Glossar

Garantiefonds

Garantiefonds sind eine Sonderform der Investmentfonds. Der Kauf des Fonds ist nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich und die Gesamtlaufzeit ist auf einen vorher bestimmten Termin befristet. Zusätzlich ist mit dem Fonds eine Garantie verbunden, die dem Anleger am Laufzeitende sein eingesetztes Kapital zum Rücknahmepreis am Auflegungstag (Ausgabepreis abzüglich des Ausgabeaufschlags) sichert. Während der Laufzeit nimmt der Anteilspreis zu einem bestimmten Prozentsatz an der Entwicklung des jeweiligen Aktienmarktes teil.

Garantiezeit

Allgemein formuliert bestimmt eine Garantiezeit eine festgelegte Frist, bis zu der eine bestimmte Handlung durchgeführt werden kann oder noch andauert. Im Finanzsektor sind Garantiezeiten insbsondere bei Rentenversicherungen weit verbreitet. Wer eine private Rentenversicherung bei einer Bank oder einer Versicherung abschließt, der kann eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Danach zahlt die Gesellschaft über den Tod des Versicherten hinaus solange weiter monatlich eine Rente an Angehörige, wie in der Garantie vereinbart. Nachteil: Als Ausgleich für den längeren Zahlungszeitraum verringert sich die monatlich ausgezahlte Summe.

Beim Abschluss eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Riester-Förderung sollten Sparer jedoch aufpassen, dass sie keinen Vertrag mit Rentengarantiezeit abschließen. Grund: Wer zeitlich begrenzte Rentenzahlungen vereinbart, muss im Alter Zulagen sowie Steuervorteile zurückzahlen. Viele Privatrenten-Angebote enthalten eine Klausel, wonach die Altersrente mindestens fünf oder zehn Jahre lang gezahlt wird. Eine solche Klausel ist jedoch „förderschädlich“, wie es im Riester-Gesetz heißt. Denn das schreibt vor, dass „eine ratierliche Auszahlung an den überlebenden Ehegatten eine schädliche Verwendung“ darstellt. Wer also als Witwe oder Witwer Restzahlungen aus einem Riester-Vertrag seines verstorbenen Partners erhält, muss theoretisch die gesamten über Jahrzehnte gezahlten Zulagen zurückzahlen. Darüber hinaus müssen die bis dahin angefallenen Kapitalerträge in einer Summe versteuert werden. Um diesen Ärger zu vermeiden gibt es zwei Wege: Entweder wird das angesparte Vermögen sofort in einer Summe auf einen Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehegatten übertragen oder aber als lebenslange Hinterbliebenenrente ausgezahlt – nicht jedoch als zeitlich begrenzte Rente.

Gateway

Kopplungselemente, beispielsweise spezielle Rechner, die zwei völlig unterschiedliche Netzwerktypen, also Netze mit unterschiedlichen Protokollachitekturen verbinden können, bezeichnet man als Gateway.

Gegengeschäft

In der Regel wird im Optionshandel (Options & Futures) die eingegangene Verpflichtung zur dinglichen Lieferung bzw. zur Abnahme von Basiswerten zwischen zwei Partnern durch ein Gegengeschäft aufgehoben. Dabei werden gekaufte Kontrakte durch Verkauf, verkaufte Kontrakte durch Rückkauf gleicher Kontrakte glattgestellt (Glattstellung). Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs entscheidet maßgeblich über Gewinn oder Verlust aus dem Engagement.

Geld

Geld ist das allgemein anerkannte Zahlungsmittel, mit dem man alle auf dem Markt angebotenen Güter und Dienstleistungen erwerben kann. Der Staat erklärt das nationale Geld zum gesetzlichen Zahlungsmittel (Währung): Jedermann ist verpflichtet, es zur Bezahlung von Leistungen anzunehmen. Als Recheneinheit oder Wertmaßstab ermöglicht Geld den Vergleich von Gütern über den Preis, der in Geldeinheiten ausgedrückt wird.

Von Geld kann man also nur dann sprechen, wenn es folgende Funktionen erfüllt:

  • Recheneinheit, Wertmaßstab und Wertaufbewahrungsmittel,
  • Tauschmittel und gesetzliches Zahlungsmittel.

