Glossar
Zahlungsbilanz
Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen mit dem Ausland. Die wichtigsten Daten der Zahlungsbilanz Deutschlands werden monatlich von der Bundesbank veröffentlicht.
Die Gesamtübersicht setzt sich aus Einzelausgaben über die Leistungsbilanz (die „laufenden Posten“) sowie über die langfristigen und kurzfristigen Kapitalbewegungen zusammen.
Zur Leistungsbilanz zählen:
- der Außenhandel (Wareneinfuhren und -ausfuhren),
- die Dienstleistungen, die vor allem die Kapitalerträge und den Reiseverkehr, aber beispielsweise auch Lizenzgebühren und Frachten umfassen,
- die Übertragungen, in denen sich insbesondere Beiträge des Bundes an internationale Organisationen einschließlich der EG, aber auch Lohnüberweisungen der Gastarbeiter in ihre Heimatländer, niederschlagen.
Während der Außenhandel der Bundesrepublik durch Exportüberschüsse, d. h. einen Aktivsaldo, gekennzeichnet ist, verursachen die Übertragungen an das Ausland hohe Defizite (Passivsaldo). Die Gesamtbilanz der laufenden Posten war bis 1990 meistens aktiv.
Den Leistungsbilanzüberschüssen standen per Saldo beträchtliche Kapitalabflüsse (in der Kapitalbilanz) gegenüber, so dass das deutsche Nettoauslandsvermögen stetig gewachsen ist. Die deutsche Einigung hat dieser Entwicklung durch ihren Nachfragesog nach Importgütern vorerst ein Ende gesetzt.
Zahlungsverkehr
In einer modernen Wirtschaft erfolgen täglich viele Millionen von Zahlungsvorgängen. Sie finden entweder bar - d. h. durch Zahlung von Banknoten und Münzen - oder bargeldlos statt.
Im inländischen und im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielen die Zentralbanken (Bundesbank , Europäische Zentralbank) und die Banken die entscheidende Rolle, denn sie versorgen Wirtschaft und Bevölkerung mit dem nötigen Bargeld. Darüber hinaus wickeln sie bargeldlos Zahlungen ab, die im Kundenauftrag mittels Überweisung, Scheck , Kartenzahlung (Debitkarte), GeldKarte, Kreditkarte) oder Lastschriftverfahren von Konto zu Konto ausgeführt werden.
Zentralbank
siehe Europäische Zentralbank.
Zentralbankgeld
Unter Zentralbankgeld versteht man das von einer Notenbank geschaffene Geld. Zentralbankgeld ist zum einen Bargeld, also Banknoten und Münzen, zum anderen existiert es in Form von Sichtguthaben bei der Zentralbank. Ein Beispiel hierfür sind die Mindestreservekonten bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems.
Zentraler Kapitalmarktausschuß
Von den wichtigsten Banken im Geschäft mit Anleihe-Emissionen auf freiwilliger Grundlage 1957 gegründetes Gremium, das zusammen mit der Deutschen Bundesbank und z.T. auch der Bundesregierung regelmäßig die Lage am Rentenmarkt erörtert. Er erarbeitet Empfehlungen für Technik, Zeitpunkte und Reihenfolge der Emissionen der öffentlichen Hand, um eine mögliche Überforderung des Kapitalmarktes zu vermeiden.
Zero Bonds
siehe Nullkupon-Anleihen.
Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein elektronisches Dokument, in dem der öffentliche Schlüssel eines bestimmten Teilnehmers enthalten ist. Das Zertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle erstellt, die beim Ausstellen des Zertifikates auch prüft, ob der Teilnehmer tatsächlich derjenige ist, der er zu sein vorgibt. Wenn man der Zertifizierungsstelle vertraut, vertraut man auch der Angabe, dass der Schlüssel des erfragten Teilnehmers authentisch ist. Zertifiziert werden nicht nur Personen, sondern auch jede Art von Dienst-Erbringern (Organisationen, Server, Software usw.) im Netzwerk. Ein Zertifikat ist in der Regel in seiner Gültigkeitsdauer beschränkt und kann vor Ablauf widerrufen werden.
