Glossar
IBAN - International Bank Account Number
Die IBAN ist die international gültige Kennnummer eines Bankkontos. Beachten Sie bitte, dass die IBAN grundsätzlich in zwei verschiedenen Formaten vorliegen kann:
- Elektronisches Format
Hier erfolgt die Darstellung in einem Block. Beispiel für ein deutsches Konto: DE53300400000123456700 - Schriftliches Format
Hier erfolgt die Darstellung in 4-er Blöcken. Beispiel für ein deutsches Konto: DE53 3004 0000 0123 4567 00
Wichtig: Eine IBAN enthält niemals Sonderzeichen oder Bindestriche; beim elektronischen Format niemals Leerzeichen. Bitte tragen Sie die IBAN immer ohne Leerzeichen in die Online Banking Überweisungsformulare ein.
Ziel der IBAN ist die vereinfachte Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen, da aufgrund des international einheitlichen Aufbaus die Angaben über das Konto, Kreditinstitut und Land eines Kunden identifiziert und von den eingeschalteten Kreditinstituten überprüft werden können.
Für den Aufbau der IBAN wurde die ECBS-Norm (European Committee for Banking Standards) zugrunde gelegt. Ihr Aufbau ist pro Land unterschiedlich und enthält höchstens 34 alphanumerische Stellen. Für Deutschland wurde die IBAN auf 22 Stellen Länge festgelegt:
- Stellen 01-02 = DE (ISO-Länder-Code für Deutschland)
Stellen 03-04 = 2-stellige Prüfzahl
Stellen 05-12 = 8-stellige BLZ
Stellen 13-22 = 10-stellige Kontonummer - Ein Rechenbeispiel für die Ermittlung der IBAN für ein deutsches Konto sieht wie folgt aus:
Prüfzahl = 53, Bankleitzahl = 300 400 00, Kontonummer = 0123456700
-> IBAN = DE53300400000123456700
Lesen Sie hier weitere Infos zu IBAN, BIC und SEPA.
IFA
(Independent Financial Advisor) Bankunabhängige Finanzberater, deren Dienstleistung es ist, unter einer breiten Palette von Fondsprodukten das passende für den Kunden zu finden. Bislang gibt es keine verbindlichen Regelungen, welche Vorkenntnisse oder Ausbildung zur Ausübung dieses Berufs erforderlich sind. Bankunabhängige Finanzberater finanzieren sich über einen Teil des Ausgabeaufschlags, den die Kapitalanlagegesellschaft beim Kauf von Fondsanteilen erhebt. Diese Aufschläge und damit die Verdienstmöglichkeiten der Berater sind von Fonds zu Fonds verschieden.
Immobilienfonds
Immobilienfonds sind eine auf Haus- und Grundbesitz ausgerichtete Vermögensanlage. Unterschieden wird dabei zwischen „offenen“ und „geschlossenen“ Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds sind wie Wertpapier-lnvestmentfonds (Investmentsparen) organisiert: Ihr Objektbestand kann sich laufend durch Neuerwerb und Veräußerung von gewerblichen Immobilien verändern; das Vermögen schwankt mit der Zahl der durch den Fonds ausgegebenen und zurückgenommenen Anteile. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Die Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die durchweg von Banken getragenen offenen Fonds sind durch ihre kleine Stückelung und die hohe Fungibilität auch für Anleger mit kleineren Beträgen interessant. Zudem bestehen Steuervorteile, da die auf Veräußerungsgewinne entfallenden Ausschüttungsteile ebenso wie die Wertsteigerungen der Anteile steuerfrei bleiben. Eine hohe Sicherheit für die Anleger ergibt sich aus den Vorschriften des KAGG: bestimmte Anlagebegrenzungen, Liquiditätshaltung, ausgeprägte Kontrolle und gesetzliche Rücknahmeverpflichtung der Anteile zum börsentäglich veröffentlichten Rücknahmepreis.
Ein geschlossener Immobilienfonds dient zur Finanzierung eines bestimmten Bauvorhabens. Die Zahl der Anteile ist von vornherein fest und ändert sich nicht mehr. Die am häufigsten vorkommende Rechtsform ist die Kommanditgesellschaft.Wesentlich sind die steuerlichen Auswirkungen. Die Anteilseigner eines geschlossenen Fonds gelten als Miteigentümer der Immobilien; sie erzielen steuerliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die ihnen anteilig zugerechnet werden. Infolge von Steuervorteilen sind geschlossene Fonds vor allem für solche Anleger interessant, die einer höheren Einkommensbesteuerung unterliegen. Die Anteile eines geschlossenen Fonds sind allerdings bei schnellem Geldbedarf wie direkter Grundbesitz auch oft nicht kurzfristig zu veräußern.