Bargeld besteht aus Münzen und Banknoten. Aber auch Buchgeld, das auf Bankkonten verbucht ist, erfüllt die Funktion von Geld.

Geld-Brief-Spanne

Ähnlich wie beim Devisengeschäft wird auch beim Wertpapierhandel zwischen An- und Verkauf unterschieden. Möchten Sie beispielsweise Indexzertifikate direkt bei der Commerzbank erwerben, so kaufen Sie diese zum so genannten Briefkurs (Verkaufskurs). Bei Rückgabe kauft die Commerzbank die Zertifikate zum Geldkurs (Ankaufskurs) zurück; dieser liegt immer unter dem Briefkurs. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufskurs bezeichnet man als Geld-Brief-Spanne. Zusätzlich fallen bei An- und Verkauf die bei Ihrer Bank üblichen Provisionen für Wertpapiergeschäfte an.

Geldautomat

Der Geldautomat (GA) ermöglicht die Bargeldbeschaffung unabhängig von Schalteröffnungszeiten. Voraussetzung ist eine ec-Karte (girocard-Maestro Card) bzw. Kreditkarte mit Magnetstreifen und persönlicher Identifikationsnummer (PIN). Die GA können von den meisten Karteninhabern genutzt werden.

Geldkarte

Die ec-Karte (Commerzbank Girocard) ist durch einen eingebauten Chip zu einer elektronischen Geldbörse weiterentwickelt worden. Sie kann durch Abbuchung vom Konto mit bis zu 200 EUR aufgeladen werden und zur Zahlung auch von Kleinstbeträgen an Automaten eingesetzt werden.

Geldmarkt

Unter Geldmarkt im engeren Sinne versteht man die kurzfristigen Geldausleihungen zwischen Banken, die zum Liquiditätsausgleich getätigt werden, sowie den An- und Verkauf sogenannter Geldmarktpapiere. In Deutschland sind dies insbesondere Schatzwechsel oder U-Schätze des Bundes (Schatzanweisungen) und ähnliche kurzfristige Titel. Der Geldmarkt im weiteren Sinne umfasst die Gesamtheit aller Handelstätigkeiten mit kurzfristigen Finanzinstrumenten. Wichtige Orientierungsgröße für die Zinssätze am Geldmarkt im Euro-Währungsgebiet ist der Satz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft der Europäischen Zentralbank (EZB).

Geldmarkt-Fonds

Investmentfonds, die ausschließlich oder überwiegend in Geldmarkttitel und liquiden Papieren mit sehr kurzen Laufzeiten investieren. Zu den Geldmarktinstrumenten zählen neben Termingeldern, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit auch Commercial Papers und Einlagen bei Banken (Certificates of Deposit). Der Vorteil gegenüber Termingeldern oder Spareinlagen besteht darin, daß man nicht an bestimmte Fristen von 30, 60 oder 90 Tagen gebunden ist, sondern - bei attraktiver Verzinsung - jederzeit über das Geld verfügen kann.

Geldmenge

Im Rahmen ihrer geldpolitischen Strategie (Geldpolitik) nimmt die Geldmenge für die Europäische Zentralbank (EZB) eine herausragende Rolle ein. Hierbei steht die Geldmenge M3 im Vordergrund des Interesses, die allerdings anders abgegrenzt ist als die deutsche Geldmenge M3. Bei der Abgrenzung der Euroland-Geldmenge sollten diejenigen monetären Komponenten erfasst werden, die mindestens in einem Teilnehmerland der Währungsunion eine bedeutende Rolle bei der Einschätzung der Liquiditätslage spielen. Euroland-M3 enthält folgende Komponenten:,

  • den Bargeldumlauf (Buchgeld) und täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen) inländischer Nichtbanken bei Kreditinstituten;
  • kurzfristige Einlagen, d. h. solche mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren (Termineinlagen) und Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist bis zu drei Monaten (Spareinlagen);
  • marktfähige Instrumente, also Pensionsgeschäfte, Geldmarktfondsanteile, Geldmarktpapiere, Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere) mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu zwei Jahren.

Neben M3 definiert die EZB als engere Geldmengen M1 (nur Bargeld und Sichteinlagen) und M2 (Bargeld, Sichteinlagen und zusätzlich Termineinlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist bis zu drei Monaten).

