indirekt werden auch kleinere Unternehmen unterstützt. Reformen im Finanzsektor fördert die Bank beratend.
Am Grundkapital der EBRD halten die EU-Länder die Mehrheit. Ebenfalls beteiligt sind die Vereinigten Staaten, Japan sowie die osteuropäischen Empfängerländer. Die 1990 in London gegründete Bank arbeitet eng mit anderen multinationalen Organisationen zusammen (Europäische Investitionsbank, Weltbank).
OTC - Over the counter
Wörtlich übersetzt bedeutet Over the Counter (abgekürzt: OTC) über den Schalter/Tafelgeschäft. Mit OTC werden allgemein Geschäfte in Finanztiteln bezeichnet, die außerhalb der Börse, vorwiegend unter Banken, abgewickelt werden.
Out-Performance
Ein Fonds wird immer mit seiner Benchmark verglichen. Schlägt er nun diese Benchmark, d.h. die Rendite des Fonds ist höher als die Rendite der Benchmark, dann spricht man von Out-Performance.