Index/Indexklauseln
Ein Index ist eine Mess- oder Kennziffer, mit deren Hilfe Veränderungen bestimmter Größen (z. B. Preise), insbesondere im Zeitablauf, ausgedrückt werden können. Der Berechnung von Indizes liegt eine einfache Prozentrechnung zugrunde, wobei die Vergleichszahl eines Zeitpunktes auf 100 gesetzt wird. Auf diesen Basiswert werden alle weiteren Vergleichszahlen bezogen.
Die in der Öffentlichkeit am stärksten beachteten Indizes sind der Lebenshaltungskosten-Index, der die Wertveränderung eines bestimmten, für den „Normalhaushalt“ typischen, Warenkorbes anzeigt (Geldwert), und verschiedene Börsenindizes (Aktien-, Rentenindex), die die Kursentwicklung von Wertpapieren widerspiegeln und so einen längerfristigen Vergleich ermöglichen.
Neben der statistischen Bedeutung finden Indizes auch praktische Anwendung im täglichen Leben: So werden z. B. häufig Mieten oder Versorgungsbezüge mittels so genannter Indexklauseln regelmäßig der Entwicklung des Lebenshaltungskosten-Index angepasst. Hierfür ist in der Regel eine Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich. Denn Gläubiger von Geldforderungen sollen sich nicht in allen Wirtschaftsbereichen durch Indexklauseln gegen die schädliche Wirkung der Inflation abschirmen können. Der Erlaubnisvorbehalt im Preisangabengesetz soll eine Gewöhnung der Wirtschaftsteilnehmer an Indexklauseln vermeiden. Vom grundsätzlich geltenden Indexierungsverbot für Geldschulden ist in Deutschland nur der Geld- und Kapitalverkehr ausgenommen. Somit sind z. B. auch geldwertgesicherte Anleihen (Indexanleihen) zulässig.
Indexfonds
Fonds, die die Zusammensetzung eines bestimmten, repräsentativen Index nachzubilden suchen. Das Anlageergebnis von Indexfonds sollte im Wesentlichen die Entwicklung des Indizes widerspiegeln. Die exakte Nachbildung eines Index ist schon aus technischen Gründen nicht möglich. Außerdem stehen auch die Anlagegrenzen des KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) einer exakten Index-Nachbildung entgegen. Indexfonds sind daher eigentlich in der Regel indexorientierte Fonds.
Indexzertifikate
Indexzertifikate bilden die Wertentwicklung eines Index ab. Während der Laufzeit nähert sich das Zertifikat dem Index an, bis es am Ende der Laufzeit unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses exakt dem Niveau des Index entspricht. Beispiel: Ein Zertifikat auf den Deutschen Aktienindex (DAX) weist ein Bezugsverhältnis von 100:1 auf. Liegt der DAX am Laufzeitende bei 6.600 Punkten, weist das Indexzertifikat einen Wert von 66 Euro auf.
Indossament
siehe Wechselkredit.
Industrieobligationen
siehe Obligationen.
Inflation
Unter Inflation versteht man den trendmäßigen Anstieg des Preisniveaus bzw. die anhaltende Abnahme des Geldwertes. Inflation darf also nicht mit der Veränderung einzelner Preise gleichgesetzt werden (Änderungen relativer Preise). Ebenfalls nicht als Inflation gelten einmalige oder vorübergehende Preisveränderungen z. B. als Folge einer Anhebung von Verbrauchssteuern oder abrupten Schwankungen der Rohstoffpreise. Die Inflation wird meist am Preisindex für die Lebenshaltung gemessen (Index).
Um einen inflationären Prozess unter Kontrolle zu bringen, ist eine genaue Analyse seiner Ursachen nötig. Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Ansätze, die in der Realität meist parallel auftreten: Bei der nachfragebedingten Inflation steigen die Preise, weil die Gesamtnachfrage von privaten Haushalten, Unternehmen, Ausland und Staat größer ist als das vorhandene Angebot an Waren und Dienstleistungen; bei der kostenbedingten Inflation steigen insbesondere Löhne und Gehälter oder Importgüterpreise mit der Folge eines entsprechenden Preisauftriebs. Für jede Art von Inflation aber gilt, dass sie auf mittlere Sicht nur andauern kann, wenn die Geldmenge zu stark ausgeweitet wird (Geldpolitik, Geldmenge).