Geldpolitik

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass einerseits eine zu reichliche Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld inflationäre Tendenzen fördert. Andererseits erfordert eine dynamische Wirtschaft auch einen entsprechend mitwachsenden „Geldmantel“. Die Steuerung der Geldversorgung spielt deswegen in der geldpolitischen Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB) eine herausragende Rolle. Diese Bedeutung kommt in der Ankündigung eines quantitativen Referenzwertes für das Wachstum der Geldmenge M3 im Euroland zum Ausdruck. Dieser Referenzwert wird in einer Weise abgeleitet, die mit dem Ziel der Preisstabilität vereinbar ist, die von der EZB als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr definiert wurde. Ferner werden die realen Wachstumsmöglichkeiten des Bruttoinlandsproduktes, der erwartete Trend in der Veränderung der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und möglicherweise die aktuelle Liquiditätsausstattung bei der Herleitung des Referenzwertes berücksichtigt.

Beim Entwurf ihrer geldpolitischen Strategie musste die EZB allerdings berücksichtigen, dass sie gerade in den Anfangsjahren der Europäischen Währungsunion in einem unsicheren Umfeld arbeiten muss. Unklar war beispielsweise, ob die monetären Grundrelationen, die auf eine hinreichend stabile Beziehung zwischen der Geldmenge M3 und der Preisentwicklung im Euro-Währungsgebiet schließen lassen, weiterhin Bestand haben. Deswegen spielt parallel zur Analyse des Geldmengenwachstums in Relation zum Referenzwert eine Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität im Euroland eine wichtige Rolle in der geldpolitischen Strategie. Für diese Beurteilung wird ein breites Spektrum wirtschaftlicher und finanzieller Größen als Indikatoren der künftigen Preisentwicklungen herangezogen.

Geldschöpfung

Unter Geldschöpfung versteht man die Schaffung von zusätzlichem Geld, wodurch sich die Geldmenge erhöht. Buchgeld wird von den Kreditinstituten selbst geschöpft, indem sie Einlagen von Nichtbanken zur Kreditgewährung verwenden. Der Kreditbetrag wird dem Kunden auf einem Girokonto gutgeschrieben, wird also zu Buchgeld und damit zur Ausgangsbasis für eine weitere Kreditvergabe. Da Banken mit Bargeldabzug rechnen müssen bzw. zur Mindestreserve verpflichtet sind, ist eine Voraussetzung für den Geldschöpfungsprozess, dass den Kreditinstituten ausreichend Zentralbankgeld zur Verfügung steht.

Geldwäsche

Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf unter Verheimlichung oder Verschleierung ihres wahren Ursprungs. Aufgrund der wachsenden Geldwäsche aus dem Drogenhandel und organisierten Verbrechen wird sie seit 1992/93 durch neue Gesetze bekämpft. Das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) bestraft denjenigen nach § 261 des Strafgesetzbuches wegen Geldwäsche, der unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einbeziehung oder die Sicherstellung solcher Werte vereitelt oder gefährdet, wenn diese Gegenstände aus einem Verbrechen oder aus einem Rauschgiftdelikt herrühren oder aus Taten eines Mitglieds einer kriminellen Vereinigung stammen, und er dies wusste. Es macht sich auch derjenige strafbar, der leichtfertig diese Herkunft des Gegenstands nicht erkennt.

Nach dem Geldwäschegesetz sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei bestimmten Geschäftsvorfällen ­ z.B. Eröffnung eines Kontos, Annahme/ Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen ab einem Schwellenbetrag (derzeit 15.000 Euro) ­ die Kunden anhand eines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren und durch Nachfrage den wirtschaftlich Berechtigten dieses Geschäftsvorfalles festzustellen. Die ermittelten Angaben sind vom Kreditinstitut aufzuzeichnen und aufzubewahren. Bei Verdacht von Geldwäsche sind die Strafverfolgungsbehörden in Form einer Verdachtsanzeige zu informieren. Leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, so hat sie die zuständige Finanzbehörde ebenfalls davon in Kenntnis zu setzen.

Geldwert

Geld hat einen Binnen- und einen Außenwert. Der innere Geldwert lässt sich messen an dem „Warenkorb“, den man für einen bestimmten Geldbetrag kaufen kann. Die Veränderung der Kaufkraft im Zeitablauf, die Inflationsrate, wird durch einen (bestimmten) Index ermittelt. Hierfür verwendet man den Preisindex der Lebenshaltungskosten. Notwendig ist es, den „Warenkorb“, der auch Mieten und andere Dienstleistungen umfasst, in mehrjährigem Abstand den veränderten Konsumgewohnheiten anzupassen.