Zertifikate
Eine leicht verständliche und kostengünstige Variante der Geldanlage sind Zertifikate. Rechtlich gesehen sind Zertifikate Schuldverschreibungen. Der Investor kauft weder Aktien noch Fondsanteile, sondern er gibt der Bank mit dem Kauf der Urkunde einen Kredit. Die Forderung ist auf dem Zertifikat verbrieft. Die Bank kauft mit dem Geld der Anleger Wertpapiere, zumeist eine festgelegte Auswahl von Aktien. Der Anleger partizipiert zu einem bestimmten Bezugsverhältnis und meist auch zu einem festgelegten Prozentsatz an der Wertentwicklung des Aktienkorbes. Die meisten Zertifikate sind in der Laufzeit begrenzt, es gibt aber auch Endloszertifikate. Zertifikate besitzen eine Wertpapierkennnummer und werden wie Aktien und Anleihen an der Börse gehandelt.
Zertifikate gibt es in unterschiedlicher Form. Die bekanntesten sind Indexzertifikate, Discountzertifikate, Basketzertifikate und Garantiezertifikate. Indexzertifikate setzen auf einen gesamten Aktienindex. Sie entwickeln sich daher in etwa immer parallel zu dem betreffenden Index. Bei Discountzertifikaten kauft der Anleger quasi Aktien mit Rabatt, denn das Zertifikat ist mit einem festgelegten Abschlag zum Aktienkurs erhältlich. Im Gegenzug ist die Gewinnchance gedeckelt. Basketzertifikate setzen auf einen ausgesuchten Korb von Anteilscheinen. Oft sind Aktien einer Branche oder einer Region im Zertifikat gebündelt. Garantiezertifikate bieten Sicherheit gegen Verluste, die Kapitalsicherung greift jedoch erst zum Laufzeitende.
Zertifizierung
Die Zertifizierung ist der Prozess der Zertifikatserstellung.
Zession
siehe Forderungsabtretung.
Zins-Futures
siehe Interest Rate Futures.
Zins-Swaps
siehe Swaps.
Zinsbindungsfrist
Zeitraum, für den ein Festzins vereinbart wurde.
Zinsen
Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Grob vereinfacht ist der Zins um so höher, je länger die Laufzeit des Kredites oder der Geldanlage ist. Je nachdem, ob Kredit aufgenommen oder Geld bei der Bank angelegt wird, spricht man von Soll- bzw. Habenzinsen.
Die Skala der Sollzinsen, die eine Bank ihren Kreditkunden in Rechnung stellt, reicht vom kurzfristigen Kontokorrentkredit über die Zinsen für mittelfristige Konsumentenkredite bis zu langfristigen Zinsen für Baufinanzierungs-Darlehen. Bei den Habenzinsen sind die Unterschiede noch ausgeprägter: vom geringen Satz für Sichteinlagen auf dem laufenden Konto über den Zins für Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist bis zu den höheren Sätzen für langfristige Spareinlagen.
Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.
Zinsschein
siehe Mantel/Bogen.
Zinstermin
Zeitpunkt der Fälligkeit von Zinsen. Bei festverzinslichen Wertpapieren sind die jährlichen oder halbjährlichen Zinstermine auf dem Wertpapier vermerkt. Soweit Anleger sie im Depot von Kreditinstituten verwahren lassen, sorgen die Banken für die Wahrnehmung der Zinstermine, d.h. Gutschrift der Zinserträge.
Zulagen
Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) wird seit 2002 staatlich gefördert. Anlegerinnen und Anleger, die zum begünstigten Personenkreis gehören, erhalten eine staatliche Zulage, wenn sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen und damit zusätzlich für ihr Alter vorsorgen.
Zurechnungszeit
Kommt es bei einer oder einem Versicherten bereits in jungen Jahren zur Erwerbsminderung oder zum Todesfall, wäre die Rente wegen der kurzen Beitragsleistung relativ gering. Um dies zu verhindern, gibt es die Zurechnungszeit. Durch die Zurechnungszeit wird bei der Rentenberechnung unterstellt, dass die Erwerbsminderung oder der Tod erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten ist. Die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem 60. Lebensjahr wird als so genannte beitragsfreie Zeit hinzugerechnet. Die Bewertung der Zurechnungszeit erfolgt im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung.