Information Banking - Broking
Information Banking bzw. Broking ist die Erweiterung des Leistungsangebots der Banken über den klassischen Bereich der Finanzprodukte hinaus. Da insbesondere das Kreditgeschäft auf umfassende und zuverlässige Informationen angewiesen ist, verfügen Banken seit jeher über umfangreiche eigene Informationssammlungen und externe Informationsquellen. Sie bieten ihren Kunden daher zunehmend Hilfe bei der Beschaffung von Informationen wie Unternehmensdaten, Marktprognosen sowie Länder- und Branchenanalysen an. Der Informations-Service der Bank hilft dabei vor allem kleinen und mittleren Unternehmen bei der Informationsbeschaffung über die weltweit wichtigsten Datenbanken; ferner unterstützt er Firmen bei der Vermittlung von Geschäftskontakten und der Suche nach Kooperationspartnern. Darüber hinaus zählen die Produkte der Research-Abteilungen der Banken - wie volkswirtschaftliche Analysen und Prognosen - zum immer wichtiger werdenden Wettbewerbsfaktor des Information Banking.
Infotainment
Unterhaltsame Vermittlung von Information. Multimediale Aufbereitung von Wissen, die den Anwender in einer entspannten Atmosphäre informiert.
Inhaberaktie
Eine Aktiengesellschaft hat nach dem Gesetz die Wahl, die Anteile am Grundkapital, die das Miteigentum am Unternehmen verbriefen (Aktie), als Inhaberaktien auszugeben oder sie als Namensaktien an die Person des Erwerbers zu binden, sie also auf dessen Namen auszustellen.
Die Inhaberaktie legitimiert den Besitzer ohne zusätzlichen Nachweis als Anteilseigner der Gesellschaft; sie lässt sich deshalb auch ohne weiteres erwerben und wieder veräußern. Wegen dieser leichten Übertragbarkeit sind Inhaberaktien für den Börsenhandel besonders gut geeignet.
Bei Namensaktien legitimiert nur die namentliche Eintragung ins Aktienbuch der Gesellschaft zum Miteigentum. Jeder Eigentumswechsel muss der Gesellschaft gemeldet werden. Durch „Vinkulierung“ lässt sich die Übertragbarkeit zusätzlich einschränken: Die Namensaktien dürfen in diesem Falle ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht verkauft werden.
In der Regel sind die Aktien der an der Börse notierten deutschen Unternehmen im Gegensatz etwa zu den in den Vereinigten Staaten gehandelten Papieren Inhabertitel. Auf den Namen des Eigentümers müssen sie allerdings lauten, wenn das Grundkapital nur teilweise eingezahlt wird. In Deutschland ist dies lediglich bei Versicherungen üblich.
Inhaberschuldverschreibung
Die geläufigste Form der Verbriefung von Wertpapieren ist die der Inhaberpapiere. Inhaberschuldverschreibungen berechtigen den Inhaber, die durch diese Urkunde verbrieften Rechte vom Schuldner zu fordern. Deshalb ist bei Inhaberschuldverschreibungen auch ein gutgläubiger Erwerb möglich d.h., der Schuldner wird auch dann von der Leistung befreit, wenn er nicht an den rechtmäßigen Eigentümer geleistet hat.
Die weite Verbreitung der Inhaberschuldverschreibungen lässt sich durch ihre leichte Übertragbarkeit erklären. Die Übertragung der Forderung erfolgt durch Einigung und Übergabe des Wertpapiers.
Dagegen kann bei Namensschuldverschreibungen die Forderung nur von dem auf dem Wertpapier benannten Gläubiger geltend gemacht werden. Für die Übertragung der Forderung ist eine Abtretung (Forderungsabtretung) notwendig. Dabei hat der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger die Urkunde auszuhändigen.
Initial Margin
Sicherheitsleistung, die bei der Aufnahme eines Futures-Geschäfts (Options & Futures) zu hinterlegen ist, auch „Erst-Einschuss“ genannt.
Inkasso
Ganz allgemein wird unter Inkasso der Einzug von Forderungen verstanden. Bei der finanziellen Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs spielt das Dokumenten-Inkasso eine wichtige Rolle.