Der äußere Geldwert bemisst sich an der Kaufkraft einer Währung im internationalen Wirtschaftsverkehr. Er drückt sich in den Wechselkursen aus.

Gemeinschaftskonto

Bei Eröffnung eines Kontokorrent-Kontos kann der Kunde bestimmen, ob das Konto nur für eine (Einzelkonto) oder mehrere Personen (Gemeinschaftskonto) geführt werden soll. Die Formen des Gemeinschaftskontos sind Und- bzw. Oder-Konten. Während bei Und-Konten die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können, ist bei Oder-Konten jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt.

Gemischter Fonds

(= Mischfonds) Fonds, die gemäß ihren Anlagebedingungen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren können, die aber in der Regel Höchstgrenzen für den Aktien- oder den Rentenanteil haben. Die Entscheidungen über den richtigen Mix aus beiden Wertpapierarten trifft das Fondsmanagement je nach aktueller Situation.

Genehmigtes Kapital

Als genehmigtes Kapital gilt der Kapitalerhöhungs -Spielraum, den die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) der Verwaltung des Unternehmens zur Verfügung stellt: Der Vorstand einer AG kann durch Beschluss der Hauptversammlung bei Dreiviertelmehrheit des vertretenen Grundkapitals (Eigenkapital) für höchstens fünf Jahre ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Eine entsprechende Ermächtigung muss jedoch in dem Gesellschaftsvertrag aufgenommen sein. Das genehmigte Kapital darf nicht höher sein als die Hälfte des bestehenden Grundkapitals.

Hierdurch wird der Verwaltung die Möglichkeit gegeben, die haftenden Mittel je nach Kapitalbedarf und Börsenlage zu einem für die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt aufzustocken, ohne vorher eine besondere Hauptversammlung einberufen zu müssen (Bezugsrecht). Auch die Bereitstellung neuer Belegschaftsaktien lässt sich auf diese Weise sicherstellen.

General Standard

Seit Beginn des Jahres 2003 herrscht an der Frankfurter Wertpapierbörse eine Zweiklassenteilung. Die am Aktienmarkt gelisteten Unternehmen gehören nun entweder dem so genannten Prime Standard oder dem General Standard an. Beide Segmente unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer Publizitätspflichten. Für den Prime Standard gelten höhere Anforderungen als für den General Standard. Der Frankfurter Börsenrat will mit dieser Neuerung eine höhere Transparenz am Aktienmarkt und damit ein besseres Frühwarnsystem für Investoren schaffen.

Der General Standard ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet, die überwiegend nationale Investoren ansprechen und für ihr Listing an der Börse nur einen geringen finanziellen Aufwand betreiben wollen. Zu den Unternehmenspflichten zählen Jahresabschlüsse, Halbjahresberichte und Ad-hoc-Mitteilungen auf Deutsch. Zudem müssen Aktiengesellschaften die gesetzlichen Mindestanforderungen des Amtlichen oder des Geregelten Marktes erfüllen. Der General Standard umfasst etwa 500 Unternehmen.

Generationenvertrag

Zwischen der beitragszahlenden (jungen) und der rentenempfangenden (alten) Generation gilt das Prinzip, dass die arbeitenden Versicherten durch ihre Beiträge die Renten von heute finanzieren. Dabei erwartet die beitragszahlende Generation, dass die nachfolgenden Generationen bereit sind, das Gleiche zu tun. Dieses wird Generationenvertrag genannt. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen diesen Gruppen, also ein gesellschaftliches Übereinkommen.