Zusatzaktie
siehe Berichtigungsaktie .
Zwangsversteigerung
Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie dem Eigentümer entzogen und durch das Amtsgericht versteigert. Ziel einer solchen Versteigerung ist es, die Forderungen des Darlehensgebers aus dem Erlös der Immobilie zu begleichen.
Zwangswandelanleihe
Finanzinstitute müssen über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen, um zum Beispiel Kredite vergeben oder Finanzzusagen machen zu können. Sinkt die Eigenkapitalquote rapide ab, ist es um die Geschäftsfähigkeit des Konzerns nicht zum Besten bestellt. Folge: Anleihen am Kapitalmarkt werden für das Institut immer teurer. Das Unternehmen wird dann bestrebt sein, sein Eigenkapital aufzubessern.
Eine Möglichkeit, an frisches Geld zu kommen, ist eine Zwangswandelanleihe. Hier fließt neues Geld, ohne dass sofort neue Aktien auf den Markt kommen. Der Käufer der Anleihe leiht dem Geldinstitut Geld und erhält dafür regelmäßig einen Zins. Am Ende der Laufzeit der Anleihe „wandelt“ sich sein Anspruch: Er erhält sein investiertes Kapital nicht in bar, sondern in Aktien zurück. Wie der Name Zwangswandelanleihe bereits erahnen lässt, besitzt der Investor kein Wahlrecht. Im Gegensatz zur klassischen Wandelanleihe, muss der Käufer die Aktien nehmen. Je nach Aktienkurs kann die Sache sehr lohnenswert sein oder auch nicht.
Zweckbestimmungserklärung
Zu jedem eingetragenen Grundpfandrecht muss zwischen Darlehensgeber und Sicherheitengeber vereinbart werden, für welches Darlehen dieses Grundpfandrecht als Sicherheit dienen soll. Durch die Zweckbestimmungserklärung wird diese Verbindung zwischen der Darlehensforderung und dem als Sicherheit eingetragenen Grundpfandrecht hergestellt.
Zwischenfinanzierung
Unter Zwischenfinanzierung versteht man die Aufnahme kurz- bis mittelfristiger Kredite, die zu einem späteren Zeitpunkt durch Eigenkapital oder langfristige Darlehen abgelöst werden sollen. Zwischenfinanzierungen sind besonders im Wohnungsbau üblich, wenn es gilt, den Zeitraum vom Baubeginn bis zur Auszahlung der Hypothekendarlehen (Hypothek) oder Bauspargelder (Bausparen) zu überbrücken.
Zwischengewinn
Der bei Veräußerung bzw. Rückgabe eines Investmentanteils vereinnahmte Zwischengewinn unterliegt seit dem 1.1.1994 der Einkommensteuer.
Zwischengewinn ist das in den Einnahmen aus der Rückgabe oder Veräußerung von in- und ausländischen Investmentanteilen enthaltene Entgelt für die dem Anteilscheininhaber noch nicht zugeflossenen oder als zugeflossen geltenden Zinsen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und zinsähnliche Erträge (§ 20 Abs. 2 EStG) sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG und das Entgelt für die angewachsenen Ansprüche des Fonds auf derartige Einnahmen – d. h., die Zins- oder zinsähnlichen Erträge des laufenden Geschäftsjahres des Fonds.
Die Höhe des Zwischengewinns ist von der Fondsgesellschaft börsentäglich zu ermitteln und bekanntzugeben. Dies gilt für alle inländischen und alle ausländischen registrierten Fonds (thesaurierende und ausschüttende Fonds). Negative Zwischengewinne unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Sie sind im Rahmen der Steuerveranlagung berücksichtigungsfähig.
Negative Zwischengewinne sind zu unterscheiden von gezahlten Zwischengewinnen. Sie können beispielsweise durch die Neuauflage eines Fonds entstehen, und zwar durch gezahlte Stückzinsen des Fonds, die als negative Zwischengewinne den einzelnen Anteilseignern zugerechnet werden.