Wenn eingespielte Geschäftsbeziehungen zwischen den Partnern bestehen und im Importland überschaubare wirtschaftliche und politische Verhältnisse herrschen, vereinbaren Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag als Zahlungsbedingung häufig „Dokumente gegen Zahlung“ (D/P, documents against payment) bzw. „Dokumente gegen Akzept“ (D/A, documents against acceptance).
Um die reibungslose Abwicklung des Inkassogeschäfts zu erleichtern, hat die Internationale Handelskammer in Paris „Einheitliche Richtlinien für Inkassi“ herausgegeben, die von vielen Ländern anerkannt werden.
Innenfinanzierung
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung Zuführung von Kapital, das aus dem Unternehmen selbst stammt. Quellen der Innenfinanzierung sind aus Umsatzerlösen und anderen Finanzierungsrückflüssen stammende, einbehaltene Gewinne (= Selbstfinanzierung), Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie Verkäufe von Vermögensgegenständen. Diese Formen der Innenfinanzierung können dem Eigenkapital zugerechnet werden. Innenfinanzierung tritt aber manchmal auch in der Form von Fremdkapital auf (Pensionsrückstellungen). Im Gegensatz dazu steht die Außenfinanzierung.
Innerer Wert
Positive Differenz zwischen Basispreis und Kurs des Basiswertes bei Optionen (Options & Futures). Ein Call hat einen inneren Wert, wenn die Differenz: Kurs des Basiswertes ./. Basispreis positiv ist, beim Put muss die Differenz Basispreis ./. Kurs des Basiswertes positiv sein.
Innovation
siehe Wagnisfinanzierung.
Insider
Personen, die wegen interner Einblicke einen Informationsvorsprung haben. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz gilt als Insider, wer
- als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens,
- aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens oder
- aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß
Kenntnis von einer nicht öffentlich bekannten Tatsache hat, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere bezieht und die geeignet ist, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.
Insidergeschäfte, die über die Börse zustande kommen können, unterliegen einer strengen Kontrolle, da die an der Börse tätigen Personen ihre besondere Position nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen dürfen. Der Begriff des Insiders wird mit der Umsetzung der EG-Insider-Richtlinien erweitert werden (Compliance).
Insidergeschäft
Einem Insider ist es nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verboten, unter Ausnutzung seiner Kenntnis von einer Insidertatsache Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insidertatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen und einem anderen auf der Grundlage seiner Kenntnis von einer Insidertatsache den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen. Einem Dritten, der Kenntnis von einer Insidertatsache hat, ist es verboten, unter Ausnutzung dieser Kenntnis Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern.
Insolvenz
Insolvenz bedeutet die sich aus Mangel an Zahlungsmitteln ergebende andauernde Unfähigkeit eines Unternehmens (oder auch einer Privatperson), fällige Geldschulden im wesentlichen zu erfüllen. Auch die Überschuldung kann (aber nicht bei der Privatperson) Insolvenzgrund sein.
Um in einem Insolvenzfall eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger herbeizuführen, kommt als rechtliche Möglichkeit die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Betracht. Das Insolvenzverfahren kann auf Antrag des Schuldners oder bereits eines der Gläubiger beim Amtsgericht eingeleitet werden. Dabei wird das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet.
Insolvenzsicherung
Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung ist der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn steht.
Der PSVaG muss im Insolvenzfall in dem Umfang eintreten, der sich aus der Versorgungszusage des Arbeitgebers ergibt. Der PSVaG hat die Leistungen zu erbringen, die der Arbeitgeber zu erbringen gehabt hätte, wenn kein Sicherungsfall eingetreten wäre. Die Mittel hierfür erhält der PSVaG durch Beiträge all der Arbeitgeber, die die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds anbieten. Wählt der Arbeitgeber einen dieser drei Durchführungswege, löst dies Beitragspflicht zum PSVaG aus.
Institutionelle Anleger
Kapitalanleger, die aufgrund ihrer originären Geschäftstätigkeit die in ihr Portefeuille hereingenommenen Kapitalbeträge an den Kapitalmärkten investieren. Als Institutionelle Anleger gelten etwa Versicherungen oder Pensionskassen.
Interest Rate Agreements
Interest Rate Futures/Zins-Futures
Futures-Geschäfte (Options & Futures) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken, auch Zins-Futures genannt. Ebenso wie die Currency Futures (Währungs-Futures) zur Absicherung von Wechselkursänderungsrisiken zählen sie zu den Financial Futures auf konkreter Basis, d.h., ihnen liegen echte Handelsobjekte zugrunde. Sie sind standardisiert und werden an Börsen gehandelt.