Genossenschaftsbanken

Genossenschaftsbanken sind Banken in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Sie gehören zu den privaten Universalbanken, unterscheiden sich aber durch ihre Rechtsform in einigen Punkten von den anderen privaten Kreditinstituten. So haben die rund 1.800 Institute mit ihren über 15.000 Zweigstellen (Stand Ende 2000) den gesetzlichen Auftrag, ihre Mitglieder zu fördern. Dies bedeutet in der Praxis eine möglichst hohe Gewinnerzielung und -ausschüttung auf die Geschäftsanteile der Mitglieder. Diese haben im Unterschied z. B. zu den Aktionären einer Aktiengesellschaft in der General- bzw. Vertreterversammlung unabhängig von der Anzahl ihrer Anteile nur eine Stimme. Die Satzung der Kreditgenossenschaften kann eine Nachschusspflicht vorsehen, d. h. die zusätzliche Haftung der Mitglieder mit einem begrenzten Betrag im Falle des Konkurses (Insolvenz).

Zu den Genossenschaftsbanken gehören in Deutschland vor allem die Volks- und Raiffeisenbanken. Neben diesen Kreditgenossenschaften auf örtlicher Ebene zählen auch die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG und WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG zum Genossenschaftssektor. Die DZ Bank ging im Jahr 2001 aus der Fusion von DG Bank und GZ-Bank hervor. Beide Institute übernehmen im Rahmen der Arbeitsteilung im Genossenschaftssektor vor allem Aufgaben im Geschäft mit großen Firmenkunden, im Investment Banking sowie im Auslandsgeschäft.

Genussscheine

Wertpapiere, die eine Mittelstellung zwischen Aktien und festverzinslichen Wertpapieren einnehmen. Im Gegensatz zur Aktie beinhalten Genussscheine keine Mitverwaltungsrechte am Unternehmen; sie sind jedoch grundsätzlich mit einer gewinnabhängigen Ausschüttung, häufig kombiniert mit einer festen Grundverzinsung, ausgestattet. Sonderformen sind der Wandelgenussschein, der ein Wandlungsrecht in Aktien verkörpert und der nach der Wandlung untergeht, und der Optionsgenussschein, der eine Option auf den Erwerb von Aktien zu einem festgelegten Preis bietet; nach Trennung oder Ausübung bleibt der Genussschein erhalten (Wandel- und Optionsanleihen).

Da es bisher keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften über die Konstruktion der Genussscheine gibt, kann das emittierende Unternehmen (Emission) die Bedingungen weitgehend frei festlegen und sie den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen anpassen.

Geregelter Markt/Handel

1987 wurde mit dem Geregelten Markt ein zweites Marktsegment geschaffen, in dem die Zulassungsbedingungen leichter als im Amtlichen Handel zu erfüllen waren. Die Publizitätspflichten waren vereinfacht, da in diesem Börsensegment kleinen und jungen Gesellschaften der Weg zur Börse erleichtert werden sollte. Die gesetzlichen Grundlagen bestanden im Börsengesetz in Verbindung mit der Verkaufsprospekt-Verordnung und der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse. Die dem Prospekt des Amtlichen Handels entsprechende wesentliche Zulassungsunterlage war beim Geregelten Markt der Unternehmensbericht. Wesentliche Unterschiede zum Amtlichen Handel lagen darin, dass im Unternehmensbericht die Finanzausweise nur für das letzte Geschäftsjahr aufzunehmen waren, ferner das mindestens zuzulassende Kapital nominal mindestens 250.000 Euro betrug und dass die Preisfeststellung durch Freimakler erfolgte.

Aufgrund des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde der geregelte Markt am 01. November 2007 mit dem amtlichen Markt zum regulierten Markt fusioniert. Alle Wertpapiere, die vor dem 01. November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehörten, wurden automatisch in den regulierten Markt aufgenommen.

Geschäftsbericht

Geschlossene Fonds

(=closed-end funds) Besonders in den angelsächsischen Ländern - aber auch in Deutschland in Form von geschlossenen Immobilienfonds - vorkommende Fonds einer KAG, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld (siehe Agio) - manchmal auch mit Abgeld (siehe Disagio) - gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. Gegenteil: Offene Fonds.

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

(=KAGG) Das 1957 verabschiedete und seitdem mehrmals novellierte KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Hierzu gehört vor allem die Risikostreuung. Das Gesetz dient also in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.

Gesetzliche Rentenversicherung

Hauptsäule der Alterssicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt. Aber auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und andere Personengruppen. Und den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen bietet sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder für nicht versicherungspflichtige Selbstständige die Versicherungspflicht auf Antrag.

Gesetzliches Zahlungsmittel

Gesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen. In der Bundesrepublik Deutschland waren auf Deutsche Mark lautende Banknoten bis zur Einführung des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Seit 1. Januar 2002 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.