International Accounting Standards
Die International Accounting Standards (IAS) sind Rechnungslegungsgrundsätze, die von einer unabhängigen privatrechtlichen Organisation, dem IASC, aufgestellt wurden und laufend ergänzt und aktualisiert werden. Dem IASC gehören weit über 100 Mitglieder aus mehr als 90 Ländern an. Die International Accounting Standards verfolgen das Ziel, die Rechnungslegung weltweit zu harmonisieren und dadurch die Abschlüsse der Unternehmen für die Öffentlichkeit transparenter und international vergleichbarer zu machen. In Deutschland können börsennotierte Aktiengesellschaften seit 1998 einen Konzernabschluss nach den IAS mit befreiender Wirkung aufstellen, d.h. ein Konzernabschluss nach HGB ist dann nicht mehr erforderlich.
Internationaler Finanzmarkt
Mit der Einführung der Zinsausgleichsteuer in den USA zum Abbremsen der Kapitalausfuhr hat sich seit Ende der fünfziger Jahre zunächst in Europa mit den Schwerpunkten London und Luxemburg, dann aber auch an außereuropäischen Plätzen insbesondere in Südostasien ein internationaler Markt für Finanzmittel entwickelt. Auf den Teilmärkten dem internationalen Geld-, dem Kredit- und dem Kapitalmarkt werden Finanzmittel in dritten Währungen gehandelt; neben dem US-Dollar auch europäische Währungen wie D-Mark, Schweizer Franken und Euro.
International tätige Banken und auch Großunternehmen verleihen hier überschüssige Mittel. Als Kreditnehmer treten Regierungen, Banken und Firmen solcher Länder auf, in denen das Geld knapper und teurer ist. Auch rechtliche Hemmnisse im Inlandsmarkt sprechen für die Beanspruchung der internationalen Märkte. Am Geldmarkt, dem ältesten Teil dieses Marktes, nehmen insgesamt mehrere hundert Geschäftsbanken teil. Getragen wird der Markt jedoch nur von wenigen Dutzend großer Banken, die in der Lage sind, die Rolle des Regulators zwischen den nationalen Geldmärkten zu übernehmen. Basis dieses Geschäfts ist das Vertrauen zwischen den Partnern: Zwischen diesen ersten Bankadressen und den weiteren Marktteilnehmern internationale Währungsbehörden und Institutionen, in kleinerem Umfange auch private Unternehmen werden Kredite ungesichert gegeben. Die Laufzeiten erstrecken sich überwiegend nur bis zu einem Jahr. Der Markt funktioniert dank einer Standardisierung der Usancen zwischen den Partnern reibungslos.
Kredite von Banken an Nichtbanken werden über eine Vielzahl von verschiedenen Instrumenten über den Kreditmarkt abgewickelt. Im Gegensatz zum Geldmarkt werden formelle Kredite in oft sehr ausführlichen Verträgen und auf der Grundlage von Sicherheiten vereinbart. Die Laufzeit liegt dabei im allgemeinen zwischen einem und zehn Jahren.
Wichtigste Kreditform ist der Roll-over-Kredit geworden, der es durch seine Konstruktion erlaubt, die im Markt vorhandene kurzfristige Liquidität längerfristig einzusetzen. Die geldgebende Bank sagt den Kredit dabei grundsätzlich für die gesamte Laufzeit zu, der Zinssatz wird allerdings nur für bestimmte kurze Zeiträume festgelegt, meist für sechs Monate.
Der Kapitalmarkt stellt die langfristige Komponente dar; entstanden war dieser Teilmarkt erst 1963. Internationale Anleihen werden im Gegensatz zu klassischen Auslandsanleihen, die an nationalen Märkten aufgelegt werden von einem internationalen Konsortium weltweit platziert. Das Risiko für die beteiligten Institute ist wesentlich geringer als am Geld- und Kreditmarkt, da sie hier nicht als Kreditgeber, sondern nur als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner auftreten.