Gewerbeleasing

Gewerbeleasing (auch bekannt als Firmenleasing oder Geschäftsleasing) ist eine Form der Finanzierung, die ermöglicht, Wirtschafts- und Investitionsgüter zu mieten. Im Unterschied zu einem Kredit muss beim Leasing kein Eigenkapital eingesetzt werden. Zu den weiteren Vorteilen des Leasings gehören unter anderem die volle steuerliche Absetzbarkeit der Leasingsraten als Betriebsausgaben sowie die Planungssicherheit durch konstant hohe Abzahlungsraten. Hier finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps für Gewerbeleasing.

Gewinn-und Verlustrechnung

Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung ­ auch als Ergebnis- oder Erfolgsrechnung bezeichnet ­ der zweite Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Während sich in der Bilanz der Gewinn oder Verlust zu einem Stichtag in einem einzigen Betrag ergibt, soll die Gewinn- und Verlustrechnung für eine bestimmte Periode durch den Ausweis von Aufwand und Ertrag neben der Höhe vor allem die Quellen und Struktur des Ergebnisses aufzeigen. Sie ist also eine Zeitabschnittsrechnung.

Aus der Differenz von Aufwendungen und Erträgen errechnet sich der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Nach Berücksichtigung etwaiger Gewinn- oder Verlustvorträge und eventueller Veränderungen bei den Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn (Reingewinn) oder -verlust.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften und Unternehmen einiger besonderer Wirtschaftszweige sowie Größenordnung zwingend vorgeschrieben; ansonsten ist die Form im wesentlichen frei.

Giralgeld

siehe Buchgeld.

Giralkredit

siehe Buchkredit.

Girokonto

siehe Kontokorrent-Konto.

Bei der Commerzbank können Sie ein kostenloses Girokonto, kostenloses Girokonto + Extra „Klassik“ oder kostenloses Girokonto + Extra „Premium“ abschließen.

Girosammelverwahrung

Die Überlegung, im Wertpapiergeschäft das kostspielige und risikoreiche Verwahren und Versenden einzelner Stücke zu vermeiden, führte schon in den dreißiger Jahren in Deutschland zur Einrichtung der Wertpapiersammelbanken, auch Kassenvereine genannt. Diese Institute, die an den Börsenplätzen bestehen, verwahren für die Banken und damit deren Kunden die für Girosammelverwahrung geeigneten Wertpapiere, also Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Anteile an Investmentfonds (Investmentsparen). Laufend wird über sie ­ analog dem bargeldlosen Zahlungsverkehr ­die stückelose Umbuchung von Konto zu Konto mittels Wertpapierschecks abgewickelt; durch diesen Effektengiroverkehr lassen sich Eigentumsübertragungen im ganzen Bundesgebiet vollziehen.

Bei der Abwicklung der Kauf- und Verkaufsorders der einzelnen Bankkunden brauchen also die Wertpapierurkunden nicht bewegt zu werden. Damit erweist sich die Girosammelverwahrung für alle Beteiligten als besonders rationell. Die Banken sind dementsprechend in der Lage, die Depotgebühren niedriger zu halten als bei der „Streifbandverwahrung“, bei der die effektiven Stücke für den einzelnen Depotkunden gesondert im Banktresor verwaltet werden.

Mehr und mehr breitet sich die Girosammel-ldee auch im Ausland aus. In der Bundesrepublik hat man für die rationelle Verwaltung und Übertragung ausländischer Titel den Auslandskassenverein in Frankfurt errichtet.

Glattstellung

Beim Termingeschäft spricht man von Glattstellung, wenn ein eingegangener Kontrakt durch ein entsprechendes Gegengeschäft zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen wird; beispielsweise wird ein verkaufter Kontrakt durch den späteren Rückkauf glattgestellt.

Globalisierung

Globalisierung (lateinisch von „globus“, Erdkugel) kann mit „Weltorientierung“ übersetzt werden. Sie beschreibt die zunehmende internationale Verflechtung von Unternehmen, Märkten und Ländern sowie das Zusammenwachsen früher getrennter Kulturen. Die wesentlichen Ursachen der Globalisierung sind neben dem Verschwinden der Blockbildung aus der Weltpolitik vor allem die rasche Entwicklung der weltumspannenden Informations- und Kommunikationstechnologien und die gesunkene Bedeutung der Transportkosten. Internationalisierungsstrategien der Unternehmen auf den Absatz- (globales Marketing) wie auf den Beschaffungsmärkten (Global sourcing) fördern den Wettbewerb und stärken tendenziell die Stellung der Wirtschaft und der Bürger gegenüber staatlicher Regulierungsmacht. Die Globalisierung unterstützt insbesondere die ökonomische und politische Integration der Schwellen- und Transformationsländer in die Weltwirtschaft. Sie bedeutet jedoch nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Politik eine große Herausforderung. Diese muss ­ über ihre nationale Zuständigkeit hinaus ­ die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb schaffen. Hierzu gehören globale Regelungen für den möglichst ungehinderten Austausch von Finanzdienstleistungen (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich), Waren und Direktinvestitionen, aber z.B. auch für den Umweltschutz.

GmbH

Die GmbH ist wie die Aktiengesellschaft (AG) eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); ihr(e) Gesellschafter ist (sind) mit seiner (ihrer) Einlage(n) am Stammkapital (Eigenkapital) beteiligt. Bei der Gründung ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgeschrieben. Die Einlagen können in Geld oder auch in Sachleistungen eingebracht werden, wobei deren Wert in Geld festzustellen ist. Die Haftung ist ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, erstreckt sich also nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter. Von der AG unterscheidet sich die GmbH durch einfacheren Aufbau, größere Freiheit in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und häufig auch durch stärkeres persönliches Engagement der Gesellschafter; die Stammeinlagen, die nicht als Urkunden verbrieft sein müssen, können nicht an der Börse gehandelt werden.

Aus dem GmbH-Gesetz (gültig in der Fassung vom 20.5.1898; danach mehrfach geändert) ist hervorzuheben:

  • Für die Errichtung einer GmbH genügt ein Gründer. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, wobei sich die einzelnen Stammeinlagen auf wenigstens 100 Euro belaufen müssen; der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Gesellschafter Kapital nachschießen müssen (Nachschusspflicht).
  • An Organen sind nur die Gesellschafterversammlung (die vor allem über den Jahresabschluss bestimmt und die Geschäftsführung bestellt) sowie ein oder mehrere Geschäftsführer notwendig. In der mitbestimmten GmbH ist die Bildung eines Aufsichtsrates zwingend vorgeschrieben.
  • Für sämtliche Kapitalgesellschaften wird in § 264 HGB n. F. die Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses und verschiedener weiterer Unterlagen begründet. Es gibt jedoch größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung.

In Deutschland gibt es rund 500.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die meisten im Bereich kleinerer und mittlerer Unternehmensgröße. Es überwiegt die personenbezogene Ausgestaltung, bei der die Gesellschafter nicht nur das Kapital stellen, sondern zumindest einige zugleich auch die Leitung innehaben. Diese Möglichkeit lässt die GmbH als Familienunternehmen besonders geeignet erscheinen. Darüber hinaus werden Konzernunternehmen sowie Deutschland-Töchter ausländischer Firmen häufig als GmbH geführt.

Going public

Bezeichnung für die erstmalige Emission von Aktien einer Aktiengesellschaft bei außenstehenden Anlegern in Verbindung mit der Einführung derselben Aktien an einer deutschen Börse in den Amtlichen Handel, den Geregelten Markt, den Neuen Markt oder den Freiverkehr (Börsenzulassung).

Synonym zu dem Begriff „Going Public“ werden die Termini „initial public offering“ (IPO), „Gang an die Börse“ und „Erstemission“ verwendet.

Gold

Gold erfreut sich als Schmuck großer Beliebtheit, aber auch als Kapitalanlage wird es, obwohl unverzinslich, insbesondere in „unsicheren“ Zeiten geschätzt. Dabei interessiert in der Regel weniger die Möglichkeit kurzfristigen Preisanstiegs als vielmehr die längerfristige Werterhaltung.

Als Goldanlage kommen zum einen Barren oder Münzen in Frage. Zum anderen haben Goldkonten und -depots, die deutsche Banken insbesondere auch in Luxemburg und der Schweiz bieten, an Bedeutung gewonnen.