Internationaler Währungsfonds
Der Internationale Währungsfonds (IWF) mit Sitz in Washington, D.C., ist eine internationale Organisation zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik. Ihm gehören fast alle Staaten der Welt an. Nach dem 1944 in Bretton Woods (USA) beschlossenen Abkommen sollte er durch gemeinsame Spielregeln dazu beitragen, die in den dreißiger Jahren gemachten Fehler eines isolierten und teilweise an rein nationalen Interessen orientierten Handelns zu vermeiden. Die Mitglieder sollten daher einseitige Abwertungen ihrer Währung zur Förderung der Exporte ebenso vermeiden wie Devisen- und Kapitalverkehrsbeschränkungen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den IWF, der deren Berechtigung in jährlichen Konsultationen überprüft. Von 1946 bis 1973 gehörte es im Rahmen des so genannten „Bretton-Woods-Systems“ zu den wesentlichen Aufgaben des IWF, das weltweite System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse aufrechtzuerhalten. Seit dessen Zusammenbruch herrschen zwischen den großen Weltwährungen, abgesehen von z. B. Währungsunionen und anderen regionalen Währungsabkommen, flexible Wechselkurse vor (Floating). Die Währungen kleinerer Länder sind dagegen an andere Währungen bzw. Währungskörbe gebunden. Dem IWF kommt weiterhin eine Überwachungsfunktion zu. Eine andere zentrale Aufgabe des Fonds ist es, die Mitglieder im Falle vorübergehender Zahlungsbilanzprobleme durch Währungskredite zu unterstützen, um ihnen die wirtschaftliche Anpassung zu erleichtern. Seine Mittel erhält der Fonds durch Pflichteinlagen (Quoten) der Mitgliedsstaaten und Beiträge einzelner Länder. Bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten kann jedes Mitglied automatisch einen Kredit bis zu einer gewissen Höhe in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stehen ihm unter bestimmten Voraussetzungen weitere Mittel in Form von „Kredit-Tranchen“ bzw. im Rahmen so genannter „Fazilitäten“ zu. Prinzipiell stellt der IWF diese zusätzlichen Mittel nur kurzfristig und bei Erfüllung zum Teil harter Auflagen zur Verfügung („Konditionalität“). Allerdings weicht er in den letzten Jahren zum Teil von diesen Prinzipien ab. Insbesondere das Beispiel Russlands hat gezeigt, dass der Fonds bei fehlender politischer Unterstützung nicht immer in der Lage ist, Auflagen und Reformprogramme durchzusetzen. Seine ursprünglich als kurzfristige Überbrückungshilfen gedachten Kredite geraten daher nach Meinung seiner Kritiker in die Nähe der langfristigen Entwicklungsfinanzierung, wie sie z. B. von der Weltbank geleistet werden soll.
Internet-by-Call
Unkomplizierte Form des Internetzugangs. Der Nutzer wählt sich beim Provider ein und bezahlt die nach Zeit berechnete Gebühr mit der Telefonrechnung.
Intranet
Internes Netzwerk, dass die weltweit gültigen technischen Internet-Standards verwendet. Die meisten Intranets sind firmeninterne Netze, die jedoch physikalisch nicht auf ein Grundstück beschränkt sein müssen, da sie infolge der Nutzung technischer Internet-Eigenschaften auch normale Internet-Leitungen verwenden können.
Inverse Zinsstruktur
Normalerweise ist der Zinssatz (Zinsen) für längere Laufzeiten höher als für kürzere. Darin kommt vor allem die längere Bindung der Geldmittel und das damit verbundene Risiko zum Ausdruck. In Phasen mit hohem Zinsniveau kann es jedoch genau umgekehrt sein: Dann sind die Zinsen für kürzere Laufzeiten höher als für längere. Diese inverse Zinsstruktur stellt sich ein, wenn auf längere Sicht mit spürbar rückläufigen Zinsen gerechnet wird.
Investitionsgrad
Fondsvermögen abzüglich der Barreserve, d.h. der Anteil des Fondsvermögens, der in Wertpapieren, Immobilien oder Derivaten angelegt ist. Ein Fonds muss jederzeit mit mindestens 51 Prozent seines Vermögens in den Anlagen investiert sein, die der Verkaufsprospekt als Anlageschwerpunkt vorsieht.
Investment Banks
Im amerikanischen Bankensystem - dem früheren Trennbanksystem - anders als die im Kredit- und Einlagengeschäft tätigen Commercial Banks auf das Wertpapiergeschäft spezialisierte Banken. Insbesondere sind sie als Broker, im Emissionsgeschäft und im Eigenhandel aktiv. Darüber hinaus beraten sie ihre Kunden bei Unternehmensübernahmen und Fusionen. Auch die Vermögensverwaltung (Portfolio Management) wird zum Investment Banking gezählt. Die deutschen Universalbanken verbinden diese Geschäftszweige in der Regel unter einem Dach.
Investment-Gesetzgebung
Die Tätigkeit der deutschen Investmentgesellschaften und der von ihnen verwalteten Wertpapier- und offenen Immobilienfonds wird durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Danach gelten die Investmentgesellschaften als Kreditinstitute und unterliegen der gleichen staatlichen Beaufsichtigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Bankenaufsicht) wie Banken und Sparkassen.
In erster Linie setzt das KAGG Anlagegrenzen für die Fonds im Sinne der Risikominderung.
Investmentfonds
Sparer zahlen gegen Ausgabe von Anteilscheinen (Zertifikaten) kleine oder auch größere Geldbeträge in einen Investmentfonds ein. Die Investmentgesellschaft, die den Fonds führt und treuhänderisch verwaltet, kauft nach dem Grundsatz der Risikomischung Aktien aus verschiedensten Branchen und Ländern und/oder festverzinsliche Wertpapiere. Die Anlagenentscheidungen werden von einem Ausschuss getroffen, in dem auch Wertpapierspezialisten der Banken beratend tätig sind.
Die Vorteile für den Sparer liegen auf der Hand: Er kann schon mit kleineren Beträgen (auch im Rahmen regelmäßiger Einzahlungen) die Chancen der Aktien- und Rentenanlage bei ausgewogener Risikostreuung wahrnehmen. Größere Kursbewegungen der im Fonds enthaltenen Titel gleichen sich teilweise aus und haben somit nur geringen Einfluss auf den Wert des Gesamtvermögens. Allgemeinen Börsentendenzen vermag sich freilich auch ein Investmentfonds nicht zu entziehen. Der Anteilwert eines Investmentzertifikats errechnet sich aus den Vermögenswerten des Fonds zum Tageskurs (Summe der Wertpapiere + Barvermögen), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Grundlage der jährlichen Ausschüttung oder Thesaurierung sind die vereinnahmten Zinsen und Dividenden sowie teilweise auch Bezugsrechtserlöse und realisierte Kursgewinne. Investmentzertifikate sind eine liquide Anlage: Der Inhaber kann seine Anteile jederzeit zum Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
Investmentkonto
Das Investmentkonto ist neben der Depot- und Eigenverwaltung von Investmentanteilen (Investmentsparen) ein einfaches System zum laufenden Erwerb von Fondsanteilen. Es basiert auf der (regelmäßigen) Geldanlage und der Wiederanlage der erzielten Erträge. Damit ermöglicht diese Form des Investmentsparens den schrittweisen Aufbau eines Wertpapiervermögens. Die Verwaltung dieser Investmentkonten erfolgt durch die jeweilige Fondsgesellschaft. Die Höhe der Sparbeträge liegt (innerhalb festgesetzter Mindesteinzahlungen) im Ermessen des Anlegers. Er hat auch die Wahl zwischen gleichbleibenden - etwa monatlichen - oder unregelmäßigen Einzahlungen. Einmal-Zahlungen sind ebenfalls möglich. Auch eine Anlage vermögenswirksamer Leistungen in bestimmte Fonds ist möglich.
Generell ist die regelmäßige Einzahlung gleichbleibender Beträge dem unregelmäßigen Einzahlen vorzuziehen. Dann braucht sich der Sparer nicht zu entscheiden, wann er am besten kauft. Bei regelmäßigen Einzahlungen befolgt man zwangsläufig die Börsenregel, gerade auch niedrigere Kurse zum Kaufen auszunutzen (Cost-Average-Verfahren).
Ein Investmentkonto dient zwar der längerfristigen Ansammlung bzw. Anlage, ist aber dennoch eine in jeder Hinsicht höchst flexible Sparform. So kann der Anleger beispielsweise sein Investmentkonto zur Absicherung eines Kredits beleihen; er darf aber auch jederzeit in beliebiger Höhe über den angesammelten Betrag verfügen. Ferner lassen sich Auszahlpläne vereinbaren, die dem Sparer eine laufende Auszahlung verschaffen, etwa für die Aufbesserung der Altersversorgung.