Neben seiner vielfältigen industriellen und privaten Verwendung spielte Gold im internationalen Währungssystem bis zur Revision der Statuten des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine große Rolle als Bestandteil der internationalen Währungsreserven sowie als Bezugsgröße für die Devisenkurs-Ermittlung. Als international anerkannte Währungsreserve hat Gold seine Bedeutung bis heute erhalten, allerdings haben verschiedene Zentralbanken Teile ihrer Goldreserven verkauft.

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Gratisaktien

Greenshoe

Vereinbarung zwischen dem Bankenkonsortium und dem Emittenten im Rahmen einer Platzierung nach dem Bookbuilding-Verfahren, wonach dem Bankenkonsortium eine Mehrzuteilungsoption für den Fall eingeräumt wird, dass die Zeichnungswünsche der Anleger höher sind als das ursprünglich vorgesehene Emissionsvolumen. Diese Mehrzuteilungen sollen nach Börsennotierung zu einer Stabilisierung der Kursentwicklung führen.

Die amerikanische Firma „Greenshoe Manufacturing Company“ hatte eine solche Vereinbarung zum ersten Mal getroffen.

Großkredit- und Millionenkreditvorschriften

GroMiKV ist die Kurzbezeichnung für die Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowohl für Kreditinstitute als auch für Finanzdienstleistungsinstitute. Diese Vorgabe legt fest, wie Kredite nach § 19 Abs. 1 KWG bei den Großkreditanzeigen und bei der Einhaltung der Großkrediteinzel- und gesamtobergrenze zu berechnen sind. Die GroMiKV ist eine ergänzende Verordnung zum Kreditwesengesetz.

Growth-Stil

Investmentstil, der ein auf Wachstumswerte ausgerichtetes Aktien-Portfolio bevorzugt. Anhänger des Growth-Ansatzes setzen darauf, dass sich die Wachstumsaussichten in absehbarer Zeit auch in den Ergebnissen der Unternehmen und damit in weiteren Kurssteigerungen niederschlagen. Gegensatz: Value-Stil.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein staatliches Register, das vom Grundbuchamt (Ausnahme: in Baden-Württemberg von Notariaten) für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke geführt wird.

Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben über Lage, Bewirtschaftungsart sowie Größe des Grundstücks. Die erste Rubrik ­ Abteilung genannt ­ dient der Eintragung des Eigentümers. Die zweite Abteilung gibt Auskunft über die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Verfügungsbeschränkungen) ­ aber ohne Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die in der dritten Abteilung eingetragen werden.

Die Einsicht in das Grundbuch ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Eintragungen über neue Belastungen, Löschungen oder Eigentumswechsel sind gebührenpflichtig.

Grundkapital

siehe Eigenkapital.

Grundpfandrechte

Im Grundbuch eingetragene Rechte an Grundstücken, insbesondere Grundschulden und Hypotheken, die der Sicherung von Forderungen dienen.

Grundschuld

Die Grundschuld gewährt dem Darlehensgläubiger dingliche Sicherheit an einem Grundstück. Meistens wird sie bei mittel- und langfristigen Ausleihungen, vor allem im Rahmen der Baufinanzierung, bestellt. Sie räumt den Kreditgebern vornehmlich Realkreditinstituten, Bausparkassen, Geschäftsbanken, Sparkassen und Versicherungen ­ das Recht ein, Grundstücke versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wird.

Auf ein einzelnes Grundstück können im Grundbuch mehrere Grundschulden eingetragen werden; die Eintragungen geben dann an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung ihr Geld zurückerhalten können. Während die Realkreditinstitute in der Regel erstrangig gesicherte Darlehen gewähren, begnügen sich Geschäftsbanken, Sparkassen und Bausparkassen oft mit einer zweitrangigen Eintragung der Grundschuld.

Im Gegensatz zur Hypothek, die zwingend eine Darlehensforderung voraussetzt, ist die mit ihr eng verwandte Grundschuld nicht von einem bestehenden Kredit abhängig. Sie wird daher wegen der größeren Beweglichkeit bei der Absicherung von Bankkrediten bevorzugt.

Grundsicherung

Bedürftigkeitsabhängige Leistung für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Rechtsgrundlage: im Rahmen der Rentenreform eingeführtes Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) zur Verhinderung verschämter Altersarmut. Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 EUR findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.