Investmentsparen
Das Prinzip des Investmentsparens ist einfach: Sparer zahlen gegen Ausgabe von Anteilscheinen (Zertifikaten) kleine oder auch größere Geldbeträge in einen Investmentfonds ein. Die Investmentgesellschaft, die den Fonds führt und treuhänderisch verwaltet, kauft nach dem Grundsatz der Risikomischung Aktien aus verschiedensten Branchen und Ländern und/oder festverzinsliche Wertpapiere. Die Anlageentscheidungen werden von einem Ausschuss getroffen, in dem auch Wertpapierspezialisten der Banken beratend tätig sind.
Die Vorteile für den Sparer liegen auf der Hand: Er kann schon mit kleineren Beträgen auch im Rahmen regelmäßiger Einzahlungen die Chancen der Aktien- und Rentenanlage bei ausgewogener Risikostreuung wahrnehmen. Größere Kursbewegungen der im Fonds enthaltenen Titel gleichen sich teilweise aus und haben somit nur geringen Einfluss auf den Wert des Gesamtvermögens. Allgemeinen Börsentendenzen vermag sich freilich auch ein Investmentfonds nicht zu entziehen. Der Anteilwert eines Investmentzertifikats errechnet sich aus den Vermögenswerten des Fonds zum Tageskurs (Summe der Wertpapiere + Barvermögen), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile (Investmentkonto). Grundlage der jährlichen Ausschüttung sind die vereinnahmten Zinsen und Dividenden sowie teilweise auch Bezugsrecht serlöse und realisierte Kursgewinne. Investmentzertifikate sind eine liquide Anlage: Der Inhaber kann seine Anteile jederzeit zum Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
Investmentzertifikat
siehe Investmentsparen.
Investor Relations
Investor Relations besteht in der zielgerichteten, systematischen und kontinuierlichen Kommunikation mit tatsächlichen und potenziellen Anteilseignern einer börsennotierten Aktiengesellschaft sowie Finanzanalysten und Anlageberater über das vergangene, laufende und vor allem zukünftige Geschäft des Unternehmens unter Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit und der gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge.
Im Rahmen einer offenen Informationpolitik steht der Aufbau eines langfristigen Vertrauensverhältnisses mit den Geprächspartnern im Vordergrund. Neben der Pflege der bestehenden Kontakte gehört es ebenfalls zu den Aufgaben des Investor Relations, den Investorenkreis zu erweitern. Ziel der Investor Relations-Bemühungen ist es, zur Findung eines angemessenen und fairen Aktienkurses beizutragen.
IP-Adresse
Jeder an das Internet angeschlossene Rechner besitzt eine eindeutige IP-Adresse in Form einer Nr. (z.B. 153.35.38.245). IP-Adressen können „fest“ sein oder vom Provider dynamisch vergeben werden (Bei jeder Einwahl ins Internet erhält der Computer dann per Zufall eine IP-Adresse aus dem Pool des Providers zugewiesen, die gerade frei ist). Jede URL enthält auch die IP-Adresse des Zielrechners. So verbirgt sich z.B. hinter http://www.microsoft.com die IP-Adresse http://207.46.130.14.
IPO (Initial Public Offering)
Bei einem IPO spricht man vom erstmaligen Gang eines Unternehmens an die Börse (Going Public).
ISDN
„Integrated Services Digital Network“, volldigitales Telekommunikationsnetz mit erweiterten Dienstmerkmalen. Im Unterschied zu herkömmlichen Telefonnetzen, die im Bereich zwischen den einzelnen Vermittlungsstellen ebenfalls digital sein können, wird bei ISDN das digitale Signal direkt bis zum Kunden durchgereicht, so dass keine Umsetzung analoger Signale auf Netzwerkseite mehr erforderlich ist, sondern beim Telefonieren direkt im Endgerät des Kunden vorgenommen wird.
ISIN
Angesichts der zunehmenden Internationali-sierung an den Weltbörsen hat die Commerzbank Ihre Bankanwendungen auf eine international eindeutige und anerkannte Kennnummer umgestellt. Hierbei handelt es sich um die ISIN (International Securities Identification Number). Diese setzt sich aus einem 2-stelligen Ländercode, der 9-stelligen nationalen Kennnummer (in Deutschland 000+6-stellige WKN) und einer Prüfziffer zusammen. Insgesamt 12 Stellen.
Die Identifikationsnummer der Commerzbank lautet: DE000CBK1001
ISO-Code
Eine aus drei Buchstaben bestehende Währungsabkürzung, die gemäß ISO-4217 festgelegt ist. Die ISO-Codes finden in der Kursnotierung und Abwicklung von Devisengeschäften Anwendung. Der ISO-Code des Euro lautet beispielsweise EUR.